[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Bond007


GoodBye

Zitat von: Woldemar in 20.02.2026 14:20https://www.lz.de/owl/24275303_Hunderttausende-Widersprueche-gegen-Beamtenbesoldung-Land-NRW-nimmt-Stellung.html

Demnach beabsichtigt NRW noch in diesem Jahr die neue Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen. Zugleich möchte man aber am fiktiven Partnereinkommen festhalten. Man darf gespannt sein.

"Auf die Frage, ob Beamte in NRW dadurch künftig mehr Geld erhalten werden, antwortet Optendrenk nun: ,,Das kann sehr unterschiedlich sein. Wir sind jetzt dabei, die neue Methodik des Bundesverfassungsgerichts zu entwickeln, und werden das neue System dieses Jahr umsetzen.""

,,die neue Methodik des BVerfG zu entwickeln..." Er meint wohl eher die nächste Umgehungslösung.

Komplette Lachnummer, da gibt es nichts zu entwickeln, einfach mal umsetzen.

Verwaltungsgedöns

https://www.justiz.nrw/presse/2026-02-20-0

Aufgrund der neueren Rechtsprechung hat man den Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, prüft nun komplett neu und wird dann ggf. neu vorlegen? Wieviele Jahre gehen da wieder verloren? Das wäre dann ja für weitere Bundesländer vorstellbar, oder?

DrStrange

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 20.02.2026 22:18https://www.justiz.nrw/presse/2026-02-20-0

Aufgrund der neueren Rechtsprechung hat man den Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, prüft nun komplett neu und wird dann ggf. neu vorlegen? Wieviele Jahre gehen da wieder verloren? Das wäre dann ja für weitere Bundesländer vorstellbar, oder?

"Das Land hat diese Daten, die das Gericht im Dezember 2025 angefordert hatte, bislang nicht vorgelegt. Das Gericht hat dem Land heute aufgegeben, die Informationen im Rahmen des Möglichen bis Ende März 2026 zu übermitteln."

Das ist doch alles eine riesige shixshow.

NordWest

Auf den ersten Blick ein Rückschritt, im Grunde aber nur konsequent, eine neue Vorlage zu erstellen. Die alte ist schlicht nicht mehr geeignet mit dem Wandel der Rechtsprechung durchs BVerfG. Sehr interessant ist der besondere Hinweis in der PM, dass "der Vorsitzende betont, dass das Gericht eine zügige Entscheidung anstrebt".

Zur Erinnerung: Das BverfG hat seinen Wandel insbesondere damit begründet, dass das neue Verfahren zur Besoldungsüberprüfung sehr viel schneller durchführbar sei, weil nun deutlich weniger (und zudem auch weniger komplexe) statistische Daten erhoben und ausgewertet werden müssen als mit der nun überholten 115%-Regel.

Es wird nun wirklich interessant zu beobachten, was "zügig" in der Praxis bedeuten wird. Sollte es das VG schaffen, in unter eienm Jahr ein neues Urteil zu produzieren, dann wäre der vermeintliche Rückschritt am Ende ein großer Schritt nach vorne - zumal künftige Urteile dann wohl noch schneller fällbar wären.

Versuch

Falls die Länder sich mit einem Partnereinkommen argumentativ durchsetzen würde:
Der Staat kann dann doch nicht beides haben:
Er kann nicht behaupten: "Der Partner arbeitet und bringt Geld nach Hause."
Und gleichzeitig behaupten: "Kinderbetreuung kostet nichts, weil ja jemand zu Hause ist."
Wäre das nicht die Rosinenpickerei, die das BVG verbietet?

Müssten dann nicht zwingend Kosten der  2. arbeitende Person gegengerechnet werden, z.b.:

 Realistische Kosten  an Beispiel BW (monatlich) Auswirkung auf die Besoldung
1. Kita- / Hortgebühren ca. 350 € – 600 € In BW sind Kita-Gebühren kommunal geregelt und extrem hoch. Wenn beide arbeiten, brauchen 2 Kinder ganztägige Betreuung.
2. Fahrtkosten (Pendeln) ca. 100 € – 250 € Der Partner muss zur Arbeit kommen (ÖPNV-Ticket oder Autoabnutzung/Sprit).
3. Verpflegungsmehraufwand ca. 50 € – 100 € Kantinenessen oder Schulessen für die Kinder, da nicht mehr zu Hause gekocht werden kann.
4. Wegfall von Boni ca. 50 € Wer mehr Haushaltsbrutto hat, verliert oft Ansprüche auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder soziale Tarife.
Summe der Abzüge ca. 550 € – 1.000 €

Und würde sich das dann nicht nivellieren?

