Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Zitat von: LehrerBW in 14.02.2026 19:03So wird es laufen!
Dank der erbärmlichen verdi Ergebnisse bei denen das MÄE stärker steigt als die Besoldung, wird die Mindestbesoldung trotz Partnereinkommen gerissen.
Nächste Argument wird dann sein:
Wegen des zeitgemäßen und gleichberechtigt gelebten Familienbildes, bei dem sich beide Ehepartner gleichberechtigt um die Kinder kümmern, wird davon ausgegangen,  dass der Ehepartner hälftig für die finanzielle Ausstattung der Kinder aufkommt.
Und schon hat man die Begründung parat anstatt 0,8 nur noch 0,4 vom MÄE für die Mindestbesoldung anzurechnen.

Nein, es werden die Parameter mit der Besoldungstabelle in Bezug gesetzt und die Daten laufend eingepflegt.

Eine Erhöhung der Besoldung gibt es dann, wenn die 5%-Hürde eines Parameters gerissen wird, oder wenn ein zweiter Parameter gerissen wird.

Wozu sollte man das Tarifergebnis z.B. übertragen, wenn weitere Parameter nicht anspringen und noch Spielraum bei den 5% ist.

Beispiel für die Beamten der Länder:

TVL 2026 2,8 % und Beamte Nix
TVL 2027 2,0 % und Beamte Nix
TVL 2027 1,0 % und Beamte 1,0 %

Wenn Tarifbeschäftigte von der Mindesterhöhung erfasst sind, regelt man untere Besoldungsgruppen nach unter Wahrung des Binnenabstandes. Wobei dessen Verletzung scheint ja eh nicht mehr zu interessieren.

Jetzt kann man nochmal raten, weshalb die Erhöhung auf 3 Jahre aufgeteilt ist und die 5% erst im dritten Jahr überschritten werden.

GeBeamter

Zitat von: Foxtrott in 14.02.2026 00:38oh da ist der A6er BPOL

Und? Ist es deshalb unangebracht, solche Härtefälle zu erwähnen?

Nur weil in der Rentendebatte auch ständig der Dachdecker bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters erwähnt wird, ist die Härte die für diesen Personenkreis erzeugt wird es ja nicht unangebracht. Es braucht dann einfach einzelfallgerechte Lösungen.

Aber genau diese einzelfallgerechte Lösung wollte der Bund bis zuletzt beim Partnereinkommen nicht.

AltStrG

Zitat von: Julianx1 in 14.02.2026 21:09Richtig! Oder andersrum die inhaltliche Auslegung des Urteils in diesem Forum ist ein Rohrkrepierer. Was wieder darauf schließen lässt, dass die Rechtsprechung zu unbestimmt ist, dass jeder Besoldungskreis jetzt vor sich hin bastelt. Im Ergebnis machen wir dann alle ein Schritt rückwärts. Alles wieder zum VG usw.

Nein.

wieauchimmer

Zitat von: LehrerBW in 14.02.2026 19:03So wird es laufen!
Dank der erbärmlichen verdi Ergebnisse bei denen das MÄE stärker steigt als die Besoldung, wird die Mindestbesoldung trotz Partnereinkommen gerissen.
Nächste Argument wird dann sein:
Wegen des zeitgemäßen und gleichberechtigt gelebten Familienbildes, bei dem sich beide Ehepartner gleichberechtigt um die Kinder kümmern, wird davon ausgegangen,  dass der Ehepartner hälftig für die finanzielle Ausstattung der Kinder aufkommt.
Und schon hat man die Begründung parat anstatt 0,8 nur noch 0,4 vom MÄE für die Mindestbesoldung anzurechnen.

Wenn man das Ganze noch weiter spinnt und berücksichtigt, wo sich Deutschland kulturell hin entwickelt, habe ich starke Zweifel daran, dass die Idee eines Partnereinkommen überhaupt langfristig Bestand haben kann und im Jahre 2050 noch die gesellschaftliche Realität abbilden wird Die Gleichstellung von Mann und Frau ist eine sehr westliche geprägte Vorstellung. Mehr will/kann ich dazu hier nicht schreiben - aber ich denke jeder versteht was ich meine.

Alexander79

Zitat von: DeltaR95 in 14.02.2026 14:00Der Ehegatte des Beamten hat, wenn er kein Einkommen erzielt, einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Beamten.

