Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Maximus

Zitat von: Dogmatikus in 30.01.2026 13:07Als Jurist in der Justiz, mit wissenschaftlichem Hintergrund, der sich seit Jahren mit der Thematik beschäftigt, ministeriale Einblicke und den BVerfG-Beschluss mehrfach auseinander genommen hat, gibt es für mich nur 2,5 Fragen, die sich überhaupt noch stellen:

1. Gibt es nach dem BVerfG-Beschluss irgendeine verfassungsgemäße Ausgestaltung eines Partnereinkommens?
Ich nehme insoweit eine vermittelnde Stellung zwischen AltStrG und BalBund ein. Das BVerfG hat derzeit noch einen kleinen Spalt in der Tür offen gelassen, dass zukünftig eine Abkehr vom Alleinverdienermodell möglich ist. Gleichwohl sind die Leitsätze des Beschlusses tragend.

Warum ist das mMn so? Das BVerfG musste den Spalt geöffnet lassen, da es für die Berliner Besoldung nur das Alleinverdienermodell überprüfen konnte. Eine abschließende Aussage zum Mehrverdienermodell hat sich daher verboten. Aus den Leitsätzen wird mMn aber auch deutlich, dass das BVerfG deutliche Vorbehalte gegenüber einem Mehrverdienermodell hat. Insoweit bin ich bei der Genese der Leitsätze inhaltlich bei AltStrG, aber eben mit der Einschränkung, dass der Gesetzgeber das BVerfG überraschen mag mit einer Lösung, die in Karlsruhe jedenfalls nicht errechnet werden konnte. Nur mal als Nebenbemerkung: Ich glaube, dort laufen im Mittel auch eher sehr schlaue Köpfe rum...

Mir (als sicherlich weniger schlauem Kopf) ist bisher jedenfalls keine mich selbst überzeugende Ausgestaltung eingefallen. Fiktive Anrechnungen verbieten sich mMn von vornherein, weil sie überhaupt keine Anknüpfung an die Realität vorsehen. Natürlich kann man auch einzelfallbezogen verlangen, dass jeder Beamte das Einkommen des Partners offenbaren muss, wenn er mehr haben möchte als der Besoldungsgesetzgeber ihm erstmal gewähren möchte. Die sich hieraus ergebenden Folgeprobleme und politischen Aussagen, die hinter einer solchen Lösung stünden, sind hier bereits rauf und runter diskutiert worden.

Daher mag ich glauben, dass sich viele schlaue Köpfe derzeit das Hirn zerbrechen, ob es nicht irgendwie doch geht. Diese sollten aber aufpassen, dass aus der Redewendung nicht Realität wird, sie auf der Suche also verrückt werden, weil sie den Spalt zwar sehen, diesen aber nicht aufzudrücken vermögen. Dabei mag man auch nicht aus den Augen verlieren, dass es im Berufsbeamtentum weiterhin um die Bestenauslese geht und sich fragen, ob sich die Suche nach dem Türöffner mit diesem Ziel überhaupt verträgt...

2. Welchen prozentualen Umfang dürfen die Familienzuschläge an der Gesamtbesoldung ausmachen?
Auch hier hat das BVerfG keine konkreten Zahlen genannt - kann es auch nicht, da es sich nicht zum Besoldungsgesetzgeber aufschwingen darf.

An der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zuschlägen besteht gar kein Zweifel. Sicherlich könnte man diese auch erhöhen. Oben links in der Tabelle muss jedenfalls nach allem Hin und Her und unter Einbeziehung der Zuschläge 1,84 MÄE stehen (mMn mit 99,999%iger Wahrscheinlichkeit ohne Anrechnung eines Partnereinkommens).

Ob die Zuschläge nun 5%, 10% oder gar 20% ausmachen dürfen, ist noch nicht geklärt. Ein morscher Holzweg wäre mMn aber, sich der Illusion hinzugeben, man könnte sich bis an 49,9% heranrobben. Zuschläge sind eben genau das: Ein Extra, welches unabhängig von Amt, Status und Erfahrung gewährt wird. Ausdrücklich nicht ist es ein Instrument, um den Haushalt zu entlasten.

