Abschaffung Teilzeitanspruch

Begonnen von BAT, 26.01.2026 10:23

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BAT

Zitat von: UNameIT in 28.01.2026 10:23Bevor die Frage kommt, ich arbeite die andere Hälfte der Zeit ehrenamtlich - also auch "Lifestyle-TZ" für viele hier.

Sollte mir meine Lifestyle-Teilzeit verboten werden, ist es auch für mich eine Überlegung, mir meine Tätigkeiten wieder voll bezahlen zu lassen (zu Lasten von Partei, DRK und ähnlichem).

Aber die Diskussion erkennt die Thematik nicht.

ES geht um den GESETZLICHEN ANSPRUCH. Wir haben weiterhin Tarifautonomie. Eine Abschaffung von gesetzlichen Goodies am Arbeitsmarkt stärkt hoffentlich die Bereitschaft seinen Kram selbst zu regeln.

FGL

Zitat von: BAT in 29.01.2026 09:31ES geht um den GESETZLICHEN ANSPRUCH. Wir haben weiterhin Tarifautonomie. Eine Abschaffung von gesetzlichen Goodies am Arbeitsmarkt stärkt hoffentlich die Bereitschaft seinen Kram selbst zu regeln.
Korrekt. Es geht um den gesetzlichen Anspruch, einseitig die Änderung eines Vertrages, der ja durch zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen zustande gekommen ist, zu verlangen.

UNameIT

Naja einseitig Verlangen kann man da erstmal gar nichts. Als AN muss man sich 3 Monate vorher melden und dann muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nur dann zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegen stehen. 

Faunus

Zitat von: UNameIT in 29.01.2026 10:08Naja einseitig Verlangen kann man da erstmal gar nichts. Als AN muss man sich 3 Monate vorher melden und dann muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nur dann zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegen stehen. 

Eine Frage der Verhandlungsposition. Wenn Du dafür sorgst, dass Dein AG mit seiner Nase ständig auf Deine Arbeitsleistung gestoßen wird, dann wird er u.U. bereitwilliger verhandeln, damit er die Leistung nicht verliert - und da meine ich nicht alleine Kündigung, sondern auch Dienst nach Vorschrift  8)

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in 28.01.2026 10:44Nein da wird nichts belohnt.
Wenn etwas "belohnt" wird, dann ist es das geringe Einkommen.

Bin ich jetzt asozial oder werde ich belohnt, weil ich mich für einen Job entschieden haben bei dem ich wesentlich weniger in Vollzeit verdiene als vorher?
Wohl kaum.

Klingt hier aber so, als ob ich dafür bestraft werden müsste.

Davon redet doch hier niemand - es geht einzig um das Verhältnis Vollzeit vs. Teilzeit.

BAT

Zitat von: Warnstreik in 29.01.2026 13:18Davon redet doch hier niemand - es geht einzig um das Verhältnis Vollzeit vs. Teilzeit.

Sollte es so sein, ist natürlich die gesetzliche (Regel-)Grenze von 48 Stunden anzusetzen, und wir sind alles Assis. ;)

FGL

Zitat von: UNameIT in 29.01.2026 10:08Naja einseitig Verlangen kann man da erstmal gar nichts. Als AN muss man sich 3 Monate vorher melden und dann muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nur dann zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegen stehen.
Und wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, wofür die Messlatte recht hoch liegt, dann muss er zustimmen. Ob er will oder nicht. Genau darum geht es.

BAT

Nun habe ich bei Maischberger die Aussage gehört, dass von den Teilzeitler dies über 20 % ohne die üblichen Gründe (insbesondere Betreuung) machen.

Gibt es überhaupt valide Zahlen hierzu? Wieviel sind in Teilzeit, aufgeteilt nach gesetzlichen und tariflichen Ansprüchen, insbesondre in welchem Umfang? Für den TVÖD bin ich in Teilzeit, für die IG Metall bin ich in Vollzeit.

Rowhin

Zitat von: BAT in Gestern um 08:50Gibt es überhaupt valide Zahlen hierzu? Wieviel sind in Teilzeit, aufgeteilt nach gesetzlichen und tariflichen Ansprüchen, insbesondre in welchem Umfang?

Siehe destatis, zumindest für ein paar der Zahlen:

ZitatDie Gründe für eine Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an. Das traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).


