Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

Zitat von: despaired in 23.01.2026 19:26Falls ihn jemand lesen kann - irgendwas spannendes drin ?
Die schreiben doch alle nur gegeneinander ab.

gio

Zitat von: LehrerBW in 23.01.2026 17:49Lustig...die Presse hats aber mit uns 😁

https://www.welt.de/debatte/plus69732447984ba86eab23b035/ohne-existenzsorgen-die-wachsende-wut-auf-die-beamten.html

https://archive.is/TNd55


Das beste daran ist, dass falls es der Wirtschaft zeitnah wieder besser geht niemand mehr sich für die Beamten interessieren wird.

BVerfGBeliever

Zitat von: BVerfGBeliever in 23.01.2026 11:08- In VII / E5 ging es von 23.861 € in 1996 auf 39.872 € in 2020 -> plus 67,1% -> Indexwert 166,23 in Rn. 127
- In V b / E8 ging es von 30.548 € in 1996 auf 44.938 € in 2020 -> plus 47,1% -> Indexwert 146,52 in Rn. 127
- In II b / E12 ging es von 42.671 € in 1996 auf 70.781 € in 2020 -> plus 65,9% -> Indexwert 165,40 in Rn. 128
- In I b / E14 ging es von 51.095 € in 1996 auf 76.181 € in 2020 -> plus 49,1% -> Indexwert 148,68 in Rn. 128

Die beispielhaft gezeigten Werte eröffnen übrigens eine mögliche weitere Argumentationslinie für manche Beamte:

So könnte beispielsweise ein Berliner A14-Beamter vermutlich mit einiger Berechtigung kritisch hinterfragen, ob die Entgeltgruppe "I b / E14" (mit der ja seine A14-Besoldungsentwicklung verglichen wird) tatsächlich im Jahr 2020 den Indexwert 148,68 hatte oder ob nicht vielleicht stattdessen eher die vorgenommene Zuordnung von "I b" zu E14 unter Umständen nicht sachgerecht gewesen sein könnte. Denn schließlich lag der ermittelte Tariflohnindex-Wert in der (fast) benachbarten Entgeltgruppe "II b / E12" nicht bei 148,68, sondern stattdessen bei satten 165,40. Die Zuordnung von "II b" zu E12 ist aus Beamtensicht also deutlich vorteilhafter für die anschließende Vergleichsbetrachtung mit der Besoldungsentwicklung als die "I b / E14"-Zuordnung.

Und schwupps, schon hätte auch der Berliner A14-Beamte gegebenenfalls ein zusätzliches Tariflohnvergleichs-Fähnchen in der Hand. Damit wäre der letzte Satz aus Rn. 154 für ihn so nicht mehr zutreffend, weil er jetzt ja zwei Fähnchen hätte..

Rheini

Es ist weit mit der Beamtenschaft gekommen, dass man 2026 mit Fähnchen durchs Ländle wandern muss.

AltStrG

Zitat von: Versuch in 23.01.2026 16:42Ist angeblich nicht nötig, da ein Widerspruch automatisch hemmend wirkt.

"Angeblic" ist immer eine schlechte Formel in der Rechtswissenschaft und für das Einfordern (berechtigter) Ansprüche. Genau das ist der Punkt, deswegen wiederhole ich meine Aussage nochmals:

"MICH würde stören, das nicht explizit und in aller Deutlichkeit auf die Einrede verzichtet wird und das insbesondere der letzte Absatz im Konjunktiv formuliert ist.."



netzguru

Zitat von: MoinMoin in 23.01.2026 17:49Dann vergleiche doch einfach mal das Geld was der Beamte 1996 Netto bekommen hat, mit dem Geld was ein vergleichbarer Angestellter bekommen hat und stelle darüber fest, ob die Besoldung dem entsprechendem Amt angemessen war.
Wenn dem nicht so war, dann können wir dem Gericht dieses Basisjahr die Ohren hauen.
Hallo,
versucht mal bei Post/Fernmelde Kollegen zu fragen, wer in den 90er Jahren Beamte geworden sind.
Ich bin als Fernmedehandwerker Beamte geworden, es waren 1000 DM weniger im Monat, haben aber eine Prämie bekommen für den Unterschied. Kurze Zeit später ist das Eingangsamt angehoben worden.
Einstieg in A5 und als Handwerker Endstufe, leider finde ich keine Abrechnungen mehr.
Das könnte ein Punkt auf der Liste werden.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: BVerfGBeliever in 23.01.2026 20:07Die beispielhaft gezeigten Werte eröffnen übrigens eine mögliche weitere Argumentationslinie für manche Beamte:

