Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in 31.01.2026 14:31OK, dann mit der Bitte um eine möglichst verständliche Antwort: Was genau soll ich in deinen Augen konkret bei der von mir vorgenommenen Bemessung "falsch" gemacht haben?

- Sowohl für die betrachteten Besoldungen (A12 bis A16) als auch für die zugehörigen Tariflöhne habe ich jeweils zeitpunktgenau die entsprechenden Jahressummen ermittelt und zur Bestimmung der Indexwerte herangezogen. Nichts anderes ist schließlich Sinn und Zweck einer "Spitzausrechnung".
- Einziger kleiner Kritikpunkt, den ich gelten lasse: Bezüglich der steuerfreien Einmalzahlungen (2560 € im Jahr 2023 sowie 440 € im Jahr 2024) habe ich einfach überall einen Grenzsteuersatz von 47% (inklusive Soli) angenommen. Während dieser Wert mindestens für A16 und A15 korrekt sein müsste, dürfte die steuerliche Grenzbelastung beispielsweise beim betrachteten Single-A12-Endstufen-Beamten vermutlich etwas niedriger liegen. Somit dürften die resultierenden Parameterwerte in den Spalten L bis N der Tabelle einen Tick höher sein, was jedoch absolut keinen Einfluss auf die qualitativen Aussagen hat.

Zusatzfrage an dich: Hat Frau Prof. Färber im Auftrag des BVerfG nach deinem Dafürhalten ebenfalls "einen falschen Gegenstand bemessen"?


P.S. Bezüglich deiner Ausführungen zu Rn. 90 und 78 magst du gegebenenfalls Recht haben, das kann ich auf die Schnelle nicht abschließend einschätzen.
Paging Durgi..  ;)

Dir ist schon klar, dass hier außer dir keiner eine fruchtlose Fortführung der von dir initiierten und immer wieder von vor begonnenen Diskussion wünscht? Denn das Ergebnis ist letztlich dasselbe wie seinerzeit mit WasDennNun, der ebenfalls nur über seine eigenen Ideen, nicht aber über die sachlich heranzuziehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesprochen hat, was dann ebenfalls zu einem entsprechend zähen Kaugummi geführt hat. Wie gesagt, du betrachtest, seitdem du dich diesbezüglich zu Wort gemeldet hast, nicht den Gegenstand einer "Spitzausrechnung", betrachtest also nicht, worum es geht, weil du weiterhin nicht die heranzuziehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betrachtest, sondern über etwas sprichst, was sich im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erhärten lässt.

Fang vielleicht einfach irgendwann mal an, zu lesen, worum es geht, und bestimme dann hinreichend den Gegenstand einer "Spitzausrechnung", oder lass das sein und fang nicht immer wieder mit derselben Leier an. Denn das führt zu nix, außer dass es die Leute nervt und zugleich keinen Erkenntnisfortschritt mit sich bringt.

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in 31.01.2026 15:04Fang vielleicht einfach irgendwann mal an, zu lesen, worum es geht, und bestimme dann hinreichend den Gegenstand einer "Spitzausrechnung", oder lass das sein und fang nicht immer wieder mit derselben Leier an. Denn das führt zu nix, außer dass es die Leute nervt und zugleich keinen Erkenntnisfortschritt mit sich bringt.
Nope, falscher Film. Ich habe vorhin eine detaillierte, faktenbasierte, sachgerechte und in allen Schritten zu 100% nachvollziehbare Berechnung der Parameterwerte für die erste Stufe der Fortschreibungsprüfung vorgenommen (Bundesbeamte, A12 bis A16, 2020 bis 2025), die exakt und 1:1 auf der im BVerfG-Beschluss dargelegten Methodik basiert.

Anstatt dich auch nur für eine Sekunde inhaltlich mit meiner konkreten Berechnung auseinanderzusetzen, schreibst du stattdessen irgendetwas von irgendeinem Gegenstand irgendeiner sagenumwobenen "Spitzausrechnung" und diskreditierst damit unter anderem implizit die Arbeit von Frau Prof. Färber sowie des BVerfG, ohne deine Kritik auch nur im Ansatz in irgendeiner Art und Weise substantiiert darzulegen.

