[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Mitleser

Ja, ist doch perfekt... entkoppelt vom Tarifvertrag ... also nebenher oder obendrauf... passt also ... beides wird es geben ...

Nordlicht97

Ich denke nicht, dass das so sein wird.

Entkoppelung heißt, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlung keinerlei Rolle spielen und so wie ich das verstanden hab, in Zukunft auch keinerlei Rolle mehr spielen werden, da eine neue, jährliche Berechnung eingeführt werden soll.

Tarifverhandlungen wird es für die Beamten in Schleswig-Holstein somit nicht mehr geben bzw. sie werden keine Rolle mehr spielen, da sich die Erhöhung am Medianeinkommen orientieren wird.

Was aber spannend bleibt, wie andere Foristen schon gesagt haben, was mit den Jahren 2022 - 2025, sowie auch dem Weihnachtsgeld passiert.

Wenn jetzt schon alle Rücklagen für die angekündigte Anpassung aufgezehrt werden, ist fraglich, wie das noch ausstehende finanziert werden soll. Das wird ja deutlich mehr als das jetzt.

Kann mir nur vorstellen, dass es evtl. über mehrere Jahre ausgezahlt werden wird, wenn überhaupt...

NordWest

"Abkoppeln" heißt stattdessen, nicht beides.
Wie bei der Eisenbahn eben, da kannst Du auch nicht parallel im zweiten Zug sitzen, wenn der abgekoppelt wird.

HansGeorg

Zitat von: Nordlicht97 in 06.03.2026 21:04Was aber spannend bleibt, wie andere Foristen schon gesagt haben, was mit den Jahren 2022 - 2025, sowie auch dem Weihnachtsgeld passiert.

Wenn jetzt schon alle Rücklagen für die angekündigte Anpassung aufgezehrt werden, ist fraglich, wie das noch ausstehende finanziert werden soll. Das wird ja deutlich mehr als das jetzt.

Kann mir nur vorstellen, dass es evtl. über mehrere Jahre ausgezahlt werden wird, wenn überhaupt...

Ich habe diesen Verdacht bereits schon früher geäußert und die Ministerin hat es auch bereits angeteasert. Ich denke, dass man sich rausreden wird und behaupten wird, das Urteil vom BVerfG beziehe sich ja nicht explizit auf das Weihnachtsgeld sondern auf die AA allgemein (was wohl auch so kommen wird). Somit würde man sich im Recht sehen das Weihnachtsgeld gekürzt zu haben, und das unterschreiten der AA ist nur ein Nebeneffekt, welcher aber von der Gleichbehandlungszusage nicht gedeckt war, da diese sich ja explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezog. Deswegen wird es wenn überhaupt aus "Kulanz" eine marginale Abfindung für jedes Jahr geben. Und die Jahr 2022 bis 2024 sind ja sowieso nur denen offen, welche dagegen vorgegangen sind.

HansGeorg

Am 13. März endet ja die Erklärungsfrist der Gewerkschaften. Kennt sich jemand aus wie es dann weitergeht? Wann können wir mit belastbarem Papier rechnen um zu schauen wo es hin geht, gerad in Bezug auf den Familienergänzungszuschlag.

Max Bommel

Gab es denn im Ausschuss oder sonst irgendwie Aussagen dazu, wie man mit den Fällen umgehen will, in denen Widersprüche und Klagen für 2023 und 2024 offen sind?

HansGeorg

Zitat von: Max Bommel in 10.03.2026 15:37Gab es denn im Ausschuss oder sonst irgendwie Aussagen dazu, wie man mit den Fällen umgehen will, in denen Widersprüche und Klagen für 2023 und 2024 offen sind?

Nein darüber wurde nichts gesagt.

Prüfer SH

Hat jmd. den Sprechzettel schon vorliegen?


Curtis

https://archive.ph/jvE4Y

ZitatFällig wird der Nachschlag, weil das Bundesverfassungsgericht im Herbst neue Vorgaben für eine Mindestbesoldung festgelegt hat. Weil sie in Schleswig-Holstein nicht erfüllt werden, soll die Vergütung kräftig ansteigen, und zwar je nach Besoldungsgruppe um gut sieben bis knapp neun Prozent. Dieses rückwirkende Plus für 2025 und 2026 wird der Landtag vermutlich im Herbst beschließen. Auch für 2027 soll es ein Plus geben, dessen Höhe aktuell noch berechnet wird.

tantekaethe

Im Originalartikel ist auch eine Tabelle mit den Nachzahlungen der einzelnen Besoldungsgruppen enthalten. Ich könnte die hier reinstellen, allerdings weiß ich nicht, ob ich damit gegen das Copyright verstoße.


