[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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GoodBye

,,Sachverhalt anders gelagert", das grenzt an vollkommene Missachtung.

Jedes Bundesland ist in der Lage, die Mindestbesoldung nachzuvollziehen, jedes Bundesland ist in der Lage, die Fortschreibungsprüfung zu vollziehen.

Gut, die zweite Stufe wird hart, um die hat man sich bisher nämlich einen Dreck gekehrt, weil man sich schön fadenscheinig an der ,,115%-Berechnung" abgearbeitet hat.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: ACDSee in 19.02.2026 13:55Im Land Berlin werde derzeit darüber diskutiert, eine temporäre Behörde einzurichten, um die Sachverhalte aufzuarbeiten.


Geil.

Ich sehe schon die Schlagzeilen:

"Beamte schaffen für sich selber eine Behörde mit X Stellen. Wann hört der Wahnsinn auf?".

Zerot

Das wäre ein komplettes Armutszeugnis für Berlin.






Ozymandias

ZitatDenn wenn jemand auch gegen das korrigierte Gehalt klagt, könnte allein dieses Verfahren noch mal Jahre in Anspruch nehmen. Und danach müsste man eventuell erneut nachbessern.

Wenn man das korrigierte Gehalt akzeptiert dürfte man keine weiteren Ansprüche mehr haben.
Daher muss man ggf. erneut Rechtsmittel einlegen.
Wichtiger Hinweis.
So kann man eben rechtstaatlich weiter tricksen.

Hans Werner Mangold

Zitat von: Rentenonkel in 20.02.2026 09:13https://www.spiegel.de/panorama/beamtenbesoldung-wie-die-berliner-verwaltung-eine-juristische-bombe-entschaerft-a-c531da2e-8bb4-440d-a6cf-f5957219ce21?context=issue

Leider hinter einer Bezahlschranke

Der Artikel macht mir Angst! Wer soll das alles bearbeiten!?  :o Beim BVerfG sind derzeit rund 70 Verfahren zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten anhängig. Und jährlich kommen neue Verfahren hinzu!

Rentenonkel

Das werden dann die fiktiv beschäftigten Partner der Beamten mit einem fiktiven Gehalt, damit die Beamtenfamilie durch den nicht mehr ganz so fiktiven Alimentationsergänzungszuschlag eine annähernd amtsangemessene Besoldung erhält.

Durch die Mitarbeit der (ggf. auch fiktiven) Ehepartner kann der Dienstherr dem Beamten zukünftig zu dem fiktiven Partnereinkommen auch noch eine fiktive Nachzahlung und eine fiktive Verzinsung auszahlen, die nach der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer von drölf Jahrzehnten an die Nachkommen oder, falls es keine gibt oder sich keiner nach dem öffentlichen Aushang im Rathauses innerhalb von der Frist von drei Werktagen meldet, wiederum an den Fiskus ausgezahlt werden können.

Achtung: Satire  ;)

Woldemar

https://www.lz.de/owl/24275303_Hunderttausende-Widersprueche-gegen-Beamtenbesoldung-Land-NRW-nimmt-Stellung.html

Demnach beabsichtigt NRW noch in diesem Jahr die neue Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen. Zugleich möchte man aber am fiktiven Partnereinkommen festhalten. Man darf gespannt sein.

"Auf die Frage, ob Beamte in NRW dadurch künftig mehr Geld erhalten werden, antwortet Optendrenk nun: ,,Das kann sehr unterschiedlich sein. Wir sind jetzt dabei, die neue Methodik des Bundesverfassungsgerichts zu entwickeln, und werden das neue System dieses Jahr umsetzen.""

Bond007


GoodBye

Zitat von: Woldemar in 20.02.2026 14:20https://www.lz.de/owl/24275303_Hunderttausende-Widersprueche-gegen-Beamtenbesoldung-Land-NRW-nimmt-Stellung.html

Demnach beabsichtigt NRW noch in diesem Jahr die neue Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen. Zugleich möchte man aber am fiktiven Partnereinkommen festhalten. Man darf gespannt sein.

"Auf die Frage, ob Beamte in NRW dadurch künftig mehr Geld erhalten werden, antwortet Optendrenk nun: ,,Das kann sehr unterschiedlich sein. Wir sind jetzt dabei, die neue Methodik des Bundesverfassungsgerichts zu entwickeln, und werden das neue System dieses Jahr umsetzen.""

,,die neue Methodik des BVerfG zu entwickeln..." Er meint wohl eher die nächste Umgehungslösung.

Komplette Lachnummer, da gibt es nichts zu entwickeln, einfach mal umsetzen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Verwaltungsgedöns

https://www.justiz.nrw/presse/2026-02-20-0

Aufgrund der neueren Rechtsprechung hat man den Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, prüft nun komplett neu und wird dann ggf. neu vorlegen? Wieviele Jahre gehen da wieder verloren? Das wäre dann ja für weitere Bundesländer vorstellbar, oder?

DrStrange

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 20.02.2026 22:18https://www.justiz.nrw/presse/2026-02-20-0

Aufgrund der neueren Rechtsprechung hat man den Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, prüft nun komplett neu und wird dann ggf. neu vorlegen? Wieviele Jahre gehen da wieder verloren? Das wäre dann ja für weitere Bundesländer vorstellbar, oder?

"Das Land hat diese Daten, die das Gericht im Dezember 2025 angefordert hatte, bislang nicht vorgelegt. Das Gericht hat dem Land heute aufgegeben, die Informationen im Rahmen des Möglichen bis Ende März 2026 zu übermitteln."

Das ist doch alles eine riesige shixshow.