So könnte beispielsweise ein Berliner A14-Beamter vermutlich mit einiger Berechtigung kritisch hinterfragen, ob die Entgeltgruppe "I b / E14" (mit der ja seine A14-Besoldungsentwicklung verglichen wird) tatsächlich im Jahr 2020 den Indexwert 148,68 hatte oder ob nicht vielleicht stattdessen eher die vorgenommene Zuordnung von "I b" zu E14 unter Umständen nicht sachgerecht gewesen sein könnte. Denn schließlich lag der ermittelte Tariflohnindex-Wert in der (fast) benachbarten Entgeltgruppe "II b / E12" nicht bei 148,68, sondern stattdessen bei satten 165,40. Die Zuordnung von "II b" zu E12 ist aus Beamtensicht also deutlich vorteilhafter für die anschließende Vergleichsbetrachtung mit der Besoldungsentwicklung als die "I b / E14"-Zuordnung.

Und schwupps, schon hätte auch der Berliner A14-Beamte gegebenenfalls ein zusätzliches Tariflohnvergleichs-Fähnchen in der Hand. Damit wäre der letzte Satz aus Rn. 154 für ihn so nicht mehr zutreffend, weil er jetzt ja zwei Fähnchen hätte..

Sind wir jetzt bei pick and choose? Falls ja, 20er nuggies mit vier mal süß sauer.

Rentenonkel

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in 23.01.2026 16:54Das ergibt erst dann Sinn wenn es eine sinnige Tabelle gibt. Diese wird es nur geben wenn unten angepasst wird. Und dann wird das abstandsgebot ,,besonders betrachtet", wenn es das einzige Fähnchen ist. Nicht dass ich es den Kollegen ab A14 nicht gönne, ganz im Gegenteil, aber ich glaube hier machen sich zu viele im vornhiein in die Hose. Ja der Fmin NRW ist ein besonderes Stück Sch...elm aber wir sollten uns davon a) nicht spalten lassen und b) weiter alles anprangern. Gerne könnt ihr in dr Zwischenzeit zu neuen News sowas theoretisches debattieren aber es ist und ließt sich müßig und viele sind davon eben nicht erfasst

Ihr solltet euch von der Idee lösen, dass die Gesetzgeber für die Vergangenheit die Tabellen grundlegend neu gestalten werden. Das wäre viel zu aufwendig. Stattdessen wird es, wie auch in der Vergangenheit, im Rahmen eines Reparaturgesetzes eine pauschale, gestaffelte Nachzahlung für alle geben, denen Recht gegeben wurde und die einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben. Sofern nur 5 % leer ausgehen würden, kann man politisch entscheiden, dennoch auch denen etwas zu geben, obwohl man es nicht müsste. Darauf baut meine Hoffnung, auch wenn es nicht mehr als das ist: Hoffnung.

Damit macht man sich nicht in die Hose, sondern betrachtet die Sach- und Rechtslage rein juristisch neutral. Und wenn der Gesetzgeber dadurch erneut lernt, dass er damit Geld sparen kann, besteht die aus der Vergangenheit nicht unbegründete Befürchtung, er könne sich auch zukünftig so verhalten, weil er eben auch Haushaltsgesetzgeber ist und die Schuldenbremse im Nacken hat.

Wer das negiert und ausblendet, der darf sich hinterher aber auch nicht hinstellen und sagen, oh je, dass hat doch nun wirklich niemand kommen sehen.

Ansonsten bin ich ganz bei dir und wir sollten uns nicht spalten lassen. Da jetzt das Urteil für 95 Prozent der Beamten positiv war, darf man sich doch auch um die letzten 5 Prozent (wobei es in anderen Rechtskreisen mehr als diese 5 Prozent sind) kümmern, ohne sich immer und immer wieder im Ton zu vergreifen.

Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in 23.01.2026 13:07Dem Single A5 in der Endstufe fehlen 12T€ Netto?
Krass!