2.5. Wie ist nach dem oben Gesagten die Tabelle auszugestalten?
Eigentlich ist das eher ein faktischer als ein rechtlich umstrittener Punkt. Sind die obigen Punkte 1 und 2 geklärt, hat man einen Ausgangspunkt in der Tabelle oben links und kann von dort aus mit dem Abstandsgebot skalieren. Inwieweit Abstände verringert werden dürfen, ist schon vor dem 2025-Beschluss umrissen gewesen und mit dem aktuellen Beschluss durch den Vergleich der obersten Besoldungsgruppe in der letzten Erfahrungsstufe weiter konturiert worden.

Hier kann sich allenfalls die spannende Frage ergeben, die Stuttmann im 2026er NVwZ-Aufsatz aufgeworfen hat: Wenn der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen absolut (nicht aber automatisch: prozentual) höher ausfallen muss, ergibt sich hieraus eventuell noch "Spar-Potenzial" für den Besoldungsgesetzgeber? Da mögen die zuständigen Referate gerne Hirnschmalz reingeben und sollten sich diese Potenziale ergeben, wäre es aus meiner Sicht dem Haushalt sogar gegönnt - dann reden wir nämlich ohnehin schon nur noch von Marginalien.


Was sind nun meine persönlichen Hoffnungen?
Nun. Ein schneller und energischer Fingerzeig aus Karlsruhe zu den o.g. Punkten 1+2 würde mMn helfen, den nunmehr jahrzehntelang schwelenden Streit einem sichtbaren Ende zuzuführen. Habe ich diesbezüglich Hoffnung? Jein. Ich bin sicher, dass dieser Fingerzeig kommen wird, und auch energisch dürfte er ausfallen. Schnell? Das liegt sicher im Auge des Betrachters. Je nach demographischer Entwicklung habe ich immerhin noch 30-50 Jahre zum Ruhestand... Bis dahin tut sich bestimmt etwas. Lasst uns weiter hoffen.  :)

Auch von mir herzlichen Dank für die schöne Zusammenfassung. Aus meiner Sicht kann man es noch mehr zuspitzen. Für die Besoldungsgesetzgeber steht und fällt alles mit dem Mehrverdienermodell. Im Vergleich dazu sind alle anderen Fragen (Basisjahr, Methode Indexberechnung etc.) Kinkerlitzchen. Mit keinem anderen "Instrument" lassen sich mehr Kosten einsparen. Insofern werden die Besoldungsgesetzgeber das Mehrverdienermodell nicht kampflos aufgeben. Dies ist die "Alamo-Stellung". Aber wie wir alle wissen, wurde diese trotz heroischen Widerstand letztendlich überrannt. Wir können nur hoffen, dass der finale "Angriff" baldmöglichst erfolgt.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Dogmatikus in 30.01.2026 13:07Als Jurist in der Justiz, mit wissenschaftlichem Hintergrund, der sich seit Jahren mit der Thematik beschäftigt, ministeriale Einblicke und den BVerfG-Beschluss mehrfach auseinander genommen hat, gibt es für mich nur 2,5 Fragen, die sich überhaupt noch stellen:

1. Gibt es nach dem BVerfG-Beschluss irgendeine verfassungsgemäße Ausgestaltung eines Partnereinkommens?
Ich nehme insoweit eine vermittelnde Stellung zwischen AltStrG und BalBund ein. Das BVerfG hat derzeit noch einen kleinen Spalt in der Tür offen gelassen, dass zukünftig eine Abkehr vom Alleinverdienermodell möglich ist. Gleichwohl sind die Leitsätze des Beschlusses tragend.

