Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Pumpkin76

Zitat von: lotsch in Gestern um 17:39Kann ich bestätigen. Bei mir kam ein Abschmelzbetrag von 64,53 € heraus, der mir als Besitzstandszulage weitergewährt wird. Bei der nächsten besoldungserhöhung, die um 6 Monate auf Oktober 2026 verschoben wurde, werden die 64,53 € dann abgezogen. Deshalb rate ich dazu, sich nicht zu früh zu freuen. Ich persönlich betrachte die ganzen Zahlungen nur noch als Abschlagszahlungen.

Ich glaube, es werden "nur" 2,40 Euro abgezogen von der Besitzstandszulage. Dennoch: Widerspruch, Klage, usw. Und gerne im Bayernforum in den Partnerschaftsthread kommen und argumentieren helfen.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in Gestern um 16:59Weshalb ich die Frage stelle, wieso für das 3. Beamtenkind etwas anderes gelten sollte?

Es gibt für mich als Juristen das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung.
Aber nochmal ... dann muss man das ganze auch "fertig spinnen".
Der Beamte hat die Kosten für das erste und zweite Kind überwiegend aus dem Grundgehalt zu stemmen mit einem geringen Teil an Familienzuschlägen.
Jetzt nehmen wir mal einen A8/5 mit einem Gehalt inkl. Familienzuschläge für zwei Kinder.
Brutto wären das aktuell 4.260€ und Netto 3.853€.
Dann wird das Kindergeld ja nur zu 50% angerechnet, kommen zu den 3853 also nochmal 259€ dazu und dann haben wir erstmal 4112€. Davon ziehen wir die PKV für die Familie ab. Nehmen wir mal runde 500€.
Jetzt haben wir also ein tatsächliches Netto in Höhe von 3612€
Für Pflegekinder ab 12 gibts in den meisten Bundesländer mittlerweile 1.100€ Pflegegeld (nur Sachkosten)
Somit entfallen von den 3612€ Haushaltsnettoeinkommen nach der Pflegekindertabelle 2.200€ auf die zwei Kinder.
Für den Alleinverdiener und dessen Ehefrau bleiben dann somit 1412€ Netto übrig.

BVerfGBeliever

Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat übrigens Humor. Anstatt auch nur im Ansatz zu versuchen, den mutmaßlich hochgradig verfassungswidrigen Gesetzentwurf in irgendeiner Form zu "rechtfertigen", schreibt er stattdessen locker flockig einfach Folgendes (in der Begründung auf Seite 46):

Nach den Vorgaben des BVerfG in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a. - Rdnr. 60) können die Begründung für die Fortschreibung der Besoldungshöhe und die Ermittlung und Abwägung der berücksichtigten und berücksichtigungsfähigen Bestimmungsfaktoren für den verfassungsrechtlich gebotenen Umfang der Anpassung der Besoldung nunmehr auch nachträglich in einem Gerichtsverfahren offengelegt werden. [...] Das Grundgesetz stelle in den Art. 76 ff. Grundgesetz Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren auf, die auch die Transparenz der Entscheidungen des Gesetzgebers sichern. Es schreibe jedoch im Grundsatz nicht vor, was, wie und wann genau im Gesetzgebungsverfahren zu begründen und berechnen ist.

Beim Lesen musste ich irgendwie an Pippi Langstrumpf denken..

Ozymandias

Damit hat sich das BVerfG eben viel Arbeit gespart, weil nun die ganzen Klagen mit x-beliebigen Begründungen jahrelang in den unteren Instanzen feststecken werden.

InternetistNeuland

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 18:29Aber nochmal ... dann muss man das ganze auch "fertig spinnen".
Der Beamte hat die Kosten für das erste und zweite Kind überwiegend aus dem Grundgehalt zu stemmen mit einem geringen Teil an Familienzuschlägen.
Jetzt nehmen wir mal einen A8/5 mit einem Gehalt inkl. Familienzuschläge für zwei Kinder.
Brutto wären das aktuell 4.260€ und Netto 3.853€.
Dann wird das Kindergeld ja nur zu 50% angerechnet, kommen zu den 3853 also nochmal 259€ dazu und dann haben wir erstmal 4112€. Davon ziehen wir die PKV für die Familie ab. Nehmen wir mal runde 500€.
Jetzt haben wir also ein tatsächliches Netto in Höhe von 3612€
Für Pflegekinder ab 12 gibts in den meisten Bundesländer mittlerweile 1.100€ Pflegegeld (nur Sachkosten)
Somit entfallen von den 3612€ Haushaltsnettoeinkommen nach der Pflegekindertabelle 2.200€ auf die zwei Kinder.
Für den Alleinverdiener und dessen Ehefrau bleiben dann somit 1412€ Netto übrig.


