Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Dunkelbunter

Zitat von: qou in Gestern um 12:39Sehe ich nicht so, dass der Aufwand sehr hoch ist. Statt nur deine Anschrift zu aktualisieren werden auch deine Bezüge angepasst.
In der Regel zieht man auch nicht ständig um. Denke das Modell wäre für den DH günstiger als pauschal allen mehr zu zahlen?

Aber ggf. zieht jemand aus oder vielleicht auch ein (Pflege).
Und was ist, wenn die Kinder ausziehen ? Musst Du Dir eine neue Wohnung suchen, weil die kein anspruch hast mehr auf soviel m².
Da ist ein Ortzuschlag sinnvoller. Ob nun nach Wohngeldstufen oder wie früher die Ballungsraumzulage nach 3 Zonen.
Gerecht wird im Endeffekt nie etwas werden.

untersterDienst

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 12:35Wäre ja ein Bürokratiemonster. Und den Bedarf am m² wie bei einem Bürgergeldempfänger ?
Zu große Wohnung wird nicht bezahlt ?
Da ist das mit den Wohngeldstufen sinnvoller, aber ohne den Murks erst mit 2 Kindern oder 3 Kindern usw.
Ein Single in Großstädten hat auch mehr Wohnausgaben, als eine Person auf dem Land.


Da verkennt man die Situation, dass "auf dem Land" auch sehr hochpreisig sein kann.
Mein Vorschlag, vor Jahren schon, am Bodenrichtwert orientieren, dies trüge auch für die betroffenen zur Befriedung bei, die in "Ausflugsgebieten" wohnen/arbeiten.

RArnold

Zitat von: qou in Gestern um 12:17Wäre es eigentlich auch denkbar, dass eine Wohnkostenbeihilfe eingeführt wird?
Also man legt einen Mietvertrag vor und der DH erstattet z.B. 50% davon?


Dann vermiete ich mein Haus und ziehe in ein Haus zur Miete? Den im Eigentum ist es mit der Wohnkostenbeihilfe ja schwierig.

netzguru

Hallo,
ich nehme den Bodenrichtwert, denn neben Bonn haben wir schon Rund 700 Euro pro Quadratmeter.
Hier ist der Bodenrichtwert zuteil höher als in Bonn. Nur noch einen Bauernhof finden mit 1000 Quadratmeter Grundfläche.

GoodBye

Ihr habt die Ermittlung der Mindestbesoldung über das Median Äquivalenzeinkommen schon mitbekommen oder?

netzguru

Zitat von: GoodBye in Gestern um 13:56Ihr habt die Ermittlung der Mindestbesoldung über das Median Äquivalenzeinkommen schon mitbekommen oder?

Bin heute böse
Soll es das sein was im 100 Jahren kommen könnte?
Für die Erben der Erben der Erben usw.

xap

Elon Musk würde sagen: in two weeks.

Aber den Bund interessiert es einfach Null. Irgendeine Ausrede findet sich bisher immer. Bemerkenswert ist dabei, dass die Länder, wenn auch nicht alle, in den letzten Jahren diverse Lösungen geschaffen haben. Nur der komplett blinde Bund schläft jahrelang absichtlich seinen Winterschlaf. Da hilft nur die Erwartungshaltung an die eigene Arbeit an das Engagement des DH anzupassen.

DrStrange

Neues aus Sachsen:

"Zudem ist zu berücksichtigen, dass das BVerfG in seinem obigen
Beschluss entscheidende Rechtsfragen offengelassen hat, die aufgrund des konkreten
Prüfungsgegenstandes in den Verfahren zur Beamtenbesoldung in Berlin nicht zu ent¬
scheiden waren. Dies betrifft zum Beispiel die Verfassungsmäßigkeit des Konzepts ei¬
ner Hinzuverdienerehe und die Grenzen für die Anhebung der Familienzuschläge. Dar¬
über hinaus ist in den Verfahren 2 BvL 1/19, 2 BvL 2/19 und 2 BvL 4/19 zur Verfas¬
sungsmäßigkeit von sächsischem Besoldungsrecht in absehbarer Zeit mit Entscheidun¬
gen des BVerfG zu rechnen."


https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6092&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined

Tenshin

Zitat von: MasterOf in Gestern um 08:41Ich finde, man hört aus diesem Beitrag heraus, dass momentan Stillstand herrscht und es auf absehbare Zeit nichts Neues geben wird.
Was ich mich jedoch frage, wieso man eher außerhalb der betroffenen Abteilung etwas hören ,,könnte"?
Ich dachte, die Abteilung D wäre öffentlicher Dienst und somit die ,,richtige" Abteilung.

Ich denke, dass der Artikel vom DBvW, der vor einigen Tagen hier zitiert wurde, sehr nah an der Realität ist und wir bis auf Weiteres (oder evtl. doch in wenigen Wochen? 😂) mit keinem neuen Entwurf rechnen sollten.

