[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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PushPull

Zitat von: AltStrG in 29.01.2026 15:15Und ich arbeite in der freien Wirtschaft, wie im anderen Thread dargelegt habe :) Ich werde nach meiner Leistung bezahlt und deshalb ist die Bezahlung hoch. Meine Gehaltsverhandlungen führe ich selber und mit deutlich mehr Nachdruck ;)

Aha. Ist zwar ein freies Land, aber deine Präsenz hier resultiert dann scheinbar rein aus zu viel Freizeit. Argumentier Du hier mal mit den anderen Leuten mit zu viel Freizeit weiter.

AltStrG

Zitat von: PushPull in 29.01.2026 18:03Aha. Ist zwar ein freies Land, aber deine Präsenz hier resultiert dann scheinbar rein aus zu viel Freizeit. Argumentier Du hier mal mit den anderen Leuten mit zu viel Freizeit weiter.

Nein, ich mache das unter anderem für die Beamten, mit denen ich am Gericht jeden Tag zu tun habe und die hoch interessiert sind, weil es sie betrifft, aber keine Disskussions-Foren-Typen sind. Und ich mache das für MICH aus Erkenntnisgewinn und weil Verwaltungskram sonst nicht meine Baustelle sind und man nie auslernt. Man kann hier eine Menge mitnehmen.

AltStrG

Zitat von: simon1979 in 29.01.2026 15:40Das was du schreibst, gilt doch nur, wenn der Besoldungsgesetzgeber an der Einverdienerfamilie fest hält.

Das BVerfG hat in seinem Urteil doch ganz klar geschrieben, dass man Vergangenheit und Zukunft von einander trennen muss.

Wenn der Besoldungsgesetzgeber für die Zukunft von der Mehrverdienerfamilie ausgeht, kann er einerseits ein Partnereinkommen auf irgendeine Weise anrechnen. Die Bundesländer sind da ja unterschiedlich Kreativ.

Gleichzeitig hat das BVerfG in keinster Weise familienbezogene Besoldungsbestandteile untersagt. So wie ich es verstehe, sind Zuschläge durchaus erlaubt, wenn sie nicht den Rahmen sprengen.

Keine Ahnung wie du darauf kommst, dass der Singlebeamte in Zukunft genauso viel bekommt, wie der 4K Beamte.



Der Beschluss ist in der Sache eindeutig, die Randnummern wie skizziert in sich schlüssig und können nicht singulär gelesen und herausgepickt werden.

Der Beschluss des BVerfG setzt die 4K-Familie als Rechengröße voraus, das bedeutet schlich, dass der Beamte der alleinige "Verdiener" ist, der so alimentiert wird, damit er seine Familie unterhalten kann. Diese Alimentierung sollte idealerweise frei von Zulagen, Zugaben, Zuschlägen oder ähnlich sein. In kleinerem Umfang sind dies möglich, wie ich und andere User bereits mehrfach am Beschluss skizziert haben.

Der Beschluss des BeVerfG trennt deshalb Vergangenheit von Zukunft, weil sich die Berechnungsgrundlagen und Prüfparameter geändert haben. Partnereinkommen gehören der Vergangenheit an, exorbitante Zuschläge für Kinder, die die Anzahl "2" überschreiten, auch. Das mögen jetzt manche glauben, andere nicht. Aber es wird so kommen. Und Berlin wird dafür der Auftakt sein.

Der Besoldungsgesetzgeber hat als Recheneinheit jetzt die 4K-Familie, die den 1K-Beamten mit umfasst, mit Ausnahme der Familienzuschläge, die so klein, wie möglich gehalten werden müssen, und den steuerrechtlichen Aspekten.

Dem BVerfG war klar, dass die Rechengröße 4K-Familie den absoluten Großteil der Beamten umfasst, mit Spitzen nach oben und nach unten, deshalb wurde sie gewählt. Diese in Rede stehenden Spitzen werden zusätzlich gesondert gesetzlich betrachtet. Demzufolge ist es vollkommen egal, ob 1K, 2K, 2.5K, 3K, 4K. Alle die faktisch gleiche (Grund-)Alimentierung.

