Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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abi

Quelle

Sonderzahlung 2025 im Landtag beschlossen (Niedersachsen)

Nach abschließender Beratung wurde heute (Dienstag) die einmalige Sonderzahlung für 2025 im niedersächsischen Landtag ohne Gegenstimmen beschlossen. Sehr interessant einige Details in der Begründung für die Gesetzesvorlage....


Da kann abgelesen werden, inwieweit sich die BVerfG-Rechtsprechung von den Gesetzesvorlagen entfernt. Die Begründungen sind etwas subtil, die Frage ist, ob da überhaupt (fähige) Juristen mitgearbeitet haben....

RArnold

Zitat von: Atzinator in Heute um 08:37Im MDR kam gestern ein wirklich sinnloser Talk mit der Finanzministerin über das Beamtenbashing. Dort wurde u.a. auch erwähnt, dass theoretisch die Besoldung von 3.400 auf 4.200 netto steigen müsste. Die FM teaserte lediglich an, dass man gerade mit sehr vielen Modellen rechne und angeblich in 3-4 Wochen ein erstes konkretes Ergebnis vorliegen würde.

Sie gab aber ausdrücklich an, dass man ein "kleines" Partnereinkommen anhand der "realen" Lebensrealität verrechnen werde - egal ob vorhanden oder nicht. Die Familienzuschläge (in Thüringen bei A6/3 zurzeit ca. 37% Anteil) dürfe man nicht mehr anpassen.

Also mal schauen wo die Reise hingeht - und wann endlich die erste Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen verhandelt werden.

https://www.mdr.de/fakt-ist/redaktionen/erfurt/fakt-ist-wie-viele-beamte-100.html

bzw. Mediathek

https://www.ardmediathek.de/video/fakt-ist/pensionen-und-privilegien-wie-viele-beamte-koennen-wir-uns-noch-leisten/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC81NTM5MjItNTMyNTAw



Beamte kriegen Rabatt bei Online-Einkäufen?  ::)

Rheini

Zitat von: RArnold in Heute um 10:58Beamte kriegen Rabatt bei Online-Einkäufen?  ::)

Wisstest Du das nicht? Ich zahle derzeit an der Tanke -50%. Einfach drauf bestehen 😉.

Wasweissdennich

Am Ende wird es darauf hinauslaufen (müssen), dass Besoldungsgruppen zusammengelegt werden. Auch vor dem Hintergrund gebündelter DP Bewertung würde ich als DH genau das tun, da Beamte die nächsthöhere Besoldungsgruppe im Regelfall ohnehin erreichen werden. So wäre auch das Abstandsgebot gewahrt und diejenigen, die sich im Endamt befinden, könnten nicht auf zu geringe Abstände verweisen und gingen in diesem Szenario leer aus (für die Zukunft). Für die Vergangenheit könnte der DH mit Pauschalen abhelfen.

HansGeorg

Hier einmal ein Auszug wie das Urteil in Schleswig-Holstein umgesetzt wird. Gerade im Finanzausschuss von der Ministerin  erläutert. Was ich nur bemerkenswert finde ist, dass die Ministerin absolut davon überzeugt ist, dass in dem Urteil vom BVerfG keine Zäsur des Partnereinkommens raus zu lesen ist:

Die Besoldungsreform 2025–2027 in Schleswig-Holstein: Inhalte, Zeitplan und parlamentarische Nachfragen
Die geplante Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 markiert eine Zäsur in der Besoldungspolitik Schleswig-Holsteins. Wie Finanzministerin Schneider im Ausschuss erläuterte, führt die strikte Orientierung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation faktisch zu einer Entkoppelung der Besoldung von den Tarifergebnissen der Angestellten. Während man sich früher eng an die Tarifabschlüsse hielt, erzwingen die Karlsruher Vorgaben nun eine systemische Berechnung anhand spezifischer Parameter wie dem Nominallohnindex, dem Verbraucherpreisindex und dem Medianäquivalenzeinkommen.

Konkret sieht die Reform vor, dass die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst wird. Für die Gruppen A6 bis A15 ist eine lineare Anhebung um 3,2 % geplant, wobei ein Mindestbetrag von 125 Euro sicherstellt, dass auch die unteren Gruppen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation erreichen. In den höheren Besoldungsgruppen ab A16 bis B9 fallen die Steigerungen mit bis zu knapp 5 % sogar noch deutlicher aus, um das Abstandsgebot zu wahren. Die Ministergehälter orientieren sich dabei aus politischen Gründen an der Gruppe B9, obwohl sie rein rechtlich sogar noch stärker steigen müssten. Für das Jahr 2026 wird auf Basis aktueller Prognosen mit einer weiteren linearen Erhöhung von rund 4,0 % zum 1. Januar gerechnet, begleitet von einer deutlichen Anhebung der Familienergänzungszuschläge um überwiegend 15 % bis 25 %. Auch für 2027 ist eine Anpassung vorgesehen, die voraussichtlich erneut über dem Niveau der Tarifeinigung liegen wird.