Warum soll der Ehegatte einen Unterhaltanspruch gegen den Beamten haben, wenn der Niedersächsische Besoldungsgesetzgeber sagt, der Ehegatte kommt selber für seinen Unterhalt auf und genau deswegen zahlt der Besoldungsgesetzgeber ja keinen Unterhalt an den Beamten aus.

xap

Du schreibst Müll, und damit meine ich nicht deine Schachtelsätze. Es gilt z Bsp § 1360 BGB.

clarion

Nach der aktuellen Sozialgesetztgebung kann die Ehefrau aber nicht zum Jobcenter wenn sie selbst nicht hinreichende Einkünfte hätte, um sich selbst zu unterhalten, da sie mir ihrem verbeamteten Ehemann eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Alexander79

Zitat von: xap in Gestern um 08:25Du schreibst Müll, und damit meine ich nicht deine Schachtelsätze. Es gilt z Bsp § 1360 BGB.
Das ist mir völlig egal was du denkst.
So wie Niedersachsen sein Besoldungsgesetz ausgestaltet, steht da für mich, der Ehegatte muss sich selbst unterhalten.

Jetzt kannst du zwar sagen, Bundesrecht bricht Landesrecht, aber dann sollte aufgrund dessen schon das niedersächsische Besoldungsgesetz nicht nur rechtswidrig sein, sondern sogar nichtig.

GoodBye

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 06:04Warum soll der Ehegatte einen Unterhaltanspruch gegen den Beamten haben, wenn der Niedersächsische Besoldungsgesetzgeber sagt, der Ehegatte kommt selber für seinen Unterhalt auf und genau deswegen zahlt der Besoldungsgesetzgeber ja keinen Unterhalt an den Beamten aus.

Die erste formaljuristische Idee wäre ja: Weil der Bundesgesetzgeber es in mehreren Bundesgesetzen so sagt!
Und dann schaut man in Art. 31 GG.

DeltaR95

#6009
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:50Jetzt kannst du zwar sagen, Bundesrecht bricht Landesrecht, aber dann sollte aufgrund dessen schon das niedersächsische Besoldungsgesetz nicht nur rechtswidrig sein, sondern sogar nichtig.

Natürlich ist es das. Dieser Versuch ist so plump und über's Knie gebrochen, da hat keiner an die Auswirkungen gedacht.

Wenn die Begründung aus Niedersachsen statthaft und rechtlich möglich wäre, rennen am nächsten Tag garantiert hunderttausende von nicht erwerbstätigen Ehepartnern, deren Ehepartner bisher zu viel zum Haushaltseinkommen beiträgt, zum Jobcenter und beantragen Bürgergeld - weil sie müssen ja durch Erwerb zum Haushaltseinkommen beitragen.

Niedersachsen versucht hier faktisch den Sonderstatus einer "Beamten-Ehe" zu begründen, weil nur deren Ehepartner sich natürlich immer durch eigene Erwerbstägigkeit selber versorgt.

Dieser Gedanke wäre sogar statthaft, wenn der Dienstherr in eigener Verantwortung den Ehepartner eines jeden Beamten zu dem angesetzten Erwerbseinkommen in eine feste Anstellung zwingt oder ihm halt, wenn er dies nicht kann, diese Summe pro Jahr ausbezahlt. Hätte dann was von "Sippenhaft", wenn einer so "dumm" ist Beamter zu werden. Aber ich denke keiner, nicht mal der Dienstherr will in diese Richtung gehen, oder?

Dem Familiengericht ist es herzlich egal, was ein Dienstherr in Niedersachsen sich als Begründung ausdenkt, die Besoldung des Beamten unter das gebotene Maß zu reduzieren. Wenn der Ehepartner des Beamten auf Familienunterhalt nach § 1360 ff BGB klagt, wird das Familiengericht den Beamten dazu verurteilen. Das ist denen sowas von egal, ob der Beklagte in diesem Fall Beamter ist.

Der Bund gibt Stand 2026 23 Mrd. EUR für 350.000 Bundesbeamte aus. Wenn wir jedem einfach 20 % mehr Besoldung gewähren, reden wir pro Jahr über Mehrkosten von 4,6 Mrd. EUR. Davon gehen direkt 25 % als Einkommensteuer im Durchschnitt zurück, bleiben 3,45 Mrd. EUR übrig. Das wird mit geringen Ausnahmen alles in Konsum überführt werden, also fließen noch mehr Steuern zurück an den Staat.

Bei einem Kernhaushalt 2026 von 524,54 Mrd. € reden wir also über eine Mehrbelastung von sage und schreibe 0,0066 %.

matthew1312

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 08:50Das ist mir völlig egal was du denkst.
So wie Niedersachsen sein Besoldungsgesetz ausgestaltet, steht da für mich, der Ehegatte muss sich selbst unterhalten.

Jetzt kannst du zwar sagen, Bundesrecht bricht Landesrecht, aber dann sollte aufgrund dessen schon das niedersächsische Besoldungsgesetz nicht nur rechtswidrig sein, sondern sogar nichtig.
Lieber Kollege, höherrangiges Recht gilt vor Recht niedrigeren Ranges.

