Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundi

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 17:12Der Gegenstand heißt Dildo. Und da hast du dich draufgesetzt.

Niveauloser geht es nicht. Unfassbar was einigen hier offensichtlich fehlt.

GoodBye

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 17:25Ok, das ist zwar nur ein Teil des Gegenstands, aber ein grundlegender.

Der in diesem Jahr erscheinende ZBR-Beitrag führt den Nachweis, dass die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht diesen Gegenstand bemisst. Deshalb habe ich bereits Durgi gegenüber ausgeführt, dass es um evidente Sachwidrigkeit geht. Denn eine Methodik, die nicht den Gegenstand bemisst, der bemessen werden muss, ist nun einmal evident sachwidrig.

Es fehlt doch bereits an einer hinreichenden Begründung, weshalb der Fixpunkt 1996 eine valide Datengrundlage, und damit meine ich hinsichtlich eines Ausgangspunktes einer Vermutung der Verfassungsmäßigkeit aller Besoldungsgruppen in diesem Jahr, liefern soll. Ich sehe hier lediglich eine Negativabgrenzung (vorherige Punkte wegen Einheitswirren nicht geeignet etc.).

Versuch

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 17:22Ich kann das verstehen. Nicht umsonst habe ich die letzten Tage hierzu nichts mehr gesagt. Aber die in den letzten Tagen regelmäßig wiederkehrende Unterstellung, ich würde Dritten Schaden zufügen, führt mich zu der gestellten Frage. Du möchtest doch auch nicht, dass dir wiederkehrend etwas unterstellt wird, oder?

Ergo: Was ist nach Ansicht von BVerfGBeliever der Gegenstand der "Spitzausrechnung" in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Die Frage zu beantworten, dürfte nicht ihm allzu schwer fallen und ist keine Diskussion, sondern eine einfache Feststellung.

Ich merke, dass ihr beide immer wieder davon anfängt.
Schreibt euch privat.

Den Spam braucht keiner

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Bundi in Heute um 17:35Niveauloser geht es nicht. Unfassbar was einigen hier offensichtlich fehlt.

Dir fehlt offensichtlich das kritische Auge bei dämlichen Berechnungen

HootyMcOwlface

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 17:22Ich kann das verstehen. Nicht umsonst habe ich die letzten Tage hierzu nichts mehr gesagt. Aber die in den letzten Tagen regelmäßig wiederkehrende Unterstellung, ich würde Dritten Schaden zufügen, führt mich zu der gestellten Frage. Du möchtest doch auch nicht, dass dir wiederkehrend etwas unterstellt wird, oder?

Lass dich nicht ärgern. Danke für deinen unermüdlichen Einsatz! You're doing god's work.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: HootyMcOwlface in Heute um 17:41Lass dich nicht ärgern. Danke für deinen unermüdlichen Einsatz! You're doing god's work.

Gottes Werk versteht man nicht immer es ist jedoch (für Gläubige) ohne fehl. Ganz im Gegenteil zu dem von dir hofierten. Ebenso unverständlich aber völlig fehlgeleitet

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:35Es fehlt doch bereits an einer hinreichenden Begründung, weshalb der Fixpunkt 1996 eine valide Datengrundlage, und damit meine ich hinsichtlich eines Ausgangspunktes einer Vermutung der Verfassungsmäßigkeit aller Besoldungsgruppen in diesem Jahr, liefern soll. Ich sehe hier lediglich eine Negativabgrenzung (vorherige Punkte wegen Einheitswirren nicht geeignet etc.).

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich ja nicht veranlasst, dass Jahr 1996 als Basisjahr rechtfertigen zu müssen (was nicht heißt, dass man das Jahr 1996 als Basisjahr nicht ggf. doch angreifen kann, indem man insbesondere die Besoldungsentwicklung in den Jahren vor 1996 betrachtet und sie begründend ins Feld führt).

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich aber veranlasst, den Gegenstand, den es betrachtet, sachgerecht zu bemessen.