Der zeitliche Ablauf der Umsetzung ist eng getaktet: Zunächst wird das Ende der Erklärungsfrist der Gewerkschaften am 13. März abgewartet, woraufhin die Landesregierung die Tarifergebnisse für die Angestellten unmittelbar umsetzen will. Der eigentliche Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung soll bis Ende März oder Anfang April fertiggestellt werden. Ziel der Ministerin ist es, diesen Entwurf noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen, um das Gesetz nach der zweiten Lesung spätestens im Herbst final zu verabschieden. Eine erste Auszahlung der neuen Bezüge – möglicherweise schon mit den Mai-Gehältern – wird im Hintergrund bereits programmtechnisch vorbereitet, auch wenn dies noch unter Vorbehalt steht.

In der anschließenden Aussprache thematisierte die Abgeordnete Frau Raudies kritische Punkte zur Reichweite der Neuregelung. Auf ihre Nachfrage stellte die Ministerin klar, dass die Anpassungen systemgleich auch für Versorgungsempfänger gelten, die Pensionäre also im selben Maße von den Erhöhungen profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Raudies betraf die anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, insbesondere zum sogenannten ,,Weihnachtsgeld" ab dem Jahr 2007. Hierzu erklärte die Ministerin, dass man aufgrund des Berliner Urteils mit einer umfassenden ,,Tabula-rasa-Entscheidung" rechne, die nicht nur einzelne Jahre, sondern den gesamten Zeitraum ab 2007 und den kompletten Besoldungsbereich betreffen könnte. Schließlich erkundigte sich Frau Raudies nach der praktischen Umsetzung dieser rückwirkenden Berechnungen. Ministerin Schneider versicherte hierzu, dass Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern seine Personaldaten bereits digital gesichert habe und somit technisch gut auf die Aufarbeitung alter Akten vorbereitet sei.

Trotz der massiven finanziellen Auswirkungen – mit einem Mehrbedarf von 75 Millionen Euro im Jahr 2026 und über 500 Millionen Euro im Jahr 2027 – unterstrich die Ministerin abschließend, dass das Land mit diesem zügigen Verfahren und der verfassungskonformen Ausgestaltung bundesweit einen Spitzenplatz einnehme.


PolareuD

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Sunflare

Zitat von: HansGeorg in Heute um 11:55Hier einmal ein Auszug wie das Urteil in Schleswig-Holstein umgesetzt wird. Gerade im Finanzausschuss von der Ministerin  erläutert. Was ich nur bemerkenswert finde ist, dass die Ministerin absolut davon überzeugt ist, dass in dem Urteil vom BVerfG keine Zäsur des Partnereinkommens raus zu lesen ist:


Liegt vielleicht daran, dass diese Vorlage für die Zukunft gestaltet ist. Das Verfassungsgericht meinte sinngemäß, dass für die Vergangenheit, die 4er Familie mit Alleinverdiener Bestand hat, für die Zukunft allerdings der Weg offen steht, ein lebensnahes Modell zu favorisieren.

SKJ

Seite -77- des Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten:   (Erschienen am 04.03.2026)

Finanzielles
Soldatinnen und Soldaten haben ebenso wie Beamte Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. Diese muss die Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards berücksichtigen. Auch vor diesem Hintergrund, insbesondere aber hinsichtlich des Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau und der Höhe der Besoldung bei Familien mit drei und mehr Kindern, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber bereits im Jahr 2020 aufgefordert, Maßnahmen für eine verfassungskonforme Besoldung umzusetzen. Anders als in vielen Bundesländern ist es auf Bundesebene immer noch nicht zu einer Umsetzung dieses höchstrichterlichen Auftrages gekommen. Dabei haben Soldaten in den vergangenen Jahren immer wieder darüber geklagt, dass die Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen inzwischen erheblich höher sind als in vielen ländlichen Regionen. Es ist daher erfreulich, dass eine konkrete Verbesserung in Aussicht steht. Denn die Bundesregierung beabsichtigt, in absehbarer Zeit ein Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene vorzulegen.
Gegenstand mehrerer Eingaben waren im Berichtsjahr auch als zu gering empfundene Abstände innerhalb der Besoldungsstruktur:

