Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

Zitat von: GeBeamter in 31.01.2026 09:35Ganz gewiss ist es aber so: ein BesoldungsGESETZ zur Reparatur, das de facto von A3 bis A12 zu einer Einheitsbesoldung führt, ist selbst wieder verfassungsrechtlich angreifbar.

Mal eine ganz  blöde und stumpfe Frage.

Fällt den ein Reparaturgesetz zur Besoldung streng genommen überhaupt unter Besoldung?
Was ich meine, wenn ein A3 1000€, A4 900€, A5 800€ als Beispiel bekommt und unterm Strich jeder annährend gleich bekommt, wird daraus dann überhaupt automatisch streng genommen eine Einheitsbesoldung?

MoinMoin

Zitat von: Rheini in 31.01.2026 07:57Und das Bashing geht weiter.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/oeffentlicher-dienst-in-deutschland-warum-wir-weniger-beamte-brauchen-a-d225f19e-e76e-404d-a1c6-1bef6d2823d2?sara_ref=re-so-app-sh
Ok wenn der Artikel Bashing ist......
Beamte werden laut der repräsentativen Umfrage mit gut 2000 Teilnehmern als weniger verantwortungsbewusst, weniger kompetent, weniger zuverlässig eingeschätzt als noch vor 18 Jahren. Die Erhebung wird seit 2007 durchgeführt und ergab wiederholt fallende Werte.
Also wenn ich die Einstellung zum besonderen Dienst und Treueverhältnis der ü50 Beamten mit denen der u40 ansehe, dann ist das in der Tat sehr nachvollziehbar. Die Jungen Beamten sind sehr häufig in ihre Haltung nur noch Arbeitnehmer.
Aber das passiert halt, wenn der DH seine Untergebenen dauerhaft verarscht.
Die Frage ist nicht, ob wir Beamte brauchen. Die Frage ist, wie viele wir benötigen

Was ist daran falsch? Wenn außerhalb der hoheitlichen Aufgaben verbeamtet wird, dann ist es ein reines Arbeitsmarktinstrument.

Als größtes Privileg der Beamtenschaft gilt deren Altersvorsorge. Wer plakativ sein will, vergleicht die Durchschnittspension mit der Durch�schnittsrente. Der Linkenpolitiker Dietmar Bartsch zitierte kürzlich Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach bekamen pensionierte Beamte im Januar 2024 durchschnittlich rund 3200 Euro im Monat. Davon könnten die allermeisten Rentnerinnen und Rentner nur träumen, so Bartsch: »Das jetzige System ist zutiefst ungerecht.« Tatsächlich bekamen Rentner 2024 im Schnitt 1154 Euro im Monat. Allerdings hinkt dieser Vergleich. Beamte haben oft eine höhere Qualifikation und längere Ausbildungswege, Angestellte bekommen womöglich zusätzlich zur gesetzlichen eine betriebliche Rente.
Auch hier wird mal objektiver mit dem BILD Titel Quatsch aufgeräumt.
Aber dann gleich auf höheren Niveau doch nach getreten:
Wer das berücksichtigt, erkennt aber immer noch einen gewaltigen Unterschied zwischen Renten und Pensionen. Einem mittleren Angestellten bleiben im Alter nach Abzügen gut 1800 Euro, einem mittleren Beamten gut 2800 Euro. So haben es Wissenschaftler im Auftrag des Sozialministeriums errechnet.

Kennt jemand die Studie?

Ansonsten finde sehe ich in dem Artikel kein Bashing.

Rheini

#5027
Zitat von: Alexander79 in 31.01.2026 09:49Mal eine ganz  blöde und stumpfe Frage.

Fällt den ein Reparaturgesetz zur Besoldung streng genommen überhaupt unter Besoldung?
Was ich meine, wenn ein A3 1000€, A4 900€, A5 800€ als Beispiel bekommt und unterm Strich jeder annährend gleich bekommt, wird daraus dann überhaupt automatisch streng genommen eine Einheitsbesoldung?