Paterlexx

Ich verstehe den Beschluss so, dass die 4K-Familie nur Prüfmaßstab ist und kein verbindliches Zielmodell für die Besoldung. Das BVerfG sagt damit ,,so nicht weniger", aber nicht ,,so und nur so". Sehe ich das richtig?

Partnereinkommen werden nur aus der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung herausgenommen, nicht generell aus der Systemlogik. Zulagen sind ebenfalls nicht verboten, solange die amtsangemessene Alimentation im Kern über das Grundgehalt gesichert ist.

Wenn alle Konstellationen von 1K bis 4K faktisch die gleiche Grundalimentation hätten, wie soll dann das Abstands- und Leistungsprinzip eingehalten werden, ohne das System wieder über Zuschläge aufzublähen?

AltStrG

Zitat von: Paterlexx in 29.01.2026 19:50Ich verstehe den Beschluss so, dass die 4K-Familie nur Prüfmaßstab ist und kein verbindliches Zielmodell für die Besoldung. Das BVerfG sagt damit ,,so nicht weniger", aber nicht ,,so und nur so". Sehe ich das richtig?

Partnereinkommen werden nur aus der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung herausgenommen, nicht generell aus der Systemlogik. Zulagen sind ebenfalls nicht verboten, solange die amtsangemessene Alimentation im Kern über das Grundgehalt gesichert ist.

Wenn alle Konstellationen von 1K bis 4K faktisch die gleiche Grundalimentation hätten, wie soll dann das Abstands- und Leistungsprinzip eingehalten werden, ohne das System wieder über Zuschläge aufzublähen?

Weil nicht Kinder- oder Lebensplanung eines Beamten alimentiert werden (sollen), sondern Leistung, Eignung und Befähigung.

Sonst entstehen solche Vorkommnisse wie in NRW mit Beamten in niedrigen Besoldungsgruppen, die drei, vier, fünf, sechs Kinder haben und viele Statusämter eingeholt oder gar weit, weit überholt haben.

Der BVerfG sagt tatsächlich nicht in aller Deutlichkeit aus, dass 4K das Zielmodell ist, weil dem Besoldungsgesetzgeber ein Spielraum gelassen werden muss, durch die rechtliche Einordnung und Annährung der Parameter ist es aber de facto und de jure so.

Das der 1K und der 4K Beamte die fast gleiche (Grund-)Besoldung haben werden, erkläre ich gerne nochmals: Die individuelle Lebens- und Familenplanung, sowie -führung sind keine Grundpfeiler der Alimentierung, sondern: Leistung, Eignung, Befähigung.

Der aktuelle Beschluss lässt den Schluss (haha) zu: 4K Familie, keine oder wenige Zuschläge, kein fiktives Partnereinkommen, enge Überwachung durch das BVerfG, enge Leitplanken, Hervorhebung des Berufsbeamtentums für eine funktionierende Demokratie und Rechtsstaat, vorsätzliche Missachtung durch die Besoldungsgesetzgeber.

clarion

Hallo, dass Single Beamte und Beamte mit zwei Kindern abgesehen von moderaten Zuschlägen das gleiche Brutto bekommen werden lese ich aus der Formulierung "in gewissen Grenzen", ich meine Randnr. 92, auch heraus. Alles andere wäre auch nicht leistungsgerecht.

Bei der Frage der Partnereinkommen bin ich mir nicht so sicher, zumindest für die Zukunft. Es ist ja Fakt, dass in den meisten Familien beide Eltern über kurz oder lang in Teilzeit arbeiten,  sei es aus der Not heraus, sei aus Gründen der Selbstverwirklichung. Und warum soll man bei Beamtenfamilien nicht auch von einem derartigen Lebensmodell ausgehen dürfen?

Spannend wird dann die Frage, wenn der Partner nicht arbeiten kann. Soll es dann doch einen Ergänzungszuschlag geben, damit der Beamte nicht Diener zweier Herren sein muss? Wer stellt denn überhaupt fest, ob der Partner nicht kann oder will? Ein Ergänzungszuschlag würde dann auch wieder das Leistungsprinzip durchbrechen weil dann sogar in der derselben Besoldungsgruppe nicht dasselbe bezahlt werden würde.