SonicBoom

Zitat von: tantekaethe in Heute um 08:01Im Originalartikel ist auch eine Tabelle mit den Nachzahlungen der einzelnen Besoldungsgruppen enthalten. Ich könnte die hier reinstellen, allerdings weiß ich nicht, ob ich damit gegen das Copyright verstoße.



Copyright? woher hat denn der Autor die Daten? Öffentliche Quelle nehme ich an. Mit öffentlichen Nachzahlungen im öffentlichen Dienst. Öffentlich halt. So... public license.

tantekaethe

Ok  ;)
Besoldungsgruppe   Stufe (jeweils niedrigste und höchste)   Zahlungsbetrag für 2025 und 2026 (brutto)**   Berufsgruppenbeispiele
A6   Stufe 2   2994 Euro   Justizwachtmeister
A6   Stufe 9   3190 Euro   Justizwachtmeister
A7   Stufe 2   3080 Euro   Brandmeister, Justizwachtmeister, Verwaltungsbeamter
A7   Stufe 10   3303 Euro   Brandmeister, Justizwachtmeister, Verwaltungsbeamter
A8   Stufe 2   3099 Euro   Gerichtsvollzieher, Polizeiobermeister, Oberbrandmeister, Verwaltungsbeamter
A8   Stufe 11   3440 Euro   Gerichtsvollzieher, Polizeiobermeister, Oberbrandmeister, Verwaltungsbeamter
A9   Stufe 2   3258 Euro   Hauptbrandmeister, Polizeikommissar, Verwaltungsbeamter
A9   Stufe 11   3702 Euro   Hauptbrandmeister, Polizeikommissar, Verwaltungsbeamter
A10   Stufe 2   3365 Euro   Kriminaloberkommissar, Verwaltungsbeamter
A10   Stufe 11   4104 Euro   Kriminaloberkommissar, Verwaltungsbeamter
A11   Stufe 3   3629 Euro   Kriminalhauptkommissar, Verwaltungsbeamter
A11   Stufe 12   4532 Euro   Kriminalhauptkommissar, Verwaltungsbeamter
A12   Stufe 4   4046 Euro   Amtsanwalt, Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof, Verwaltungsbeamter
A12   Stufe 12   4966 Euro   Amtsanwalt, Amtsanwältin, Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof, Verwaltungsbeamter
A13*   Stufe 4   4385 Euro   Grundschullehrer
A13*   Stufe 12   5390 Euro   Grundschullehrer
A13   Stufe 4   4483 Euro   Gymnasiallehrer, Verwaltungsbeamter
A13   Stufe 12   5488 Euro   Gymnasiallehrer, Verwaltungsbeamter
A14   Stufe 4   4599 Euro   Rektor einer Grundschule
A14   Stufe 12   5948 Euro   Konrektor an Gemeinschaftsschulen mit mehr als 360 Schülern
A15   Stufe 6   5577 Euro   Rektor an Gemeinschaftsschulen mit mehr als 360 Schülern
A15   Stufe 12   6691 Euro   Rektor an Gemeinschaftsschulen mit mehr als 360 Schülern
A16   Stufe 6   6511 Euro   Oberstudienrat als Leitung eines Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern, Referatsleiter in einer obersten Landesbehörde
A16   Stufe 12   7896 Euro   Oberstudienrat als Leitung eines Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern, Referatsleiter in einer obersten Landesbehörde
B2   -   7742 Euro   Leiter einer Polizeidirektion
B3   -   8536 Euro   Direktor in verschiedenen Landesämtern
B4   -   9206 Euro   Direktor des Landeskriminalamts, Landespolizeidirektor
B5   -   10.127 Euro   Abteilungsleiter in einer obersten Landesbehörde
B6   -   10.876 Euro   Bürgerbeauftrager für soziale Angelegenheiten
B7   -   11.586 Euro   
B8   -   12.320 Euro   Direktor des Landtags
B9   -   13.390 Euro   Staatssekretär, Präsident des Landesrechnungshofs
         
* ohne Allgemeine Stellenzulage         
** ohne tätigkeitsbezogene Stellenzulagen         

SonicBoom

Danke :D

Und jetzt noch das Partnereinkommen rausrechnen und voila

Prüfer SH

Ist denn schon ein Gesetzentwurf durchgesickert? Wie werden die Zuschläge angepasst?