Wir wissen beide, dass ich den 4 K Beamten oben links gemeint habe. Dennoch finde ich es nicht sachgerecht, dass dann auch für den A14 Single Beamten in der untersten Erfahrungsstufe (es wird nur die letzte betrachtet, hat aber auch Auswirkungen auf die erste) nichts übrig bleiben soll.

Rentenonkel

Zitat von: SwenTanortsch in 23.01.2026 17:25Ok, das ist zwar nur ein Teil des Gegenstands, aber ein grundlegender.

Der in diesem Jahr erscheinende ZBR-Beitrag führt den Nachweis, dass die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht diesen Gegenstand bemisst. Deshalb habe ich bereits Durgi gegenüber ausgeführt, dass es um evidente Sachwidrigkeit geht. Denn eine Methodik, die nicht den Gegenstand bemisst, der bemessen werden muss, ist nun einmal evident sachwidrig.

Das ist aus meiner Sicht ein essentieller Angriffspunkt.

Auf Seiten der Beamten wird jedenfalls nur die letzte Erfahrungsstufe betrachtet.

Der Tariflohnindex ist von Prof. Dr. Färber erstellt worden. Hierbei war zu berücksichtigen, dass das Land Berlin zeitweise eine eigenständige Tarifpolitik betrieben hat (vgl. BVerfGE 155, 1 <58 Rn. 124 f.>; Bochmann, ZTR 2011, S. 459 <460 ff.>). Öffentlich für jedermann abrufbare Daten, die hinreichend aussagekräftig wären, liegen nicht vor.

Beim Tariflohnindex wurde, wenn ich es richtig verstanden habe, die tarifliche Steigerung insgesamt, also über alle Erfahrungsstufen hinweg, berücksichtigt. Jedenfalls ist es befremdlich, dass die Ausschläge bspw bei E10 (154,48) E11 (148,08) und E12 (165,40) so enorm voneinander abweichen, obwohl sie doch annähernd gleich sein müssten. Wieso hat E12 fast 20 % mehr Einkommenszuwachs als E11? Müsste es nicht eher andersrum sein? Spielt hier die sechste Erfahrungsstufe, die irgendwann mal eingeführt wurde, eine Rolle oder eben keine Rolle? Hat jemand noch andere Ideen?

Beim Nominallohnindex wird jedenfalls die Einkommensentwicklung des gesamten Bundesgebietes berücksichtigt, also nicht nur der rentennahen Jahrgänge und nicht nur der Vollzeit Beschäftigten.

Und an der Stelle habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich mir nicht erschließt, warum man nur die Besoldung der letzten Erfahrungsstufe als Vergleichsmaßstab nimmt. Wenn sich ein junger Mensch für oder gegen das Berufsbeamtentum entscheidet, ist das Einstiegsgehalt sicherlich nicht das einzige, aber dennoch ein wichtiges Kriterium.

Und ganz ehrlich interessiert es meine Kinder nicht, was sie mit 60 bekommen, sondern was sie als Einstiegsgehalt haben und wie sich das Gehalt in den ersten Jahren entwickelt. Und es kann doch niemand ernsthaft der Meinung sein, dass jemand mit 35 Dienstjahren deutlich leistungsfähiger ist, mithin eine höhere Erfahrungsstufe verdient, als jemand mit 25 Dienstjahren. Wer es nach 25 Jahren noch nicht verstanden hat, dem helfen, so denke ich, die nächsten 10 auch nicht mehr.

Und am Ende möchte doch das BVerfG erreichen, dass sich die Anzahl und Qualität der Bewerber spürbar verbessert und eine tolle Besoldung in 35 Jahren erscheint offenkundig kein Super Argument dafür zu sein.

Jedenfalls werden hier vielleicht doch Äpfel mit Birnen verwechselt.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Rentenonkel in 24.01.2026 07:51Ihr solltet euch von der Idee lösen, dass die Gesetzgeber für die Vergangenheit die Tabellen grundlegend neu gestalten werden. Das wäre viel zu aufwendig. Stattdessen wird es, wie auch in der Vergangenheit, im Rahmen eines Reparaturgesetzes eine pauschale, gestaffelte Nachzahlung für alle geben, denen Recht gegeben wurde und die einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben. Sofern nur 5 % leer ausgehen würden, kann man politisch entscheiden, dennoch auch denen etwas zu geben, obwohl man es nicht müsste. Darauf baut meine Hoffnung, auch wenn es nicht mehr als das ist: Hoffnung.