So bemängelten mehrere Truppenangehörige, vor allem aus der Laufbahn der Mannschaften, nach mehr als neun oder zehn Jahren Dienstzeit nur geringfügig mehr zu verdienen als neu eingestellte Kameraden derselben Laufbahn.
Tatsächlich kann es Fallkonstellationen geben, bei denen der Abstand der Bezüge zwischen Soldaten unterschiedlicher Dienstgrade nur sehr gering ausfällt oder überhaupt nicht vorhanden ist. Beides ist speziell dann der Fall, wenn schon bei der bei Einstellung in die Bundeswehr zivilberufliche Vorverwendungen vorhanden sind und so von Beginn an zur Anerkennung einer höheren Erfahrungsstufe führen. In Ausnahmen kann es sogar dazu kommen, dass der dienstgradniedrigere Soldat höhere Bezüge erhält als sein bereits länger bei der Bundeswehr dienender Kamerad. Der Frust der davon negativ Betroffenen ist zwar nachvollziehbar. Allerdings ist es anzuerkennen, wenn Soldaten vor dem Eintritt in die Bundeswehr bereits wertvolle Qualifikationen im Zivilleben erworben haben.
Zeitsoldaten, die

Sunflare

Zitat von: gio in Heute um 11:56https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/josef-oster/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-oster-koennen-sie-uns-naehere-informationen-geben-wann-der-entwurf-zur-amtsangemessenen

Das Ergebnis soll also für DH und Beamte beiderseits tragfähig sein, so so!? Heißt, dass Urteil wird wieder ignoriert werden, man will es BEWUSST nicht umsetzen! Anstatt mal ordentlich Kohle in die Hand zu nehmen, das Problem ein für alle mal aus der Welt zu schaffen, gibt es wieder Tippelschritte! Lieber Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende!

PolareuD

Zitat von: Sunflare in Heute um 12:13Liegt vielleicht daran, dass diese Vorlage für die Zukunft gestaltet ist. Das Verfassungsgericht meinte sinngemäß, dass für die Vergangenheit, die 4er Familie mit Alleinverdiener Bestand hat, für die Zukunft allerdings der Weg offen steht, ein lebensnahes Modell zu favorisieren.

Nein, ist es nicht. Eine Änderung des Kontrollmaßstabes ist nur zulässig, wenn er sich sachgerecht begründen lässt. Da der Einverdienerhaushalt auch heute noch eine signifikante Rolle spielt, lässt er sich nicht einfach negieren. Das wäre nur zulässig, wenn er sich auf wenige Einzelfälle beschränkt. Alles andere was von den  Dienstherrn behauptet wird ist schlicht und ergreifend eine Lügenmär.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

MasterOf

Zitat von: PolareuD in Heute um 12:07Laut Buschfunk soll sich der Entwurf aktuell im Stadium der Ressortabstimmung befinden. Wie belastbar der Buschfunk ist, lässt sich meinerseits nur schwer einschätzen.

Ich hab gestern von einer Kollegin (über eine Gewerkschaft) gehört, dass der Entwurf angeblich "beim Minister zur Unterzeichnung" liegen soll.
Was genau das bedeuten soll bzw. wie belastbar diese Info ist, kann ich aber nicht sagen.

Garret

Zitat von: PolareuD in Heute um 12:07Laut Buschfunk soll sich der Entwurf aktuell im Stadium der Ressortabstimmung befinden. Wie belastbar der Buschfunk ist, lässt sich meinerseits nur schwer einschätzen.

Sollte dies der Fall sein, müsste der Entwurf ja demnächst ("in wenigen Wochen") auf der Seite des BMI auftauchen, oder sehe ich das falsch?

Hans Werner Mangold

Zitat von: HansGeorg in Heute um 11:55Hier einmal ein Auszug wie das Urteil in Schleswig-Holstein umgesetzt wird. Gerade im Finanzausschuss von der Ministerin  erläutert. Was ich nur bemerkenswert finde ist, dass die Ministerin absolut davon überzeugt ist, dass in dem Urteil vom BVerfG keine Zäsur des Partnereinkommens raus zu lesen ist:

Die Besoldungsreform 2025–2027 in Schleswig-Holstein: Inhalte, Zeitplan und parlamentarische Nachfragen
Die geplante Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 markiert eine Zäsur in der Besoldungspolitik Schleswig-Holsteins. Wie Finanzministerin Schneider im Ausschuss erläuterte, führt die strikte Orientierung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation faktisch zu einer Entkoppelung der Besoldung von den Tarifergebnissen der Angestellten. Während man sich früher eng an die Tarifabschlüsse hielt, erzwingen die Karlsruher Vorgaben nun eine systemische Berechnung anhand spezifischer Parameter wie dem Nominallohnindex, dem Verbraucherpreisindex und dem Medianäquivalenzeinkommen.