Auf der sicheren Seite  ist der Besoldungsgesetzgeber nur dann, wenn er weiterhin von einer 4 Familie ausginge, aber dafür (vermeintlich) kein Geld da. Ich sehe es kommen, dass ich von Beginn der Verbeamtung bis zur Pensionierung Widerspruch werde einlegen müssen.
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P33t

Zitat von: clarion in 29.01.2026 20:46Bei der Frage der Partnereinkommen bin ich mir nicht so sicher, zumindest für die Zukunft. Es ist ja Fakt, dass in den meisten Familien beide Eltern über kurz oder lang in Teilzeit arbeiten,  sei es aus der Not heraus, sei aus Gründen der Selbstverwirklichung. Und warum soll man bei Beamtenfamilien nicht auch von einem derartigen Lebensmodell ausgehen dürfen?

Weil die Berufsgruppe der Beamten einzigartig ist. Wo hast du ein ähnliches Dienst- und Treueverhältnis? Nirgends. Genau deshalb muss man davon ausgehen, dass ein Beamter im Einstiegsamt eine 4K-Familie finanzieren kann, ohne dass dazu eine zweite Person ebenfalls Einkommen bringt (in welcher Höhe auch immer).
Man hat ja als Beamter wohl genug Pflichten im Gegensatz dazu.

clarion

Beamte sind aber auch in ihrem besonderen Dienst- und Treueverhältnis nicht isoliert vom gesamtgesellschaftlichen Gefüge zu sehen. Das geht auch aus dem Beschluss des BVerfG hervor. Ich halte es nicht für völlig ausgeschlossen,  dass zukünftige Besoldungsgesetze nicht mehr von einer 4K Alleinverdienerfamilie ausgehen und dieses auch vorm BVerfG Bestand hätte.

P33t

Das stimmt, die Zukunft in diesem Punkt lässt sich nur mäßig vorhersehen. Allerdings, selbst mit einer angenommenen Minijobtätigkeit der/des Partners, sprechen wir hier von derzeit ca. 7200 Euro/Jahr. Das ist (in Anbetracht der tatsächlichen Differenz zwischen Gehältern aktuell und amtsangemessenen Gehältern gemäß BVerfG) bei Weitem noch nicht alles.

Viele Bundesländer spielen ohne Minijob-Trick und können das zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr verändern und später auch nicht mehr am Grundgehalt drehen.

AltStrG

Ich hatte ja GANZ weit vorne auf die politischen Aspekte hingewiesen, die nunmehr kumulieren:

https://www.n-tv.de/politik/Kuehnert-800-Euro-Rente-fuer-vier-Jahre-Parlament-viel-zu-viel-id30308958.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus697a71712c6b7a14efe1ff7e/teure-altersbezuege-dieses-einsparpotenzial-bei-den-beamtenpensionen-laesst-die-politik-einfach-liegen.html


Zitat:
Fast 100 Milliarden Euro geben Bund und Länder pro Jahr für Beamtenpensionen aus. Renten-Ökonomen sehen Sparpotenzial bei der ,,Sonderzahlung", dem ehemaligen Weihnachtsgeld für Staatsdiener im Ruhestand. Doch in der Politik wird anders gedacht.

In der Debatte über die wachsende Last für die Ruhegelder ehemaliger Beamter empfehlen Renten-Ökonomen Einsparungen – stoßen bei der Politik aber auf Widerspruch. Laut den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes gaben Bund und Länder 2024 insgesamt rund 90 Milliarden Euro für Pensionen aus – eine Verdopplung seit 2007.

Während das Rentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittsverdiensts gedeckelt ist, bekommen ehemalige Beamte bis zu 71,75 Prozent ihrer früheren Besoldung als Ruhegeld. Destatis zufolge erhielten Pensionäre 2025 ,,ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3416 Euro brutto im Monat", darin sind auch solche enthalten, die Teilzeit arbeiteten. Die sogenannte Standardrente nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung beträgt nur 1836 Euro brutto. Allerdings haben Beamte im Schnitt höhere Bildungsabschlüsse.

