Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Pumpe14

ich
Zitat von: NWB in Heute um 11:49Bayern geht halt pauschal von >20.000 Euro Partnereinkommen aus. Damit ist das alles tacko.
muss mal mit meiner Frau über eine Scheidung nachdenken

Finanzer

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 12:01ich muss mal mit meiner Frau über eine Scheidung nachdenken

Das ist die logische Konsequenz.

Können wir es nicht einfach in Zukunft so halten, das egal was ein regierender Politiker zur Besoldung sagt, diese Aussage erstmal als unwahr angesehen wird? Spart uns Zeit.

Pumpe14

Zitat von: Finanzer in Heute um 12:06Das ist die logische Konsequenz.

Können wir es nicht einfach in Zukunft so halten, das egal was ein regierender Politiker zur Besoldung sagt, diese Aussage erstmal als unwahr angesehen wird? Spart uns Zeit.
Bitter, aber wahrscheinlich sinnvoll

Haftnotiz

Zitat von: Bund123 in Heute um 11:43Nur mal kurz gefragt, da angeblich die bayrische Besoldung ja so Verfassungskonform sein soll. Wird die Tabelle da anders gelesen ? Habe mich mit ihr nie beschäftigt aber gerade im Rechner mal flott meine Bund Besoldung ab Mai mit der aktuellen bayrischen verglichen und irgendwie habe ich beim Bund minimal mehr raus trotz 3 Kids.
Was doch überrascht, wenn Bayern Verfassungskonform sein soll. 🤔

Moin erstmal,

das Bundesverfassungsgericht hat es explizit beschlossen, und da gibt es für die Dienstherren jetzt nichts mehr schönzureden, auch wenn sie es die ganze Zeit versuchen! Die Politik ist jetzt rechtlich gezwungen, endlich eine neue, verfassungskonforme Besoldungsstruktur zu erstellen. Einhaltung des inneramtlichen Abstandsgebots, keine Anrechnung des Partnereinkommens, Median-Äquivalenzeinkommen als Maßstab usw.

Die Spielräume für die üblichen Rechentricks sind durch die glasklaren Kriterien aus Karlsruhe so eng wie nie zuvor. Werden sie es trotzdem versuchen? Sicherlich. Aber die rechtliche Mauer des BVerfG steht. Auch die Standard-Ausrede ,,wir haben kein Geld in den Kassen" gehört endgültig der Vergangenheit an, denn Haushaltsnotlagen rechtfertigen laut Gericht keine verfassungswidrige Unteralimentation!

Da das Median-Äquivalenzeinkommen in Hamburg und Bayern im bundesweiten Vergleich besonders hoch ist, steigen dort auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mindestbesoldung massiv an.

TheBr4in

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 12:01ich muss mal mit meiner Frau über eine Scheidung nachdenken

Gut. Dann rechnet der DH halt das fiktive Einkommen Deines fiktiven Partners an.

Ist ja nicht Schuld Deines DH, dass Du Single bist. Grundsätzlich könntest Du ja einen Partner haben.

Es reicht hier sicher schon das "könnte haben", auf ein "hat tatsächlich" kommt es nicht an.

So wie bei der aA selbst auch  :-X

Außer bei Kinderzuschlägen und Kindergeld. Da reicht ein der Versuch bzw. die grundsätzliche Fähigkeit zur Produktion nicht aus. Da muss tatsächlich vollzogen werden.

Zusammengefasst:
Zum Niedrighalten von Basis-Einkünften wird alles fiktiv angerechnet, egal ob existent oder nicht.

Für zusätzliche Einkünfte muss allerdings ein Nachweis über die realen Umstände erbracht werden.

Also zum Beispiel: Partnereinkommen wird fiktiv angerechnet, Verheiratenzuschlag gibt es aber nur, wenn wirklich verheiratet.


Eigentlich sollte das eine ironische Darstellung werden. Beim Schreiben merke ich, wie unlustig Gesamsituation ist...

Allerdings macht der Staat ähnliches durchaus auch in anderen Bereichen.

Schuldet man dem FA, zahlt man Zinsen. Schuldet das FA, zahlt es keine.

Erhält man private Sparzinsen, zahlt man Steuern.
Zahl man privat Darlehenszinsen, kann man diese steuerlich nicht geltend machen.

