Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

Unser Thema scheint übrigens nicht nur heute, sondern auch schon vor vier Wochen im niedersächsischen Finanzausschuss besprochen worden zu sein (Quelle). Hier mal ein paar kurze Zitate aus dem zugehörigen Protokoll vom 14. Januar:

-"Vor dem Hintergrund der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Gewichtung stelle das MF jetzt darauf ab, den Hinzuverdienst quasi als die Gewichtung des Ehegatten zu betrachten, das heißt, mit 0,5 anzusetzen. Dabei werde unterstellt, dass sich der Ehegatte innerhalb der vierköpfigen Familie finanziell selbst versorge."
-"Nach Auffassung des MF sei die anzusetzende Höhe des Hinzuverdiensts dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zuzurechnen und folglich nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar."
-"Im Ergebnis zeigten die Berechnungen des MF, dass durch die vorgesehene Einmalzahlung in Höhe von 800 bzw. 500 Euro eine auskömmliche und verfassungsgemäße Mindestbesoldung gewährleistet werde."
-"MR Dr. Blissenbach (MF) erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren zur Besoldung in Berlin als Pilotverfahren ansehe. Der entsprechende Beschluss stamme aus dem Oktober 2025, sei allerdings erst Ende November 2025 veröffentlicht worden. Eine Entscheidung zur Besoldung in Sachsen sei bereits angekündigt. Er, Dr. Blissenbach, gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfahren zu den anderen Ländern jetzt zeitnah abarbeiten und eine Entscheidung zur Besoldung in Niedersachsen vermutlich noch in diesem Jahr erfolgen werde."


Welch ein Kontrast zu den kürzlich kolportierten Worten der schleswig-holsteinischen Finanzministerin..!

BVerfGBeliever

Niedersächisches MF: "Wolle Rose Mindestbesoldung kaufe? Isse echtes Schnäppche! Nur 500/800 Euro! Was wolle mehr?"

Rukh

Ich kann nur sagen: ohne Worte Niedersachsen. Schlusslicht bei der Besoldung aber 1. Liga beim Bescheißen.

Rheini

Je dreister der DH ist, destso eher sollte das BVerfG dem gegenüber stehen, um nicht in die Bedeutungslosigkeit zu versinken.

Rukh

Im übrigen ist der Herr Kaiser Ministralrat - B3 aufwärts und direkt dem Finanzminister untergeordnet. Somit trägt das alles eine grüne Handschrift... Obwohl Herr Minister im Wahlkampf ganz andere Positionen bezogen hat. Man fühlt sich eigentlich nur noch verarscht.

Verwaltungsgedöns

Tja was macht man jetzt? Grundgesetz wird ignoriert. Urteil des Verfassungsgerichts wird ignoriert. Rechtsweg ist ausgeschöpft.

Ich mache mein Kreuz bei der nächsten Wahl pauschal bei der Partei, die noch nicht an der Besoldungsgesetzgebung beteiligt war. Kann mir jemand sagen, welche Partei das ist? Ich bin politisch ungebildet und empfänglich für populistische Parolen.

Knecht

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 20:52Tja was macht man jetzt? Grundgesetz wird ignoriert. Urteil des Verfassungsgerichts wird ignoriert. Rechtsweg ist ausgeschöpft.

Ich mache mein Kreuz bei der nächsten Wahl pauschal bei der Partei, die noch nicht an der Besoldungsgesetzgebung beteiligt war. Kann mir jemand sagen, welche Partei das ist? Ich bin politisch ungebildet und empfänglich für populistische Parolen.

Aber das ist doch undemokratisch. Oh, wait...


AltStrG

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 20:52Tja was macht man jetzt? Grundgesetz wird ignoriert. Urteil des Verfassungsgerichts wird ignoriert. Rechtsweg ist ausgeschöpft.


Wie soll der Rechtsweg ausgeschöpft sein, wenn das entsprechende Gesetz vom Besoldungsgesetzgeber in Niedersachen erst noch beschlossen werden muss?

AltStrG

Zitat von: Haftnotiz in Gestern um 15:52Das Dokument zeigt schwarz auf weiß, ohne den verfassungswidrigen Trick, dem Partner einfach 10.700 € Netto-Einkommen anzudichten, fehlen in der Besoldungsgruppe A 5 satte 12.900 € im Jahr, um überhaupt die Mindestbesoldung zu erreichen! Das ist kein "Überschuss", das ist eine massive Unteralimentation, die durch Rechentricks versteckt wird. Die nächsten Klagewellen sind somit vorprogrammiert.