Konkret sieht die Reform vor, dass die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst wird. Für die Gruppen A6 bis A15 ist eine lineare Anhebung um 3,2 % geplant, wobei ein Mindestbetrag von 125 Euro sicherstellt, dass auch die unteren Gruppen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation erreichen. In den höheren Besoldungsgruppen ab A16 bis B9 fallen die Steigerungen mit bis zu knapp 5 % sogar noch deutlicher aus, um das Abstandsgebot zu wahren. Die Ministergehälter orientieren sich dabei aus politischen Gründen an der Gruppe B9, obwohl sie rein rechtlich sogar noch stärker steigen müssten. Für das Jahr 2026 wird auf Basis aktueller Prognosen mit einer weiteren linearen Erhöhung von rund 4,0 % zum 1. Januar gerechnet, begleitet von einer deutlichen Anhebung der Familienergänzungszuschläge um überwiegend 15 % bis 25 %. Auch für 2027 ist eine Anpassung vorgesehen, die voraussichtlich erneut über dem Niveau der Tarifeinigung liegen wird.

Der zeitliche Ablauf der Umsetzung ist eng getaktet: Zunächst wird das Ende der Erklärungsfrist der Gewerkschaften am 13. März abgewartet, woraufhin die Landesregierung die Tarifergebnisse für die Angestellten unmittelbar umsetzen will. Der eigentliche Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung soll bis Ende März oder Anfang April fertiggestellt werden. Ziel der Ministerin ist es, diesen Entwurf noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen, um das Gesetz nach der zweiten Lesung spätestens im Herbst final zu verabschieden. Eine erste Auszahlung der neuen Bezüge – möglicherweise schon mit den Mai-Gehältern – wird im Hintergrund bereits programmtechnisch vorbereitet, auch wenn dies noch unter Vorbehalt steht.

In der anschließenden Aussprache thematisierte die Abgeordnete Frau Raudies kritische Punkte zur Reichweite der Neuregelung. Auf ihre Nachfrage stellte die Ministerin klar, dass die Anpassungen systemgleich auch für Versorgungsempfänger gelten, die Pensionäre also im selben Maße von den Erhöhungen profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Raudies betraf die anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, insbesondere zum sogenannten ,,Weihnachtsgeld" ab dem Jahr 2007. Hierzu erklärte die Ministerin, dass man aufgrund des Berliner Urteils mit einer umfassenden ,,Tabula-rasa-Entscheidung" rechne, die nicht nur einzelne Jahre, sondern den gesamten Zeitraum ab 2007 und den kompletten Besoldungsbereich betreffen könnte. Schließlich erkundigte sich Frau Raudies nach der praktischen Umsetzung dieser rückwirkenden Berechnungen. Ministerin Schneider versicherte hierzu, dass Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern seine Personaldaten bereits digital gesichert habe und somit technisch gut auf die Aufarbeitung alter Akten vorbereitet sei.

Trotz der massiven finanziellen Auswirkungen – mit einem Mehrbedarf von 75 Millionen Euro im Jahr 2026 und über 500 Millionen Euro im Jahr 2027 – unterstrich die Ministerin abschließend, dass das Land mit diesem zügigen Verfahren und der verfassungskonformen Ausgestaltung bundesweit einen Spitzenplatz einnehme.

Ich glaube, ich fall vom Ast!?  :o  Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:,, Für die Gruppen A6 bis A15 ist eine lineare Anhebung um 3,2 % geplant, wobei ein Mindestbetrag von 125 Euro sicherstellt, dass auch die unteren Gruppen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation erreichen. In den höheren Besoldungsgruppen ab A16 bis B9 fallen die Steigerungen mit bis zu knapp 5 % sogar noch deutlicher aus, um das Abstandsgebot zu wahren."

HansGeorg kannst du mir mal bitte den entsprechenden Link schicken.

Dunkelbunter

Zitat von: Garret in Heute um 12:22Sollte dies der Fall sein, müsste der Entwurf ja demnächst ("in wenigen Wochen") auf der Seite des BMI auftauchen, oder sehe ich das falsch?

Denke vorher kommt noch die 4-Wöchige Verbändebeteiligung.