Insofern: auf die Fairness des Staates zu vertrauen und Abwegiges für abwegig zu halten, könnte enttäuschend werden.  ;D


Surfer

Zitat von: NWB in Heute um 11:49Bayern geht halt pauschal von >20.000 Euro Partnereinkommen aus. Damit ist das alles tacko.

Tja, und dieses Jahr sind sogar zirka 3,5% hinzugekommen. Also das Partnereinkommen ist gestiegen, die Besoldung nicht.

Pumpe14

Zitat von: TheBr4in in Heute um 12:44Gut. Dann rechnet der DH halt das fiktive Einkommen Deines fiktiven Partners an.

Ist ja nicht Schuld Deines DH, dass Du Single bist. Grundsätzlich könntest Du ja einen Partner haben.

Es reicht hier sicher schon das "könnte haben", auf ein "hat tatsächlich" kommt es nicht an.

So wie bei der aA selbst auch  :-X

Außer bei Kinderzuschlägen und Kindergeld. Da reicht ein der Versuch bzw. die grundsätzliche Fähigkeit zur Produktion nicht aus. Da muss tatsächlich vollzogen werden.

Zusammengefasst:
Zum Niedrighalten von Basis-Einkünften wird alles fiktiv angerechnet, egal ob existent oder nicht.

Für zusätzliche Einkünfte muss allerdings ein Nachweis über die realen Umstände erbracht werden.

Also zum Beispiel: Partnereinkommen wird fiktiv angerechnet, Verheiratenzuschlag gibt es aber nur, wenn wirklich verheiratet.


Eigentlich sollte das eine ironische Darstellung werden. Beim Schreiben merke ich, wie unlustig Gesamsituation ist...

Allerdings macht der Staat ähnliches durchaus auch in anderen Bereichen.

Schuldet man dem FA, zahlt man Zinsen. Schuldet das FA, zahlt es keine.

Erhält man private Sparzinsen, zahlt man Steuern.
Zahl man privat Darlehenszinsen, kann man diese steuerlich nicht geltend machen.

Insofern: auf die Fairness des Staates zu vertrauen und Abwegiges für abwegig zu halten, könnte enttäuschend werden.  ;D



ganz mein Verständnis von Ironie - aber andererseits hast du absolut recht, da könnte man ein Muster sehen ^^

NWB

Zitat von: TheBr4in in Heute um 12:44Schuldet man dem FA, zahlt man Zinsen. Schuldet das FA, zahlt es keine.

Das ist nicht richtig. Zinsen laufen beim Finanzamt in beide Richtungen.

Pumpkin76

Zitat von: Sunflare in Heute um 11:53Bayern ist nicht konform, das ist nur wieder Politiker-Schöngerede  mit orwellscher Umkehr. Er legt das Urteil Berlin betreffend eben so aus, dass das Mehrverdienermodell mit Partnereinkommen korrekt wäre....das ist es jedoch nicht für die Vergangenheit! Für die Zukunft kann man sich das bei Gericht sogar vorstellen, aber eben nicht für die letzten Jahre, bis Jahrzehnte! Daher wird Bayern auch noch eine Schippe auflegen müssen....

Die Krux an der Geschichte ist, dass Bayern bewusst 2023 umgestellt hat, von Allein- auf Mehrverdienermodell. Hier kann also die Frage nur sein, ob Bayern diese Umstellung gut begründet hat. Ich hatte schon einmal auf den Thread zum fiktiven Partnereinkommen im Bayern-Forum verwiesen, wo ich und andere versucht haben, wie man dem bayerischen Gesetzgeber vor Gericht "nachweisen" kann, dass diese Begründung nicht ausreicht.

Allerdings ist meine größte Sorge, dass das Verfassungsgericht den schlimmsten Taschenspielertrick nicht als solchen durchschaut:

Ein Dienstherr alimentiert seine Beamten und seine Familie zu niedrig, als Folge daraus suchen sich die Partner einen Job, weil das Leben sonst nicht ausreichend finanziert werden kann - und im Nachhinein zeigt der Dienstherr auf die Menge der erwerbstätigen Partner und stellt fest, dass das Mehrverdienermodell die gesellschaftliche Realität wäre und der Gesetzgeber "nur" nachzieht und mit dieser gesellschaftlichen Realität seine niedrigere Alimentation begründet.

