Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Hobbyjurist

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 13:44Ich bilde mir ein, dass die 10 v.H. zwischen den Besoldungsgruppen ein Missverständnis sind. Dies Betreffend ging es dem BVerfG darum, dass ein Verstoß in der Regel "bei einer Abschmelzung der Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen um mindestens 10 v.H. in den zurückliegenden fünf Jahren" vorliegt.

Also, Besoldungsgruppe A:1500 Euro, Besoldungsgruppe B: 2000 Euro. Fünf Jahre später: Besoldungsgruppe A: 1800 Euro, Besoldungsgruppe B: 2250,05 Euro. Unterschied vorher: 500 Euro, Unterschied nachher: 450,05 Euro, eine Differenz von 49.95 Euro, mithin Abschmelzung um 9,99 v.H. in 5 Jahren, also alles in bester Ordnung.

Deine Auffassung mit den 10 % Abschmelzung der Abstände teile ich. Ich fände es bloß schlimm, wenn damit die absolute Abstände in € gemeint wären, denn in deinem Beispiel hätte die Besoldungsgruppe A um 300 € und die höhere Besoldungsgruppe B nur um 250 € zugelegt. Man kennt das ja von Tarif- und Besoldungsrunden, dass nicht immer alle Gruppen um denselben Prozentsatz linear angepasst werden und durch Sockel- und Mindestbeträge höhere Prozentsätze in unteren Gruppen erreicht werden können. Aber wenn es sogar absolut höhere Eurobeträge in unteren Gruppen geben könnte, wäre das ganz schlimm.

Besser fände ich es, die 10 % auf die relativen Abstände zu beziehen, also
- vorher: A 1.500 €, B 2.000 €, d.h. B hat 33,33 % mehr als A
- Die 33,33 % dürfen nur um 10 % auf 0,9 * 33,33 % = 30 % abschmelzen
- nachher: A 1.800 €, B > 130 % * 1.800 € = 2.340 €

Aber genau dazu finde ich das Urteil nicht aussagekräftig genug.

Und ja, auch @ExponentialFud hat völlig Recht mit seiner Kritik.

Kaldron

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:11Mit deiner Berechnung würdest du behaupten das jemand mit A16 S8 derzeit rund 21.000€ Netto haben müsste.
Wäre im übrigen mehr als unser Bundeskanzler.
Wenn du mir also erzählen willst das dies für einen A16er amtsangemessen ist und er nicht überalimentiert wäre, ist dir nicht mehr zu helfen.

Nun ja, die Heterogenität im Einsatz von A16ern auf Bundesebene kann man jedoch nicht negieren. Ein A16 kann ein Referatsleiter mit 10 Leuten in einer Behörde sein. Jedoch ebenso ein Regimentskommandeur mit 5.000 Menschen als Personenverantwortung und ein paar Mrd Materialverantwortung. Im Vergleich zu "der Wirtschaft" würde ein Geschäftsführer eines Unternehmens in dieser Größenordnung tatsächlich 21k netto haben. (AI sagt 800k Brutto für Deutschland)

MOGA

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:11Ja, aber nicht allein mit dem Grundgehalt.
Auch das ist nicht in Stein gemeißelt.
 :D  ;D
Mit deiner Berechnung würdest du behaupten das jemand mit A16 S8 derzeit rund 21.000€ Netto haben müsste.
Wäre im übrigen mehr als unser Bundeskanzler.
Wenn du mir also erzählen willst das dies für einen A16er amtsangemessen ist und er nicht überalimentiert wäre, ist dir nicht mehr zu helfen.

Vielleicht ist der Friedrich unterbezahlt? ;)
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Finanzer

Zitat von: MOGA in Heute um 14:14Vielleicht ist der Friedrich unterbezahlt? ;)

Frau Merz ist Richterin, das Partnereinkommen wird auf sein Gehalt als Bundeskanzler angerechnet :-)

MOGA

[quote  :D author=Finanzer link=msg=441223 date=1770384205]
Frau Merz ist Richterin, das Partnereinkommen wird auf sein Gehalt als Bundeskanzler angerechnet :-)
[/quote]
Geil, ich lach mich schlapp
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MOGA

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 13:40Richtig. [die eingefügte Ergänzung stammt von mir]

Laut der im BVerfG-Beschluss genannten Quelle sind selbst die Zahlen für 2024 bislang nur "Erstergebnisse", also gegebenenfalls noch nicht endgültig. Und von 2025er (oder gar 2026er) MÄE-Werten fehlt entsprechend jegliche Spur.

Ungeachtet dessen wurde für Januar und Februar bereits zweimal eine 2026er Besoldung ausgezahlt..


Deshalb regelmässige Betrachtung zum 01.07. Des Folgejahres zum Beispiel, danach Anpassung und ggf. Wenn zutreffend Nachzahlung als Einmalbetrag für das Vorjahr in dem sich das MAE geändert hat
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PerPlex

Zitat von: MOGA in Heute um 14:57Deshalb regelmässige Betrachtung zum 01.07. Des Folgejahres zum Beispiel, danach Anpassung und ggf. Wenn zutreffend Nachzahlung als Einmalbetrag für das Vorjahr in dem sich das MAE geändert hat

Oder ganz wilde Idee: die Besoldung so bemessen, dass der DH nicht jedes Jahr fürchten muss, eine verfassungswidrige Unteralimentation zu haben.... :o

RArnold

Zitat von: Finanzer in Heute um 14:23Frau Merz ist Richterin, das Partnereinkommen wird auf sein Gehalt als Bundeskanzler angerechnet :-)

Ein paar Tankfüllungen weniger für das Privatflugzeug. Bald geht er mit dem Hut durch den Bundestag und sammelt.