Quasi korrekt.

NvB

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 20:52Tja was macht man jetzt? Grundgesetz wird ignoriert. Urteil des Verfassungsgerichts wird ignoriert. Rechtsweg ist ausgeschöpft.

Ich mache mein Kreuz bei der nächsten Wahl pauschal bei der Partei, die noch nicht an der Besoldungsgesetzgebung beteiligt war. Kann mir jemand sagen, welche Partei das ist? Ich bin politisch ungebildet und empfänglich für populistische Parolen.

So schaut es aus... CDU, SPD, FDP, GRÜNE. Die alle müssen maximal bestraft werden mit Machtverlust, anders lernen die es nicht.

export

Mit anderen Worten:

Das niedersächsische ",,Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen", reicht leider nicht aus, einer vierköpfigen Familie einen "hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko" zu gewährleisten, es Bedarf des Zuverdienst des Ehepartners, um die Prekariatsschwelle zu überwinden ...

Kann man auch eine politische Bankrotterklärung nennen!

GoodBye

Zitat von: export in Gestern um 21:23Mit anderen Worten:

Das niedersächsische ",,Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen", reicht leider nicht aus, einer vierköpfigen Familie einen "hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko" zu gewährleisten, es Bedarf des Zuverdienst des Ehepartners, um die Prekariatsschwelle zu überwinden ...

Kann man auch eine politische Bankrotterklärung nennen!

Man könnte es auch begrüßen. Niedersachsen tut in diesem Sinne alles dafür, durch komplette Bankrotterklärung den Bankrott der Niedersächsischen Besoldung nicht weiter hinauszuzögern. Für die niedersächsischen Beamten könnte das eine Verfahrensbeschleunigung bedeuten.

Kann man sich so unsere ganze Diskussion um Stufe 1 und 2 sparen.

Ich finde es gut. Was kann einem besseres passieren, als ein Besoldungsgesetzgeber, der komplett daneben liegt und es auch noch so offenkundig dokumentiert.

DrStrange

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:10Eine Entscheidung zur Besoldung in Sachsen sei bereits angekündigt. Er, Dr. Blissenbach, gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfahren zu den anderen Ländern jetzt zeitnah abarbeiten und eine Entscheidung zur Besoldung in Niedersachsen vermutlich noch in diesem Jahr erfolgen werde."[/i]


Ein Entscheidung zu Sachsen sei angekündigt? Wo?

wwkauz

Zitat von: Verwalter in Gestern um 17:19Wartet mal ab, demnächst wird auch das Einkommen aus der Nebentätigkeit gegen gerechnet. Gehört ja auch zum Familieneinkommen. 8)

Also das fiktive Nebeneinkommen das ich theoretisch erzielen könnte... Gute Nacht Welt!

Tchekko123

Zitat von: GoodBye in Gestern um 21:51Man könnte es auch begrüßen. Niedersachsen tut in diesem Sinne alles dafür, durch komplette Bankrotterklärung den Bankrott der Niedersächsischen Besoldung nicht weiter hinauszuzögern. Für die niedersächsischen Beamten könnte das eine Verfahrensbeschleunigung bedeuten.

Kann man sich so unsere ganze Diskussion um Stufe 1 und 2 sparen.

Ich finde es gut. Was kann einem besseres passieren, als ein Besoldungsgesetzgeber, der komplett daneben liegt und es auch noch so offenkundig dokumentiert.

Sehe ich ähnlich. Das ist reine Taktik um Zeit zu schinden.
Niedersachsen wird in absehbarer Zeit ein Urteil des BVerfG zu er alten Rechtslage ereilen. Mir fehlt aktuell die Quelle, aber ich meine die Landesregierung selber hat gesagt, dass hierfür keine Vorsorgen getroffen wurden, da man ja keinen Anhaltspunkt für die Höhe habe.
Die aktuellen Haushalte sind inkl. Sondervermögen und möglicher Verschuldung bis aufs Letzte ausgereizt.
Da wird alles versucht, das ,,Problem" bis nach der nächsten Wahl in 2027 zu vertagen.