Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: PolareuD in Heute um 09:02Vielleicht kann man ja in Randnummer 64 reininterpretieren, dass ein Partnereinkommen unzulässig ist.  ;)

"Das Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 GG gebietet es, das Berufsbeamtentum durch eine amtsangemessene Alimentation dergestalt in der Gesellschaft zu verankern, dass sich die Beamtenschaft nicht in einer wirtschaftlich prekären Lage mit dem Risiko eines Absinkens in den Bereich der unmittelbaren Armutsgefährdung beziehungsweise Einkommensarmut befindet. Beamtinnen und Beamte können sich nur dann mit voller Hingabe und unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit ihrem Dienstherrn zur Verfügung stellen (vgl. BVerfGE 8, 1 <17>; 44, 249 <264>; stRspr), wenn sie nicht in Sorge um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie sein müssen. Der Beamte darf nicht gezwungen sein, seine Besoldung durch Nebentätigkeiten aufzubessern, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können. Durch die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als im Grundsatz hauptberufliche Tätigkeit soll vermieden werden, dass der Beamte zum ,,Diener zweier Herren" wird und insbesondere dann, wenn er seine fachliche Kompetenz und Qualifikation gleichzeitig Privaten gegen Entlohnung zur Verfügung stellt, Interessenkonflikten ausgesetzt wird, die seine Einsatzbereitschaft, Loyalität und Unparteilichkeit gefährden (vgl. BVerfGE 119, 247 <271 f.>; 150, 169 <179 f. Rn. 27>; Blackstein/Diesterhöft, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 6, 2022, S. 153 <162>). Andernfalls gerät die Leistungsfähigkeit des Staates insgesamt in Gefahr (vgl. Huber, in: Festschrift für Rudolf Wendt, 2015, S. 127 <137>)."

So verstanden würde man sich mit einem fiktiven Partnereinkommen zum Diener zweier Herrn machen , zumindest mal rein fiktiv gesprochen.  ;D  :o

Mann unterm Pantoffel.
Frau aufm Strich.

Jaja die Diestherren. Und sonst so...

matthew1312

Zitat von: Rheini in Heute um 08:53Nicht unbedingt. Inzwischen gibt es einen Trend (mir fällt gerade der Name nicht ein) indem (meistens) die Frau nach einer Beziehung sucht, die dem klassischen Rollenbild der 70ziger Jahre entspricht.

Also der Mann ist Alleinverdiener und unterhält die Frau. Da geht sie nicht in Stkl. 5 arbeiten.

Da wäre dann ein Beamter wieder ganz weit vorne.

Zusatz:""Tradwives".
Auch einem "Tradwife" ist ein Parner lieber, der schon in Steuerklasse IV unterjährig angemessen verdient. Von der Einkommensteuerstattung im Folgejahr kann dann die Sonderzahlung für die Hypothek gestemmt werden.

Wenn aber schon unterjährig die Steuerklasse III das Maß der Dinge ist, ist Ende Gelände.

Und was ist mit festen Partnerschaften mit Kindern, bei denen die Eltern keine Heirat wünschen?

Der Besoldungsgeber kann doch nicht in die negative Eheschließungsfreiheit eingreifen.

Rheini

Keine Ahnung was damit ist. Ist aber auch nicht mein Thema.

Bundi

Zitat von: BalBund in Heute um 08:25Mir ist bekannt, dass diese These in Teilen des Forums vorherrschend ist. Bleiben wir aber bei den Fakten, dann hat der Verfassungsgericht dem Dienstherren nur in die Bücher geschrieben, dass eine nachträgliche Ergänzung einer solchen Erwägung unzulässig ist, weil es kein Gesetz gab, welches eine solche Feststellung getroffen hätte und dessen Abwägungen somit gerichtlich überprüfbar wären.

Explizit nicht ausgeschlossen (mittels obiter dictum o.ä.) wurde eine solche Erwägung des Gesetzgebers für die Zukunft, siehe hierzu die Ausführungen zum "Reformgesetz" Berlins in den 20er Jahren. 

So habe ich das Urteil ebenso gelesen bzw. eingeordnet, auch wenn ich kein Jurist bin, würde ich das ähnlich sehen und hoffe, dass sich das BVerfG dazu in einer der nächsten Entscheidungen deutlicher auslässt.

Landsknecht

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:36Also ausgehend 5% mehr bei A13 blieben 230€ Netto mehr übrig.
Aber klar, da sieht man mal wo manche leben, 230€ Netto mehr im Monat ist nichts, vor allem mit der Option das ja da nicht Schluss ist, sondern die Leute in der Regel noch weitere Besoldungsgruppen erklimmen.

Aber klar, dann bleibt nur alle in der Besoldungsgruppen.
Ganz einfach, wenn man verliert ist der Rechtsweg irgendwann endgültig erschöpft.
Also hofft man das es ruhendgestellt wird und später ein anderes Gericht einem doch recht gibt.

So ist es, ich will meine Ansprüche sichern indem die Klage ruhend gestellt wird. Es gibt nämlich schon Musterklagen vor einem VG in Bayern mit dem Ziel der Vorlage zum BVerfG in dem es genau um das Thema Partnereinkommen geht.

