Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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lotsch

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:05Nein, soll es nicht. Aber nach mehr als 20 Jahren konzertiertem "Verfassungsbruch" und klarer Missachtung aller vorhergehenden Urteile des BVerfG durch die Dienstherrn ist die Zeit der "für den Rechtswissenschaftler akademisch interessanten Urteile" nun mal leider vorbei - ansonsten verkommt der Rechtsschutz zur Farce.

Wenn in 2008 ein Beamter mit 3 Kindern unteralimentiert war (als Beispiel) und daher seinen Kindern nicht amts- und statusangemessen z.B. die Nachhilfe bezahlen konnte, aber in 2025 dann mal ein Urteil kommt, welches ihn bestätigt, nützt ihm das exakt gar nichts.

Warum? Der Rechtsschutz kann jetzt seine Rolle eben nicht mehr rückwirkend erfüllen, da die Kinder schon erwachsen sind. Da kann keine Nachhilfe oder sonstiges, den Lebensweg verbesserndes, mehr aufgeholt werden.

Rechtsschutz ist dazu da, um dem Betroffenen zeitnah Abhilfe zu bringen - und nicht Urteile akademisch so lange von links nach rechts zu drehen, bis der Grund der Klage sich in diesem Fall erübrigt hat.

Und selbst wenn man es so spielen möchte, dann muss der Rechtsweg halt einfacher schneller werden. Wenn der Dienstherr mal wieder einen neuen Trick versucht und jemand dagegen Klage erhebt, dann muss die halt in 6 Monaten durch alle Instanzen durch sein - einschließlich der "Reifung" auf dem Ablagestapel in Karlsruhe.

So zumindest meine Meinung.

Auch andere, wie z.B. der Behördenspiegel sind deiner Meinung.
https://www.behoerden-spiegel.de/2026/01/28/neu-heisst-nicht-gleich-besser/
Neu ist nicht gleich besser und inkonsequent und komplex, heißt es dort zu dem Urteil.

War es letztendlich nur ein Geniestreich des BVerfG, der die Rechtslage gar nicht wesentlich vereinfacht, sondern die Verfahren weiter hinauszögert, bis sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Wissenschaft wieder in die neue Materie einarbeitet?

DeltaR95

Zitat von: lotsch in Gestern um 17:21War es letztendlich nur ein Geniestreich des BVerfG, der die Rechtslage gar nicht wesentlich vereinfacht, sondern die Verfahren weiter hinauszögert, bis sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Wissenschaft wieder in die neue Materie einarbeitet?

Ich hätte da dann einen ganz einfachen mathematischen Vorschlag für die amtsangemessene Besoldung:

Wir fangen bei A3 mit einem Nettoäquivalenzeinkommen (Stand 2024) von 2.296 € monatlich an. Dies mal 2,3 für die 4K-Familie und dann 80 % davon ergibt ~ 4.224 €.

Jede Besoldungsgruppe erhält 10 % der Vorherigen zusätzlich, sprich A4 dann 4.224 € * 1,1 = ~ 4.647 € und so weiter. A16 wäre dann bei 14.584 € netto monatlich.

Dafür streichen wir für 4K einfach alle familienbezogenen Zuschläge, der Beamte bekommt dann nur dieses Grundgehalt und fertig.

Sollte ja dann nach der aktuellen Rechtsprechung verfassungsgemäß allimentiert sein, oder?

Nebenbei reduziert man so die Kopflastigkeit der Beamtenschaft, weil schon niedrige Besoldungsgruppen attraktiv sind und den Kampf um die besten Köpfe gewinnt man so garantiert auch  ;D

GoodBye

Geht nicht, dann haben wir zigtausende Grundschullehrer mit 120K Einstiegsgehalt. Und das ist genau der Grund, weshalb es für die A-Besoldung keine Relation zur Wirtschaft gibt.


Verwaltungsgedöns

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:52Was schlägst Du als Lösung vor?

Es muss laufen wie beim Unterhalt. Der Ex Partner drückte sich immer um Zahlungen und es hat Klarheit erfordert. Bei uns ist es der Besoldungsgesetzgeber, der sich arm rechnet oder uns reich rechnet, um weniger zu zahlen. Hierbei werden absolut schmutzige Tricks verwendet. Ein Beispiel aus Hamburg:

Hamburger Beamte zahlen keine hohen Mieten. Die Beamten wohnen gar nicht in Hamburg sondern im Speckgürtel, wo die Mieten niedriger sind. Ein hoher Sold ist nicht erforderlich. Und in der gleichen Begründung zum Beosldungsgesetz steht dann auch, dass Beamte im Hamburg keine hohen Betreuungskosten haben, da es Kita Gutscheine gibt. Natürlich nur für Menschen, die in Hamburg leben.

Das ist perfide. Ich zahle so wenig sold, dass ich die Beamten aus Hamburg verdränge. Dann behaupte ich, dass diese Beamten nichts für die Kinderbetreuung in Hamburg zahlen müssen.

