Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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waynetology

Zitat von: AltStrG in Heute um 00:53Das Partnereinkommen ist tot und wird aktuell in Berlin keine Rolle mehr spielen, das hatte ich (und ein paar andere User) viel weiter vorne hinreichend erläutert. Die restlichen Bundesländer und der Bund werden dies zur Kenntnis nehmen müssen.

BalBund, mit vermutlich mehr Insiderwissen wie du, sagte doch bereits, dass dies ab 27 wieder eine Rolle spielen wird. Vielleicht hast du recht aber dennoch wird es so kommen. Denn, die Regierungen nehmen das BVerfG nicht mehr ernst.

kimonbon

Ich gehe fest von einer moderaten Erhöhung der Grundbesoldung für alle (ca.1-2%) aus, plus extra entsprechende Komponenten wie Ballungsraum Zulage oder irgendwelche Kinder Zuschläge. So haben alle was davon



Zitat von: waynetology in Heute um 06:49BalBund, mit vermutlich mehr Insiderwissen wie du, sagte doch bereits, dass dies ab 27 wieder eine Rolle spielen wird. Vielleicht hast du recht aber dennoch wird es so kommen. Denn, die Regierungen nehmen das BVerfG nicht mehr ernst.

Rheini

Ballungsraum Zulage?

Wer macht bei einer WG in Köln mit?

Landsknecht

Zitat von: AltStrG am Heute um 00:53
Das Partnereinkommen ist tot und wird aktuell in Berlin keine Rolle mehr spielen, das hatte ich (und ein paar andere User) viel weiter vorne hinreichend erläutert. Die restlichen Bundesländer und der Bund werden dies zur Kenntnis nehmen müssen.

Zitat von: waynetology in Heute um 06:49BalBund, mit vermutlich mehr Insiderwissen wie du, sagte doch bereits, dass dies ab 27 wieder eine Rolle spielen wird. Vielleicht hast du recht aber dennoch wird es so kommen. Denn, die Regierungen nehmen das BVerfG nicht mehr ernst.

Will ja niemanden entmutigen, aber als Betroffener aus Bayern gehe ich aktuall davon aus, dass das "Partnereinkommen" erst tot ist, wenn das BVerfG sich dazu in einem Urteil geäußert hat. Bis dahin können sich die Gesetzgeber durch die Einführung wieder Zeit erkaufen. Stehe kurz vor der Klage gegen meinen Dienstherren und hoffe auf Ruhendstellung bis zur Klärung durch das BVerfG.-..

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:08Genug ...
Warum auch nicht.
Denn bei A13 ist im gD Schluß, wechselt man in den hD gehts auf jedenfall in der Regel weiter nach oben und zwar nicht nur eine Stufe.
Aber wenn ein gDler meint, er braucht die 300 Euro auf A14 nicht, dann soll er es lassen.

300 brutto von denen grob geschätzt 130€ übrig bleiben

ZaungastBw

Zitat von: Landsknecht in Heute um 07:54... Stehe kurz vor der Klage gegen meinen Dienstherren und hoffe auf Ruhendstellung bis zur Klärung durch das BVerfG.-..

Helft mir mal kurz. Warum auf Ruhendstellung hoffen? Wenn man klagt will man doch eine Entscheidung erzwingen, oder?
Ich suche selber gerade eine Anwaltskanzlei die den Klageweg mit mir bestreitet. Ist gar nicht so einfach eine zu finden, trotz Rechtsschutzversicherung. Die einen haben keine Kapazitäten, den anderen ist das Thema zu komplex.

BalBund

Zitat von: AltStrG in Heute um 00:53Das Partnereinkommen ist tot und wird aktuell in Berlin keine Rolle mehr spielen, das hatte ich (und ein paar andere User) viel weiter vorne hinreichend erläutert. Die restlichen Bundesländer und der Bund werden dies zur Kenntnis nehmen müssen.
Mir ist bekannt, dass diese These in Teilen des Forums vorherrschend ist. Bleiben wir aber bei den Fakten, dann hat der Verfassungsgericht dem Dienstherren nur in die Bücher geschrieben, dass eine nachträgliche Ergänzung einer solchen Erwägung unzulässig ist, weil es kein Gesetz gab, welches eine solche Feststellung getroffen hätte und dessen Abwägungen somit gerichtlich überprüfbar wären.