Es möge sich jeder seine diesbezügliche Meinung bilden..

Pumpkin76

Bezüglich was "die Leute nervt:
Ehrlich gesagt fallen darunter für mich auch die Beiträge gewisser hier als sakrosankt verehrter Personen – aufgrund ihrer extremen Länge, hochgestochenen Formulierungen, unnötigen Verschnörkelungen und des durchdringenden Geistes behaupteter Autorität – als teilweise unerträgliches Glasperlenspiel. Mancher scheint sich zum Verfassungsrichter berufen zu fühlen und hofft entweder auf eine echte Berufung oder auf eine Fangemeinde, die jede Kritik als Majestätsbeleidigung wertet und abwehrt. Ich frage mich, ob die Verdienste wirklich so groß sind, wenn nichts Praktisch-Greifbares dabei herauskommt.

Andere hier im Faden zeigen, dass das durchaus möglich ist.

SwenTanortsch

Zitat von: Pumpkin76 in 31.01.2026 16:01Bezüglich was "die Leute nervt:
Ehrlich gesagt fallen darunter für mich auch die Beiträge gewisser hier als sakrosankt verehrter Personen – aufgrund ihrer extremen Länge, hochgestochenen Formulierungen, unnötigen Verschnörkelungen und des durchdringenden Geistes behaupteter Autorität – als teilweise unerträgliches Glasperlenspiel. Mancher scheint sich zum Verfassungsrichter berufen zu fühlen und hofft entweder auf eine echte Berufung oder auf eine Fangemeinde, die jede Kritik als Majestätsbeleidigung wertet und abwehrt. Ich frage mich, ob die Verdienste wirklich so groß sind, wenn nichts Praktisch-Greifbares dabei herauskommt.

Andere hier im Faden zeigen, dass das durchaus möglich ist.

Ich weiß nicht, ob Du in der Lage bist, hier für alle zu sprechen, die genervt sind, Pumpkin. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass hier nicht wenige von dem, was ich - nicht zuletzt ob der wiederkehrenden Länge meiner Beiträge und dem wiederkehrenden umfangreichen Satzbau - schreibe, genervt sind. Allerdings ist weder das eine noch das andere Selbstzweck.

Denn Verfassungsrecht wie auch jenes wiederkehrend erst konkretisierende Verfassungsrechtsprechung sind nun einmal leider kompliziert und zugleich regelmäßig nicht immer eindeutig. Wer meinte, dass sowohl das eine als auch das andere regelmäßig einfach und wiederkehrend in wenigen Worten dargelegt werden könnte, führt in die Irre. Das magst Du mir glauben oder nicht - aber das ist so.

Darüber hinaus ist das, was ich schreibe, kein Selbstzweck, denn dann würde ich es mir sparen, da es mich aus den gerade genannten Gründen Zeit kostet, die mir an anderer Stelle fehlt, und da ich aus Erfahrung weiß, dass vieles, was ich hier seit jeher schreibe, in den Wind gesprochen ist, weil es von einer höchstwahrscheinlich nur überschaubaren Zahl an Lesern hinreichend aufmerksam gelesen wird. Dabei ist es niemanden zu verdenken, wenn er das, was ich hier schreibe, nicht liest. Andererseits schreckt mich das bislang auch weiterhin nicht ab, hier das zu schreiben, was ich schreibe. Denn der Grund meines Schreibens ist letztlich mittlerweile ein ganz einfacher: Auch Deine Besoldung wird sich nur hinreichend ändern, wenn weiterhin im starken Maße fach- und bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen erfolgen werden, die am Ende die Rechte der Kläger im Ausgangsverfahren stärken werden. Erfolgreich werden Kläger im Ausgangsverfahren aber nur sein können, wenn sie dafür das hinreichende Rüstzeug an der Hand haben. Denn eine evidente Sachwidrigkeit und eine evident unzureichende Besoldung nachzuweisen, beinhaltet einen wiederkehrend gewaltigen Begründungsaufwand - jedenfalls für all jene Besoldungsgruppen, für die das Mindestabstandsgebot sich nicht als unmittelbar verletzt darstellt. Dabei ist der größte Teil dessen, was hier regelmäßig im Forum geschrieben wird, sachlich falsch oder sachlich unzureichend. Das zu behaupten, mag sich arrogant anhören - aber es ist leider so und das ist zugleich auch wenig verwunderlich, weil die meisten Aussagen, die wir in unserem Leben tätigen, sachlich ins Blaue geschossen sind, da wir uns in kaum einem Feld, das etwas komplexer ist, so gut auskennen, um hier hinlänglich etwas sagen zu können.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Dich mich mein Schreiben nervt, einfach weiterscrollen oder mich auf ignorieren setzen. Das Gute an meinen Beiträgen ist, dass man auf den ersten Blick erkennt, dass sie von mir sind, weil sie so schön laaaaang sind: Ergo fällt es leicht, sie wegzuscrollen.