Niemand kann sagen, wieviele der Partner, die wirklich erwerbstätig sind, dies gemacht haben, weil sie eben berufstätig sein wollen - oder weil finanzielle Nöte sie dazu gezwungen haben.

Und das wird das BVerfG - so meine Befürchtung - sicherlich nicht im Sinne der Beamtenfamilien auslegen.

Man kann also nur hoffen, dass noch nicht "genug" Partner mit kleinen Kindern in die Erwerbstätigkeit gezwungen wurden, denn sonst hätte man vor diesem Bundesverfassungsgericht schlechte Karten..

Verfassungsmäßige

Zitat von: TheBr4in in Heute um 12:44Gut. Dann rechnet der DH halt das fiktive Einkommen Deines fiktiven Partners an.

Ist ja nicht Schuld Deines DH, dass Du Single bist. Grundsätzlich könntest Du ja einen Partner haben.

Es reicht hier sicher schon das "könnte haben", auf ein "hat tatsächlich" kommt es nicht an.

So wie bei der aA selbst auch  :-X

Außer bei Kinderzuschlägen und Kindergeld. Da reicht ein der Versuch bzw. die grundsätzliche Fähigkeit zur Produktion nicht aus. Da muss tatsächlich vollzogen werden.

Zusammengefasst:
Zum Niedrighalten von Basis-Einkünften wird alles fiktiv angerechnet, egal ob existent oder nicht.

Für zusätzliche Einkünfte muss allerdings ein Nachweis über die realen Umstände erbracht werden.

Also zum Beispiel: Partnereinkommen wird fiktiv angerechnet, Verheiratenzuschlag gibt es aber nur, wenn wirklich verheiratet.


Eigentlich sollte das eine ironische Darstellung werden. Beim Schreiben merke ich, wie unlustig Gesamsituation ist...

Allerdings macht der Staat ähnliches durchaus auch in anderen Bereichen.

Schuldet man dem FA, zahlt man Zinsen. Schuldet das FA, zahlt es keine.

Erhält man private Sparzinsen, zahlt man Steuern.
Zahl man privat Darlehenszinsen, kann man diese steuerlich nicht geltend machen.

Insofern: auf die Fairness des Staates zu vertrauen und Abwegiges für abwegig zu halten, könnte enttäuschend werden.  ;D



Ich hätte und könnte auch ein zwei oder drei Kinder haben,welches Formular nehme ich für meine fiktiven Kinder?

waynetology

Zitat von: TheBr4in in Heute um 12:44Gut. Dann rechnet der DH halt das fiktive Einkommen Deines fiktiven Partners an.

Ist ja nicht Schuld Deines DH, dass Du Single bist. Grundsätzlich könntest Du ja einen Partner haben.

Es reicht hier sicher schon das "könnte haben", auf ein "hat tatsächlich" kommt es nicht an.

So wie bei der aA selbst auch  :-X


Außer bei Kinderzuschlägen und Kindergeld. Da reicht ein der Versuch bzw. die grundsätzliche Fähigkeit zur Produktion nicht aus. Da muss tatsächlich vollzogen werden.

Zusammengefasst:
Zum Niedrighalten von Basis-Einkünften wird alles fiktiv angerechnet, egal ob existent oder nicht.

Für zusätzliche Einkünfte muss allerdings ein Nachweis über die realen Umstände erbracht werden.

Also zum Beispiel: Partnereinkommen wird fiktiv angerechnet, Verheiratenzuschlag gibt es aber nur, wenn wirklich verheiratet.


Eigentlich sollte das eine ironische Darstellung werden. Beim Schreiben merke ich, wie unlustig Gesamsituation ist...

Allerdings macht der Staat ähnliches durchaus auch in anderen Bereichen.

Schuldet man dem FA, zahlt man Zinsen. Schuldet das FA, zahlt es keine.

Erhält man private Sparzinsen, zahlt man Steuern.
Zahl man privat Darlehenszinsen, kann man diese steuerlich nicht geltend machen.