Ich habe es echt satt. Und mein Verständnis ist aufgebraucht. Was Klage und Widersprüche angeht bin ich voll auf Stand. Aber ich werde einen lächerlichen Betrag erhalten. Die Länder werden sich absprechen und uns alle verarschen.

DeltaR95

Zitat von: GoodBye in Gestern um 18:46Geht nicht, dann haben wir zigtausende Grundschullehrer mit 120K Einstiegsgehalt. Und das ist genau der Grund, weshalb es für die A-Besoldung keine Relation zur Wirtschaft gibt.

Wie das? In meinem Beispiel haben wir aus A3 bis A16 dann halt A1 bis A14 gemacht - ich würde in meiner Tabelle sogar die "neue A13 und A14" hinterfragen, sprich dann nur neu A1 bis A12.

Im Zuge dessen werden dann alle bestehenden Ämter neu bewertet und der neuen Tabelle zugeordnet. Dann wird halt der Grundschullehrer in A4 neu eingestuft, wenn man das herleiten kann.

Wenn der Dienstherr dann sparen will, kann er ja begründen, dass heute nicht mehr 2 Kinder, sondern nur noch 1 Kind die Regel ist. Dann wird die unterste Besoldungsgruppe neu berechnet z.B. nicht mehr mit 2,3 sondern 2,0 und er kann sich gemäß Rechtsprechung des BVerfG "legal" Geld sparen.

Rheini

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 18:47Es muss laufen wie beim Unterhalt. Der Ex Partner drückte sich immer um Zahlungen und es hat Klarheit erfordert. Bei uns ist es der Besoldungsgesetzgeber, der sich arm rechnet oder uns reich rechnet, um weniger zu zahlen. Hierbei werden absolut schmutzige Tricks verwendet. Ein Beispiel aus Hamburg:

Hamburger Beamte zahlen keine hohen Mieten. Die Beamten wohnen gar nicht in Hamburg sondern im Speckgürtel, wo die Mieten niedriger sind. Ein hoher Sold ist nicht erforderlich. Und in der gleichen Begründung zum Beosldungsgesetz steht dann auch, dass Beamte im Hamburg keine hohen Betreuungskosten haben, da es Kita Gutscheine gibt. Natürlich nur für Menschen, die in Hamburg leben.

Das ist perfide. Ich zahle so wenig sold, dass ich die Beamten aus Hamburg verdränge. Dann behaupte ich, dass diese Beamten nichts für die Kinderbetreuung in Hamburg zahlen müssen.

Ich habe es echt satt. Und mein Verständnis ist aufgebraucht. Was Klage und Widersprüche angeht bin ich voll auf Stand. Aber ich werde einen lächerlichen Betrag erhalten. Die Länder werden sich absprechen und uns alle verarschen.


Ich habe nach deiner Lösung zu deinem Beitrag um 12:55 Uhr gefragt.

GoodBye

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 18:52Wie das? In meinem Beispiel haben wir aus A3 bis A16 dann halt A1 bis A14 gemacht - ich würde in meiner Tabelle sogar die "neue A13 und A14" hinterfragen, sprich dann nur neu A1 bis A12.

Im Zuge dessen werden dann alle bestehenden Ämter neu bewertet und der neuen Tabelle zugeordnet. Dann wird halt der Grundschullehrer in A4 neu eingestuft, wenn man das herleiten kann.

Wenn der Dienstherr dann sparen will, kann er ja begründen, dass heute nicht mehr 2 Kinder, sondern nur noch 1 Kind die Regel ist. Dann wird die unterste Besoldungsgruppe neu berechnet z.B. nicht mehr mit 2,3 sondern 2,0 und er kann sich gemäß Rechtsprechung des BVerfG "legal" Geld sparen.

Entschuldigung, ich habe in deinem Post nichts von neuer Tabelle gelesen. Ich bin bei deiner Annahme für A16 mal grob von 120K für A13 ausgegangen.

Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung dürfte auch sein, dass man mit der vollkommen verkorksten Besoldungssystematik die letzten Heuler und größten Luftpumpen durchbefördert hat.

Wie will man das geradebiegen.

DeltaR95

Zitat von: GoodBye in Gestern um 19:14Wie will man das geradebiegen.

"Goldener Handschlag" für alles, was nicht mehr gebraucht wird und die B-Besoldeten kann man ja ohne Frist in den Ruhestand schicken ;)

Maximus

Zitat von: lotsch in Gestern um 17:21War es letztendlich nur ein Geniestreich des BVerfG, der die Rechtslage gar nicht wesentlich vereinfacht, sondern die Verfahren weiter hinauszögert, bis sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Wissenschaft wieder in die neue Materie einarbeitet?

Du spricht hier aus meiner Sicht einen wichtigen Punkt an. Karlsruhe hat mit dem Beschluss mehrere Ziele verfolgt. Ein Hauptziel war es, das Gericht zu entlasten (kann natürlich nicht so offen kommuniziert werden). Dass die höheren Besoldungsgruppen darunter "leiden", hat man billigend in Kauf genommen.