@ BVerfGBeliever

Das, was du jetzt gerade wieder formuliert hast, ist das wiederkehrende Problem deiner Beiträge, die auf mich reagieren: du kommst regelmäßig nicht über allgemeine Aussagen hinaus, so wie auch jetzt wieder, bist aber wiederkehrend felsenfest davon überzeugt, dass du dich hinreichend auskennst, um recht weitgehende verfassungsrechtliche Behauptungen aufzustellen. Aber da du nicht einmal in der Lage bist, den Gegenstand zu formulieren, über den du mit mir sprechen willst, ist es fast zwangsläufig so, dass du kein Gespräch über das Thema führst. Ich kann es leider nicht ändern. Denn das ist der Grund dafür, dass es hier kaum jemanden geben dürfte, der von dieser fruchtlosen Diskussion nicht genervt wäre.

Entsprechend habe ich schon vor längerer Zeit aufgehört, mit dir über das zu sprechen, wovon du sprichst, und dass wenig mit dem zu tun hat, wovon ich spreche. Allerdings sprichst du mich regelmäßig wiederkehrend direkt mit Namen und/oder Behauptungen an, sodass ich ab und an reagieren muss, ohne dass ich irgendein Interesse hätte, das zu tun. Wenn du also mit deinen wiederkehrenden Behauptungen aufhören würdest, wäre höchstwahrscheinlich dem größten Teil der hier Lesenden gedient, weil ich dann darauf nicht ab und an reagieren müsste.

despaired

Länge ist ok; ist halt komplex und ich gebe zu; dass ich manches was mir zu komplex ist eher überfliege aber eher weil mir die Tiefe dazu auf Dauer fehlt. Danke aber auf jeden Fall für umfassendes auseinandersetzen!

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in 31.01.2026 16:37Das, was du jetzt gerade wieder formuliert hast, ist das wiederkehrende Problem deiner Beiträge, die auf mich reagieren: du kommst regelmäßig nicht über allgemeine Aussagen hinaus [...]
Nope, wieder falscher Film. Ich habe heute keinerlei "allgemeine Aussagen" getroffen, sondern das exakte Gegenteil: Ich habe 90 (!) konkrete Parameterwerte ermittelt (drei Parameter, fünf Besoldungsgruppen, sechs Jahre), um die nicht ganz unberechtigte Frage zu beantworten, wie es denn eigentlich bezüglich der Fortschreibungsprüfung für Bundesbeamte in den höheren A-Besoldungsgruppen am aktuellen Rand momentan so aussieht.

Aber wie gesagt: Es möge sich jeder hier sein eigenes Bild machen..

Pumpkin76

Swen, Du hast dich komplett in Schöngeisterei verrannt und glaubst an deinen eigenen Hype. Damit ist niemandem wirklich gedient außer deinem eigenem Ego, welches, nachdem du nicht mehr nur angebetet wirst, auch schon leise Kritik wirklich nicht gut verträgt.