Warum ist das mMn so? Das BVerfG musste den Spalt geöffnet lassen, da es für die Berliner Besoldung nur das Alleinverdienermodell überprüfen konnte. Eine abschließende Aussage zum Mehrverdienermodell hat sich daher verboten. Aus den Leitsätzen wird mMn aber auch deutlich, dass das BVerfG deutliche Vorbehalte gegenüber einem Mehrverdienermodell hat. Insoweit bin ich bei der Genese der Leitsätze inhaltlich bei AltStrG, aber eben mit der Einschränkung, dass der Gesetzgeber das BVerfG überraschen mag mit einer Lösung, die in Karlsruhe jedenfalls nicht errechnet werden konnte. Nur mal als Nebenbemerkung: Ich glaube, dort laufen im Mittel auch eher sehr schlaue Köpfe rum...

Mir (als sicherlich weniger schlauem Kopf) ist bisher jedenfalls keine mich selbst überzeugende Ausgestaltung eingefallen. Fiktive Anrechnungen verbieten sich mMn von vornherein, weil sie überhaupt keine Anknüpfung an die Realität vorsehen. Natürlich kann man auch einzelfallbezogen verlangen, dass jeder Beamte das Einkommen des Partners offenbaren muss, wenn er mehr haben möchte als der Besoldungsgesetzgeber ihm erstmal gewähren möchte. Die sich hieraus ergebenden Folgeprobleme und politischen Aussagen, die hinter einer solchen Lösung stünden, sind hier bereits rauf und runter diskutiert worden.

Daher mag ich glauben, dass sich viele schlaue Köpfe derzeit das Hirn zerbrechen, ob es nicht irgendwie doch geht. Diese sollten aber aufpassen, dass aus der Redewendung nicht Realität wird, sie auf der Suche also verrückt werden, weil sie den Spalt zwar sehen, diesen aber nicht aufzudrücken vermögen. Dabei mag man auch nicht aus den Augen verlieren, dass es im Berufsbeamtentum weiterhin um die Bestenauslese geht und sich fragen, ob sich die Suche nach dem Türöffner mit diesem Ziel überhaupt verträgt...

2. Welchen prozentualen Umfang dürfen die Familienzuschläge an der Gesamtbesoldung ausmachen?
Auch hier hat das BVerfG keine konkreten Zahlen genannt - kann es auch nicht, da es sich nicht zum Besoldungsgesetzgeber aufschwingen darf.

An der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zuschlägen besteht gar kein Zweifel. Sicherlich könnte man diese auch erhöhen. Oben links in der Tabelle muss jedenfalls nach allem Hin und Her und unter Einbeziehung der Zuschläge 1,84 MÄE stehen (mMn mit 99,999%iger Wahrscheinlichkeit ohne Anrechnung eines Partnereinkommens).

Ob die Zuschläge nun 5%, 10% oder gar 20% ausmachen dürfen, ist noch nicht geklärt. Ein morscher Holzweg wäre mMn aber, sich der Illusion hinzugeben, man könnte sich bis an 49,9% heranrobben. Zuschläge sind eben genau das: Ein Extra, welches unabhängig von Amt, Status und Erfahrung gewährt wird. Ausdrücklich nicht ist es ein Instrument, um den Haushalt zu entlasten.

2.5. Wie ist nach dem oben Gesagten die Tabelle auszugestalten?
Eigentlich ist das eher ein faktischer als ein rechtlich umstrittener Punkt. Sind die obigen Punkte 1 und 2 geklärt, hat man einen Ausgangspunkt in der Tabelle oben links und kann von dort aus mit dem Abstandsgebot skalieren. Inwieweit Abstände verringert werden dürfen, ist schon vor dem 2025-Beschluss umrissen gewesen und mit dem aktuellen Beschluss durch den Vergleich der obersten Besoldungsgruppe in der letzten Erfahrungsstufe weiter konturiert worden.

Hier kann sich allenfalls die spannende Frage ergeben, die Stuttmann im 2026er NVwZ-Aufsatz aufgeworfen hat: Wenn der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen absolut (nicht aber automatisch: prozentual) höher ausfallen muss, ergibt sich hieraus eventuell noch "Spar-Potenzial" für den Besoldungsgesetzgeber? Da mögen die zuständigen Referate gerne Hirnschmalz reingeben und sollten sich diese Potenziale ergeben, wäre es aus meiner Sicht dem Haushalt sogar gegönnt - dann reden wir nämlich ohnehin schon nur noch von Marginalien.


