Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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cyrix42

Zitat von: Rheini in 26.01.2026 07:42Bei der Besoldung geht es darum, dass der Beamte der lebenslang seinem Dienstherr Treue und Verrichtung des Dienstes geschworen hat, dies angemessen von ihm bezahlt wird.

Korrekt. Darum sollte der Beamte auch amtsangemessen besoldet werden. Aber was hat das mit der Finanzierung seiner Familie zu tun? Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer wird für seine Arbeitsleistung bezahlt. Familie ist dabei Privatsache. Inwiefern dies gerade ausschließlich bei Beamtinnen und Beamten anders sein sollte, dass der Dienstherr nun nicht nur die Arbeit der/des Beamtin/Beamten bezahlen soll, sondern auch noch dessen Familie, ist aber gerade die Frage, die hier aufgeworfen wurde.


@All, die auf die Versetzbarkeit hinweisen: Dies ist in nicht wenigen Arbeitsverträgen auch der Fall, sofern man nicht explizit einen Dienstort beim Schließen des Arbeitsverhältnisses vereinbart hat. Beispielsweise dürften die allermeisten Beschäftigten eines Bundeslands beliebig zwischen verschiedenen Dienststellen und Behörden des jeweiligen Arbeitgebers (= Bundesland) versetzt werden. Ok, sie sind vorher anzuhören und unbillige Härten wären hier auszuschließen. Aber im Prinzip gilt hier die gleiche Situation wie für Beamte. Und bei Unternehmen mit mehreren Standorten gilt dies natürlich genauso, und ggf. weltweit...

Ich sage ja nicht, dass ich Beamtinnen und Beamten missgönnen würde, dass sie für ihr fehlendes Streikrecht entsprechend besser entlohnt werden sollten; im Gegenteil: Wer unter allen Umständen den Laden am Laufen hält, die/der muss sich auch darauf verlassen können, dass sie/er sich auch nie Gedanken machen muss, wie man das eigene Leben finanzieren kann.

Aber inwiefern daraus das Privileg, dass sich ein Ehepartner/ eine Ehepartnerin, der/die nicht gegenüber dem Dienstherrn zu irgendetwas verpflichtet ist oder irgendetwas ihm gegenüber beiträgt, sich -- überspitzt formuliert -- "auf die faule Haut" legen und dennoch angemessen leben kann, ist in Zeiten von "Fordern und Fördern" aka Hartz IV, Grundsicherung und dem Beschneiden dessen, was abfällig gern mal als "soziale Hängematte" bezeichnet wurde, dann doch eher nur noch schwer der Allgemeinheit zu erklären.

untersterDienst

Zitat von: simon1979 in 26.01.2026 08:27Ich bin alleinerziehend mit einem 16 jährigen Schüler und Zahle Unterhalt für meine 18 jähriger Tochter, die Studiert.

Meine Ex-Frau geht nur Teilzeit arbeiten. UVG bekomme ich, ist aber wesentlich weniger als das, was ich an Unterhalt zahle.
Für Kinderzuschlag oder Wohngeld verdiene ich als Beamter zu viel. Mehrbedarf für Alleinerziehung, wie es im SGB II / XII gibt es bei mir nicht. Vielmehr wird mir ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 € angerechnet.

Und jetzt kommst du...


100% Zustimmung! Diese Anrechnung von 20.000€ ist nur zur mathematischen Kleinrechnung der aA. Ob bei den Abgeordneten auch fiktiv was angerechnet wird?

Rheini

Zitat von: cyrix42 in 26.01.2026 08:42Korrekt. Darum sollte der Beamte auch amtsangemessen besoldet werden. Aber was hat das mit der Finanzierung seiner Familie zu tun? Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer wird für seine Arbeitsleistung bezahlt. Familie ist dabei Privatsache. Inwiefern dies gerade ausschließlich bei Beamtinnen und Beamten anders sein sollte, dass der Dienstherr nun nicht nur die Arbeit der/des Beamtin/Beamten bezahlen soll, sondern auch noch dessen Familie, ist aber gerade die Frage, die hier aufgeworfen wurde.


Ich gehe da nicht voll mit Dir.

Warum das so ist, ist sicher im Internet leicht auffindbar. Wenn man das ändern möchte, kann man das doch. Man muss nur das GG ändern und zack ist es anders.