LehrerBW

Zitat von: AltStrG in Heute um 00:53Das Partnereinkommen ist tot und wird aktuell in Berlin keine Rolle mehr spielen, das hatte ich (und ein paar andere User) viel weiter vorne hinreichend erläutert. Die restlichen Bundesländer und der Bund werden dies zur Kenntnis nehmen müssen.
Momentan sieht es aber nicht so aus...grad der Söder in Bayern hat nochmal verdeutlicht, dass sich durch das Urteil gar nichts ändert. Durch das angerechnete Partnereinkommen von knapp 23 000€ hat er genug Puffer. Das Partnereinkommen steigt sogar stärker als die Besoldung ansich. Ohne Urteil werden wir, denke ich, auf dieser Sacher erstmal sitzenbleiben müssen.

Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 08:46Meine Aussage hatte nichts mit der aA zu tun. Es ging um die 130€-230€. Es gibt nämlich in A13 auch ledige mit Steuerklasse 1 die nur 130€ mehr für eine Beförderung nach A14 erhalten.
Ja mei, dann soll er im gD bleiben.
Irgendjemand macht es sicher.

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 08:47,,In der Regel" erzähl das mal dem GD der seit Dekaden auf A11 wartet. Müll Aussichten sind halt Müll. Für 130€ netto (was in heutiger Kaufkraft tatsächlich nichts ist (einmal tanken einmal Kino mit allem) Ganz ehrlich. Wenn das für dich n Anreiz ist, go ahead, aber verstehe auch, dass es dazu legitime, wenn nicht sogar gewichtigere gegensätzliche Ansichten zu deiner gibt, welche, so glaub ich, mehrheitlich vertreten sind
Heul doch.
Bei uns sind die Stellen A9-A11 gebündelt, was soll da Dekaden dauern.
Aber im mD wartest du Jahre und A9 bekommt nicht mal Ansatzweise jeder.
Der gD macht also ohne Probleme 2 Beförderungen mit und der mD wenn er ganz viel Glück hat zwei.
Wenn der gDler noch bereit ist etwas zu reisen, wirds auf jedenfall A13 sofern er kein Suizid begeht.
Zitat von: matthew1312 in Heute um 08:49Wer in Steuerklasse III ist, zwängt dem Ehegatten die Dumpingklasse auf.

Das ist sicherlich nicht Sinn und Zweck des Grundsatzes, dass ein Alleinverdiener eine 4-köpfige Familie aus eigener Alimentation allein versorgen können muss.

Ein solcher Beamter hätte auf dem Heiratsmarkt einen Anti-Gleichstellungs-Malus.
Ja was jetzt ... Ist es Sinn und Zweck des Grundgesetztes das ein Beamter als Alleinverdiener eine vier köpfige Familie ernähren kann oder nicht.
Über was diskutieren wir hier seit hunderteten von Seiten?

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Heute um 10:45Ja mei, dann soll er im gD bleiben.
Irgendjemand macht es sicher.


Genau so machen wir das. Jede Stelle jetzt nur Mindestlohn und wenn der Magen laut genug knurrt, wird sich schon jemand finden der dafür arbeitet 👍.

Rentenonkel

@BalBund: So verstanden macht es natürlich Sinn, dass man zunächst an einem Gesetzesentwurf für die zukünftige Besoldung arbeitet, dass wie von mir erwartet das Mehrverdienermodell (mithin ein Partnereinkommen) als neue Realität anerkennt und deswegen einen Wandel in der Besoldung machen möchte, so dass man zukünftig den Haushalt nicht über Gebühr belastet und für die Vergangenheit das Reparaturgesetz erneut auf die lange Bank schiebt, vermutlich es also dort erst für den Haushalt 2027 zu einer Nachzahlung für die Bundesbeamten und Soldaten kommt.

Für die meisten dürfte das Reparaturgesetz jedoch das deutlich spannendere Gesetz werden, weil ich durch das Abschmelzen der Abstände und der Einführung des Partnereinkommens für die Zukunft zunächst keine großen Einkommenssprünge ab dem gehobenen Dienst erwarte, für die Vergangenheit allerdings der Gesetzgeber kaum an der bisherigen Rechtsprechung des Senats vorbei kommen dürfte. Dennoch würde der von dir genannte Gesetzesentwurf, so der denn die Mehrheit in Der Regierung und im Parlament findet, für einige ab dem Jahr 2026 Mehreinnahmen bedeuten und gerade für kinderreiche Beamte würde ich mir wünschen, dass zumindest die Frage der Familienzuschläge ab dem dritten Kind schon in diesem Gesetz abgearbeitet und nachgezahlt wird, weil diese Frage dürfte aus meiner Sicht bereits verfassungsrechtlich geklärt sein und die betroffenen Familien werden aus meiner Sicht schon seit Jahren prekär besoldet.

Auch wenn das Partnereinkommen so wie von AltStrG prophezeit wurde, tot sein soll, kann ich nur sagen, Totgesagte leben länger. Das dieses vor allem fiktive Partnereinkommen irgendwann, zumindest in der zu erwartenden Form, einkassiert werden wird, dürfte allen Beteiligten klar sein. Allerdings erkauft sich der Bund und auch alle anderen Rechtskreise mit der Einführung eines Mehrverdienermodells Zeit.

