Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: GeBeamter in 26.01.2026 09:45Warum das so ist, steht im Leitsatz des Urteils.
Der Beamte und seine Familie dürfen keinem realen Armutsrisiko ausgesetzt sein, weil die Abhängigkeit von weiteren Einkünften, um nicht arm zu sein (und da zählen die Kosten, die Familienmitglieder erzeugen dazu), seine Unabhängigkeit beeinträchtigen kann.

Ja, das ist in der freien Wirtschaft anders. Dort könnte der Aldi-Filialleiter überspitzt formuliert abends noch bei Lidl die Regale einräumen gehen.
Der Beamte muss sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Dafür gibt es hohe Hürden.

Mal abgesehen davon: der Beamte bekommt im Moment 170€ brutto Familienzuschlag für den Ehepartner. Ich wüsste jetzt nicht, wie das auch nur ansatzweise mit dem Regelsatz für Erwachsene in der Grundsicherung vergleichbar wäre.

Mich brauchst Du da nicht überzeugen, ich bin voll deiner Meinung.

Und wenn diese Art nicht mehr gewollt ist, kann das GG geändert werden. Aber nicht über den umgekehrten Weg den anscheinend Cyrix42 und die DH gehen wollen oder gerade gehen, nämlich einfach das GG nicht beachten und die Spielregeln ändern.

Und falls es geändert wird, kann dann jeder für sich entscheiden, ob er Beamter werden möchte oder halt nicht.

SwenTanortsch


PolareuD

Zitat von: SwenTanortsch in 26.01.2026 10:01Stimmt!

War früher auch schon so, dass alle paar Monate die selbe Sau durch's Dorf getrieben wurde. Aber für eine übersichtliche Darstellung des Themas ist das Format eines Forums ungeeignet. Eine Website wäre hier sinnvoller zum Einlesen in die Thematik. Innerhalb der Bw gibt es zumindest das WikiBw.

Rheini

Zitat von: PolareuD in 26.01.2026 10:19War früher auch schon so, dass alle paar Monate die selbe Sau durch's Dorf getrieben wurde. Aber für eine übersichtliche Darstellung des Themas ist das Format eines Forums ungeeignet. Eine Website wäre hier sinnvoller zum Einlesen in die Thematik. Innerhalb der Bw gibt es zumindest das WikiBw.

https://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip

MOGA

Zitat von: Rheini in 26.01.2026 09:16Weil das z. B. im BVerfG Beschluss steht. Für die Berechnung wird das MAE im Bereich des DH herangezogen.

D. h., für das Land Berlin das von Berlin, fürs Land Sachsen das von Sachsen usw.

Wenn jetzt z. B. für Berlin das MAE 50k ist, für Sachsen 30k dann kann es sein, dass der Beamte des Landes Berlin und Sachsen gleich viel bekommen. Z. B. 40k.

Folge ist, beim Land Berlin ist es zu gering, beim Land Sachsen ist es ausreichend ........

Ja da hast du recht, ich hatte eben durch die Bundesbesoldungsbrille gesehen...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

GeBeamter

Zitat von: MOGA in 26.01.2026 10:43Ja da hast du recht, ich hatte eben durch die Bundesbesoldungsbrille gesehen...

Da scheiden sich ja noch die Geister.

Nimmt man nun das MÄE von Bayern, weil das das höchste in Deutschland ist und der Beamte dorthin versetzt werden könnte oder nimmt man den Bundesschnitt.

Als noch die Prüfung anhand des Abstands zur Grundsicherung galt, wurde stets argumentiert, es sei das 95% Perzentil der Bayerischen Wohngeldtabelle heranzuziehen.

Für den Bund darf daher mit Spannung erwartet werden, welchen Maßstab das BMI wählen wird.
Vermutlich wird man trotz der über Jahre vernommenen Lobpreisungen des Bundeslandes, aus dem der Minister stammt, dieses tunlichst als Vergleichsmaßstab vermeiden wollen.

GeBeamter

Zitat von: MOGA in 26.01.2026 09:33Mein lieber Mann, dass diese Dorothea Siems fuer so einen Dreck auch noch bezahlt wird spricht Baende.
Gut, man weiss ja was von Journalisten in aller regel zu halten ist, von daher verwundert es nicht...

Wieso verwundert das? In meinen Augen, ist jeder Journalist, der bei Welt noch in Lohn und Brot steht, ein gutbürgerlicher BILD-Reporter. Reflektierende Menschen wie Robin Alexander sind deshalb dort bereits abgehauen.
Aber genug off topic.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in 26.01.2026 11:02Da scheiden sich ja noch die Geister.