Was ich oft nicht verstehe ist, dass hier das GG nicht geändert wird, aber es anders ausgeführt werden soll, als im GG aufgeführt ist.

cyrix42

Zitat von: simon1979 in 26.01.2026 08:27Ich bin alleinerziehend mit einem 16 jährigen Schüler und Zahle Unterhalt für meine 18 jähriger Tochter, die Studiert.

Meine Ex-Frau geht nur Teilzeit arbeiten. UVG bekomme ich, ist aber wesentlich weniger als das, was ich an Unterhalt zahle.
Für Kinderzuschlag oder Wohngeld verdiene ich als Beamter zu viel. Mehrbedarf für Alleinerziehung, wie es im SGB II / XII gibt es bei mir nicht. Vielmehr wird mir ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 € angerechnet.

Und jetzt kommst du...

Sorry, aber: Wenn sich der Bedarf eines Beamten an einer 4K-Familie orientiert, davon aber der Großteil aus dem Grundgehalt finanziert werden soll, dann enthält das Grundgehalt also schon Bestandteile, die über den Bedarf des Beamten als Einzelperson hinausgehen, sondern auch schon die übrigen Familienmitglieder mitfinanzieren sollen.

Wieso diese (insbesondere erwachsene Ehepartner_innen) jetzt überhaupt mitfinanziert werden sollen, war genau die Frage (bzw., warum diese sich nicht selbst an ihrem Lebensunterhalt beteiligen können sollen, sondern warum die Allgmeinheit diese mitfinazieren soll, obwohl sie von deren Arbeitsleistung -- anders als beim Beamten, der sich ja tatkräftig für die Allgmeinheit einbringt -- ja überhaupt nichts hat).

Ehrlicher wäre es, wenn der Dienstherr für den einzelnen Beamten spezifiziert, was dieser benötigt um amtsangemessen leben zu können; und dann muss man eben, wenn man die weitere Beamtenfamilie darüberhinaus auch noch bezahlen will (warum auch immer), mit entsprechenden Zuschlägen arbeiten.

Die Idee mit dem "fiktiven Partnereinkommen" finde ich auch nicht sinnvoll: Entweder der Partner hat einen Bedarf, dann muss dieser gedeckt werden, oder er kann diesen selbst erfüllen. Aber diese fiktive Annahme, er würde schon etwas beitragen, und wir setzen einfach mal eine Pauschale an, erscheint mir den Zweck nicht sinnvoll zu erfüllen...

GoodBye

Am 26.01.2026 starten wir wieder bei Null, Wahnsinn.

SwenTanortsch

Zitat von: cyrix42 in 26.01.2026 08:42Korrekt. Darum sollte der Beamte auch amtsangemessen besoldet werden. Aber was hat das mit der Finanzierung seiner Familie zu tun? Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer wird für seine Arbeitsleistung bezahlt. Familie ist dabei Privatsache. Inwiefern dies gerade ausschließlich bei Beamtinnen und Beamten anders sein sollte, dass der Dienstherr nun nicht nur die Arbeit der/des Beamtin/Beamten bezahlen soll, sondern auch noch dessen Familie, ist aber gerade die Frage, die hier aufgeworfen wurde.


@All, die auf die Versetzbarkeit hinweisen: Dies ist in nicht wenigen Arbeitsverträgen auch der Fall, sofern man nicht explizit einen Dienstort beim Schließen des Arbeitsverhältnisses vereinbart hat. Beispielsweise dürften die allermeisten Beschäftigten eines Bundeslands beliebig zwischen verschiedenen Dienststellen und Behörden des jeweiligen Arbeitgebers (= Bundesland) versetzt werden. Ok, sie sind vorher anzuhören und unbillige Härten wären hier auszuschließen. Aber im Prinzip gilt hier die gleiche Situation wie für Beamte. Und bei Unternehmen mit mehreren Standorten gilt dies natürlich genauso, und ggf. weltweit...

Ich sage ja nicht, dass ich Beamtinnen und Beamten missgönnen würde, dass sie für ihr fehlendes Streikrecht entsprechend besser entlohnt werden sollten; im Gegenteil: Wer unter allen Umständen den Laden am Laufen hält, die/der muss sich auch darauf verlassen können, dass sie/er sich auch nie Gedanken machen muss, wie man das eigene Leben finanzieren kann.