MoinMoin

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:35Es fehlt doch bereits an einer hinreichenden Begründung, weshalb der Fixpunkt 1996 eine valide Datengrundlage, und damit meine ich hinsichtlich eines Ausgangspunktes einer Vermutung der Verfassungsmäßigkeit aller Besoldungsgruppen in diesem Jahr, liefern soll. Ich sehe hier lediglich eine Negativabgrenzung (vorherige Punkte wegen Einheitswirren nicht geeignet etc.).
Dann vergleiche doch einfach mal das Geld was der Beamte 1996 Netto bekommen hat, mit dem Geld was ein vergleichbarer Angestellter bekommen hat und stelle darüber fest, ob die Besoldung dem entsprechendem Amt angemessen war.
Wenn dem nicht so war, dann können wir dem Gericht dieses Basisjahr die Ohren hauen.
Eine davor gehende Besoldungsentwicklung kann diesen Schritt nicht ersetzen, denn er führt immer wieder zu der selben Frage:
War die Besoldung im Basisjahr amtsangemessen.

despaired

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[
Zitat von: Bundi in Heute um 17:35Niveauloser geht es nicht. Unfassbar was einigen hier offensichtlich fehlt.

Leider interessiert es ja weder Admin noch Mod. Die letzten 2-3 Wochen ist das Niveau hier so sehr abgesunken, dass man nur noch den Kopf schütteln kann und hoffen darf, dass einer der Betroffenen einfach gar nicht mehr darauf einsteigt und der Diskurs zwischen diesen Leuten damit zum Erliegen kommt.

Welchen Merkur Artikel meintest du denn nun? Es gibt ja nur einen ohne Paywall scheinbar

HootyMcOwlface

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 17:43Gottes Werk versteht man nicht immer es ist jedoch (für Gläubige) ohne fehl. Ganz im Gegenteil zu dem von dir hofierten. Ebenso unverständlich aber völlig fehlgeleitet

Ja komm, lass gut sein und troll woanders.

GoodBye

#4616
Hier darf sich ja jeder, vor allem diejenigen die nur kritisieren und Probleme lediglich benennen, mal dem brainstorming hingeben. Egal, ob richtig oder falsch.

Was vor Gericht nicht zählen wird: Bloßes Rummosern.

Man muss bereits vorne im Verfahren anfangen und erstmal dafür Sorge tragen, dass bereits bestehende Missstände behoben werden, das tut dieses Verfahren bisher nur teilweise.

Und weiter: It's all about buying time!

Die Effekte des neuen Verfahrens werden m.E. zukünftig noch überraschen. Die Fortschreibung hat zwar ihre Effekte, aber irgendwann in ein paar Jahren wird man bei den Schäden in den oberen Besoldungsgruppen einfach sagen: Wieso jetzt passt es doch in die Zeit!

Was einige hier nicht sehen, ist die Gefahr der Perpetuierung von Schäden.

GoodBye

Zitat von: MoinMoin in Heute um 17:49Dann vergleiche doch einfach mal das Geld was der Beamte 1996 Netto bekommen hat, mit dem Geld was ein vergleichbarer Angestellter bekommen hat und stelle darüber fest, ob die Besoldung dem entsprechendem Amt angemessen war.
Wenn dem nicht so war, dann können wir dem Gericht dieses Basisjahr die Ohren hauen.
Eine davor gehende Besoldungsentwicklung kann diesen Schritt nicht ersetzen, denn er führt immer wieder zu der selben Frage:
War die Besoldung im Basisjahr amtsangemessen.

Das kann ich nur bedingt, weil es in der Prüfung immer nur um Evidenz geht. Das BVerfG müsste dann ja eine konkrete Aussage zur Besoldung in 1996 treffen, ob diese amtsangemessen bemessen ist. Das tut es ja aber nicht, wie wir alle wissen. Begründen, weshalb das Jahr 1996 einen validen Ausgangpunkt liefern soll, tut es schon garnicht.

Somit kann es dann bei einer vermutet verfassungsmäßigen Besoldung 1996 vermuten, dass die Fortschreibungen 1997 bis 2020 vermutlich verfassungsgemäß sind, und die Besoldungen 1997 bis 2020 vermutlich verfassungsgemäß sind.