Was sind nun meine persönlichen Hoffnungen?
Nun. Ein schneller und energischer Fingerzeig aus Karlsruhe zu den o.g. Punkten 1+2 würde mMn helfen, den nunmehr jahrzehntelang schwelenden Streit einem sichtbaren Ende zuzuführen. Habe ich diesbezüglich Hoffnung? Jein. Ich bin sicher, dass dieser Fingerzeig kommen wird, und auch energisch dürfte er ausfallen. Schnell? Das liegt sicher im Auge des Betrachters. Je nach demographischer Entwicklung habe ich immerhin noch 30-50 Jahre zum Ruhestand... Bis dahin tut sich bestimmt etwas. Lasst uns weiter hoffen.  :)

Lob und Anerkennung. Es ist also doch möglich kluge Gedanken allgemeinverständlich zu formulieren. Danke.


Alexander79

Zitat von: xap in 29.01.2026 18:55Hier muss ich mich entschuldigen, da ich mich verlesen hatte.
Für sowas brauchst du dich doch nicht entschuldigen.
Kann jedem passieren.

Zitat von: GeBeamter in 29.01.2026 22:13Will meinen: ein A14er war zwischen 2021 und 2027 dann gar nicht in der Lage, die ihn betreffende vermeintliche Unteralimentation gerichtlich feststellen zu lassen.
Naja, wenn das BVerfG meint ein A14er in Berlin hatte keine Unteralimentation, wie willst du als Beamter im Bund dann gerichtlich feststellen lassen das du als A14er unteralimentiert wurdest?
Diese Feststellung wird wohl jedes Verwaltungsgericht abbügeln.

Auch auch das "unscharfe" Schwert des Binnenabstands wird hier kein Erfolg haben, sonst wäre ja A14-A16 auch verfassungswidrig gewesen.


Pumpkin76

Zitat von: Rheini in 31.01.2026 07:57Und das Bashing geht weiter.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/oeffentlicher-dienst-in-deutschland-warum-wir-weniger-beamte-brauchen-a-d225f19e-e76e-404d-a1c6-1bef6d2823d2?sara_ref=re-so-app-sh

Ich sehe kein Bashing. Wir haben diese Privilegien nun mal, manche Erfüllung der Pflichten wird nur noch in den seltensten Fällen verlangt. Dass der Steuerzahler verlangt, dass das besondere Dienst- und Treueverhältnis nur dort begründet wird, wo es auch wirklich nötig ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Verbeamtungsorgie ohne Probezeit in so manchen Bundesministerien ist definitiv zu hinterfragen.

Die Frage ist nur: Sollte diese Diskussion wirklich in diesem Thread geführt werden?

NvB

Zitat von: Pumpkin76 in 31.01.2026 08:15Ich sehe kein Bashing. Wir haben diese Privilegien nun mal, manche Erfüllung der Pflichten wird nur noch in den seltensten Fällen verlangt. Dass der Steuerzahler verlangt, dass das besondere Dienst- und Treueverhältnis nur dort begründet wird, wo es auch wirklich nötig ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Verbeamtungsorgie ohne Probezeit in so manchen Bundesministerien ist definitiv zu hinterfragen.

Die Frage ist nur: Sollte diese Diskussion wirklich in diesem Thread geführt werden?

Die Quintessenz in dem Artikel ist doch: "Beamte sind im Alter zu teuer"

Und der Artikel liefert unterschwellig doch das eigentliche Problem:

"Die Pensionen sind eine Gefahr für die Staatsfinanzen. Seit 2006 sind die Bundesländer nicht mehr verpflichtet, Rücklagen für Pensionen zu bilden. Niedersachsen gab das Geld lieber anderweitig aus, in Rheinland-Pfalz wurde der Versorgungsfonds aufgelöst, Schleswig-Holstein nutzte ihn zur Haushaltssanierung. Einzig Sachsen hat einen Fonds für die Altersversorgung seiner Beamten in der Verfassung verankert. Das angesparte Geld ist so dem Zugriff der Tagespolitik entzogen.