Explizit nicht ausgeschlossen (mittels obiter dictum o.ä.) wurde eine solche Erwägung des Gesetzgebers für die Zukunft, siehe hierzu die Ausführungen zum "Reformgesetz" Berlins in den 20er Jahren. 

Alexander79

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 08:14300 brutto von denen grob geschätzt 130€ übrig bleiben
Also ausgehend 5% mehr bei A13 blieben 230€ Netto mehr übrig.
Aber klar, da sieht man mal wo manche leben, 230€ Netto mehr im Monat ist nichts, vor allem mit der Option das ja da nicht Schluss ist, sondern die Leute in der Regel noch weitere Besoldungsgruppen erklimmen.

Aber klar, dann bleibt nur alle in der Besoldungsgruppen.

Zitat von: ZaungastBw in Heute um 08:19Helft mir mal kurz. Warum auf Ruhendstellung hoffen? Wenn man klagt will man doch eine Entscheidung erzwingen, oder?
Ich suche selber gerade eine Anwaltskanzlei die den Klageweg mit mir bestreitet. Ist gar nicht so einfach eine zu finden, trotz Rechtsschutzversicherung. Die einen haben keine Kapazitäten, den anderen ist das Thema zu komplex.
Ganz einfach, wenn man verliert ist der Rechtsweg irgendwann endgültig erschöpft.
Also hofft man das es ruhendgestellt wird und später ein anderes Gericht einem doch recht gibt.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:36Also ausgehend 5% mehr bei A13 blieben 230€ Netto mehr übrig.
Aber klar, da sieht man mal wo manche leben, 230€ Netto mehr im Monat ist nichts, vor allem mit der Option das ja da nicht Schluss ist, sondern die Leute in der Regel noch weitere Besoldungsgruppen erklimmen.

Aber klar, dann bleibt nur alle in der Besoldungsgruppen.

Bei welcher Steuerklasse oder steigen nur verheiratete Leute mit 3 Kindern auf?

Und es gibt ja kein Verbot eine Beförderung anzunehmen. Allerdings darf man den Leuten doch auch nicht verbieten, die in manchen Fällen nur 130€ gegen die dann andere Arbeit gegenzurechnen und für sich zu entscheiden, dass man diesen Schritt nicht geht.

Und natürlich ist jeder Step die Möglichkeiten zu einem weiteren Step. Aber auch hier hat doch jeder das Recht für sich zu schauen, ob man das möchte bzw. wie es konkret aussieht.
Ein z. B. A13, 55 Jahre alt und A15 ist rar in seinem Bereich gesät. Warum also A14 annehmen und auf einmal Arbeit mit ganz anderer Aufgaben annehmen? Für eine A15 die wahrscheinlich nie kommt?

Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 08:37Bei welcher Steuerklasse oder steigen nur verheiratete Leute mit 3 Kindern auf?

Und es gibt ja kein Verbot eine Beförderung anzunehmen. Allerdings darf man den Leuten doch auch nicht verbieten, die in manchen Fällen nur 130€ gegen die dann andere Arbeit, gegenzurechnen und für sich zu entscheiden, dass man diesen Schritt nicht geht.
Verheiratet und Steuerklasse 3.
Die die für die aA auch zählt.
Sonst kommt nämlich der nächste und nimmt die Steuerklasse 5 und sagt, mein Netto ist nicht Amtsangemessen.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:41Verheiratet und Steuerklasse 3.
Die die für die aA auch zählt.
Sonst kommt nämlich der nächste und nimmt die Steuerklasse 5 und sagt, mein Netto ist nicht Amtsangemessen.

Meine Aussage hatte nichts mit der aA zu tun. Es ging um die 130€-230€. Es gibt nämlich in A13 auch ledige mit Steuerklasse 1 die nur 130€ mehr für eine Beförderung nach A14 erhalten.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:36Also ausgehend 5% mehr bei A13 blieben 230€ Netto mehr übrig.
Aber klar, da sieht man mal wo manche leben, 230€ Netto mehr im Monat ist nichts, vor allem mit der Option das ja da nicht Schluss ist, sondern die Leute in der Regel noch weitere Besoldungsgruppen erklimmen.

Aber klar, dann bleibt nur alle in der Besoldungsgruppen.
Ganz einfach, wenn man verliert ist der Rechtsweg irgendwann endgültig erschöpft.
Also hofft man das es ruhendgestellt wird und später ein anderes Gericht einem doch recht gibt.