Insofern: auf die Fairness des Staates zu vertrauen und Abwegiges für abwegig zu halten, könnte enttäuschend werden.  ;D



Der Erfolgt gibt ihnen recht.

GeBeamter

Lasst euch von den Aussagen der Bayern nicht kirre machen. Typisches Bierzeltgerede.

In Bayern liegt ein A3, St. 1, verh. 2 Kinder mit Ortszuschlag netto bei 3.042,70€.

Das MÄE für Bayern liegt bei 2.326€ netto für Singles. Macht mit dem Verrechnungsfaktor 1,84 für die Ermittlung der Prekaritätsschwelle für 4K Beamte 4.278,84€ netto.

Differenz pro Monat 1.237,14€, pro Jahr 14.845,68€.

Jetzt würde man sagen: Bayern hat ja seit 2023 das Mehrverdienermodell. Ja, stimmt. Aber das BVerfG hat in dem aktuellen Urteil in Leitsatz 7 bestimmt, dass für die Erreichung der Mindestalimentation ein weiteres Einkommen nicht erforderlich sein darf.

Bayern besoldet daher auch verfassungswidrig. So schnell wie die sich selbst einen Persilschein ausgestellt haben, haben sie vermutlich nicht bis Leitsatz 7 gelesen und nur den Part mit dem weitreichenden Spielraum mitgenommen.

Dogmatikus

Mir ist grad aufgefallen, dass ich ja auch außerhalb meiner eingestempelten Zeit häufig über die Arbeit nachdenke. Ich bin daher für die Anrechnung einer fiktiven Dienstzeit von, sagen wir mal grob geschätzt, 10h/Woche. Das entspricht auch einfach der Realität des Beamten, der sich mit voller Hingabe seiner Berufung widmet.

Würde dann ab nächster Woche einfach nur noch 30h ins Büro kommen. Die restliche Dienstzeit ist ja bereits über die fiktive Dienstzeit abgegolten.  :)

simon1979

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:03Lasst euch von den Aussagen der Bayern nicht kirre machen. Typisches Bierzeltgerede.

In Bayern liegt ein A3, St. 1, verh. 2 Kinder mit Ortszuschlag netto bei 3.042,70€.

Das MÄE für Bayern liegt bei 2.326€ netto für Singles. Macht mit dem Verrechnungsfaktor 1,84 für die Ermittlung der Prekaritätsschwelle für 4K Beamte 4.278,84€ netto.

Differenz pro Monat 1.237,14€, pro Jahr 14.845,68€.

Jetzt würde man sagen: Bayern hat ja seit 2023 das Mehrverdienermodell. Ja, stimmt. Aber das BVerfG hat in dem aktuellen Urteil in Leitsatz 7 bestimmt, dass für die Erreichung der Mindestalimentation ein weiteres Einkommen nicht erforderlich sein darf.

Bayern besoldet daher auch verfassungswidrig. So schnell wie die sich selbst einen Persilschein ausgestellt haben, haben sie vermutlich nicht bis Leitsatz 7 gelesen und nur den Part mit dem weitreichenden Spielraum mitgenommen.

Das was du schreibst gilt halt leider nur für das Alleinverdienermodel, dass seit Januar 2023 in Bayern nicht mehr als Basis genommen wird.
Und genau das hat das BVerfG in seinem Urteil auch geschrieben. Für die Vergangenheit kann nur das Alleinverdienermodel heran gezogen werden. Für die Zukunft kann der Besoldungsgesetzgeber das durchaus ändern. Bayern hat es geändert und rechnet jedem Singlebeamten 20.000 € fiktives Partnereinkommen hinzu.

Maximus

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:03Bayern besoldet daher auch verfassungswidrig. So schnell wie die sich selbst einen Persilschein ausgestellt haben, haben sie vermutlich nicht bis Leitsatz 7 gelesen und nur den Part mit dem weitreichenden Spielraum mitgenommen.

Leitsatz 7:
"Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Me-dian-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)...."

In Bayern wird man argumentieren, dass hier nicht ausdrücklich "Einkommen des Beamten" steht und die Textstelle absichtlich falsch interpretieren. Man wird behaupten, dass die Besoldung des Beamten so bemessen sein muss, dass das "Familieneinkommen" die 80% des Medianeinkommen erreicht.