Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Finanzer

Prof. Dr. Huber hat sich zu dem Thema bereits eindeutig bei einer Anhörung im Landtag von NRW geäußert... finde den Link zur Video leider nicht mehr, war aber sehr hörenswert.



squatty

Ich bin inzwischen wirklich kurz davor auszutreten.

Wenn ich diese heuchlerischen Pressemitteilungen lese, ohne auch nur ein Wort dazu, dass man das Partnereinkommen vor zwei Monaten noch voll ok fand und auch das neue Urteil eigentlich nicht so wild....
Aber hey 65.000 unserer Mitglieder sahen das anders, obwohl wir aktive Lobbyarbeit für das Ministerium betrieben haben. Ups. Hat schon mal jemand von diesem Dr. Schwan gehört? Der hat das schon vor zwei Jahren gesagt? Echt? Wahnsinn.


derSchorsch

Zitat von: Landsknecht in 12.02.2026 12:41Mein Dienstherr bescheidet jetzt jeden Widerspruch einzeln, d. h. von 2020 - 2026, 2020-2022 hab ich schon bekommen. In der Begründung bezieht man sich auf die mit dem Urteil von 2025 überholte 115%-Regel... D. h. ich muss jetzt für jeden der Fälle durch meine Anwältin Klage einlegen und darf bei meiner RSV nachfragen, ob die Deckungszusage für alle nötigen Klagen gilt. So wollen Sie wahrscheinlich die Kosten für die Kläger hochtreiben und viele zum Aufgeben bringen >:( Habe ich allerdings nicht vor. 1. Klage ist eingereicht, Begründung folgt.

Gleich mal beim Gericht Anfragen, ob die Klagen nicht zusammengefasst werden können. Klageerweiterungen waren in der Vergangenheit ja auch in vielen Fällen möglich.
So sparst du vielleicht Prozesskosten.
Das Gericht könnte auch vorschlagen, zukünftige Widersprüche nicht zu bescheiden.
Die Gerichte haben ja auch keinen Bock auf den Scheiss und echt Besseres zu tun.

untersterDienst

In der Pressemitteilung steht auch noch, zumindest sinngemäß...
Es bringt nichts Klagewellen und riesige Forderungen zu stellen, die den Haushalt überlasten...
Steht aber nicht auch im Urteil, dass die Besoldung sich nicht an haushälterischen Maßstäben zu bemessen hat? Ich möchte diese Überlegungen gar nicht niederschreiben, aber: Neee, sonst wird es grob.
Puhhhh, ich war ja früher mal in einer Gewerkschaft, vor dem öD, aber die waren für uns.

Na dann gute Nacht.



Stefan35347

Die extrem starke Zusammenarbeit zwischen Regierung(staatstragender Partei) und Beamten"gewerkschaft" ist schon sehr bezeichnend und wohl in Deutschland einzigartig....

untersterDienst

Beschleicht einen da das Gefühl, dass sich da der künftige Handlungsspielraum in der künftigen Position sonst eingeschränkt würde, falls die Forderung den Haushalt zu sehr belasten würde? Fragt ein Freund

Es ist schon klar, dass wir Lösungen brauchen, aber die Lösung muss verfassungsgemäß sein! Dies wird von uns auch verlangt und das bieten wir jeden Tag!

Ozymandias

Man kann alle Jahre in einer Klage behandeln lassen.
Ob das in einem oder 10 Widerspruchsbescheiden kommt ist egal, man muss nur die Klagefrist jeweils beachten und dann ggf. die erste Klage erweitern.

Landsknecht

#669
Zitat von: Ozymandias in 13.02.2026 11:09Man kann alle Jahre in einer Klage behandeln lassen.
Ob das in einem oder 10 Widerspruchsbescheiden kommt ist egal, man muss nur die Klagefrist jeweils beachten und dann ggf. die erste Klage erweitern.

Meine Anwältin sagt nein, es muss jeweils Klage eingereicht werden? Hast du eine Rechtsgrundlage dafür, aber eigentlich sollte es ja ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht wissen.. Vor allem aber geht es ja um die Kosten, selbst durch Klageerweiterungen würde sich doch der Streitwert jeweils erhöhen und damit auch die Gerichtskosten. So würde ich bei meinen 7 Klagen, Klageerweiterungen mit Anwaltskosten bei ca. 7.000 landen. Hoffe die RSV übernimmt die Kosten für die Klageerweiterungen genauso wie für die 1. Klage. Bin ich noch in der Klärung.

Ozymandias

Kenne die Verwaltungsgerichtsordnung natürlich nicht auswendig.
Aber in fast allen Urteilen die veröffentlicht wurden, werden fast immer mehrere Jahre in einem Urteil abgeurteilt. Müsste dieser § sein: https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__44.html

Wenn man alle Jahre in mehreren Klagen einklagt, kann der Anwalt mehrfach Honorar bekommen.
Das Honorar bei 5.000 Euro Streitwert ist einfach miserabel im Vergleich zum Aufwand und Komplexität der Klage. Das könnte hier der Hintergrund sein...

PerPlex

Aus der PM des StMFH zum TV-L Ergebnis:

"Auf Basis des Tarifergebnisses wird nun geprüft, wie dieses auf die Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern übertragen wird."

Mir schwant übles...

PetH44

Naja da würd ich nichts überinterpretieren. Haben ja schon angekündigt dass sie es eigentlich erst 6 Monate später übertragen wollen, das wird dahinter stecken....
Wäre abgesehen von dem schlechten Ergebnis natürlich für die Beamten ein noch härterer Schlag ins Kontor. Das sollte im Sinne der bayerischen Staatsregierung bei der Behandlung im Landtag daher dringend noch geändert werden....

webs96

Normalerweise muss jeder Dienstherr nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht die Besoldung automatisch anpassen nach Inflation, den Tarifsteigerungen aller Arbeitgeber im Schnitt usw.

Technisch müsste also auch Bayern von selbst die Besoldung anpassen, egal ob ein Tarifergebnis vorliegt oder nicht. Der Satz kann also so oder so gedeutet werden. Ich wüsste im Fall einer verzögerten Übernahme des Tarfergebnis aber auch nicht wie ich das positiv in einer Pressemitteilung darstellen würde. Sicherlich wird man sich anschauen wie andere Bundesländer das Tarifergebnis übernehmen und dann entscheiden.

Denkbar ist es, dass der Mindestbetrag in einen prozentualen Wert umgerechnet wird. Denn wenn die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen noch weiter abschmelzen bekommt man noch eher Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht in naher Zukunft.

SchrödingersKatze

Dann hilft im Zweifelsfall nur, die Arbeitsleistung um 2,8 Prozent zurückzufahren.