Beizeiten werde ich dazu noch mehr schreiben, an dieser Stelle nur soviel: Ich sehe es deutlich differenzierter als AltStrG und denke, dass ein Mehrverdienermodell und Partnereinkommen schon Einfluss auf die Nebenbesoldung haben kann, wenn man das verfassungsgemäß ausgestaltet auf Grundlage von empirischen gesättigten Studien und unter Ausschöpfung aller möglichen Informationsquellen. So, wie es Bayern und viele andere Rechtskreise gemacht haben, also in rein mathematisierender Form und, soweit ich es sehe, in sachlich nicht zu rechtfertigender Form, dürfte es meiner Meinung jedoch bei den Fachgerichten und später in Karlsruhe auf Dauer keinen Bestand haben.

Hier bedarf es sicherlich noch klärender Urteile, was im Bezug auf das Mehrverdienermodell seitens der Besoldungsgesetzgeber zu beachten ist.

Rheini

Wie schätzt Ihr den die Wahrscheinlichkeit ein das zumindest für Teile der Beamten die Besoldung in der Vegangenheit nach Reperatur höher ist, als für die Zukunft?

BVerfGBeliever

Zitat von: BalBund in Heute um 08:25Mir ist bekannt, dass diese These in Teilen des Forums vorherrschend ist. Bleiben wir aber bei den Fakten, dann hat der Verfassungsgericht dem Dienstherren nur in die Bücher geschrieben, dass eine nachträgliche Ergänzung einer solchen Erwägung unzulässig ist, weil es kein Gesetz gab, welches eine solche Feststellung getroffen hätte und dessen Abwägungen somit gerichtlich überprüfbar wären.

Explizit nicht ausgeschlossen (mittels obiter dictum o.ä.) wurde eine solche Erwägung des Gesetzgebers für die Zukunft, siehe hierzu die Ausführungen zum "Reformgesetz" Berlins in den 20er Jahren. 

Hallo BalBund, in Leitsatz 7 des BVerfG-Beschlusses steht explizit Folgendes: "Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt."

Die Anrechnung eines fiktiven – also nicht existenten – Partnereinkommens unterläuft in meinen Augen zwingend die obige BVerfG-Vorgabe! Und auch bei der Anrechnung eines tatsächlich vorhandenen Partnereinkommens sehe ich großes "Konfliktpotenzial" mit den Anforderungen des BVerfG (Leitsatz 2, etc.)..

matthew1312

Zitat von: Alexander79 in Heute um 10:45Ja was jetzt ... Ist es Sinn und Zweck des Grundgesetztes das ein Beamter als Alleinverdiener eine vier köpfige Familie ernähren kann oder nicht.
Über was diskutieren wir hier seit hunderteten von Seiten?
Wo bestreite ich das? Ändert aber nichts daran, dass das auch ohne Ehe gehen können muss. Es gibt das Grundrecht der negativen Eheschließungsfreiheit. Dieses Grundrecht gilt.

Gelten heißt: Das Grundrecht wird mit der Ernennung zum Beamten nicht an der Garderobe abgegeben.

Wer sagt, Steuerklasse III ist das Maß der Dinge, spricht dem Beamten das Führen einer nicht-ehelichen Partnerschaft mit Kindern ab.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Maximus

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:59Für die meisten dürfte das Reparaturgesetz jedoch das deutlich spannendere Gesetz werden, weil ich durch das Abschmelzen der Abstände und der Einführung des Partnereinkommens für die Zukunft zunächst keine großen Einkommenssprünge ab dem gehobenen Dienst erwarte, für die Vergangenheit allerdings der Gesetzgeber kaum an der bisherigen Rechtsprechung des Senats vorbei kommen dürfte.

Ich habe die Befürchtung, dass man beim Reparaturgesetz ausschließlich die Mindestbesoldung in den Blick nehmen wird. Es wird sehr wahrscheinlich pauschalierte Ausgleichszahlungen geben. Das Abstandsgebot wird man beim Reparaturgesetz vermutlich nicht berücksichtigen. Für die Vergangenheit wird man jedenfalls keine neue Besoldungstabelle erstellen. Im Ergebnis wird man nur die Differenz zwischen tatsächlicher Besoldung (2021 - 2025) und Mindestbesoldung ausgleichen. Der hD und die oberen gD-Beamten werden daher vermutlich leer ausgehen.  Für die unteren Besoldungsgruppen bedeutet dies faktisch eine Einhaltsbesoldung. 




Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 10:53Genau so machen wir das. Jede Stelle jetzt nur Mindestlohn und wenn der Magen laut genug knurrt, wird sich schon jemand finden der dafür arbeitet 👍.
Soll ich dir als mDler aus Oberbayern etwas überweisen?

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Heute um 11:29Soll ich dir als mDler aus Oberbayern etwas überweisen?

Sehr gerne 🥰.

Wusste doch immer, Bayern unterstützt gerne die anderen Bundesländer.