[TV-L] Tarifrunde der Länder

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 14.09.2025 20:33

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IchLiebeBeamtentum

Zitat von: TVLfan in 25.01.2026 16:14Gute Theorie....Ein TB bekommt aber nicht das volle Gehalt, wenn die Kinder krank sind.
Und die gängige Praxis ist, und das in beiden Berufsgruppen, dann ist man selber krank
und nicht die lieben Kleinen.  ;)

Die 41 Stunden sind korrekt, aber die eine Stunde mehr wie bei den TB z. B. in NRW kann
man getrost vergessen. Bei den Beamten wird dann doch abgestuft ab 55 Jahre und dann später.
Bei den TB wohl nicht.

Dann bitte auch bei den TB das gleiche Netto wie bei den Beamten. Man kann sich halt nicht immer
das Beste aus beiden Welten wünschen.

Ach ja und Arzttermine bei den Privatversicherten gibt es dann ja auch schneller. Sollte auch mal
erwähnt werden...

Schnelle Arzttermine sind bei Leistungsträgern wichtig. Umso schneller sind sie wieder am Arbeitsplatz, damit der Laden läuft.

TVLfan

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 25.01.2026 19:38Schnelle Arzttermine sind bei Leistungsträgern wichtig. Umso schneller sind sie wieder am Arbeitsplatz, damit der Laden läuft.

Oder auch längerfristig dann nicht. ;)

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: TVLfan in 25.01.2026 20:34Oder auch längerfristig dann nicht. ;)

Der Beamte hat die Pflicht zur Gesunderhaltung.

P33t

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 25.01.2026 19:36Warum denn die derzeitige dramatische Meinungsmache, wenn es eh noch Jahre, wenn nicht sogar ein Jahrzehnt dauert?

So lange dauert es ja nicht. Es darf in keinem Bundesland ein neues Besoldungsgesetz beschlossen werden, was verfassungswidrig wäre, also sich besoldungstechnisch unterhalb der 80%-MÄE-Grenze befindet. Da nun die TV-L Runde die Länder quasi zwingt Besoldungsgesetzanpassungen vorzunehmen, müssen sie das BVerfG-Urteil im gleichen Atemzug umsetzen. Ein Jahrzehnt sehe ich deshalb nicht.

LehrerBW

Zitat von: P33t in 26.01.2026 23:27So lange dauert es ja nicht. Es darf in keinem Bundesland ein neues Besoldungsgesetz beschlossen werden, was verfassungswidrig wäre, also sich besoldungstechnisch unterhalb der 80%-MÄE-Grenze befindet. Da nun die TV-L Runde die Länder quasi zwingt Besoldungsgesetzanpassungen vorzunehmen, müssen sie das BVerfG-Urteil im gleichen Atemzug umsetzen. Ein Jahrzehnt sehe ich deshalb nicht.
Nicht unbedingt...mit Abschlagszahlungen wie es jetzt der Bund macht (der hat seit der letzten Tariferhöhung auch kein neues Besoldungsgesetz auf die Beine gestellt) kann man zumindest 1-1,5 Jahre überbrücken.

P33t

Zitat von: LehrerBW in 26.01.2026 23:35Nicht unbedingt...mit Abschlagszahlungen wie es jetzt der Bund macht (der hat seit der letzten Tariferhöhung auch kein neues Besoldungsgesetz auf die Beine gestellt) kann man zumindest 1-1,5 Jahre überbrücken.

Bin ich bei dir, 1 1/2 Jahre kriegt man so überbrückt, wenn man nicht Berlin heißt. :D

LehrerBW

Zitat von: P33t in 26.01.2026 23:44Bin ich bei dir, 1 1/2 Jahre kriegt man so überbrückt, wenn man nicht Berlin heißt. :D

Bin sogar ziemlich sicher, dass es bei uns in BW länger dauern wird mit dem Besoldungsgesetz, da wir Anfang März Landtagswahl haben und die bestimmt kein Besoldungsgesetz vor der Wahl mehr hinbekommen werden/wollen.
Mal gespannt was die neue Regierung machen wird. Wird in jedem Falle ne Abschlagsregelung geben, da die bisherige Regierung eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesichert hat.
Vermute, dass zur zweiten Anpassung des Tarifergebnisses, sie dann ihr 4 Säulenmodell überarbeitet haben werden....denn das ist in der jetzigen Form definitiv verfassungswidrig.

Frank Förster

Zitat von: matthew1312 in 24.01.2026 13:30... fehlende Extras (keine Corporate Benefits zum Beispiel)...

Liste könnte fortgesetzt werden.

Also, Corporate Benefits gibt es in meiner Behörde.

ZitatAch ja und Arzttermine bei den Privatversicherten gibt es dann ja auch schneller. Sollte auch mal
erwähnt werden...

Dafür kann ich nicht behaupten, bei jedem Arzt schneller Termine zu bekommen. Bei einigen ja, bei der Mehrheit warte ich aber genauso lang wie "Normalsterbliche".

pfalzdumal

Zitat von: Keating in 24.01.2026 12:40Genau darum geht es doch auf der einen Seite bei der Verbeamtung oder habe ich den Sinn des Beamtentums nicht verstanden? Die andere Seite ist die Konzentration seiner gesamten Energie auf den Dienst.

Ich wäre fein damit.


Das wollte ich mit dem Zitat auch nicht in Abrede stellen - was mich daran stört, ist - neben dem tendenziösen Unterton, der aber auch der Tatsache geschuldet ist, dass es ja ein Meinungsstück ist-, dass nicht das Urteil des BVerfG oder allgemein Gerichtsentscheidungen ein Leben ohne Existenzsorgen garantieren sollten und tun, sondern das Grundgesetz in Art. 33 mit dem Alimentationsprinzip selbst. Es ist mitnichten wie weiter dargestellt so, dass die Politik nun alle Sparpotenziale auszuschöpfen habe, um gegen die lebenslange Versorgung vorzugehen, sondern genau umgekehrt: jetzt muss endlich etwas passieren, damit wieder rechtmäßige Zustände hergestellt werden, weil jahrzehntelang alles unternommen wurde, um die vom Grundgesetz garantierte Alimentation möglichst kostensenkend zu unterlaufen. Nur weil man Beamte wohl nicht sonderlich leiden kann - wobei ich annehme, dass auch bei Tarifbeschäftigten der Tenor ähnlich negativ sein dürfte - sollte man auch bei einem Meinungsartikel Ursache und Wirkung korrekt darstellen und nicht das BVerfG zum Sündenbock machen.

IchLiebeBeamtentum

Warum so umständlich formuliert?
Die Politik der vergangenen Jahre hat Schuld und Medien versuchen jetzt durch Neidkampagnien den Fokus auf uns zu richten. Warum auch immer?!