Andersrum gefragt. Wenn im Besoldunggesetz stehen würde das ein A4 10k bekommt und jede weitere Besoldungsgruppe 2k mehr und dann ein Reparaturgesetz besagt das der A4 9k abgezogen bekommt und jede weitere Besoldungsgruppe 2k mehr Abzüge, würdest Du dann auch diese Frage stellen?

Rheini

#5028
@MoinMoin

Ich sehe das immer noch als Bashing an. In diesem Artikel wird unterschwellig suggeriert, verbunden mit auch aus meiner Sicht diskussionswürdigen Punkten, dass die Beamten zu viel verdienen, zu viel Pension bekommen und eine notwendige Reform durch die Ministeriumsbeamten verhindert wird.

M. M. nach werden die Punkte die man aus meiner Sicht tatsächlich diskutieren könnte nur deshalb mit reingebracht, um das Bashing nicht direkt als solches zu erkennen. Auch hätte ich mir für einen neutralen Artikel gewünscht, wenn man z. B. den aufgeworfenen Punkt das man versucht hat Angestellte statt Beamte einzustellen nicht geklappt hat, als Folge den Angestellten mehr hätte bezahlen müssen. Diese Schlussfolgerung wird aber nicht gezogen..

P.S. Auch der lange Hinweis auf die Schweiz, ist kein positiver Aspekt für die in Deutschland aus der Vergangenheit begründene Einführung des Berufsbeamtentums in D.

BVerfGBeliever

#5029
Zitat von: SwenTanortsch in 29.01.2026 13:35Wenn ich es richtig sehe, finden wir hier im Forum des Bundes in Teilen einen - zumindest, was den höheren Bundesdienst betrifft, ggf. auch Teile des gehobenen - Optimismus vor, dass sich die Besoldung im Rahmen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mitsamt eines festen Basisjahrs 1996 im hohen Maße und also regelmäßig wiederkehrend in der Vergangenheit als evident unzureichend darstellen sollte, für den mit einiger Wahrscheinlichkeit ein allenfalls nur begrenzter sachlicher Grund vorhanden sein könnte. Und der ggf. fehlende Grund entsprechender Empfindungen dürfte sich ggf. nicht nur auf die Vergangenheit beziehen.

Egal aber, worauf man jenen Optimismus begründen wollte, dürfte es durchaus empfehlenswert sein, einfach mal den zweiten und dritten Parameter für eine Besoldungsgruppe des höheren Bundesdiensts mit dem Basisjahr 1996 für den Zeitraum 1997 bis 2024 zu bemessen (für 2025 liegt zumindest die Nominallohnentwicklung noch nicht vollständig vor; die Bemessung des ersten Parameterwerts erweist sich weiterhin als recht komplex).

Eventuell täte es dem Forum durchaus gut, wenn hier weniger spekuliert und mehr die harten Fakten betrachtet werden würden. [...]

Ein großer Teil dessen, worüber hier nicht nur in den letzten Tagen diskutiert wurde, könnte man sich - wenn ich das richtig sehe - im Hinblick zumindest auf den höheren und ggf. auch mindestens auf Teile des gehobenen Bundesdiensts sparen, wenn man in die konkrete Parameterbetrachtung eintreten würde.
Hallo Swen, wie von dir empfohlen bin ich noch mal kurz in die "konkrete Parameterbetrachtung" der Bundesbesoldung eingetreten. Und zwar detailliert für die Besoldungsgruppen A12 bis A16 in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025:

- Die "Bemessung des ersten Parameterwertes" erweist sich dabei übrigens mitnichten als "recht komplex" (wie von dir behauptet), allerdings als inhaltlich fragwürdig (unter anderem aufgrund der geschilderten BAT-TVöD-Übergangsproblematik).
- Der bundesweite Verbraucherpreisindex ist für 2025 bereits verfügbar.
- Sowohl für den Nominallohnindex als auch für den Vollzeitlohnindex fehlt für 2025 lediglich noch das letzte Quartal, so dass durchaus eine halbwegs seriöse Schätzung für das Gesamtjahr möglich sein sollte (ich habe jeweils die durchschnittliche Veränderung zu den Vorjahresquartalen als Schätzwert herangezogen).