L&D ist der Caterer / Casinobetreiber der (Rest-)Ministerien in Bonn  ;)

Da werden dann wohl derzeit ziemlich viele Abstimmungstreffen beim gemeinsamen Mittag abgehalten?

DeltaR95

#7644
Fakt ist doch, dass man dank der Krise im arabischen Raum und der Blockade der Straße von Hormus mit jeder Berechnung der aA auf Grundlage eines MÄE von 2025 schon wieder eine faktisch unzureichende Besoldungsstruktur erlässt.

Eigentlich muss der Besoldungsgesetzgeber jetzt entweder eine Prognose für das MÄE 2026 treffen, welche die derzeitigen stark steigenden Preise abbildet oder aber mit der Berechnung auf Grundlage des MÄE 2025 fortfahren und den Rest mit einer Sonderzahlung abbilden.

So wie ich höre, ist es aber nicht mal vorgesehen, für Dienstreisen mit privatem Kfz oder Abrechnungen nach dem BRKG einfach mal 30 Cent pro km statt 20 Cent pro km zu erstatten. Mal abgesehen davon, dass die Reisebehilfen durch die Deckelung auf einen festen Satz bald auch nicht mehr kostendeckend für Langstreckenpendler sind.

Findet bestimmt jeder wirklich toll, wenn er hört, dass er bei Abordnung/Kommandierung/Versetzung nicht nur nur 2 Reisebeihilfen bekommt, obwohl der Monat 4 Wochenenden hat, sondern er bei jeder durch Reisebeihilfe gedeckten Fahrt immer noch ein Minus macht.

Wie ist sowas eigentlich im Rahmen der aA zu werten? Abordnung und damit verbundene Kosten sind Privatvergnügen des Beamten?

Rheini

Ich denke nicht alles kann man im rahmen der aA regeln. Dafür gibt es ja noch andere gesetzliche Regelungen. Z B. das Reisekostengesetz .....

GeBeamter

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:26Wie ist sowas eigentlich im Rahmen der aA zu werten? Abordnung und damit verbundene Kosten sind Privatvergnügen des Beamten?

Ich denke das ist relativ leicht zu beantworten. Einer Abordnung, die für den Beamten offensichtlich zum derartigen finanziellen Nachteilen führt, dass der Besitzstand nicht gewahrt ist, kann wirksam widersprochen werden. Dann muss der DH sich überlegen, ob er mit der Anordnung nicht auch eine Beförderung verbindet, um dieses Problem zu umgehen.
Gerade in der BW würde das aber aufgrund der häufigen Abordnung lustig werden, wenn man hier überall befördert, um die im System gerade im Offiziersbereich gewünschten, regelmäßigen Verwendungswechsel durchzusetzen.

Ich sehe in der aktuellen Entwicklung auch positive Aspekte, was vermutlich aber daran liegt, dass mich Preissteigerungen bei Energie nicht so hart treffen wie andere.
Der hD des Landes Berlin wurde im vergangenen Urteil in den überwiegenden Zeiträumen als verfassungskonform erachtet, da nur der Parameter des mittelbaren Abstands der Besoldungsgruppen gerissen war.
Der Prüfungszaun beinhaltete aber noch nicht die Preissteigerungen in Folge von Corona und Ukraine Krieg und nun auch nicht die kommenden Steigerungen. Damit bin ich recht optimistisch, dass damit mindestens der Parameter des Verbraucherpreisindex für 2022- heute gerissen wird. Damit könnten auch hDler erfolgreich klagen, sodass der Druck zur Reform der gesamten Besoldungsstruktur, auch rückwirkend, größer wird.

sc204

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:26Eigentlich muss der Besoldungsgesetzgeber jetzt entweder eine Prognose für das MÄE 2026 treffen, welche die derzeitigen stark steigenden Preise abbildet oder aber mit der Berechnung auf Grundlage des MÄE 2025 fortfahren und den Rest mit einer Sonderzahlung abbilden.

Also immer Widerspruch einlegen, weil am Jahresende das MÄE für das abgelaufende Jahr noch nicht feststeht?!

Verwaltungsgedöns

Wenn unser Sold sich zukünftig nach dem MÄE ausrichtet, kann dieser dann zukünftig sinken, wenn es wirtschaftlich bergab geht? Seit vielen Monaten werden ja dramatisch Arbeitsplätze abgebaut. Es wird auch häufig von Deindustrialisierung gesprochen.

MOGA

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 12:03Wenn unser Sold sich zukünftig nach dem MÄE ausrichtet, kann dieser dann zukünftig sinken, wenn es wirtschaftlich bergab geht? Seit vielen Monaten werden ja dramatisch Arbeitsplätze abgebaut. Es wird auch häufig von Deindustrialisierung gesprochen.
Es geht icht darum ob es wirtschaftlich bergab geht. Wenn ein Brötchen nur noch 10 cent kostet und der liter Sprit 75 cent ist es ja auch nachvollziehbar...
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