Das wäre verfassungswidrig da ein alleinlebender Bürgergeldempfänger in Großstädten bereits mehr als 1412 € netto erhält.

https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html

911 € Bruttokaltmiete + 70 € Heizkosten + 563 € Regelsatz = 1544 € Netto für eine Person.

GoodBye

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 18:29Aber nochmal ... dann muss man das ganze auch "fertig spinnen".
Der Beamte hat die Kosten für das erste und zweite Kind überwiegend aus dem Grundgehalt zu stemmen mit einem geringen Teil an Familienzuschlägen.
Jetzt nehmen wir mal einen A8/5 mit einem Gehalt inkl. Familienzuschläge für zwei Kinder.
Brutto wären das aktuell 4.260€ und Netto 3.853€.
Dann wird das Kindergeld ja nur zu 50% angerechnet, kommen zu den 3853 also nochmal 259€ dazu und dann haben wir erstmal 4112€. Davon ziehen wir die PKV für die Familie ab. Nehmen wir mal runde 500€.
Jetzt haben wir also ein tatsächliches Netto in Höhe von 3612€
Für Pflegekinder ab 12 gibts in den meisten Bundesländer mittlerweile 1.100€ Pflegegeld (nur Sachkosten)
Somit entfallen von den 3612€ Haushaltsnettoeinkommen nach der Pflegekindertabelle 2.200€ auf die zwei Kinder.
Für den Alleinverdiener und dessen Ehefrau bleiben dann somit 1412€ Netto übrig.


Die Anrechnung von 50% erfolgen nur für das erste Kind, für das zweite Kind sind es 25%.

Es sind 3853 netto zzgl. 518 Kindergeld gleich 4371 Euro netto.

Davon wären ausgehend von 1100 Euro pro Kind für das Erste 970,50 Euro und für das Zweite 1035,20 Euro abzuziehen.

Nach Bedarfsdeckung der Kinder verbleiben somit 2365,30 Euro für Beamte und Partner.

Gegenrechnung Mindestbesoldung:


Ausgehend von einem MAE von 27.552 Euro in 2024 sind 1,0 von 80 Prozent 1836,80 Euro und 0,5 sind 918,40 Euro.

Zusammen sind das 2755,20 Euro.

Differenz: 389,90 Euro.

Ergebnis: Kinder sind ein Armutsrisiko. So man denn der Auffassung ist, und das tut die Politik bei Pflegekindern, dass der Bedarf mehr sein muss als die Deckung des reinen Existenzminimums.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in Gestern um 20:09Die Anrechnung von 50% erfolgen nur für das erste Kind, für das zweite Kind sind es 25%.

Es sind 3853 netto zzgl. 518 Kindergeld gleich 4371 Euro netto.

Davon wären ausgehend von 1100 Euro pro Kind für das Erste 970,50 Euro und für das Zweite 1035,20 Euro abzuziehen.

Nach Bedarfsdeckung der Kinder verbleiben somit 2365,30 Euro für Beamte und Partner.
Wo hast du die Krankenversicherung zum Abzug gebracht?

GoodBye

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 20:15Wo hast du die Krankenversicherung zum Abzug gebracht?

Garnicht, wir können als Wert aber auch die Mindestbesoldung nehmen. Die wäre für das MAE von 2024 monatlich 4224,64 Euro.

Wenn man die Gewichtung 1,0, 0,5, 0,5, 0,3 annimmt, so liegt die Familie in der Gesamtbetrachtung an der Prekariatsgrenze.