Die Politk selbst, hat sich in Selbstbedienungsmanier, an den Pensionsrückstellungen für Prestige bedient.

Nicht die Beamten sind das Problem. Unsere gierigen Politiker dagegen schon.


clarion

@NvB, meine Gedanken waren die Gleichen.

Um kurzfristige Haushaltslöcher zu stopfen, hat man die Haushalte von Bund und Ländern auf Jahrzehnte belastet,und dieses obwohl die Pensionslast so sicher wie das Armen in der Kirche ist und auch in der Höhe gut kalkulierbar ist.

lotsch

Für mich ist das hier die Quintessenz des Artikels und dies betrifft wohl auch unser Thema:
"Vergangenen November veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung. Fast sämtliche sogenannten A-Besoldungen des Landes Berlin waren von 2008 bis 2020 verfassungswidrig, das heißt: Sachbearbeiterinnen, Polizeihauptkommissarinnen und Inspektoren bekamen deutlich weniger Geld, als ihnen zustand. Das Gericht entwickelte einen neuen Maßstab für die Mindestbesoldung und orientierte sich dabei an dem mittleren Einkommen im jeweiligen Bundesland. Ein verheirateter Berliner Justizwachtmeister mit zwei Kindern verdiente im Jahr 2016 in der untersten Stufe 26.955 Euro. Er hätte aber bereits damals ein Anrecht auf 33.961 Euro gehabt.
Der Staat will Beamte, so könnte man es zusammenfassen, aber eigentlich sind sie ihm zu teuer."

Leider ist der kurze Ausschnitt ein wenig verharmlosend geschrieben. Es handelt sich um eine Unteralimentierung von 7006 Euro im Jahr, oder 26 %. Wenn wir bis 2026 rechnen summiert sich die verfassungswirige Unteralimentierung auf 133.114 €. Es wurde nicht dargestellt, dass es sich um einen vorsätzlichen Verfassungsbruch handelt, dass nur derjenige eine Nachzahlung bekommt, der einen Rechtsbehelf eingelegt hat, und dass die Nachzahlung nicht verzinst wird.

Rheini

Natürlich ist es Bashing. Nur in nettere Worte verpackt, als oft an anderer Stelle.

M. M. nach hat das alles zum Ziel, den schwarzen Peter weg von der Politik, hin zu den Beamten zu schieben, die bis jetzt viel zu viel Privelegien erhalten haben.

Das lässt dann Raum für ein neues und "besseres" Beamtensystem, was endlich eine starke Politik gegen den Beamtenapperat, durchgesetzt hat.

Pumpkin76

Zitat von: NvB in 31.01.2026 08:40Die Quintessenz in dem Artikel ist doch: "Beamte sind im Alter zu teuer"

Und der Artikel liefert unterschwellig doch das eigentliche Problem:

"Die Pensionen sind eine Gefahr für die Staatsfinanzen. Seit 2006 sind die Bundesländer nicht mehr verpflichtet, Rücklagen für Pensionen zu bilden. Niedersachsen gab das Geld lieber anderweitig aus, in Rheinland-Pfalz wurde der Versorgungsfonds aufgelöst, Schleswig-Holstein nutzte ihn zur Haushaltssanierung. Einzig Sachsen hat einen Fonds für die Altersversorgung seiner Beamten in der Verfassung verankert. Das angesparte Geld ist so dem Zugriff der Tagespolitik entzogen.

Die Politk selbst, hat sich in Selbstbedienungsmanier, an den Pensionsrückstellungen für Prestige bedient.

Nicht die Beamten sind das Problem. Unsere gierigen Politiker dagegen schon.



Schon klar - aber du kannst doch sicher nachvollziehen, was ich meine. Bei Polizisten kenne ich z.B. niemanden in der Debatte, der sich über die zu üppigen Pensionen oder die Heilfürsorge beschwert. Erst wenn es ein Massengeschäft ist UND keine Rückstellungen gebildet wurden, wirds schwierig vermittelbar.