Nimmt man nun das MÄE von Bayern, weil das das höchste in Deutschland ist und der Beamte dorthin versetzt werden könnte oder nimmt man den Bundesschnitt.

Als noch die Prüfung anhand des Abstands zur Grundsicherung galt, wurde stets argumentiert, es sei das 95% Perzentil der Bayerischen Wohngeldtabelle heranzuziehen.

Für den Bund darf daher mit Spannung erwartet werden, welchen Maßstab das BMI wählen wird.
Vermutlich wird man trotz der über Jahre vernommenen Lobpreisungen des Bundeslandes, aus dem der Minister stammt, dieses tunlichst als Vergleichsmaßstab vermeiden wollen.

Ja. Ich wollte nur mit meiner Beispielrechnung zeigen, dass nicht unbedingt alle DH Verfassungswidrig besolden, nur weil das Land Berlin wahrscheinlich Verfassungswidrig besoldet (in der Theorie).

Das in der Prxis es noch viele offene Fragen gibt, sehe ich auch.

GeBeamter

Zitat von: cyrix42 in 26.01.2026 09:17Diese beiden Punkte beziehen sich auf die Tätigkeit der/des Beamtin/Beamten selbst. Daraus leitet sich keine Begründung ab, warum die Familie der/des Beamtin/Beamten alimentiert werden müsste.

Diese Einschränkung gilt nicht für Beamte exklusiv, sondern für alle Arbeitnehmer_innen. Insbesondere dürfte auch für die meisten Angestellten beim Bund die prinzipielle bundesweite Versetzbarkeit gegeben sein. Hier ergibt sich zwar mittelbar ein Bezug zur Familie der/ des Beamtin/Beamten, aber keine Exklusivstellung des Beamtentums, die eine andere Behandlung als bei allen anderen rechtfertigt.

Siehe oben, bezieht sich wieder auf die/ den Beamtin/Beamten selbst und nicht auf deren/dessen Familie.

Das einzige Argument, das typischerweise an dieser Stelle immer kommt, sind die "althergebrachten Grundsätze des Beamtentums". Und darauf verwies ich auch schon weiter oben: Dies ist per se weiterhin begründungsbedürftig und kann -- zumindest in einer politischen Diskussion, in der sich der Dienstherr für seine Ausgaben gegenüber der Allgemeinbevölkerung rechtfertigen muss -- nicht als Totschlagargument dienen. "Haben wir immer schon so gemacht" ist halt einfach keine gute Argumentationslinie...

Dies zielt tatsächlich auch mal mittelbar auf die weitere Familie. Allerdings sind auch anderweitig außerhalb des Beamtentums Dienstort und Wohnort der übrigen Familie ggf. weit auseinanderliegend... Auch hier sehe ich keine Alleinstellung des Beamtentums.

Auch in typischen Arbeitsverträgen wirst du Klauseln finden, die Nebentätigkeiten bei Konkurenten untersagen, oder auch solche, die die Arbeitsfähigkeit der/des Arbeitnehmerin/-nehmers einschränken. Aber ja, zumeist sind Nebentätigkeiten nur anzeigepflichtig, nicht genehmigungs-pflichtig. Und auch dies ist wieder nur eine Einschränkung für die/den Beamtin/Beamten selbst, nicht aber ein Rechtfertigungsgrund, warum die Familie der/des Beamtin/Beamten mitzualimentieren wäre.

Ich habe nicht bestritten, dass Beamte einen Sonderstatus inne hätten. Dieser muss sich auch in einer entsprechenden Bezahlung ausdrücken. Die aufgeworfene Frage war, warum sich dieser Sonderstatus nicht nur auf die/den Beamtin/Beamten selbst, sondern auch ihren/seinen "Anhang" beziehen soll. Denn alle entsprechenden Personen bringen hier der Allgemeinheit nichts; warum sie also finanzieren? Für sie gelten die ganzen Einschränkungen, die du aufgezählt hast, ja auch überhaupt nicht...