Aber inwiefern daraus das Privileg, dass sich ein Ehepartner/ eine Ehepartnerin, der/die nicht gegenüber dem Dienstherrn zu irgendetwas verpflichtet ist oder irgendetwas ihm gegenüber beiträgt, sich -- überspitzt formuliert -- "auf die faule Haut" legen und dennoch angemessen leben kann, ist in Zeiten von "Fordern und Fördern" aka Hartz IV, Grundsicherung und dem Beschneiden dessen, was abfällig gern mal als "soziale Hängematte" bezeichnet wurde, dann doch eher nur noch schwer der Allgemeinheit zu erklären.

Mit diesen Auffassungen ist hier - denke ich - jeder ganz bei Dir, cyrix: Keine hätte etwas dagegen, dass die familienbezogenen Besoldungskomponenten abgeschafft, dafür mit dem Grundgehalt als einziger Besoldungskomponente für eine amtsangemessene Besoldung und Alimentation gesorgt werden würde. Dass die Besoldungsgesetzgeber die familienbezogenen Besoldungskomponenten in der Höhe gewähren, wie sie sie gewähren, liegt in ihrer Verantwortung, unabhängig davon, dass sie sich als Folge des Alimentationsprinzips verpflichtet sehen, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren. Denn nicht umsonst sieht sich der Beamte als Folge des Sonderstatusverhältnis, in dem er sich befindet, neben den genannten Grundrechten aus bspw. auch in den weiteren Grundrechten eingeschränkt:

- Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 1 GG zeigt sich als eingeschränkt (dabei gilt es zu beachten, dass es nur das eine unteilbare Berufsbeamtentum in Deutschland gibt).

- Das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG ist als Folge des Mäßigungsgebots eingeschränkt.

- Der besondere Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 zeigt sich im Rahmen der Möglichkeit, den Beamten zu versetzen, als eingeschränkt.

- Das Versammlungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG kann für Beamte eingeschränkt werden.

- Das Streikverbot als Einschränkung von Art. 9 Abs. 3 GG ist hier schon genannt worden.

- Ebenso ist die eingeschränkte Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 bereits genannt worden.

- Gleichfalls ist die freie Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 eingeschränkt, da eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist.

Ich denke, die Auflistung genügt zunächst einmal, um das Sonderstatusverhältnis zu konkretisieren, dem der Beamte unterliegt.

Eine an Bedarfen orientierte Besoldung ist dem Dienstherrn übrigens als Folge aus Art. 33 Abs. 5 GG untersagt. Maßstab der amtsangemessenen Alimentation ist das statusrechtliche Amt.

MOGA

Zitat von: Rheini in 23.01.2026 14:05Du hattest u. a. dies geschrieben:

"Das bedeutet nämlich, dass alle Bundesländer die im Besoldungsvergleich weniger zahlen als Berlin sowieso verfassungswidrig bezahlen."

Das stimmt so grundsätzlich nicht. Wenn bei einem DH das Median Einkommen in seinem Bereich geringer ist als in Berlin könnte es ja sein, dass er zwar weniger zahlt als Berlin, aber dennoch min. die aA.

Wieso unterscheidet das Medianaeqivalnzeinkommen rauemlich?
Ich sehe es auch so, wenn es fuer Berlin zutreffend ist, dann trifft es fuer alle anderen genauso zu...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Zitat von: MOGA in 26.01.2026 09:12Wieso unterscheidet das Medianaeqivalnzeinkommen rauemlich?
Ich sehe es auch so, wenn es fuer Berlin zutreffend ist, dann trifft es fuer alle anderen genauso zu...

Weil das z. B. im BVerfG Beschluss steht. Für die Berechnung wird das MAE im Bereich des DH herangezogen.

D. h., für das Land Berlin das von Berlin, fürs Land Sachsen das von Sachsen usw.

Wenn jetzt z. B. für Berlin das MAE 50k ist, für Sachsen 30k dann kann es sein, dass der Beamte des Landes Berlin und Sachsen gleich viel bekommen. Z. B. 40k.

