Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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kimonbon

Diese Woche wirds spannend. Habe aus sicheren Quellen gehört, dass diese Woche noch was kommen wird. Man darf gespannt sein. Ich bleibe dabei wir bekommen alle eine moderate Erhöhung der Grundbesoldung + extra Schmankerl. Die Erhöhung der Grundbesoldung kommt auf jeden Fall da alle Gewerkschaften, DBB als allererst, sehr zufrieden war und ist mit der internen Abstimmung mit dem BMI. Die würden niemals zustimmen wenn nicht auch die Grundbesoldung für alle (!) erhöht wird. Kernpunkt sind aber auch die B-Besoldeten

Seppo84

Zitat von: kimonbon in Heute um 07:04Diese Woche wirds spannend. Habe aus sicheren Quellen gehört, dass diese Woche noch was kommen wird. Man darf gespannt sein. Ich bleibe dabei wir bekommen alle eine moderate Erhöhung der Grundbesoldung + extra Schmankerl. Die Erhöhung der Grundbesoldung kommt auf jeden Fall da alle Gewerkschaften, DBB als allererst, sehr zufrieden war und ist mit der internen Abstimmung mit dem BMI. Die würden niemals zustimmen wenn nicht auch die Grundbesoldung für alle (!) erhöht wird. Kernpunkt sind aber auch die B-Besoldeten

Mein Quelle sagt mir das da nix kommt 😂😂😂

Finanzer

Zitat von: kimonbon in Heute um 07:04Diese Woche wirds spannend. Habe aus sicheren Quellen gehört, dass diese Woche noch was kommen wird. Man darf gespannt sein. Ich bleibe dabei wir bekommen alle eine moderate Erhöhung der Grundbesoldung + extra Schmankerl. Die Erhöhung der Grundbesoldung kommt auf jeden Fall da alle Gewerkschaften, DBB als allererst, sehr zufrieden war und ist mit der internen Abstimmung mit dem BMI. Die würden niemals zustimmen wenn nicht auch die Grundbesoldung für alle (!) erhöht wird. Kernpunkt sind aber auch die B-Besoldeten

Das wird die Quelle des überquellenden Sarkasmus sein, die aus dem Born des aufkommenden Zynismus sprudelt.

Staatsdiener1969

Zitat von: BVerfGBeliever in 31.01.2026 12:58Nein. Denn Beamte, die sowohl ledig als auch kinderlos sind, bekommen keine Familienzuschläge. Daher spielen die Familienzuschläge im Rahmen der Fortschreibungsprüfung keinerlei Rolle.
Zitat von: P33t in 31.01.2026 13:02Wirklich andersartig kann man das Urteil des BVerfG in diesem Punkt nicht interpretieren. Meines Erachtens ist für eine reparierte Grundbesoldung (A3, A4, A5 - je nach Bundesland - oben links) bis einschließlich 2 Kindern absolut kein Zuschlag mehr zu zahlen, da die Summe der ledige Beamte als auch der Beamte mit bis zu 2 Kindern bekommen muss, als Teil einer amtsangemessenen Alimentation.
Zugelassen zur Grundbesoldung, um die MÄE-Grenze zu erreichen, sind lediglich Zulagen, die alle Beamten bekommen.

Ich hatte es so verstanden, dass jeder Beamte es bekommen kann. Es aber nicht heißt, dass es nicht an Bedingungen geknüpft ist. Es kann jeder zum Beispiel heiraten und bekommt die Zulage aber nicht jeder kann z.b. die polizeizulage bekommen deswegen zählt diese nicht.

kommtZeitkommtRat

Zitat von: kimonbon in Heute um 07:04Diese Woche wirds spannend. Habe aus sicheren Quellen gehört, dass diese Woche noch was kommen wird. Man darf gespannt sein. Ich bleibe dabei wir bekommen alle eine moderate Erhöhung der Grundbesoldung + extra Schmankerl. Die Erhöhung der Grundbesoldung kommt auf jeden Fall da alle Gewerkschaften, DBB als allererst, sehr zufrieden war und ist mit der internen Abstimmung mit dem BMI. Die würden niemals zustimmen wenn nicht auch die Grundbesoldung für alle (!) erhöht wird. Kernpunkt sind aber auch die B-Besoldeten

Ist die Quelle von Hummel?

simon1979

Kurze Frage, welche Partei stellt aktuell den Innenminister im Bund? Aus welchem Bundesland stammt er und wie hat dort der Besoldungsgesetzgeber 2022/23 auf das letzte Urteil reagiert und wie hat er das Urteil von 2025 kommentiert.