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar (siehe Anhang):
- Wendet man 1:1 die Methodik aus dem BVerfG-Urteil an, liegen für A14, A15 und A16 in der Tat alle drei Parameter in den betrachteten Jahren 2020 bis 2025 jeweils unterhalb der 5%-Schwelle.
- In A13 schlägt in allen sechs betrachteten Jahren der Tariflohn-Vergleichs-Parameter an (wenngleich mit jeweils 5,XX % nicht sonderlich ausgeprägt).
- Und in A12 findet sich in allen sechs betrachteten Jahren eine deutliche Verletzung des Tariflohn-Parameters (die unter anderem in der "II b"/E12-Verknüpfung begründet sein dürfte).

Greift man hingegen nicht auf den Nominallohnindex, sondern stattdessen auf den Vollzeitlohnindex zurück, findet man in ALLEN betrachteten Besoldungsgruppen in ALLEN betrachteten Jahren eine Verletzung des entsprechenden Lohnvergleichs-Parameters.

Hier eine grafische Darstellung der zugrundeliegenden Indexwerte, beispielhaft für A15:


Und hier nochmals in groß: https://s1.directupload.eu/images/260131/jjmthyh9.png

Wasserkopp

Ich finde es nochmal wesentlich zu unterscheiden, ob Beamte an sich zu teuer sind oder ob es aktuell an vielen Stellen Beamte gibt, deren Aufgaben als Tarifangestellte bewältigt werden könnten.

Das ändert unter Umständen finanziell unter dem Strich nicht viel, sondern nur wer die finanzielle Last trägt. Könnte aber im Sinne einer differenzierten Diskussion dazu führen, dass in der Bevölkerung ein besseres Image der Beamten entstehen kann.

despaired


Dogmatikus

Zitat von: tinytoon in 30.01.2026 13:37Das BVerfG hat in seinem letzten Beschluss die Mindestbesoldung für Berlin mit 80% des MÄE festgelegt. Damit liegen in der Vergangenheit wesentliche Verfehlungen vor, die mittels Reparaturgesetz zu beheben sind. Das Alleinverdienermodell greift für die Vergangenheit, somit ist keine Anrechnung von Partnereinkommen möglich. Entsprechend führt kein Weg daran vorbei, dass die Besoldung bis A13 rückwirkend erhöht werden muss. Gleichzeitig muss das Abstandsgebot gewahrt werden, sonst fliegt den Gesetzgebern alles erneut um die Ohren.

Wenn dann die Besoldung "repariert" und erhöht wurde, geht es im Weiteren um die zukünftige Ausgestaltung. Selbst wenn nun die Anrechnung von Partnereinkommen rechtens wäre, so dürfte doch aus Gründen des Bestandsschutzes niemand weniger erhalten als zuvor. Also bleibt die Mindestbesoldung von 80% MÄE fortwährend ohne Anrechnung von Partnereinkommen die Basis, von der aus alle anderen Besoldungsgruppen entwickelt werden müssen...ebenfalls unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes.

Aus dieser Betrachtung heraus kann es doch in der Zukunft nur deutliche Erhöhungen geben, selbst wenn zu einem Mehrverdienermodell gewechselt würde oder wo ist mein Fehler?