Alexander79

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 13:52Der mathematische Witz an "10 v.H. in den letzten 5 Jahren" ist, das Richter nichtmal Grundwissen in Mathematik haben. Man kann über Zeiträume von jeweils 5 Jahren um 10% (des Standes von vor 5 Jahren) abschmelzen und nach 50 Jahren sind die Abstände bei 0.9^10 = 35%, nach 100 Jahren bei 0.9^20=12% des ursprünglichen Niveaus. Ein Bestandsschutz nach unten sieht anders aus.

Aber was stör' ich mich daran, in 100 oder sogar 50 Jahren besteht diese Republik sicher nicht mehr.
Das geht sogar noch schneller...
Der Bund zaubert eine komplett neue Besoldungstabelle aus dem Hut und kann von vornerein die Abstände auf sagen wir mal 5% stauchen.

Zitat von: Kaldron in Heute um 14:09Nun ja, die Heterogenität im Einsatz von A16ern auf Bundesebene kann man jedoch nicht negieren. Ein A16 kann ein Referatsleiter mit 10 Leuten in einer Behörde sein. Jedoch ebenso ein Regimentskommandeur mit 5.000 Menschen als Personenverantwortung und ein paar Mrd Materialverantwortung. Im Vergleich zu "der Wirtschaft" würde ein Geschäftsführer eines Unternehmens in dieser Größenordnung tatsächlich 21k netto haben. (AI sagt 800k Brutto für Deutschland)
Jupp, dann soll er in die Wirtschaft gehen.
Als Geschäftsführer eines Unternehmens wenn du Mist baust, bist du komplett weg vom Fenster.
Also lass mal die Kirche im Dorf mit deiner lustigen KI und träum weiter von 21k Netto als A16er.

Manchmal muss man sich echt fragen, was hier manche im Kopf rumspuckt.
Und solche Wunschträume helfen niemand weiter und haben weder etwas mit der Realität noch mit der Sache zu tun.
Und jetzt werde ich böse, ein Großteil macht wahrscheinlich nicht mal wirklich hoheitliche Aufgaben sondern solche die ohne weiteres auch einem Tarifbeschäftigten übertragen werden könnten.

MOGA

Zitat von: RArnold in Heute um 16:15Ein paar Tankfüllungen weniger für das Privatflugzeug. Bald geht er mit dem Hut durch den Bundestag und sammelt.

Köstlich ;D
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LehrerBW

Zitat von: DeltaLima in Heute um 13:33Nur um es nochmal klarzustellen

Ich möchte hier einen Gedankenanstoß bringen.

Und im Urteil lese ich nirgends das die altimentierung durch Zulagen gedeckt werden kann.

Ergo muss sie m.E.n durch die Grundbesoldung gedeckt werden.

Die 10% stehen auch so im ,,Neuen" Urteil drin.

Wo ich bei dir bin ist das A16/8 damit massiv zu hoch wäre.

Hier kann man jedoch ab A8 oder A10 nen Deckel drauf machen ( für die alimentierung der Zukunft)

In der Reparatur müssen ja nur A3 bis A11 angepasst werden und dort gab es noch keine 10% ergo würde hier eine Differenz von 100€ pro Monat und  Gruppe ausreichen um den Abstand noch zu bewahren

Außerdem wären wir bei dieser Methode an das Median gekoppelt, sprich steigt es steigen wir auch, sinkt es sinken wir auch. Das wäre fair gegenüber allen.

Zwecks Zeitpunkt der Änderung, also ob + oder -, so würde ich den 1.4 vorschlagen da bis dahin alle Daten aus dem Vorjahr ausgewertet werden können

Stimmt doch gar nicht. Nirgendwo steht, dass die Gruppen einen 10%igen Abstand haben müssen. Wie kommst du darauf? 🤔

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in Heute um 16:26Der Bund zaubert eine komplett neue Besoldungstabelle aus dem Hut und kann von vornerein die Abstände auf sagen wir mal 5% stauchen.
Wir wissen mittlerweile zu Genüge, dass du den höheren Besoldungsgruppen ihre Vergütung missgönnst und dir am liebsten eine Einheitsbesoldung für alle wünschst.

Dazu wird es jedoch (zum Glück) nicht kommen. Denn nochmals der kurze Hinweis: Laut den vom Gesetzgeber zu beachtenden (!) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums besagen das Leistungs- und das Laufbahnprinzip unter anderem, dass "in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden" und dass sich diese immanente Ämterwertigkeit "in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss", siehe beispielhaft Rn. 73 und 75 im Beschluss 2 BvR 883/14.

Rheini

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:57Wir wissen mittlerweile zu Genüge, dass du den höheren Besoldungsgruppen ihre Vergütung missgönnst und dir am liebsten eine Einheitsbesoldung für alle wünschst.

Dazu wird es jedoch (zum Glück) nicht kommen. Denn nochmals der kurze Hinweis: Laut den vom Gesetzgeber zu beachtenden (!) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums besagen das Leistungs- und das Laufbahnprinzip unter anderem, dass "in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden" und dass sich diese immanente Ämterwertigkeit "in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss", siehe beispielhaft Rn. 73 und 75 im Beschluss 2 BvR 883/14.

Zum Glück bekomme ich keine Vergütung  8) .