Alle die jetzt meinen, es kommt so wie sie denken, werden am Ende richtig enttäuscht sein.

Politiker stimmen über Gesetze ab und verabschieden sei, Gerichte entscheiden darüber ob sie Verfassungskonform sind.

Seehofer sagte einmal, Gesetze müssen möglichst kompliziert sein, damit sie der einfache Pöbel nicht versteht.

Ich freue mich mittlerweile richtig auf das neue Besoldungsgesetz des Bundes. Jeder der jetzt meint er bekommt in Zukunft mehrere 100 € mehr im Monat sollte vielleicht nicht gleich den neuen Leasingvertrag über die neue G-Klasse oder den X7 unterschreiben.

Ich für meinen Teil werde auf jeden Fall Popcorn bereit stellen!

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: simon1979 in Heute um 09:02Kurze Frage, welche Partei stellt aktuell den Innenminister im Bund? Aus welchem Bundesland stammt er und wie hat dort der Besoldungsgesetzgeber 2022/23 auf das letzte Urteil reagiert und wie hat er das Urteil von 2025 kommentiert.

Alle die jetzt meinen, es kommt so wie sie denken, werden am Ende richtig enttäuscht sein.

Politiker stimmen über Gesetze ab und verabschieden sei, Gerichte entscheiden darüber ob sie Verfassungskonform sind.

Seehofer sagte einmal, Gesetze müssen möglichst kompliziert sein, damit sie der einfache Pöbel nicht versteht.

Ich freue mich mittlerweile richtig auf das neue Besoldungsgesetz des Bundes. Jeder der jetzt meint er bekommt in Zukunft mehrere 100 € mehr im Monat sollte vielleicht nicht gleich den neuen Leasingvertrag über die neue G-Klasse oder den X7 unterschreiben.

Ich für meinen Teil werde auf jeden Fall Popcorn bereit stellen!

Also wer sich oben genannte Fahrzeuge als Beamter im Vorgriff auf vermeintliche, in der Höhe unbekannte Nachzahlungen konfiguriert, hat grundsätzlich mal ein Problem mit finanzieller Planung und ein fragiles Ego, welches entsprechende vermeintliche Aussenwirkung (hint: niemand juckt wer du bist und was du machst, außer dich selbst) dringend benötigt.

Aber Ja, Popcorn dreht schon in der Micro oder poppt wahlweise im Topf oder der Pfanne. Wenn da kein Partnereinkommen von 20k dabei ist wäre ich positiv überrascht.


MOGA

Zitat von: GoodBye in Gestern um 18:46Geht nicht, dann haben wir zigtausende Grundschullehrer mit 120K Einstiegsgehalt. Und das ist genau der Grund, weshalb es für die A-Besoldung keine Relation zur Wirtschaft gibt.


Das Problem wird sich auf der Zeitachse auch loesen weil der Lehrer bald hoffentlich nicht mehr Beamter werden wird...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Hummel2805

Es wird alles gut werden meine lieben Freunde. Wir sind auf der Zielgeraden.

Mein Prognose - Rosenmontag können wir richtig feiern!

Dogmatikus

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 13:53Nein, eine solche Regelung hielte ich im zweiten Teil für verfassungsrechtlich ausgeschlossen:

Im ersten Teil, den Ämtern bis A 9/A 10 einen Familienzuschlag zu gewähren, der für eine vierköpfige Beamtenfamilie um die 20 % der Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe (bspw. A 3 bis A 5) ausmachte und also als Betrag in selber Höhe bereits für A 9 oder A 10 einen erheblich geringeren Anteil als 20 % ausmachte, kann man offensichtlich verfassungsrechtlich hinreichende Begründungskontexte finden und erstellen, da das bis 2019 der Regelfall war.