Damit macht man sich nicht in die Hose, sondern betrachtet die Sach- und Rechtslage rein juristisch neutral. Und wenn der Gesetzgeber dadurch erneut lernt, dass er damit Geld sparen kann, besteht die aus der Vergangenheit nicht unbegründete Befürchtung, er könne sich auch zukünftig so verhalten, weil er eben auch Haushaltsgesetzgeber ist und die Schuldenbremse im Nacken hat.

Wer das negiert und ausblendet, der darf sich hinterher aber auch nicht hinstellen und sagen, oh je, dass hat doch nun wirklich niemand kommen sehen.

Ansonsten bin ich ganz bei dir und wir sollten uns nicht spalten lassen. Da jetzt das Urteil für 95 Prozent der Beamten positiv war, darf man sich doch auch um die letzten 5 Prozent (wobei es in anderen Rechtskreisen mehr als diese 5 Prozent sind) kümmern, ohne sich immer und immer wieder im Ton zu vergreifen.

Über die Vergangenheit spreche ich nicht. Und die Seitenhiebe die du anprangerst kannst du ja als gutes Beispiel selbst unterlassen, da ich in meinem Post eigentlich auf die ,,ab A15 beginnt die Armut" Fraktion händereichend zugehen wollte, was man eigentlich auch sehr leicht hätte erkennen können

GoodBye

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in 24.01.2026 08:34Über die Vergangenheit spreche ich nicht. Und die Seitenhiebe die du anprangerst kannst du ja als gutes Beispiel selbst unterlassen, da ich in meinem Post eigentlich auf die ,,ab A15 beginnt die Armut" Fraktion händereichend zugehen wollte, was man eigentlich auch sehr leicht hätte erkennen können

Dann mal nachrechnen, wann der Jurist im hD den Sachgebietsleiter im gD beim Lebenseinkommen eingeholt hat. Da wird es abenteuerlich.

Es hatte mal jemand in einem Aufsatz überschlagen, es war um das 53. Lebensjahr.

Ryan

Zitat von: Gruenhorn in 23.01.2026 14:44
ZitatNach meinem Verständnis bildet der Index der durchschnittlichen Vollzeit-Bruttoverdienste (im Gegensatz zum Nominallohnindex) nicht nur Lohnanstiege ab, sondern auch strukturelle Veränderungen. Er kann also theoretisch auch steigen, wenn die Löhne konstant bleiben aber gleichzeitig die Beschäftigten sich z.B. in besser bezahlte Berufe/Branchen bewegen. Der Nominallohnindex versucht stattdessen die Struktur von Jahr zu Jahr konstant zu halten und den "reinen" Lohnanstieg zu ermitteln. Ich denke, der Vollzeit/Teilzeit Aspekt ist hier nicht einschlägig (bzw. nur dann wenn Anstiege (!) bei Teilzeit systematisch geringer ausfallen würden). Abgesehen davon basiert der Besoldungsindex auf einer Tabelle. Insofern könnte er ebenso ein reiner Teilzeit-Index sein. Jedenfalls werden in ihm keine Strukturveränderungen abgebildet, insbesondere nicht eine im Zeitverlauf (womöglich) stattfindende Auflösung des einfachen Dienstes bzw. eine Bewegung hin zu höherwertigen Tätigkeiten. 

Ich denke, der Nominallohnindex als Maßstab wird nicht verschwinden.
Wenn die Struktur sich bei den Bruttomonatsverdiensten ändert aufgrund breiten Annahme besser vergüteter Stellen, könnte man diese Beobachtung im Rahmen des Vergleichs auch einfach als Partizipation der Beamtenbesoldung über die Kopplung des BSI an einer breiteren gesellschaftlichen Entwicklung begreifen. Genau das ist doch erklärtes Ziel.
Ich verstehe den Gedankengang. Der Haken ist aber, dass der Besoldungsindex keinen durchschnittlichen Beamten abbildet, sondern die Entwicklung der Besoldungsgruppen.