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Versuch in Heute um 10:31Falls die Länder sich mit einem Partnereinkommen argumentativ durchsetzen würde:
Der Staat kann dann doch nicht beides haben:
Er kann nicht behaupten: "Der Partner arbeitet und bringt Geld nach Hause."
Und gleichzeitig behaupten: "Kinderbetreuung kostet nichts, weil ja jemand zu Hause ist."
Wäre das nicht die Rosinenpickerei, die das BVG verbietet?

Das macht er in Hamburg seit ca 15 Jahren. Der Stadtstaat Hamburg sagt, dass Beamte keine hohen Mieten haben, da sie im Umland leben. In SH hat man jahrelang für 2 Kinder in der Kita über 600 Euro gezahlt. Gleichzeitig sagt Hamburg aber, dass Beamte keine Betreuungskosten haben, da es in Hamburg einen Kita Gutschein gibt. Der Witz ist aber, dass diesen Gutschein nur Beamte bekommen, die in Hamburg wohnen. Steht alles so in der Begründung zum Besoldungsgesetz. Hat es das Verwaltungsgericht gestört? Nein. Stört es das Verfassungsgericht? Ich vermute nein.



Paterlexx

Ich war bei der Verhandlung vom OVG und doch, es hat gestört und führte am Ende auch zu einer deutlich erhöhten Rechnung. Die Verhandlung lief bis zum Ende bzw. bis zum Urteil komplett zum Nachteil der Beamten, doch die Richter haben in weniger als 30 Minuten das Gelaber der Stadt zerlegt. Sie stellten fest, dass die Berechnungen einfach nur falsch und ausdrücklich nur zum Vorteil der Stadt (also zum Vorteil der Politik) sind.

LehrerBW

Zitat von: Paterlexx in Heute um 14:36Ich war bei der Verhandlung vom OVG und doch, es hat gestört und führte am Ende auch zu einer deutlich erhöhten Rechnung. Die Verhandlung lief bis zum Ende bzw. bis zum Urteil komplett zum Nachteil der Beamten, doch die Richter haben in weniger als 30 Minuten das Gelaber der Stadt zerlegt. Sie stellten fest, dass die Berechnungen einfach nur falsch und ausdrücklich nur zum Vorteil der Stadt (also zum Vorteil der Politik) sind.

Worauf beziehst du dich hier?

Verwaltungsgedöns

Auf meine Behauptung, dass sich das Verwaltungsgericht Hamburg für den Beschiss der Stadt in Sachen Kita und Miete nicht interessiert hat.

nero

 Ich bin wirklich gespannt wie es ausgeht, wenn das BVerfG das erste Mal zum Partnereinkommen ein Urteil fällt. Mein persönliches Empfinden ist ja auch, dass der Staat mir und meiner Familie nicht vorschreiben kann, wie wir als Familie leben. Wenn wir entscheiden, dass meine Frau zu Hause bleibt um sich um die Kinder zu kümmern, darf er uns das doch nicht mit finanziellen Argumenten ausreden. Unumstritten ist ja wohl, dass auch kein Antrag notwendig sein darf, damit man einen Zuschlag bekommt, wenn die Frau ,,zu wenig" verdient. Ich vertraue einfach mal weiterhin auf die Fähigkeit der Besoldungsgesetzgeber, dass sie auch in diesem Punkt kein verfassungsgemäßes Gesetz hinbekommen.

AlrightyThen

Ich drücke die Daumen, aber welches Verfahren, das auch bereits das Partnereinkommen umfasst könnte denn zeitnah zum BverfG ? Oder liegt da sogar schon eins? Der Rückstau ist ja noch recht hoch, ich habe da null Überblick wann man sich damit überhaupt beschäftigen wird.

Paterlexx

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 17:13Auf meine Behauptung, dass sich das Verwaltungsgericht Hamburg für den Beschiss der Stadt in Sachen Kita und Miete nicht interessiert hat.

Genau, sie können es halt nur nicht ändern .-) Der Stadt/dem Staat ist halt alles scheiß egal.