Dies ist ein Gedanke, der mich auch umtreibt und zu dem ich mir selbst noch umfangreiche Gedanken machen muss, da er außerhalb der bisherigen Rechtsprechung liegt. Ich bin mir aber sicher, dass auch hier kluge Köpfe in den Referaten mit der Aufgabe betraut wurden, das doch eingehend zu prüfen. ;-)

Ich selbst bin nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung aber der Ansicht, dass
  • das Reparaturgesetz als Modifikation des vorherigen Besoldungsgesetzes selbstredend selbst unter Art. 33 Abs. 5 GG fällt
  • daraus folgend auch bei der Reparatur das Abstandsgebot gewahrt sein muss mit der Folge, dass eben nicht A3-A12 einer Einheitsbesoldung unterliegen, die in der krassesten Ausprägung sogar noch über der des A13 oder A14-Beamten liegen würde
  • aus dieser Reparatur (sprich der rückwirkenden Modifikation der Besoldungstabellen) ein Bestandsschutz erwächst, der dazu führen muss, dass bspw. auch ein A12er nicht für 2020 einen monatlichen Nettosold von (gegriffen, nicht ausgerechnet) 5.000 € erhält, für 2021 dann aber wiederum nur (gegriffen, nicht ausgerechnet) 4.000 €.

Verstöße gegen die o.g. Punkte sollten nach meiner vorläufigen Würdigung wiederum angreifbar sein. Was uns natürlich nicht davor schützt, dass es die Besoldungsgesetzgeber mit dem Antrieb bloßen Zeitgewinns und Einsparpotenzialen trotzdem versuchen.

Ob es darüber hinaus verfassungsgemäß ist, durch Abschmelzen wiederum Geld einzusparen (in meinem Beispiel also dem A12er über die Reparatur für 2020 netto 5.000 € zu gewähren, ihm dann aber 10 Jahre eine Nullrunde aufzubürden), ist bisher mWn noch nicht Teil einer BVerfG-Entscheidung gewesen. Ich glaube jedoch, dass auch diesbezüglich in dem aktuellen Beschluss durch die Anknüpfung an die Endstufe der höchsten Gruppe ein Schutzmechanismus eingebaut wurde, der es dem Besoldungsgesetzgeber äußerst schwer machen dürfte, hier große Einsparungen vorzunehmen.

Auch hier sind wir natürlich praktisch nicht davor geschützt, dass es erstmal versucht wird. Und eventuell gibt es ja auch eine Ausprägung, die Einsparungen möglich macht. Wie gesagt, ich habe meine Gedanken hierzu nicht ansatzweise zu Ende gebracht.

Ich halte es aber derzeit für fast schon abwegig, dass das möglich ist. Das zeigt einem ja schon der "Eye-Test" - die Besoldung muss sich eklatant erhöhen, damit sie verfassungsgemäß ist - darf dann aber für 5-10 Jahre eingefroren werden? Sieht auf den ersten Blick doch nicht sehr sinnvoll aus, sondern nach der nächsten Klagewelle.

GoodBye

Wenn eine Regelung für nichtig erklärt wurde, wird sie so behandelt als hätte es sie nie gegeben. Dementsprechend muss der Gesetzgeber eine neue Regelung treffen.

Fortschreiben kann er nur eine Regelung, die überhaupt besteht. Ergo müsste die Fortschreibung eigentlich an das Reparaturgesetz anknüpfen.

Dogmatikus

Zitat von: BVerfGBeliever in 30.01.2026 14:22Hallo Dogmatikus, auch von mir ein kurzes Dankeschön! Zu deinen Punkten:

1.) Ich sehe es genau wie du, unter anderem dank Leitsatz 7 des BVerfG-Beschlusses dürfte der genannte Spalt vermutlich winzig klein sein.
2.) In Rn. 92 wurde ja gegebenenfalls angeteasert, dass es möglicherweise irgendwann eine ,,abschließende Konkretisierung" durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geben wird.
2.5.) Hier verstehe ich nicht ganz, was du sagen möchtest. Stuttmann schreibt in der Tat, dass ,,der ganz überwiegende Teil des familiengesteuerten Besoldungsanteils entsprechend der Ämterwertigkeit steigen muss". Allerdings ist mir nicht ganz klar, welches mögliche Spar-Potenzial du hier siehst, da im Rahmen der Fortschreibungsprüfung bekanntermaßen separat für jede Besoldungsgruppe die jeweilige Endstufen-Single-Besoldung (also ohne Familienzuschläge) betrachtet wird.