,,In der Regel" erzähl das mal dem GD der seit Dekaden auf A11 wartet. Müll Aussichten sind halt Müll. Für 130€ netto (was in heutiger Kaufkraft tatsächlich nichts ist (einmal tanken einmal Kino mit allem) Ganz ehrlich. Wenn das für dich n Anreiz ist, go ahead, aber verstehe auch, dass es dazu legitime, wenn nicht sogar gewichtigere gegensätzliche Ansichten zu deiner gibt, welche, so glaub ich, mehrheitlich vertreten sind

matthew1312

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:41Verheiratet und Steuerklasse 3.
Die die für die aA auch zählt.
Sonst kommt nämlich der nächste und nimmt die Steuerklasse 5 und sagt, mein Netto ist nicht Amtsangemessen.
Wer in Steuerklasse III ist, zwängt dem Ehegatten die Dumpingklasse auf.

Das ist sicherlich nicht Sinn und Zweck des Grundsatzes, dass ein Alleinverdiener eine 4-köpfige Familie aus eigener Alimentation allein versorgen können muss.

Ein solcher Beamter hätte auf dem Heiratsmarkt einen Anti-Gleichstellungs-Malus.

Rheini

Nicht unbedingt. Inzwischen gibt es einen Trend (mir fällt gerade der Name nicht ein) indem (meistens) die Frau nach einer Beziehung sucht, die dem klassischen Rollenbild der 70ziger Jahre entspricht.

Also der Mann ist Alleinverdiener und unterhält die Frau. Da geht sie nicht in Stkl. 5 arbeiten.

Da wäre dann ein Beamter wieder ganz weit vorne.

Zusatz:""Tradwives".

PolareuD

Zitat von: BalBund in Heute um 08:25Mir ist bekannt, dass diese These in Teilen des Forums vorherrschend ist. Bleiben wir aber bei den Fakten, dann hat der Verfassungsgericht dem Dienstherren nur in die Bücher geschrieben, dass eine nachträgliche Ergänzung einer solchen Erwägung unzulässig ist, weil es kein Gesetz gab, welches eine solche Feststellung getroffen hätte und dessen Abwägungen somit gerichtlich überprüfbar wären.

Explizit nicht ausgeschlossen (mittels obiter dictum o.ä.) wurde eine solche Erwägung des Gesetzgebers für die Zukunft, siehe hierzu die Ausführungen zum "Reformgesetz" Berlins in den 20er Jahren. 

Vielleicht kann man ja in Randnummer 64 reininterpretieren, dass ein Partnereinkommen unzulässig ist.  ;)

"Das Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 GG gebietet es, das Berufsbeamtentum durch eine amtsangemessene Alimentation dergestalt in der Gesellschaft zu verankern, dass sich die Beamtenschaft nicht in einer wirtschaftlich prekären Lage mit dem Risiko eines Absinkens in den Bereich der unmittelbaren Armutsgefährdung beziehungsweise Einkommensarmut befindet. Beamtinnen und Beamte können sich nur dann mit voller Hingabe und unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit ihrem Dienstherrn zur Verfügung stellen (vgl. BVerfGE 8, 1 <17>; 44, 249 <264>; stRspr), wenn sie nicht in Sorge um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie sein müssen. Der Beamte darf nicht gezwungen sein, seine Besoldung durch Nebentätigkeiten aufzubessern, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können. Durch die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als im Grundsatz hauptberufliche Tätigkeit soll vermieden werden, dass der Beamte zum ,,Diener zweier Herren" wird und insbesondere dann, wenn er seine fachliche Kompetenz und Qualifikation gleichzeitig Privaten gegen Entlohnung zur Verfügung stellt, Interessenkonflikten ausgesetzt wird, die seine Einsatzbereitschaft, Loyalität und Unparteilichkeit gefährden (vgl. BVerfGE 119, 247 <271 f.>; 150, 169 <179 f. Rn. 27>; Blackstein/Diesterhöft, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 6, 2022, S. 153 <162>). Andernfalls gerät die Leistungsfähigkeit des Staates insgesamt in Gefahr (vgl. Huber, in: Festschrift für Rudolf Wendt, 2015, S. 127 <137>)."

So verstanden würde man sich mit einem fiktiven Partnereinkommen zum Diener zweier Herrn machen , zumindest mal rein fiktiv gesprochen.  ;D  :o