Es sollten die Fans hiervon sich fragen, ob sie wirklich etwas von den mittlerweile kilometerlangen Ergüssen für ihr Widerspruchs- und Klageverfahren mitnehmen können. Wer diesen wirklich (!) folgen kann und nicht nur glaubt, hier voller Erfucht einem Meister des Fachs beim Zaubern beiwohnen zu dürfen (und verstehen solle das ruhig ein anderer), der soll doch gleich die zig Entscheidungen des BVerfG zur AA lesen. Die sind nämlich WIRKLICH maßgebend...

Aber keine Angst, ich lese die Beiträge von dir schon lange nicht mehr..

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Tom1234 in 31.01.2026 13:05Hallo,
Bei einem möglichen Reperaturgesetz wird hier im Forum lediglich auf einzelne Besoldungsgruppen abgestellt. Jetzt laufen wir bereits ins Jahr 5 nach Rundschreiben bzw. 6 nach Entscheidung des BVerfG. Im konkreten Einzelfall haben wir aber auch die Fälle, wo verbeamtete Mitarbeitende in dieser Zeit von A 11 bis zu A 13 befördert wurden. Hierdurch würden doch zuvor mittelbare Verletzungen zu einer konkreten unmittelbaren Verletzung des Abstandsgebotes im Einzelfall führen, die jegliche singuläre Betrachtung in einem Reperaturgesetz hinfällig machen müsste. Dieses spätestens in einem gerichtlichen Verfahren.
Sehe ich das falsch?

Für jeden einzelnen konkret spitz in der konkreten besoldungsgruppe die im jeweilig beanstandeten Jahr galt oder sich verändert hat. Ohne WS wird's wohl ,,mit dem Kamm drüber und dann Schwamm drüber."

tinytoon

Zitat von: GoodBye in 31.01.2026 11:00Wenn eine Regelung für nichtig erklärt wurde, wird sie so behandelt als hätte es sie nie gegeben. Dementsprechend muss der Gesetzgeber eine neue Regelung treffen.

Fortschreiben kann er nur eine Regelung, die überhaupt besteht. Ergo müsste die Fortschreibung eigentlich an das Reparaturgesetz anknüpfen.

Ich denke hier ist richtig "Musik" drin. Das würde auch erklären, wieso BaLBund berichtet hat, dass das Reparaturgesetz erst deutlich später kommen soll. Wahrscheinlich will man versuchen das neue Besoldungsgesetz zuerst zu erlassen, um als Basis nur die niedrige jetzige Besoldung im Bestandsschutz heranziehen zu müssen. Würde zuvor das Reparaturgesetz im Alleinverdienermodell greifen, so wäre die Basis, wie von mir beschrieben, deutlich höher.

Vielleicht sollten wir mal darüber nachdenken, inwiefern man darauf klagen kann, dass die Basiswerte des Reparaturgesetzes für die Fortentwicklung als Bestandsschutz heranzuziehen sind.

SwenTanortsch

Zitat von: Pumpkin76 in 31.01.2026 17:09Swen, Du hast dich komplett in Schöngeisterei verrannt und glaubst an deinen eigenen Hype. Damit ist niemandem wirklich gedient außer deinem eigenem Ego, welches, nachdem du nicht mehr nur angebetet wirst, auch schon leise Kritik wirklich nicht gut verträgt.

Es sollten die Fans hiervon sich fragen, ob sie wirklich etwas von den mittlerweile kilometerlangen Ergüssen für ihr Widerspruchs- und Klageverfahren mitnehmen können. Wer diesen wirklich (!) folgen kann und nicht nur glaubt, hier voller Erfucht einem Meister des Fachs beim Zaubern beiwohnen zu dürfen (und verstehen solle das ruhig ein anderer), der soll doch gleich die zig Entscheidungen des BVerfG zur AA lesen. Die sind nämlich WIRKLICH maßgebend...