Eine Vermutung, die auf einer Vermutung beruht. Wahnsinn.


Knecht

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:55Hier darf sich ja jeder, vor allem diejenigen die nur kritisieren und Probleme lediglich benennen, mal dem brainstorming hingeben. Egal, ob richtig oder falsch.

Was vor Gericht nicht zählen wird: Bloßes Rummosern.

Man muss bereits vorne im Verfahren anfangen und erstmal dafür Sorge tragen, dass bereits bestehende Missstände behoben werden, das tut dieses Verfahren bisher nur teilweise.

Und weiter: It's all about buying time!

Die Effekte des neuen Verfahrens werden m.E. zukünftig noch überraschen. Die Fortschreibung hat zwar ihre Effekte, aber irgendwann in ein paar Jahren wird man bei den Schäden in den oberen Besoldungsgruppen einfach sagen: Wieso jetzt passt es doch in die Zeit!

Was nützt denn alles Brainstorming und Berechnen, wenn man am Ende sowieso nicht weiß, was davon richtig ist? Geschweige denn, was die Richter in zig Jahren dann für richtig empfinden nur um dann festzustellen, dass es den DH ohnehin einen feuchten Kehricht interessiert?

Kann man ja machen, aber meine Lebenszeit ist mir dafür zu schade. Meine Empfehlung wäre dann: einfach mit der Berechnung nach Wahl vor Gericht ziehen und abwarten. Ich wäre schon mit einer (nicht ganz exakten) Mehrzahlung auf meinem Konto zufrieden. Und je früher sie kommt, um so zufriedener wäre ich. Plus Nachzahlung natürlich.

Diesen illusorischen 1000% korrekt fetisch vieler Landsleute (von denen, die schon länger hier sind) teile ich einfach nicht. Und er führt erwiesener Maßen auch zu nichts Brauchbarem.

Also lasse ich lieber etwas Dampf ab und versuche auf dem neuesten Stand zu bleiben, was leider zunehmend schwierig ist hier.

GoodBye

Zitat von: Knecht in Heute um 18:11Was nützt denn alles Brainstorming und Berechnen, wenn man am Ende sowieso nicht weiß, was davon richtig ist? Geschweige denn, was die Richter in zig Jahren dann für richtig empfinden nur um dann festzustellen, dass es den DH ohnehin einen feuchten Kehricht interessiert?

Kann man ja machen, aber meine Lebenszeit ist mir dafür zu schade. Meine Empfehlung wäre dann: einfach mit der Berechnung nach Wahl vor Gericht ziehen und abwarten. Ich wäre schon mit einer (nicht ganz exakten) Mehrzahlung auf meinem Konto zufrieden. Und je früher sie kommt, um so zufriedener wäre ich. Plus Nachzahlung natürlich.

Diesen illusorischen 1000% korrekt fetisch vieler Landsleute (von denen, die schon länger hier sind) teile ich einfach nicht. Und er führt erwiesener Maßen auch zu nichts Brauchbarem.

Also lasse ich lieber etwas Dampf ab und versuche auf dem neuesten Stand zu bleiben, was leider zunehmend schwierig ist hier.

Es geht nicht um tausend Prozent. Es geht darum, zunächst eine vernünftige Struktur zu schaffen, die dann fortgeschrieben wird. Und genau das wird auf dem aktuellen Weg nicht erreicht werden.

Ich kann ja noch nicht einmal überprüfen, ob 1996 passt, da ich das Prüfungsprogramm, dass ich vorgegeben bekomme, hierauf noch nicht einmal anwenden kann. Das hat was von Henne und Ei. Das BVerfG hat sich also dazu entschieden, dass zuerst der verfassungsgemäße Zustand da war.

Wenn man im juristischen Bereich Methoden wie diejenige im Urteil anwenden will, dann muss man die Annahmen juristisch tragfähig begründen, ansonsten denke ich an Willkürverbot.