In der Einzelbetrachtung wird der Faktor 0,3 beim jüngeren Kind dazu führen, dass dieses weit entfernt vom Bedarf nach Empfehlung des Deutschen Vereins liegt. Der Beamte muss von seinen 1,0 insoweit Mittel aufwenden um Partner und das jüngere Kund über die Armutsschwelle bzw. die alte Schallmauer von 115% zu heben. Fraglich ist, ob dies mit der Mindestbesoldung gelingt. Zumindest nicht, wenn man die tatsächlichen Bedarfe nach Empfehlung des Deutschen Vereins zugrunde legt.

Aber dies trifft zumindest für 4K auch den Rest der Bevölkerung.

Meine Annahme: Bei Zugrundelegung der Prekariatsgrenze ist wohl davon auszugehen, dass Kinder aus Familien, die sich in diesen Einkommensregionen bewegen, tatsächlich eher armutsgefährdet sind als denn eine gesicherte Existenz haben.

BalBund

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 11:59Gibt es denn eigentlich überhaupt kein Zeichen für einen Referentenentwurf?

Kann doch nicht sein, dass seit der Ankündigung von Dobrindt vor 2,5 Monaten nichts passiert ist???
und eigentlich kann es auch nicht sein, dass es seit Start der Regierung kein öffentliches Organigramm des BMI mehr gibt. Wissen wir, ist aber so. Zu viel Personalrotation/-wechsel in manchen Bereichen.

Wer im Moment etwas hören möchte, sollte sich einen Besucherausweis beschaffen und mit den Mitarbeitern von L&D sprechen, die hören außerhalb der betroffenen Fachabteilung derzeit sicherlich am meisten.

Ich empfehle aber, die Nuggets zu meiden, die taugen höchstens für einen Kindergeburtstag.
So long

AltStrG

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:58Kann die aktuelle Diskussion um das Sondervermögen insbesondere die Überlegungen zur Überprüfung auf Verfassungswidrigkeit auf die Umsetzung aaA Einfluss haben?
Die jetzt geplanten Mittel müssten dann ja aus vorhandenen Töpfen entnommen werden!?

Nun, wenn es eine Organklage wegen des "Sondervermögens" gibt, dann ist die aktuelle Regierung quasi Geschichte, weil der Haushalt zu großen Teilen nicht finanziert ist. Ich gebe an dieser Stelle zu bedenken, wie die Ampel gescheitert ist. Stichwort Transformationsfond und Haushalt.

AltStrG

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 12:17Diese Aussage zeigt schon, dass Sie keinen Peil von der Situation haben und wie viele andere Non-Progiteure pauschal die "Karnickelprämie" vor sich her tragen.

Jeder halbwegs gebildete Mensch entscheidet sich nicht für ein Kind, weil der DH da Zulagen zahlt, sondern weiß, dass ein Kind immer Investitionen aus Vermögen oder Aufwendungen aus dem familienneutralen Einkommen bedeuten und ein Hoffen auf eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Zulagen zu einem Verlustgeschäft werden würde.

ABER: die amtsangemessene Alimentation des Beamten und seiner Familie ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentms für alle für die Grundlage für das besondere Dienst- und Treueverhältnis, das wesentlich in Grundrechte des Beamten eingreift (freie Berufswahl, Streikrecht, bei Pol und Bw auch körperliche Unversehrtheit) eingreift, die Grundlage diese Form des Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Der Beamte weiß: egal wie meine familiäre Situation aussieht, der DH kommt in dem Rahmen der von mir nicht beeinflussbaren Lebenshaltungskosten in einer Höhe auf, die mich als Beamter vor einem reelen Armutsrisiko bewahrt.

Durch Schleifenlassen ist das für einen hohen Teil der Beamten nicht mehr der Fall und bedarf eigentlich einer zügigen Korrektur. Der Umstand, dass außer Berlin keiner verfassungsgerichtliche Repressalien fürs Nichtreagieren zu erwarten hat, führt dazu, dass man die notwendige Korrektur unzulässigerweise aus haushalterischen Gründen aufschiebt.


Ich möchte an dieser Stelle hinweisen, dass die Eignung, Befähigung und Leistung eines Beamten alimentiert wird. Nicht die individuelle Lebensplanung und dessen Ausgestaltung eines Beamten. Das hat da BVerfG in seinem aktuellen Beschluss SEHR deutlich zu verstehen gegeben.

waynetology

Ich habe meine Familie gestern darauf eingestellt, dass wir weiterhin in Armut leben werden und der Rechtsstaat nichts Wert ist.
Immer wieder sieht man, dass das GG mit Füßen getreten wird und Entscheidungen des höchsten Gerichts in DEU, ohne die Befürchtung zu haben dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, ignoriert wird.