Zu 2) Das wäre jedenfalls wünschenswert, und je schneller eine solche Konkretisierung kommt, desto schneller können wir alle uns hoffentlich wieder unserer eigentlichen Leidenschaft hingeben, nämlich dem Dienst an Bund und Land.

Zu 2.5) Hier sind meine Gedanken eher lose zu verstehen, da ich keine konkrete Beispielrechnung aufgemacht habe. Mein erster Gedanke hierzu war, dass nach Stuttman der Familienzuschlag in den höheren Gruppen höher ausfallen müsste als in den unteren Gruppen. Wenn dem so ist, könnte das nach meinem Verständnis aber dafür sorgen, dass das Abstandsgebot ausgehend von der 4K-Familie bspw. zwischen A5 und A16 auch dadurch gewahrt ist, dass der Familienzuschlag beim A16er einen größeren Teil ausmacht als beim A5er.

Oder anders gesagt: Es ist ein Unterschied, ob ich 10.000 durch 7.000 € Grundbesoldung und 3.000 € Zuschläge gewähre oder durch 8.000 € Grundbesoldung und 2.000 € Zuschläge.

Sollte es aufgrund der Stuttmann'schen Ausführungen zulässig sein, bspw. in A5 Zuschläge bis 20% zu gewähren, bei A16 aber bis 30%, ergeben sich natürlich Einsparpotenziale,
  • weil nicht jeder A16er verheiratet ist und 2 Kinder hat (bzw. diese irgendwann nicht mehr berücksichtigt werden)
  • die Familienzuschläge nicht versorgungswirksam sind

Das bewegt sich dann aber in einem Bereich, mit dem ich persönlich wahrscheinlich durchaus leben könnte (obwohl ich keine 2 Kinder mein eigen nenne). Denn es dürfte sich nur noch um Marginalien handeln, wenn die Besoldung insgesamt deutlich ansteigen muss.

Zu allem Vorgesagten gilt aber: Ich habe weder konkrete Berechnungen aufgestellt, noch rechtlich geprüft, was ich von meinen eigenen Ausführungen halte. Das mögen die klugen Köpfe in den Referaten tun, die werden schließlich dafür bezahlt. Ich berechne jedenfalls in meiner Freizeit nicht auch noch Einsparpotenziale für den Dienstherren. :-)

Dogmatikus

Zitat von: NvB in 30.01.2026 16:29In meinem akademischen Umfeld mit Kindern komme ich anekdotisch auf bestimmt 95%,, dass die Frauen gerne zuhause bei den Kindern bleiben möchten um diese zu versorgen, es aber nicht können, weil selbst der gut ausgebildete Mann nicht genug verdient um eine Familie zu versorgen.

Deswegen ist das kein altgedientes Familienmodell was keiner mehr möchte. Sondern ein notgedrungener Umstand, weil niemand mehr als Alleinverdiener eine Familie ohne Armutsängste versorgen kann.

In meiner Nahbereichsempirie ergibt sich ein ähnliches Bild. Im Grunde würde zumindest ein Teil maximal Teilzeit arbeiten wollen, um die Kindererziehung zu übernehmen. Das ist aber finanziell schlichtweg nicht drin, sodass möglichst schnell wieder das Maximum gearbeitet wird, was irgendwie mit der internen Familienpolitik drin ist.