Aber keine Angst, ich lese die Beiträge von dir schon lange nicht mehr..

Das, was du im letzten Satz schreibst, freut mich, Pumpkin (nicht ironisch gemeint), weil es sinnvoll ist, etwas zu unterlassen, was einem nichts bringt.

Darüber hinaus weiß ich aus Erfahrung, dass ich so ziemlich rein gar nix weiß und also zumeist eine ziemlich großes Brett vorm Kopf habe, dass ich mich aber in unserem Thema so halbwegs vernünftig auskenne, es also zumindest reicht, um sich hier und da mal zu äußern und nicht gleich in der Luft zerrissen zu werden, dass ich also weiß, dass es ob meines - s. Brett vorm Kopf - eingeschränkten Horizonts neben diesem Thema nur noch ein weiteres gibt, wo das für mich ähnlich sein dürfte, wenn ich dazu auch leider (das bedauere ich tatsächlich sehr, weil hier meine eigentliche gedankliche Heimat ist) seit Jahr und Tag nicht mehr zum Arbeiten gekommen bin, obgleich's da noch so viel zu entdecken gibt. Ob ich mich nun also mit meinem Tun der letzten Jahre in Schöngeisterei oder anderem verrenne, kann ich entsprechend tatsächlich gar nicht beurteilen und mag eventuell so sein. Das werden andere besser beurteilen können als ich, schätze ich.

Eine Sache, die du schreibst, kann ich allerdings nicht bestätigen: Ich schreibe nicht erst mittlerweile hier kilometerlange Ergüsse, sondern tue das schon seit recht vielen Jahren. Zugleich hoffe ich aus reinem Selbstzweck, dass hier keiner beim Anschauen meiner Ergüsse vor Ehrfrucht erstarrt, denn dann müsste ich ggf. annehmen, dass mir alsbald Perseus mit allen damit für mich nicht so erquickenden Folgen über den Weg liefe.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich bin nur ein kleiner unbedeutender Gärtner im Weinstock des Herrn und welche Qualität die Reben habe, die ich pflanze, mögen andere besser beurteilen können als ich. In diesem Zusammenhang muss ich aber zu meiner Schande auch noch zugeben, dass ich ja als Norddeutscher eigentlich eher Biertrinker bin. Kein echte Ahnung von Weinreben und dann auch noch Hopfen und Malz verloren, ich befürchte, ich bin ein ziemlich aussichtsloser Fall.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: SwenTanortsch in 31.01.2026 15:04Dir ist schon klar, dass hier außer dir keiner eine fruchtlose Fortführung der von dir initiierten und immer wieder von vor begonnenen Diskussion wünscht? Denn das Ergebnis ist letztlich dasselbe wie seinerzeit mit WasDennNun, der ebenfalls nur über seine eigenen Ideen, nicht aber über die sachlich heranzuziehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesprochen hat, was dann ebenfalls zu einem entsprechend zähen Kaugummi geführt hat. Wie gesagt, du betrachtest, seitdem du dich diesbezüglich zu Wort gemeldet hast, nicht den Gegenstand einer "Spitzausrechnung", betrachtest also nicht, worum es geht, weil du weiterhin nicht die heranzuziehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betrachtest, sondern über etwas sprichst, was sich im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erhärten lässt.

Fang vielleicht einfach irgendwann mal an, zu lesen, worum es geht, und bestimme dann hinreichend den Gegenstand einer "Spitzausrechnung", oder lass das sein und fang nicht immer wieder mit derselben Leier an. Denn das führt zu nix, außer dass es die Leute nervt und zugleich keinen Erkenntnisfortschritt mit sich bringt.