Folge ist, beim Land Berlin ist es zu gering, beim Land Sachsen ist es ausreichend ........

cyrix42

Zitat von: SwenTanortsch in 26.01.2026 09:01Denn nicht umsonst sieht sich der Beamte als Folge des Sonderstatusverhältnis, in dem er sich befindet, neben den genannten Grundrechten aus bspw. auch in den weiteren Grundrechten eingeschränkt:

- Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 1 GG zeigt sich als eingeschränkt (dabei gilt es zu beachten, dass es nur das eine unteilbare Berufsbeamtentum in Deutschland gibt).

- Das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG ist als Folge des Mäßigungsgebots eingeschränkt.

Diese beiden Punkte beziehen sich auf die Tätigkeit der/des Beamtin/Beamten selbst. Daraus leitet sich keine Begründung ab, warum die Familie der/des Beamtin/Beamten alimentiert werden müsste.

Zitat- Der besondere Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 zeigt sich im Rahmen der Möglichkeit, den Beamten zu versetzen, als eingeschränkt.

Diese Einschränkung gilt nicht für Beamte exklusiv, sondern für alle Arbeitnehmer_innen. Insbesondere dürfte auch für die meisten Angestellten beim Bund die prinzipielle bundesweite Versetzbarkeit gegeben sein. Hier ergibt sich zwar mittelbar ein Bezug zur Familie der/ des Beamtin/Beamten, aber keine Exklusivstellung des Beamtentums, die eine andere Behandlung als bei allen anderen rechtfertigt.

Zitat- Das Versammlungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG kann für Beamte eingeschränkt werden.

- Das Streikverbot als Einschränkung von Art. 9 Abs. 3 GG ist hier schon genannt worden.

Siehe oben, bezieht sich wieder auf die/ den Beamtin/Beamten selbst und nicht auf deren/dessen Familie.

Das einzige Argument, das typischerweise an dieser Stelle immer kommt, sind die "althergebrachten Grundsätze des Beamtentums". Und darauf verwies ich auch schon weiter oben: Dies ist per se weiterhin begründungsbedürftig und kann -- zumindest in einer politischen Diskussion, in der sich der Dienstherr für seine Ausgaben gegenüber der Allgemeinbevölkerung rechtfertigen muss -- nicht als Totschlagargument dienen. "Haben wir immer schon so gemacht" ist halt einfach keine gute Argumentationslinie...

Zitat- Ebenso ist die eingeschränkte Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 bereits genannt worden.

Dies zielt tatsächlich auch mal mittelbar auf die weitere Familie. Allerdings sind auch anderweitig außerhalb des Beamtentums Dienstort und Wohnort der übrigen Familie ggf. weit auseinanderliegend... Auch hier sehe ich keine Alleinstellung des Beamtentums.

Zitat- Gleichfalls ist die freie Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 eingeschränkt, da eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist.

Auch in typischen Arbeitsverträgen wirst du Klauseln finden, die Nebentätigkeiten bei Konkurenten untersagen, oder auch solche, die die Arbeitsfähigkeit der/des Arbeitnehmerin/-nehmers einschränken. Aber ja, zumeist sind Nebentätigkeiten nur anzeigepflichtig, nicht genehmigungs-pflichtig. Und auch dies ist wieder nur eine Einschränkung für die/den Beamtin/Beamten selbst, nicht aber ein Rechtfertigungsgrund, warum die Familie der/des Beamtin/Beamten mitzualimentieren wäre.

ZitatIch denke, die Auflistung genügt zunächst einmal, um das Sonderstatusverhältnis zu konkretisieren, dem der Beamte unterliegt.

Ich habe nicht bestritten, dass Beamte einen Sonderstatus inne hätten. Dieser muss sich auch in einer entsprechenden Bezahlung ausdrücken. Die aufgeworfene Frage war, warum sich dieser Sonderstatus nicht nur auf die/den Beamtin/Beamten selbst, sondern auch ihren/seinen "Anhang" beziehen soll. Denn alle entsprechenden Personen bringen hier der Allgemeinheit nichts; warum sie also finanzieren? Für sie gelten die ganzen Einschränkungen, die du aufgezählt hast, ja auch überhaupt nicht...

ZitatEine an Bedarfen orientierte Besoldung ist dem Dienstherrn übrigens als Folge aus Art. 33 Abs. 5 GG untersagt. Maßstab der amtsangemessenen Alimentation ist das statusrechtliche Amt.