Aber wie gesagt, warum kein eigener Thread?

GoodBye

Die Frist des Berliner Urteils ist ein kommunikatives Desaster. Man hat hierdurch einen unendlichen Zeitraum geschaffen, in dem sich Politik, Lobbyisten und Öffentlichkeit austoben können.

Nebenbei geht es immer noch darum, den unmittelbaren Bedarf zu decken. Was machen denn die Beamten unterhalb der Prekariatsschwelle die nächsten anderthalb Jahre.

Rheini

Das was er nach Meinung in der Öffentlichkeit, auch die letzten Jahre gemacht hat. Während der Dienstzeit seine neue S-Klasse konfigurieren und bestellen.

P. S. Die neue S-Klasse wurde gerade vorgestellt. Diesmal mit beheizten Gurten.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in 31.01.2026 08:08Für sowas brauchst du dich doch nicht entschuldigen.
Kann jedem passieren.
Naja, wenn das BVerfG meint ein A14er in Berlin hatte keine Unteralimentation, wie willst du als Beamter im Bund dann gerichtlich feststellen lassen das du als A14er unteralimentiert wurdest?
Diese Feststellung wird wohl jedes Verwaltungsgericht abbügeln.

Auch auch das "unscharfe" Schwert des Binnenabstands wird hier kein Erfolg haben, sonst wäre ja A14-A16 auch verfassungswidrig gewesen.

Mein Punkt setzt aber schon vorher an:

Der Bund - anders als alle anderen DH - verhindert aber schon, dass die Beamten überhaupt vor das VG kommen, weil er die Voraussetzung eines vorhandenen Widerspruchs untergräbt.

Und ob A14 und A16 nicht erfolgreich klagen können, nur weil in Berlin diese Besoldungsgruppen in einem mittlerweile auch schon fünf Jahre zurückliegenden Zeitraum zwar aufgrund einer komplett schiefen Tabelle besoldet wurden, aber nur ein Parameter der Fortschreibungsprüfung gerissen wurde, will ich Mal nicht ausschließen.
Immerhin erstreckte sich der Betrachtungszeitraum nicht auf die Hochinflationszeiten ab 2021.

Aber das ist Spekulation.

Ganz gewiss ist es aber so: ein BesoldungsGESETZ zur Reparatur, das de facto von A3 bis A12 zu einer Einheitsbesoldung führt, ist selbst wieder verfassungsrechtlich angreifbar. Wenn am Ende feststellbar nach Korrektur für 2021-2026 im Bund ein Hauptschulabbrecher, der Mannschafter bei der Bundeswehr ist, gerade einmal nur 1000€ weniger Jahressold hat, wie ein Topjurist, der gerade aus der Großkanzlei in A13 gewechselt ist, dann spiegelt das überhaupt kein Leistungsprinzip mehr wider. Ein klarer Verstoß gegen Art. 33 (2) GG und die hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Auch ein klarer Verstoß gegen die ständige Rechtsprechung des BVerfG zur Ämterwertigkeit und Abstandsgebot. Und auch wenn das BVerfG diesen Umstand zu nur einem von vielen Parametern seiner Prüfung gemacht hat: ein klarer Verstoß bleibt für sich genommen dennoch verfassungswidrig. Von daher: "keine Chance vor Gericht für A14ff." - "wait a minute" ;)

Was das nach außen für die Attraktivität des ÖD bedeutet, haben hier schon andere dargelegt.

Kreidefresser

Vor diesem Hintergrund wäre es doch spannend zu erfahren, ob es bei dem Reparaturgesetz für die R-Besoldung in Berlin den Versuch gegeben hat dagegen vorzugehen. Ich habe weder Berichte über Klagen noch juristische Fachaufsätze zu dieser Thematik gefunden. Die einzige Reaktion die ich finden konnte kam von den Gewerkschaften, die zwar auf das Abstandsgebot und die fehlende Systematik hingewiesen haben, aber wohl auch keine weiteren Schritte unternommen haben. Hat jemand dazu weiterführende Quellen?