Das Gericht hofft, dass bei der Berechnung/Festlegung der zukünftigen Besoldung die höheren Besoldungsgruppen "mitgezogen" werden. Es ist eine Art "stillschweigendes Agreement" zwischen Dienstherr und Gericht. Ihr müsst die zukünftige Besoldung in Ordnung bringen, dafür kommen wir euch hinsichtlich der Nachzahlungen für vergangene Jahre entgegen.  Ist nur so ein Gedanke...und vielleicht auch nur Verschwörungstheorie...

Ich finde es zumindest kritikwürdig, dass die höheren Besoldungsgruppen "geopfert" werden.

GoodBye

Zitat von: Maximus in Gestern um 19:22Du spricht hier aus meiner Sicht einen wichtigen Punkt an. Karlsruhe hat mit dem Beschluss mehrere Ziele verfolgt. Ein Hauptziel war es, das Gericht zu entlasten (kann natürlich nicht so offen kommuniziert werden). Dass die höheren Besoldungsgruppen darunter "leiden", hat man billigend in Kauf genommen.

Das Gericht hofft, dass bei der Berechnung/Festlegung der zukünftigen Besoldung die höheren Besoldungsgruppen "mitgezogen" werden. Es ist eine Art "stillschweigendes Agreement" zwischen Dienstherr und Gericht. Ihr müsst die zukünftige Besoldung in Ordnung bringen, dafür kommen wir euch hinsichtlich der Nachzahlungen für vergangene Jahre entgegen.  Ist nur so ein Gedanke...und vielleicht auch nur Verschwörungstheorie...

Ich finde es zumindest kritikwürdig, dass die höheren Besoldungsgruppen "geopfert" werden.


Passte halt nicht in die Berechnung. Man hat einen Vergleich mit E13 bis E15Ü gewählt und dabei verkannt (?), dass diese selbst komplett abgehängt sind.

Insoweit hat man die Beamtenbesoldung an der Tarifbesoldubg ausgerichtet, obwohl stets behauptet wurde, dass das ja zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe sind.

Man honoriert auf diesem Wege noch nachträglich die komplette Entwertung höherer Tarifgruppen. Aberwitzigerweise wundert man sich auch dort, dass man keine vernünftigen Bewerber findet.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Rheini in Gestern um 18:58Ich habe nach deiner Lösung zu deinem Beitrag um 12:55 Uhr gefragt.

Sorry, ich bin vor Wut weggeschwurbelt und habe mich verlaufen. Ich möchte eine Düsseldorfer Tabelle für Beamte. Dort wird der Unterhalt geregelt, die der Dienstherr dem Beamten zahlen muss. Jedes Jahr kommt dann eine neue Tabelle raus. Wir nennen sie dann Karlsruher Tabelle.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf

Das Ding ist nahezu selbsterklärend. Einfach Besoldubgsgruppen eintragen und Erfahrungsstufen. Zuschläge noch obendrauf. Fertig.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: lotsch in Gestern um 17:21Auch andere, wie z.B. der Behördenspiegel sind deiner Meinung.
https://www.behoerden-spiegel.de/2026/01/28/neu-heisst-nicht-gleich-besser/
Neu ist nicht gleich besser und inkonsequent und komplex, heißt es dort zu dem Urteil.

War es letztendlich nur ein Geniestreich des BVerfG, der die Rechtslage gar nicht wesentlich vereinfacht, sondern die Verfahren weiter hinauszögert, bis sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Wissenschaft wieder in die neue Materie einarbeitet?

Klingt an bestimmten Stellen so als hätte es Herr Optendrenk verfasst

Rheini

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 21:40Sorry, ich bin vor Wut weggeschwurbelt und habe mich verlaufen. Ich möchte eine Düsseldorfer Tabelle für Beamte. Dort wird der Unterhalt geregelt, die der Dienstherr dem Beamten zahlen muss. Jedes Jahr kommt dann eine neue Tabelle raus. Wir nennen sie dann Karlsruher Tabelle.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf

Das Ding ist nahezu selbsterklärend. Einfach Besoldubgsgruppen eintragen und Erfahrungsstufen. Zuschläge noch obendrauf. Fertig.

Finde immer noch keine Antwort, aber lassen wir es ....

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Rheini in Gestern um 21:53Finde immer noch keine Antwort, aber lassen wir es ....
Ja lass aufhören

AltStrG

Zitat von: lotsch in Gestern um 17:21Auch andere, wie z.B. der Behördenspiegel sind deiner Meinung.
https://www.behoerden-spiegel.de/2026/01/28/neu-heisst-nicht-gleich-besser/
Neu ist nicht gleich besser und inkonsequent und komplex, heißt es dort zu dem Urteil.

Eher Beschluss nicht vollständig richtig interpretiert.