Die Mindestalimentation bemisst sich doch nach dem aktuellen (und auch dem vorhergehenden) BVerfG-Urteil offensichtlich am Bedarf. o.O

Rheini

@cyrix42

Wenn man das so machen möchte wie Du vorschlägst, warum geht man dann nicht den ersten Schritt und ändert das GG?

So kann man meinen und glauben was man möchte, es ist aber so wie es im GG steht.

Nur weil es m. M. nach unpassend ist und es nicht mehr zu unserern freien Gesellschaft usw. gehört, kann ich morgen z. B. nicht streiken. Wenn ich das möchte kann ich nur hoffen, dass hier das GG geändert wird.

Also immer bitte die Reihenfolge beachten.

BEAliMenTER

Zitat von: GoodBye in 26.01.2026 08:59Am 26.01.2026 starten wir wieder bei Null, Wahnsinn.

Den Gedanken hatte ich auch. Es ist eh schon mühsam diesem Faden zu folgen und dann kommen Querschläger, wo geklärter Sachverhalt wieder neu erklärt werden muss.

MOGA

Zitat von: LehrerBW in 23.01.2026 17:49Lustig...die Presse hats aber mit uns 😁

https://www.welt.de/debatte/plus69732447984ba86eab23b035/ohne-existenzsorgen-die-wachsende-wut-auf-die-beamten.html

https://archive.is/TNd55
Mein lieber Mann, dass diese Dorothea Siems fuer so einen Dreck auch noch bezahlt wird spricht Baende.
Gut, man weiss ja was von Journalisten in aller regel zu halten ist, von daher verwundert es nicht...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

GeBeamter

Zitat von: Rheini in 26.01.2026 08:36..... und wenn jemand der Auffassung ist das dennoch zuviel verbamtet wird, bitte ich damit dem DH auf die Nerven zu gehen. Der Beamte oder zukünftige Beamte ist da nämlich raus.

Was natürlich in unserer deutschen Gesellschaft wieder nicht passieren wird.
Das neided man lieber offen gegenüber dem jeweiligen Beamten in Unkenntnis der Einschränkungen diesem seinen Status, weil er ja eher greifbar ist als der ominöse Dienstherr.

Lustig finde ich auch, wenn Menschen die Privilegien der Beamten für überholt ansehen und dann mit Beispielen wie vergünstigten Versicherungen oder Immobilienkrediten anfangen. Wenn man sich Mal ansieht, wo dieses "Privileg " herkommt, dann darf man auch Mal fragen, ob das wirklich ein für den Beamten gewollter Vorteil ist. De facto betreiben Banken und Versicherungen da nur Risikomanagement. Der Beamte kann halt nun einmal nicht arbeitslos werden und was noch interessanter ist: sein Sold kann leichter gepfändet werden, als das Entgelt eines Arbeitnehmers.

Rheini

Und dann sind das noch diesselben Leute die vor 40zig Jahren einem gesagt haben, dass man doof ist in den ö. D. zu gehen, in der Wirtschaft ist ja alles so cool und super .....


GeBeamter

Zitat von: Rheini in 26.01.2026 08:52Ich gehe da nicht voll mit Dir.

Warum das so ist, ist sicher im Internet leicht auffindbar. Wenn man das ändern möchte, kann man das doch. Man muss nur das GG ändern und zack ist es anders.

Was ich oft nicht verstehe ist, dass hier das GG nicht geändert wird, aber es anders ausgeführt werden soll, als im GG aufgeführt ist.

Warum das so ist, steht im Leitsatz des Urteils.
Der Beamte und seine Familie dürfen keinem realen Armutsrisiko ausgesetzt sein, weil die Abhängigkeit von weiteren Einkünften, um nicht arm zu sein (und da zählen die Kosten, die Familienmitglieder erzeugen dazu), seine Unabhängigkeit beeinträchtigen kann.

Ja, das ist in der freien Wirtschaft anders. Dort könnte der Aldi-Filialleiter überspitzt formuliert abends noch bei Lidl die Regale einräumen gehen.
Der Beamte muss sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Dafür gibt es hohe Hürden.

Mal abgesehen davon: der Beamte bekommt im Moment 170€ brutto Familienzuschlag für den Ehepartner. Ich wüsste jetzt nicht, wie das auch nur ansatzweise mit dem Regelsatz für Erwachsene in der Grundsicherung vergleichbar wäre.