Um mal aus dem Nähkästchen zu plaudern: Zu Zeiten meiner Eltern konnten sich Menschen leisten, dass der Mann einem Handwerk nachgeht (in meinem Umfeld waren das v.a. Maurer, und zwar einfache, keine Poliere oder Vorarbeiter). Die Frau blieb zu Hause, hatte maximal einen Minijob. Trotzdem war die Regel, dass diese Familien ein Haus gebaut haben, 2-3 Kinder hatten, 1-2x/Jahr in den Urlaub gefahren sind und 1-2 Autos hatten.

Schaue ich mich heute in meinem Kollegenkreis um (mit vielen A13ern bzw. R1 aufwärts), ist das eine völlig utopische Vorstellung. Ich muss jedenfalls festhalten, dass ich als R-Besoldeter mit einer Vollzeit arbeitenden Frau deutlich weniger Kaufkraft habe als meine Eltern, die ungefähr dem zuvor gezeichneten Bild entsprechen. Das wirft schon manchmal frustrierte Fragen auf, warum man eigentlich derart lange in die eigene Bildung investiert hat.

Dogmatikus

Zitat von: maxg in 30.01.2026 17:17In Form (Überschriften sieht man hier kaum noch und sie sind doch so wertvoll ;) ) und Inhalt (sehr gelungene Zusammenfassung und Zuspitzung) der wohl beste Beitrag des laufenden Jahres.

Die zitierte Passage "gefällt" mir jedoch aus mathematischer Sicht nicht. Der prozentuale Anteil könnte bei sehr vielen Kindern auch heute über 50% liegen und ist (theoretisch) ja auch nicht limitiert. Ich würde die Grenze dahingehend setzen, dass A3/unterste Stufe ohne Kinder ebenso die 80% MÄE erhalten muss wie der Einzelverdiener mit Frau und vielen Kindern.

Dieses unbedingt zu erreichende Ergebnis ist am "sparsamsten" zu erreichen, wenn man die Zuschläge relativ passgenau zu ihrem rechnerischen Anteil am MÄE-Referenzwert gestaltet. Das wäre dann auch meine Prognose für das neue Besoldungsgesetz.

Meine Ausführungen musst du so verstehen, dass sie sich "mathematisch" einzig und allein auf die 4K-Bezugsfamilie beziehen.

Natürlich ist es möglich, dass man 10 Kinder hat und der prozentuale Anteil der Zuschläge die Grundbesoldung sogar weit übersteigt. Mir ging es aber um den Ausgangspunkt der Berechnung, nämlich oben links in der Tabelle, wo nach wie vor bis auf Weiteres die 4K-Familie heranzuziehen ist. Bei dieser sollte man sich mMn nicht der Illusion hingeben, dass man 49,9% des 1,84 MÄE-Einkommens über Zuschläge regeln kann.

Deswegen bin ich auch (noch) anderer Ansicht als du, was den ledigen A3 angeht. Der A3 muss unter Gewährung der Zuschläge für Partner und 2 Kinder 1,84 MÄE erreichen. Was er dann als lediger A3 ausbezahlt bekommt, liegt dann natürlich unterhalb von 1,84 MÄE. Aber da man die Zuschläge für die 4K-Familie nicht beliebig nach oben schieben kann (Krasses Beispiel: 1€ Grundbesoldung, Rest über Zuschläge), bleibt auch dem Ledigen ein deutliches Plus.

Wie hoch die Zuschläge sein dürfen... wie gesagt, mögen sich die Leute in den Referaten damit beschäftigen, was sie für verfassungsgemäß halten. :-)

BVerfGBeliever

Zitat von: Dogmatikus in 31.01.2026 11:04Wenn dem so ist, könnte das nach meinem Verständnis aber dafür sorgen, dass das Abstandsgebot ausgehend von der 4K-Familie bspw. zwischen A5 und A16 auch dadurch gewahrt ist, dass der Familienzuschlag beim A16er einen größeren Teil ausmacht als beim A5er.
Hallo Dogmatikus, ich kann deinen Gedanken inhaltlich sehr gut nachvollziehen.