Anders als Rentner erhalten die meisten Pensionäre auch eine ,,Sonderzahlung" – das ehemalige Weihnachtsgeld – die teilweise in die monatliche Pension integriert ist und in anderen Bundesländern separat ausgezahlt wird. Laut dem ,,Monitor öffentlicher Dienst 2026" des deutschen Beamtenbundes haben der Bund, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen eine ,,Integration der Sonderzahlungen" in die monatliche Versorgung vorgenommen. Andere Länder zahlen noch gesondert: Spitzenreiter Bayern etwa überweist im Dezember eine ,,Sonderzahlung" in Höhe von 56 bis 60 Prozent einer Monatspension, in Berlin gibt es zum Jahresende je nach Besoldungsstufe 450 oder 775 Euro. In Hessen wird jeden Monat eine ,,Sonderzahlung" von 2,66 Prozent mit ausgeschüttet.

Der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen hält diese ,,Sonderzahlungen" für eine der wenigen politischen Möglichkeiten, um die Pensionslast bald leicht zu verringern. Im Gespräch mit WELT AM SONNTAG erklärt er, dass es langfristig sinnvoll wäre, ,,weniger zu verbeamten, um den Anstieg der Pensionslasten abzuschwächen. Aber für die bereits akkumulierten Beamten haben wir das Malheur, dass ihre Pensionen verfassungsrechtlich nicht gekürzt werden dürfen, die Pensionen sind eigentumsrechtliche Ansprüche, da führt kein Weg dran vorbei."

Lediglich bei den ,,Sonderzahlungen" könne man politisch rangehen, so der Freiburger Professor. ,,Aber weil der Bund und einige Länder das in die monatliche Pensionszahlung integriert haben, sind inzwischen sogenannte Gewöhnungseffekte entstanden. Das Verfassungsgericht könnte dann urteilen, dass die Sonderzahlung zur allgemeinen Alimentierung gehört."

Vor allem plädiert Raffelhüschen dafür, den permanenten Anstieg der Pensionen abzuschwächen. Und zwar indem auch für Beamte der Nachhaltigkeitsfaktor gelten solle, der für Rentner eingeführt, aber inzwischen ausgesetzt wurde, um das Rentenniveau zu stabilisieren. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll bei immer weniger Beitragszahlern die Renten langsamer steigen lassen.

Würde er auf Beamte angewendet, würde eine Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nicht vollständig auf die Pensionen übertragen, sondern beispielsweise nur zur Hälfte. ,,Es wäre aber unwahrscheinlich, dass Karlsruhe dem zustimmen würde, solange man den Nachhaltigkeitsfaktor für die Rentner ausgesetzt hat. Wenn man diesen vorher aktiviert und dann für die pensionierten Beamten beschließt, dürfte das wohl gelingen."

Für den Wirtschaftsweisen Martin Werding ist ,,die verringerte Verbeamtung zentral, die aber erst in Jahrzehnten wirkt. Möglich wäre auch eine Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes von derzeit 71,75 Prozent." Der Bochumer Professor sagt: ,,Falls eine Absenkung des Höchstsatzes vom Gesetzgeber mit der Gleichbehandlung von Renten und Pensionen begründet würde, könnte das Verfassungsgericht dies wohl akzeptieren."

,,Gute finanzielle Argumente" für die Beamtenlaufbahn nötig
Der Arbeitsrechtsprofessor Ralf Kreikebohm hält die Beschränkung der Verbeamtung auf hoheitliche Tätigkeiten für den ,,Königsweg". Doch auch ,,kurzfristig könnte die Pensionslast marginal gemindert werden, indem der Höchstsatz von 71,75 Prozent gesenkt oder die Sonderzahlung von wenigen hundert Euro im Jahr gekürzt würde. Dies wäre verfassungsrechtlich wohl möglich." Ob es politisch sinnvoll wäre, sei eine andere Frage. ,,Denn um leistungsfähige junge Menschen für eine Beamtenlaufbahn zu gewinnen, benötigt es auch gute finanzielle Argumente."