Ryan

Zitat von: BVerfGBeliever in 23.01.2026 15:14
ZitatNach meinem Verständnis bildet der Index der durchschnittlichen Vollzeit-Bruttoverdienste (im Gegensatz zum Nominallohnindex) nicht nur Lohnanstiege ab, sondern auch strukturelle Veränderungen. Er kann also theoretisch auch steigen, wenn die Löhne konstant bleiben aber gleichzeitig die Beschäftigten sich z.B. in besser bezahlte Berufe/Branchen bewegen. Der Nominallohnindex versucht stattdessen die Struktur von Jahr zu Jahr konstant zu halten und den "reinen" Lohnanstieg zu ermitteln. Ich denke, der Vollzeit/Teilzeit Aspekt ist hier nicht einschlägig (bzw. nur dann wenn Anstiege (!) bei Teilzeit systematisch geringer ausfallen würden). Abgesehen davon basiert der Besoldungsindex auf einer Tabelle. Insofern könnte er ebenso ein reiner Teilzeit-Index sein. Jedenfalls werden in ihm keine Strukturveränderungen abgebildet, insbesondere nicht eine im Zeitverlauf (womöglich) stattfindende Auflösung des einfachen Dienstes bzw. eine Bewegung hin zu höherwertigen Tätigkeiten.
Hallo Ryan, nach meinem Verständnis besteht der Hauptunterschied zwischen den beiden Indizes darin, dass der "Vollzeit-Index" ausschließlich Vollzeitbeschäftigte betrachtet, während für die Ermittlung des Nominallohnindex auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte herangezogen werden. Und wenn sich die Beschäftigtenstruktur ändert (z.B. durch eine höhere Teilzeitquote), dann würde ich davon ausgehen, dass dies konstruktionsbedingt eine Auswirkung auf den Nominallohnindex haben müsste (weil er ja immer die Gesamtheit aller Beschäftigten abbilden möchte), auch wenn beispielsweise die konkrete Lohnentwicklung bei allen Beschäftigten exakt gleich verläuft. Aber ich gebe zu, dass ich leider keine eindeutige Quelle gefunden habe, die die exakten Grundlagen der beiden Indizes detailliert gegenüberstellt.

Hier übrigens nochmal die von BuBea eingeholte Erläuterung des Statistischen Bundesamts: "Beim Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) werden die Bruttomonatsverdienste von ausschließlich Vollzeitbeschäftigten, zu Grunde gelegt. Der Nominallohnindex (einschließlich Sonderzahlungen) hingegen umfasst alle Beschäftigten, d.h. er umfasst die vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer."
Man kann den Index sicherlich ins Feld führen. Und der Teilzeit/Vollzeit Unterschied ist vorhanden.
Zur Klarstellung:
"Der Nominallohnindex wird als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmerstruktur aus dem jeweiligen Vorjahr bei der Indexberechnung übernommen wird. Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen, Beschäftigungsumfang, beruflichem Ausbildungsabschluss und Geschlecht für alle Berichtszeiträume gleich, nur die Verdienste variieren. Der Laspeyres-Kettenindex zeigt folglich, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die gleiche Struktur der Arbeitnehmerschaft bestanden hätte wie im Vorjahr."
(statistisches Bundesamt)
Der Index bildet also NICHT die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer (Voll/Teilzeit) ab (ein solcher Index wäre durch Erhöhung der Teilzeitquote tatsächlich nach unten verzerrt), sondern die gewichteten Wachstumsraten aller Arbeitnehmer, wobei die Gewichte aus dem Vorjahr stammen. Es ist also erklärtes Ziel des Nominallohnindex, Struktureffekte zu eliminieren. Deshalb ist er für den Vergleich mit einer Besolungs-/Tariftabelle gar nicht so schlecht.

GoodBye

Man benötigt etwas wie eine Schlussakte um die Besoldung in die Zeit zu setzen.

Und das ist mehr als eine willkürliche Ausgangsbasis für einen Zahlenvergleich. Ab diesem Zeitpunkt kann der Gesetzgeber dann gestalten und Änderungen und Einschnitte werden vernünftig justiziabel. Und eine Fortschreibung macht ab diesem Zeitpunkt Sinn.