Eigentlich könnte RTL2 daraus eine Sendung machen: Armes Deutschland deine Beamten

Und dabei ist es völlig egal, welches Fachpersonal hier gutes für die Zukunft sieht. Aber klar, wenn dann irgendwann mal eine Entscheidung kommt, können sich alle auf die Schulter klopfen, dass sie es ja immer schon gesagt haben.

ExZivi

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:32Ich möchte an dieser Stelle hinweisen, dass die Eignung, Befähigung und Leistung eines Beamten alimentiert wird. Nicht die individuelle Lebensplanung und dessen Ausgestaltung eines Beamten. Das hat da BVerfG in seinem aktuellen Beschluss SEHR deutlich zu verstehen gegeben.

Nein. Eignung, Befähigung und Leistung sind die Kriterien für den Zugang zu Ämtern und Regeln die Bestenauslese (Leistungsprinzip).

Die Alimentation sichert das Streikverbot, die Treuepflicht, die Gehorsamspflicht etc. und ist mit diesen quasi fest verwoben (hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums)

Um sich die Pflichten und Treue des Beamten zu sichern, dafür ist der Dienstherr verpflichtet den Beamten und seine Familie angemessen zu besolden / versorgen. Oder anders gesagt: damit sich der Beamte mit voller Hingabe und unabhängig von äußeren Einflüssen (außerhalb des Beamtenverhältnisses) seinem Beruf widmen kann.

GeBeamter

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:32Ich möchte an dieser Stelle hinweisen, dass die Eignung, Befähigung und Leistung eines Beamten alimentiert wird. Nicht die individuelle Lebensplanung und dessen Ausgestaltung eines Beamten. Das hat da BVerfG in seinem aktuellen Beschluss SEHR deutlich zu verstehen gegeben.

Eignung, Befähigung und Leistung sind Fragen der Auswahl für die Verleihung eines Amtes. Somit obliegt dieser Teil dem DH. Hat der DH jemanden einmal verbeamtet, schuldet dieser natürlich im Gegenzug eine besondere Hingabe gegenüber seiner Aufgabe. Dafür hat der DH aber auch ihn UND SEINE FAMILIE amtsangemessen zu alimentieren. Es ist also beides. Ich tendiere jedoch dazu, nicht jedem Beamten zu unterstellen,dass er nach der Ernennung Eignung, Befähigung und Leistung vermissen lässt.

Rentenonkel

Problematisch bei Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ist jedoch, dass sich diese Auswahlkriterien lediglich auf den Personenkreis beziehen, der sich auf das Amt beworben hat.

Insbesondere der Deutsche Richterbund legt wiederkehrend den Finger in die Wunde indem er darauf hinweist, dass seit Jahren die Quantität und Qualität der Bewerber abgenommen hat und somit die Bestenauslese schon jetzt nicht mehr funktioniert. Gerade in den neuen Bundesländern droht in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle in der Justiz, die nicht oder zumindest nicht qualitativ gleichwertig besetzt werden kann. Zusätzlich dazu hat die Justiz schon jetzt unzählige, offene und unbearbeitete Fälle.

Dabei ist die Besoldung sicherlich nicht das einzige Argument, sich für oder gegen den ÖD zu entscheiden, aber sicherlich ein sehr starkes. Daher ist hier Abhilfe dringend geboten, damit beim Kampf um die schlauesten Köpfe der ÖD überhaupt ein ernsthafter Kandidat ist.

Der aktuelle Referentenentwurf aus Sachsen Anhalt zur Umsetzung des Tarifabschlusses der Länder (und eigentlich auch der Umsetzung des aktuellen Urteils) ist in meinen Augen allerdings kaum geeignet, der Herausforderung gerecht zu werden:

http://oeffentlicher-dienst.info/g/st-lbvanpg-2026-2027-2028

Ich hoffe nur, dass das nicht die endgültige Antwort der Politik auf das aktuelle Urteil ist, was alle anderen dann übernehmen.