Allerdings hat das BVerfG in Rn. 78 klargestellt, dass für den Besoldungsindex ausschließlich das Grundgehalt sowie Sonderzahlungen, die allen Beamten unterschiedslos gewährt werden, relevant sind. Jegliche Familienzuschläge spielen also explizit keine Rolle.

Und in Rn. 90 hat es anschließend erläutert, dass für die Betrachtung des Abstandsgebots eine analoge Berechnung der Besoldungshöhe erfolgt wie bei der Erstellung des genannten Besoldungsindex. Also inklusive etwaiger Sonderzahlungen, jedoch exklusive jeglicher Familienzuschläge.

Julianx1

Zitat von: Dogmatikus in 31.01.2026 11:11In meiner Nahbereichsempirie ergibt sich ein ähnliches Bild. Im Grunde würde zumindest ein Teil maximal Teilzeit arbeiten wollen, um die Kindererziehung zu übernehmen. Das ist aber finanziell schlichtweg nicht drin, sodass möglichst schnell wieder das Maximum gearbeitet wird, was irgendwie mit der internen Familienpolitik drin ist.

Um mal aus dem Nähkästchen zu plaudern: Zu Zeiten meiner Eltern konnten sich Menschen leisten, dass der Mann einem Handwerk nachgeht (in meinem Umfeld waren das v.a. Maurer, und zwar einfache, keine Poliere oder Vorarbeiter). Die Frau blieb zu Hause, hatte maximal einen Minijob. Trotzdem war die Regel, dass diese Familien ein Haus gebaut haben, 2-3 Kinder hatten, 1-2x/Jahr in den Urlaub gefahren sind und 1-2 Autos hatten.

Schaue ich mich heute in meinem Kollegenkreis um (mit vielen A13ern bzw. R1 aufwärts), ist das eine völlig utopische Vorstellung. Ich muss jedenfalls festhalten, dass ich als R-Besoldeter mit einer Vollzeit arbeitenden Frau deutlich weniger Kaufkraft habe als meine Eltern, die ungefähr dem zuvor gezeichneten Bild entsprechen. Das wirft schon manchmal frustrierte Fragen auf, warum man eigentlich derart lange in die eigene Bildung investiert hat.

Das geht auch heute noch. Es spielen so viele Faktoren mit rein. Wo wohne ich, bzw. kaufe ich ein Eigenheim. Lebe ich in einer Kommune, in der Kinderbetreuung kostenlos ist. Was habe ich für Lebens-, Urlaubs-, Freizeitgewohnheiten. Man kann sehr minimalistisch leben und kann sich mit einem Einkommen dennoch völlig normal um eine Familie kümmern. Oder ich lebe ziemlich teuer und konsumiere alles was geht und gerade angesagt ist. Wir haben auch heute ganz andere Standards. ZB sind zwei Autos in einer Familie garnicht mehr selten.

GoodBye

Nochmal Gedanken zum Thema Fortschreibung bei Reparatur.

Wenn der Gesetzgeber repariert, müssten die neu geregelten Besoldungsgruppen auf dieser Grundlage fortgeschrieben werden. Für nicht reparierte Besoldungsgruppen müsste die alte Regelung für die Fortschreibung Grundlage sein. Das ist doch totaler Schwachsinn, der dabei rauskommt.

Weiter müsste man überlegen, was prozessual passiert. Ab A14 müsste die Klage durch das VerwG abgewiesen werden. Eigentlich müsste das Verfahren aber offen bleiben, da der A14er aufgrund der internen Abstände erst ab Reparaturgesetz nachträglich weiß, ob es für ihn passt. Quasi ein zukünftiger Fortsetzungsfeststellungsantrag, oder wie will man das nennen.

Würde die Klage direkt abgewiesen, ist ja in der Sache bereits entschieden...