MoinMoin

Sehr lustig: Der Wunsch nach Teilzeit ist der Grund für die Teilzeit.
Und was ist jetzt der Grund nach Teilzeit?
Ich habe zu viel Geld und brauche nicht mehr Geld?
Ich brauche mehr Freizeit, damit ich meine Arbeitskraft aufrechterhalten kann? Also die TZ Kräfte die ich im Pflegebereich kenn, die würden gerne VZ arbeiten, weil sie das Geld gut gebrauchen könnten, wissen aber das sie dann vor die Hunde gehen, sind das auch LifeStyle TZler?
Ich brauche mehr Zeit, damit ich Ehrenamt machen kann, da das mein Lebenselixier ist. (auch LifeStyle TZler?)

Naja, schauen wir mal ob man da mal valide eine Größe herausbekommt, die echte LifeStyle TZler sind.
Nach der Mikrozensus Studie sind es auf alle Fälle weniger als 50% der TZler

BAT

Danke Dir. Aber nochmals der Umfang ist interessant.

Eigentlich wird in der Wissenschaft/ Statistik von Teilzeitarbeit mW erst bei unter 30 Stunden gesprochen. Beim Gesetz wird sich auf einen Tarif bezogen etc. Es fehlt eigentlich schon an einer Definition.

Rowhin

#56
Zitat von: BAT in Gestern um 09:01Danke Dir. Aber nochmals der Umfang ist interessant.

Eigentlich wird in der Wissenschaft/ Statistik von Teilzeitarbeit mW erst bei unter 30 Stunden gesprochen. Beim Gesetz wird sich auf einen Tarif bezogen etc. Es fehlt eigentlich schon an einer Definition.

In der Tat wäre das sehr interessant - dazu hab ich aber tatsächlich keine ausführliche Statistik gefunden - nur die durchschnittliche Arbeitszeit in Teilzeit, die uns nicht viel sagt (21.8 Std im Jahr 2024).

MoinMoin

Zitat von: BAT in Gestern um 09:01Danke Dir. Aber nochmals der Umfang ist interessant.

Eigentlich wird in der Wissenschaft/ Statistik von Teilzeitarbeit mW erst bei unter 30 Stunden gesprochen. Beim Gesetz wird sich auf einen Tarif bezogen etc. Es fehlt eigentlich schon an einer Definition.
Echt jetzt? TZ ist es erst, wenn man unter 30h ist? Wer kommt denn auf so eine Idee?
also jemand der 80% macht ist mal TZ mal nicht, je nachdem welcher Tarif zu Grunde gelegt wird?

Ich dacht VZ ist das was vertraglich als VZ vereinbart ist und TZ halt dann das was drunter ist.
also wenn ich auf 35h bin, dann bin ich TZ und wenn ich zu IGM mit 35h Wechsel, dann bis VZ, thats all.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 09:43Ich dacht VZ ist das was vertraglich als VZ vereinbart ist und TZ halt dann das was drunter ist.
also wenn ich auf 35h bin, dann bin ich TZ und wenn ich zu IGM mit 35h Wechsel, dann bis VZ, thats all.

So oder so ähnlich sieht es eigentlich auch das TZBfG, mit Bezug zunächst auf denselben Betrieb, und erst in zweiter Linie auf den Tarifvertrag:

ZitatTeilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. Vergleichbar ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, so ist der vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen; in allen anderen Fällen ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist.

Aber natürlich gibt es damit noch lange keine "allgemeingültige" Definition, sondern wer in Branche A arbeitet, arbeitet in Vollzeit mit 35 Std, während er woanders unter Teilzeit fallen würde. Das macht eben die Statistik mit "alle Erwerbstätigen in Teilzeit arbeiten durchschnittlich X Stunden" eher nutzlos.
 

BAT

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 09:43Ich dacht VZ ist das was vertraglich als VZ vereinbart ist und TZ halt dann das was drunter ist.
also wenn ich auf 35h bin, dann bin ich TZ und wenn ich zu IGM mit 35h Wechsel, dann bis VZ, thats all.

Ich habe es mehrmals in Artikeln aufgeschnappt. Ob es da aber einen Konsens gibt.

Mich sieht hier mit 34 Stunden eigentlich keiner als Teilzeit an, bin jeden Tag da und werde auch zur Bereitschaft verpflichtet ;)
Eine gefühlte Teilzeit fängt wirklich erst bei unter 30 Stunden an. So denke ich.

Aus meinen Zeiten in der Landwirtschaft aber schon bei unter 70 Stunden in der Woche 8)