Für B 6 entsprechend eine familienbezogene Besoldungskomponente für die vierköpfige Beamtenfamilie zu gewähren, die insgesamt einen Anteil von 20 % des Besoldungsniveaus ausmachte, wäre allein schon aus gleichheitsgerechten Überlegungen gänzlich ausgeschlossen, da hier dann die familienbezogenen Besoldungskomponenten eine Höhe erreichen müssten, die für den Beamten in A 3 im weitgehenden Maße äquivalent zu seinem Grundgehalt wäre - das aber könnte kaum gleichheitsgerecht sein: Das Grundgehalt in B 6 beträgt im Bund 11.713,81 €, würde man nun statt 477,96 € wie derzeit als familienbezogene Zuschläge gewähren - damit wird das Besoldungsniveau um rund vier % angehoben -, sondern gleichfalls 20 %, würden deutlich mehr als 2.000,- an familienbezogene Besoldungskomponenten leistungslos gewährt werden, womit sich die Grundbesoldung in A 3/1 letztlich als weitgehend entwertet darstellen müsste.

Darüber hinaus gibt es keinen sachlichen Grund, um in einem solch starken und stark unterschiedlichen Maße familienbezogene Besoldungskomponenten zu gewähren, da eine bedarfsbezogene Besoldung und Alimentation ja nicht gestattet ist. Sachlich begründbar wären solch starke Unterschiede zwischen den unteren und den höheren oder Höchstämtern nur, indem man Bedarfe ins Feld führte, denke ich.
Okay, das überzeugt mich und bedeutet nach meinem Verständnis:

Im gewissen Umfang kann ein einheitlicher Zuschlag prozentual weniger an der Gesamtbesoldung ausmachen als in anderen Besoldungsgruppen (so bisher, Zuschlag für A10 hat einen geringeren Anteil als bei A3).
Spiegelbildlich ist es zulässig, dass der Zuschlag prozentual mehr an der Gesamtbesoldung ausmacht als in anderen Besoldungsgruppen (A3 > A10).

Man könnte dann aber auch den "Spiegel umdrehen" und statt wie derzeit zu regeln, dass die prozentualen Anteile mit steigender Besoldungsgruppe sinken, könnten sie auch wachsen (so wie Stuttmann fordert). Nur eben weiterhin in einem Maße, das in absoluten Zahlen nicht andere Besoldungsgruppen "kannibalisiert", indem bspw. zwei B6-Kinder mehr wert sind als die ganze A3-Familie.

Dann wäre das von mir unter Umständen erkannte Einsparpotenzial für den Dienstherren aber auch diesbezüglich eingehegt. So richtig viel legales Spielfeld bleibt ihm dann langsam nicht mehr. Ich vermute allerdings, dass er weiterhin einfach außerhalb des Spielfelds, wenn es sein muss auch außerhalb des Stadions weiterspielt...


GoodBye

Zitat von: MOGA in Heute um 09:44Das Problem wird sich auf der Zeitachse auch loesen weil der Lehrer bald hoffentlich nicht mehr Beamter werden wird...

Es sind aber auch bundesweit 850.000 Lehrer an allgemeinbildenden Schulen bereits tätig, allein 180.000 in NRW.
Ich meine, davon sind 2/3 verbeamtet.

Das ist schon eine große Gruppe.

Wenn man die Besoldung für diese Gruppe quasi verdoppeln würde, um auch wieder stärkere Juristen zu gewinnen, dann weiß man, weshalb es nicht passieren wird. Die Gruppen ab A13 sind für einen Vergleich mit der Privatwirtschaft tatsächlich zu heterogen.

GoodBye

Zitat von: Einigung2023 in Heute um 09:52https://archive.ph/Q73xs

Der Geschäftsführervergleich... Abgleich mit Kununu, mehr muss man nicht sagen. Qualitätsjournalismus.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:00Der Geschäftsführervergleich... Abgleich mit Kununu, mehr muss man nicht sagen. Qualitätsjournalismus.

Die Aussage find ich eigentlich viel schlimmer.

Zitat:"Und: Schon nach fünf Jahren als Beamte haben diese Anspruch auf ein Ruhegehalt von mindestens 1866 Euro pro Monat."