Du nervst.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Pumpkin76 in 31.01.2026 16:01Bezüglich was "die Leute nervt:
Ehrlich gesagt fallen darunter für mich auch die Beiträge gewisser hier als sakrosankt verehrter Personen – aufgrund ihrer extremen Länge, hochgestochenen Formulierungen, unnötigen Verschnörkelungen und des durchdringenden Geistes behaupteter Autorität – als teilweise unerträgliches Glasperlenspiel. Mancher scheint sich zum Verfassungsrichter berufen zu fühlen und hofft entweder auf eine echte Berufung oder auf eine Fangemeinde, die jede Kritik als Majestätsbeleidigung wertet und abwehrt. Ich frage mich, ob die Verdienste wirklich so groß sind, wenn nichts Praktisch-Greifbares dabei herauskommt.

Andere hier im Faden zeigen, dass das durchaus möglich ist.

Sehe ich genau so. Der eine rechnet konkret und weil der andere das nicht kann behauptet dieser dass der berechnende gar nicht wissen könne was zu berechnen sei. So muss man denn auch selbst keine Erkenntnis und Berechnung vorbringen. Sehr bequem.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: SwenTanortsch in 31.01.2026 16:37Ich weiß nicht, ob Du in der Lage bist, hier für alle zu sprechen, die genervt sind, Pumpkin. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass hier nicht wenige von dem, was ich - nicht zuletzt ob der wiederkehrenden Länge meiner Beiträge und dem wiederkehrenden umfangreichen Satzbau - schreibe, genervt sind. Allerdings ist weder das eine noch das andere Selbstzweck.

Denn Verfassungsrecht wie auch jenes wiederkehrend erst konkretisierende Verfassungsrechtsprechung sind nun einmal leider kompliziert und zugleich regelmäßig nicht immer eindeutig. Wer meinte, dass sowohl das eine als auch das andere regelmäßig einfach und wiederkehrend in wenigen Worten dargelegt werden könnte, führt in die Irre. Das magst Du mir glauben oder nicht - aber das ist so.

Darüber hinaus ist das, was ich schreibe, kein Selbstzweck, denn dann würde ich es mir sparen, da es mich aus den gerade genannten Gründen Zeit kostet, die mir an anderer Stelle fehlt, und da ich aus Erfahrung weiß, dass vieles, was ich hier seit jeher schreibe, in den Wind gesprochen ist, weil es von einer höchstwahrscheinlich nur überschaubaren Zahl an Lesern hinreichend aufmerksam gelesen wird. Dabei ist es niemanden zu verdenken, wenn er das, was ich hier schreibe, nicht liest. Andererseits schreckt mich das bislang auch weiterhin nicht ab, hier das zu schreiben, was ich schreibe. Denn der Grund meines Schreibens ist letztlich mittlerweile ein ganz einfacher: Auch Deine Besoldung wird sich nur hinreichend ändern, wenn weiterhin im starken Maße fach- und bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen erfolgen werden, die am Ende die Rechte der Kläger im Ausgangsverfahren stärken werden. Erfolgreich werden Kläger im Ausgangsverfahren aber nur sein können, wenn sie dafür das hinreichende Rüstzeug an der Hand haben. Denn eine evidente Sachwidrigkeit und eine evident unzureichende Besoldung nachzuweisen, beinhaltet einen wiederkehrend gewaltigen Begründungsaufwand - jedenfalls für all jene Besoldungsgruppen, für die das Mindestabstandsgebot sich nicht als unmittelbar verletzt darstellt. Dabei ist der größte Teil dessen, was hier regelmäßig im Forum geschrieben wird, sachlich falsch oder sachlich unzureichend. Das zu behaupten, mag sich arrogant anhören - aber es ist leider so und das ist zugleich auch wenig verwunderlich, weil die meisten Aussagen, die wir in unserem Leben tätigen, sachlich ins Blaue geschossen sind, da wir uns in kaum einem Feld, das etwas komplexer ist, so gut auskennen, um hier hinlänglich etwas sagen zu können.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Dich mich mein Schreiben nervt, einfach weiterscrollen oder mich auf ignorieren setzen. Das Gute an meinen Beiträgen ist, dass man auf den ersten Blick erkennt, dass sie von mir sind, weil sie so schön laaaaang sind: Ergo fällt es leicht, sie wegzuscrollen.

