Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

sc204

Können die ja nicht, weil sie das entsprechende Gesetz - sollten sie es für verfassungswidrig halten - dem Bundes- oder Landesverfassungsgericht vorlegen müssen, damit diese über die Vereinbarkeit mit der (Landes-) Verfassung entscheiden können. Ich hänge etwas an der Frage, ob es da ernsthafte Zweifel geben kann, dass die Berücksichtigung eines Partnereinkommens verfassungswidrig ist. Kann mir da mal jemand Contra geben? Ich habe Art. 6 GG immer so verstanden, dass er jede Diskriminierung wegen der Ehe verbietet, außer sie ist durch außergewöhnliche Sachgründe gerechtfertigt. Die Berücksichtigung eines Partnereinkommens verstößt gegen diesen Grundsatz doch sehr offensichtlich. Denn nur wenn ich in einer Ehe bin, wird ein fiktives Partnereinkommen zu Lasten meines Besoldungsanspruchs berechnet. Fahre ich ansonsten gleich - Partner, gemeinsamer Haushalt etc., bin aber nicht über das formale Band der Ehe mit meinem Partner verbunden, greift die Regelung nicht. Noch offensichtlicher geht Ehediskriminierung doch nicht? Worüber diskutiert man da? Danke!

JayBrak

Zitat von: sc204 in Gestern um 21:08Können die ja nicht, weil sie das entsprechende Gesetz - sollten sie es für verfassungswidrig halten - dem Bundes- oder Landesverfassungsgericht vorlegen müssen, damit diese über die Vereinbarkeit mit der (Landes-) Verfassung entscheiden können. Ich hänge etwas an der Frage, ob es da ernsthafte Zweifel geben kann, dass die Berücksichtigung eines Partnereinkommens verfassungswidrig ist. Kann mir da mal jemand Contra geben? Ich habe Art. 6 GG immer so verstanden, dass er jede Diskriminierung wegen der Ehe verbietet, außer sie ist durch außergewöhnliche Sachgründe gerechtfertigt. Die Berücksichtigung eines Partnereinkommens verstößt gegen diesen Grundsatz doch sehr offensichtlich. Denn nur wenn ich in einer Ehe bin, wird ein fiktives Partnereinkommen zu Lasten meines Besoldungsanspruchs berechnet. Fahre ich ansonsten gleich - Partner, gemeinsamer Haushalt etc., bin aber nicht über das formale Band der Ehe mit meinem Partner verbunden, greift die Regelung nicht. Noch offensichtlicher geht Ehediskriminierung doch nicht? Worüber diskutiert man da? Danke!

Es ist ein fiktives Partnereinkommen, das unabhängig von der Ehe gilt. Es bezieht sich allgemein auf Haushaltsgemeinschaften. Dementsprechend ist auch keine Diskriminierung der Ehe gegeben.

Robertbob

Woher soll mein Dienstherr wissen, ob ich einer Haushaltsgemeinschaft mit jemandem lebe? Das kann ja theoretisch heute so und morgen wieder ganz anders sein.

Uriex

https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/Broschueren/fm_26.03.2026.pdf

Letzter Satz:

"Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden. Wie angekündigt wird die Übertragung 1:1 zu erfolgen."

Wie fast zu erwarten war haben findige MA im FM die Besoldung offensichtlich wieder schönrechnen können, wenn es nur zur reinen Übertragung kommt.


Casiopeia1981

Die Pressemitteilung nimmt keinen Bezug zur AA! Das ist weder positiv noch negativ, sondern einfach Stand der Dinge, weil die Ergebnisse aus der Analyse der BVerfGE noch nicht vorliegen.

Ich würde jetzt erstmal den politischen Prozess zur Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung abwarten, bevor hier Vermutungen angestellt werden, wer im FM was wie schön rechnet.

In der Zwischenzeit freuen wir uns erst einmal über die Ergebnisse des Modernisierungsprozesses.

Der Obelix

Man sieht dass dies alles Sachen sind die erstmal nicht viel kosten dürfen!

Justi1964

Zitat von: Casiopeia1981 in 16.02.2026 18:22Wenn man die Besoldung genau vergleicht, dann hat das Land Hessen, das früher mal schlechter bis gleich mit NRW gezahlt hat, längst Konsequenzen gezogen und das Besoldungsniveau signifikant erhöht.

Ich gehe davon aus, dass wir in NRW auf absehbare Zeit eine massive Erhöhung durch die Rechtsprechung erhalten werden.

Absehbare Zeit?😏

Justi1964

Das erinnert mich an das Schönreden der Gewerkschaften nach den Tarifanschlüssen, was schon fast Tradition hat.😩
Zitat von: Uriex in Heute um 14:02https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/Broschueren/fm_26.03.2026.pdf

Letzter Satz:

"Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden. Wie angekündigt wird die Übertragung 1:1 zu erfolgen."

Wie fast zu erwarten war haben findige MA im FM die Besoldung offensichtlich wieder schönrechnen können, wenn es nur zur reinen Übertragung kommt.

PaddyB

Wird der Familienzuschlag pauschaliert?  Bzw ist der davon betroffen? Das wäre für große Familien ja ein krasser Einschnitt? Bzw geht so etwas, dass das Land sagt ,,Du bekommst nun deutlich weniger?"

Besoldeter

Zitat von: PaddyB in Heute um 17:37Wird der Familienzuschlag pauschaliert? "

Nein, es geht um Zulagen, z.B. Erschwerniszulagen, nicht um (Familien)Zuschläge.

Besoldeter

Zitat von: JayBrak in Heute um 09:13Es ist ein fiktives Partnereinkommen, das unabhängig von der Ehe gilt. Es bezieht sich allgemein auf Haushaltsgemeinschaften. Dementsprechend ist auch keine Diskriminierung der Ehe gegeben.

Ich sehe eine Diskriminierung auch eher gegenüber Ledigen anstatt anderen Partnerschaftsformen. Gleichzeitig erhalten Ledige keine Familienzuschläge. Eventuell ist das ja das Argument in NRW, Bayern usw.

nero

Lebensarbeitszeitkonto ne feine Sache. Ist ja quasi eine indirekte Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Stunden.

Robertbob

Zitat von: Besoldeter in Heute um 18:33Ich sehe eine Diskriminierung auch eher gegenüber Ledigen anstatt anderen Partnerschaftsformen. Gleichzeitig erhalten Ledige keine Familienzuschläge. Eventuell ist das ja das Argument in NRW, Bayern usw.
Wenn ich lediglich bin und ich mit einer Partnerin/ einem Partner, welche über ein eigenes Einkommen verfügt,  zusammenlebe, habe ich zwar keinen Familienzuschlag,  muss mir aber auch nicht ein Partnereinkommen anrechnen lassen.

Besoldeter

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:01Wenn ich lediglich bin und ich mit einer Partnerin/ einem Partner, welche über ein eigenes Einkommen verfügt,  zusammenlebe, habe ich zwar keinen Familienzuschlag,  muss mir aber auch nicht ein Partnereinkommen anrechnen lassen.

So meine ich es auch: Auf der einen Seite diskriminierend, da ohne Ehe keine Anrechnung von Partnereinkommen, mit Ehe dafür ein Familienzuschlag. Ob das nun aber verfassungskonform ist...