Artikel 6 GG stellt die Ehe unter besonderen Schutz. § 1360 BGB steht damit ein Einklang, da er das Wie der Unterhaltsleistung den Ehegatten überlässt.

Ein Besoldungsgeber, der den Ehegatten zur Erwerbstätigkeit zwingt, verletzt den Schutzauftrag aus Artikel 6 GG. Das ist der Gedanke.

Eine isolierte Betrachtung einzelner Paragraphen hilft methodisch nicht weiter. Die Regelungen müssen im Gesamtsystem der Rechtsordnung betrachtet werden.

Eine absolute Freiheit von Wertungswidersprüchen ist dabei ein Ideal, welches wohl nie erreicht wird. Das bedeutet aber nicht, dass der Besoldungsgeber nach Belieben irgendwelche Verrechungsbezahlungen vorgeben kann.

Was kommt als nächstes? Wer ein hohen Einkommen hat, hat statistisch gesehen auch einen Partner mit entsprechend hohem Einkommen. Kürzt sich der Binnenabstand dann weg, so dass eine Einheitsbesoldung kommt? Das wäre nur konsequent, rein mathematisch. Und es wäre juristisch grober Unfug.

Nachtrag: Möglicherweise verbirgt sich in den Landesgesetzen der Besoldungsgeber mit Familieneinkommensberechnung auch eine versteckte Überschreitung der Gesetzgebungskompetenz aus Artikeln 70 ff. GG. Wer als Landesgesetzgeber meint, er könne seine eigenen Überzeugungen zur Unterhaltsbewirkung unter Umgehung von § 1360 Satz 2 BGB in ein Landesgesetz gießen, verkennt die Grenze seiner Kompetenz.

LehrerInNRW

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 08:57Natürlich ist es das. Dieser Versuch ist so plump und über's Knie gebrochen, da hat keiner an die Auswirkungen gedacht.

Wenn die Begründung aus Niedersachsen statthaft und rechtlich möglich wäre, rennen am nächsten Tag garantiert hunderttausende von nicht erwerbstätigen Ehepartnern, deren Ehepartner bisher zu viel zum Haushaltseinkommen beiträgt, zum Jobcenter und beantragen Bürgergeld - weil sie müssen ja durch Erwerb zum Haushaltseinkommen beitragen.

Niedersachsen versucht hier faktisch den Sonderstatus einer "Beamten-Ehe" zu begründen, weil nur deren Ehepartner sich natürlich immer durch eigene Erwerbstägigkeit selber versorgt.

Dieser Gedanke wäre sogar statthaft, wenn der Dienstherr in eigener Verantwortung den Ehepartner eines jeden Beamten zu dem angesetzten Erwerbseinkommen in eine feste Anstellung zwingt oder ihm halt, wenn er dies nicht kann, diese Summe pro Jahr ausbezahlt. Hätte dann was von "Sippenhaft", wenn einer so "dumm" ist Beamter zu werden. Aber ich denke keiner, nicht mal der Dienstherr will in diese Richtung gehen, oder?

Dem Familiengericht ist es herzlich egal, was ein Dienstherr in Niedersachsen sich als Begründung ausdenkt, die Besoldung des Beamten unter das gebotene Maß zu reduzieren. Wenn der Ehepartner des Beamten auf Familienunterhalt nach § 1360 ff BGB klagt, wird das Familiengericht den Beamten dazu verurteilen. Das ist denen sowas von egal, ob der Beklagte in diesem Fall Beamter ist.

Der Bund gibt Stand 2026 23 Mrd. EUR für 350.000 Bundesbeamte aus. Wenn wir jedem einfach 20 % mehr Besoldung gewähren, reden wir pro Jahr über Mehrkosten von 4,6 Mrd. EUR. Davon gehen direkt 25 % als Einkommensteuer im Durchschnitt zurück, bleiben 3,45 Mrd. EUR übrig. Das wird mit geringen Ausnahmen alles in Konsum überführt werden, also fließen noch mehr Steuern zurück an den Staat.

Bei einem Kernhaushalt 2026 von 524,54 Mrd. € reden wir also über eine Mehrbelastung von sage und schreibe 0,0066 %.


Das sind 0,66 % nicht 0,0066%

GoodBye

Dem Bund kann es egal sein. Es sind die Länder.

Und so leid es mir tut, dort sind es die Lehrer.

GoodBye

Zitat von: LehrerInNRW in Gestern um 11:50Das sind 0,66 % nicht 0,0066%

Neues Dissertationsthema:

Die Ernennung in das Beamtenverhältnis als Vertrag zulasten Dritter

DeltaR95

Zitat von: LehrerInNRW in Gestern um 11:50Das sind 0,66 % nicht 0,0066%

Mein Fehler, hab' mich vertippt - danke.