Die Mindestalimentation bemisst sich doch nach dem aktuellen (und auch dem vorhergehenden) BVerfG-Urteil offensichtlich am Bedarf. o.O

Versetzbarkeit unterliegt in der freien Wirtschaft der freien Vertragsgestaltung. In der Regel ist ein Arbeitsort im Vertrag festgehalten. Natürlich sind Privatunternehmen in der Lage, eine Versetzung auch irgendwie am Rande der Legalität zu erzwingen. Meiner Küchentisch-Empirie nach, ist das aber eine absolute Seltenheit. In der Regel werden Versetzungen in der freien Wirtschaft üppig honoriert. Ein deutlich besser dotierter Posten, Umzugshilfe, Ausstattungsgutscheine, bis hin zu einem Wohnungsservice, der sogar die Betreuung eines Neubaus von vor Ort umfasst, bis der zu versetzende Angestellte an den neuen Arbeitsort wechselt.
Der Beamte kann allenfalls die Umzugskosten geltend machen. Um den Rest muss er sich selbst kümmern. Und mehr Geld gibt es dafür häufig auch nicht, denn auf der anderen Stelle muss man sich bis zu einer Beförderung ja erst einmal "bewähren".

Goldene Vier


Ozymandias

Beschluss vom 17. Dezember 2025
 
2 BvL 23/23
   
 
Erledigung des Verfahrens zur Anpassung besoldungsrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/12/lk20251217_2bvl002323.html

Dürfte wohl bei einer Maidowski-Entscheidung bleiben.

Beamtenhustler

Zitat von: Goldene Vier in 26.01.2026 11:26Es gibt was Aktuelles zur Situation aus Hessen

http://archive.today/F4o72


Naja...läuft eher unter der Prämisse "Im Westen nichts Neues".

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Ozymandias in 26.01.2026 12:09Beschluss vom 17. Dezember 2025
 
2 BvL 23/23
   
 
Erledigung des Verfahrens zur Anpassung besoldungsrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/12/lk20251217_2bvl002323.html

Dürfte wohl bei einer Maidowski-Entscheidung bleiben.

"abgeurteilt"

Pumpe14

Zitat von: Wasserkopp in 26.01.2026 06:17für mich klingt die Berücksichtigung des Partnereinkommens mehr nach Sozialhilfe/Bürgergeld/Grundsicherung als nach Alimentation. Ich bin der Meinung, dass es eine persönliche Lebensentscheidung sein darf, ob die Partnerin/der Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eben nicht.

zumal das ja nu bei Ehegatten gilt, wenn du unverheiratet mit deinem Partner/Partnerin zusammenlebst, wird nischt abgezogen. Abzüge könnten m.E. also nur in Höhe der Familienzulage 1 erfolgen, somit wäre diese zu streichen.

Ansonsten ist das eine Benachteiligung des Eheprinzips und eine Diskriminierung.
Es muss also nicht Partnereinkommen, sondern Ehegatteneinkommen heißen, oder soll jeder Beamte eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er sich in keine Partnerschaft befindet?

Wie soll das praktikabel sein?

Oder bin ich gedanklich bei dem Benachteiligungsprinzip irgendwo falsch abgebogen?


BVerfGBeliever

Zitat von: Ozymandias in 26.01.2026 12:09Dürfte wohl bei einer Maidowski-Entscheidung bleiben.
Wie auch immer, nach meinem Verständnis gibt es ja trotzdem unter anderem die folgenden ,,offenen" Verfahren:

- 2 BvL 5/19 (ursprünglich geplant für 2023): verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2005 bis 2012 und in den Jahren 2014 bis 2016, Niedersachsen, BVR Dr. Maidowski
- 2 BvL 13/18 (ursprünglich geplant für 2023): Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A im Jahr 2007, Schleswig-Holstein, BVR Dr. Maidowski
- 2 BvL 2/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16 (ursprünglich geplant für 2025): verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014, Bremen, BVR Dr. Maidowski
- 2 BvL 11/18, 2 BvL 12/18, 2 BvL 14/18 (ursprünglich geplant für 2025): verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011, Saarland, BVR Dr. Wöckel

- 2 BvL 16/23, 2 BvL 17/23, 2 BvL 18/23 (Eingang Juli 2023): Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2016 und 2017, Berlin, BVR Offenloch
- 2 BvL 5/24, 2 BvL 6/24 (Eingang Juni 2024): Besoldungsgruppe A 7 von 2012 bis 2018 sowie A 8 von 2012 bis 2021, Rheinland-Pfalz, BVR Dr. Wöckel


Darüber hinaus dürfte eine Vielzahl weiterer Beschlussvorlagen den BVerfG-Posteingang verstopfen (falls ich das ganze Prozedere halbwegs richtig verstanden habe)..