Auf Anfrage von WELT AM SONNTAG an die SPD-Fraktion nach Sparmöglichkeiten, erklärt der innenpolitische Sprecher Sebastian Fiedler: ,,Kürzungen der Pensionen stehe ich außerordentlich kritisch gegenüber. Zum einen sind sie rechtlich problematisch, wenn Sie sich die Urteile der Bundes- und der Landesverfassungsgerichte zur Höhe der Alimentation von Beamten aus den letzten Jahren anschauen." Zum anderen müssten ,,Beamte für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen und gegenüber Staat und Dienstherrn loyal sein."

Die AfD-Rentenpolitikerin Ulrike Schielke-Ziesing wiegelt ebenfalls ab: ,,Pensionäre genießen einen Bestandsschutz – siehe auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – daher ist eine Kürzung an der Stelle sowohl rechtlich wie auch tatsächlich nicht möglich." Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Armin Grau, argumentiert, Leistungskürzungen seien durch das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes sehr enge Grenzen gesetzt. Es gebe ,,kaum Spielräume".

Die Linke-Expertin für Alterssicherungspolitik Sarah Vollath machte einen anderen Vorschlag: ,,Anstatt über Kürzungen zu diskutieren, sollten wir uns eher darauf konzentrieren, wie wir die viel zu niedrigen Renten von 21 Millionen Rentnern erhöhen können." Die Unionsfraktion wollte sich nicht äußern, CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte nach seinem Vorstoß zur Verringerung der Pensionslasten im vergangenen Jahr aber erklärt, es gehe ihm nicht um Kürzungen, sondern um weniger Verbeamtungen..."




Letzten Endes wird es rechtlich so gesehen, wie ich (und andere User, wie Drugi, Dogmatikus, u.a., Dank an euch!) es seit ein paar Wochen vermute: die Politik hat nicht mehr viele Stellschrauben. Wenn im Artikel von den Wissenschaftlern (die in den jeweiligen Ausschüssen als Experten angehört werden!) als einzige Auswege die Sonderzahlung (!) und die mögliche Absenkung des Ruhegehaltes (die nicht beliebig nach unten gehen kann, die Einsparungen auch dort sind minimal, zumal höhere Alimentierung im aktiven Dienst zu höheren Altersbezügen führt, selbst WENN das Niveau abgesenkt wird) diskutiert werden, dann ist klar, das Partnereinkommen, Familienzuschläge und Co. ausdiskutiert und keine Rolle mehr spielen werden.

Die Stoßrichtung kristallisiert sich immer deutlicher heraus: viel weniger Verbeamtungen insgesamt, nur noch Kritische- und Vollzugstätigkeiten in Verbeamtung, ändert in Bürgerversicherung und Rentenkasse, längere Standzeiten, längere Lebensarbeitszeit, weniger Beförderungen, Absenkung der Versorgung in der Zukunft unter dem Preis der viel höheren Aktivalimentierung. Alles unter der ständigen Rechtsprechung des BVerfG.

Viel Einsparpotenzial mit Ausnahme der drastischen Minderung der Verbeamtungen, niedrig bewertete Dienstposten und viel längere Beförderungen / Standzeiten, sehe ich nicht.

VierBundeslaender

Der Grund für die Verbeamtungen war immer, dass man kurzfristig Geld sparen konnte. Frau Buhlmann hat die W-Besoldung für Professoren ca 2003 eingeführt und man hat ihr vorgeschlagen, die Hochschullehrer zu Angestellten zu machen (zumal das zumindest an den Unis ziemliche Luschen sind, was Tarufauseinandersetzungen angeht - die und streiken?!). Das hat sie mit dem Argument abgelehnt, dass dann die Löhne arbeitskämpferisch erstritten werden und so zu hoch werden könnten. Ihre Experten kamen zu dem Schluss, dass bei einer Verbeamtung die Gehälter "unter Kontrolle" wären. Das gilt sicherlich auch so für die Lehrer. Und jetzt, wo die Pensionen kommen, ist das Geschrei groß. Da muss man sagen: Leider zu spät.