@ BVerfGBeliever

Das, was du jetzt gerade wieder formuliert hast, ist das wiederkehrende Problem deiner Beiträge, die auf mich reagieren: du kommst regelmäßig nicht über allgemeine Aussagen hinaus, so wie auch jetzt wieder, bist aber wiederkehrend felsenfest davon überzeugt, dass du dich hinreichend auskennst, um recht weitgehende verfassungsrechtliche Behauptungen aufzustellen. Aber da du nicht einmal in der Lage bist, den Gegenstand zu formulieren, über den du mit mir sprechen willst, ist es fast zwangsläufig so, dass du kein Gespräch über das Thema führst. Ich kann es leider nicht ändern. Denn das ist der Grund dafür, dass es hier kaum jemanden geben dürfte, der von dieser fruchtlosen Diskussion nicht genervt wäre.

Entsprechend habe ich schon vor längerer Zeit aufgehört, mit dir über das zu sprechen, wovon du sprichst, und dass wenig mit dem zu tun hat, wovon ich spreche. Allerdings sprichst du mich regelmäßig wiederkehrend direkt mit Namen und/oder Behauptungen an, sodass ich ab und an reagieren muss, ohne dass ich irgendein Interesse hätte, das zu tun. Wenn du also mit deinen wiederkehrenden Behauptungen aufhören würdest, wäre höchstwahrscheinlich dem größten Teil der hier Lesenden gedient, weil ich dann darauf nicht ab und an reagieren müsste.

5 Seiten Text, null Erkenntnis, null praxis

Rheini

Nur weil evtl. der DH keine neue Besoldungstabelle erstellt, hat er faktisch tatsächlich eine gemacht.

Die Besoldungstabelle ist ja der Betrag der in der Besoldungstabelle steht plus der Nachzahlung an betreffende Beamte. Sich dann für die Besoldungstabelle ab Zukunft als Basis die Besoldungstabelle ohne Nachzahlung als Referenz zu nehmen, ist in meinen Augen nicht möglich und wird sicher gerichtlich angegriffen.

Eine Reduzierung der Besoldung ist m. M. nur dann möglich, wenn die Referenzwerte aus dem BVerfG Beschluß dies zulassen, also auch ins Negative drehen oder der DH schlüssig nachweist, dass die 4k Famillie als Bezugsgrösse, nicht mehr den tasächlichen Lebensverhältnissen entspricht.

Gruenhorn

Zitat von: GoodBye in 31.01.2026 11:31Nochmal Gedanken zum Thema Fortschreibung bei Reparatur.

Wenn der Gesetzgeber repariert, müssten die neu geregelten Besoldungsgruppen auf dieser Grundlage fortgeschrieben werden. Für nicht reparierte Besoldungsgruppen müsste die alte Regelung für die Fortschreibung Grundlage sein. Das ist doch totaler Schwachsinn, der dabei rauskommt.

Weiter müsste man überlegen, was prozessual passiert. Ab A14 müsste die Klage durch das VerwG abgewiesen werden. Eigentlich müsste das Verfahren aber offen bleiben, da der A14er aufgrund der internen Abstände erst ab Reparaturgesetz nachträglich weiß, ob es für ihn passt. Quasi ein zukünftiger Fortsetzungsfeststellungsantrag, oder wie will man das nennen.

Würde die Klage direkt abgewiesen, ist ja in der Sache bereits entschieden...


Und an dieser Stelle hätte ein A14 keinen effektiven Rechtsschutz mehr. Er wäre auf die Wahrnehmung der Rechte Dritter angewiesen, könnte aber noch nicht mal streiken. Er wäre vollständig entrechtet. Hier muss es es mit einer fiktionalen Heilung der unteren Gruppen oder einer eingehenden Würdigung des gesamten Besoldungsgefüges im Zusammenhang mit der mittelbaren Verletzung des Abstandsgebots möglich sein weiter zu kommen. Sollte das nicht vor Gericht verfangen, dann ist mein Glaube an den Rechtsstaat wahrscheinlich nicht mehr zu retten.