Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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simon1979

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 08:33Danke.

Dass es sogar hier drin immer noch Leute gibt, die an ein einfaches Happy End ohne Lug und (Be)Trug durch den DH glauben, zeigt wie fügsam und manipulierbar Otto-Normalo ohne jegliches Wissen da draußen ist. Trotzdem, nichts für Ungut @OnkelU

@simon1979

Ist das wirklich alles, was dir dazu einfällt? Wird dir dieses ständige Verächtlichmachen nicht irgendwann zuwider?
Diese Laissez-faire- und Appeasement-Haltung ist doch genau das, was die AfD stärkt und unser Land in schwierige Entwicklungen führt.
Setz dich doch erst einmal inhaltlich mit dem Beitrag auseinander, bevor du dich darüber lustig machst.

Jedem wie er es verdient.

Frage mich tatsächlich, warum manche hier im Forum überhaupt in den Staatsdienst gegangen sind, wenn alles so schlimm ist.

Augen auf bei der Berufswahl, würde meine Oma sagen. Es steht jedem zu, den Verein wieder zu verlassen. Aber anscheinend beschwert man sich lieber und genießt dann doch irgendwie dir Vorzüge des Staatsdienstes.

wieauchimmer

Zitat von: simon1979 in Heute um 07:27Fritze, bist du das? Fängst bei Ehegattensplitting an und hörst bei Zuwanderung auf. Oder hattest du und der olle Fritze einfach nur den gleichen Rednerschreiber?

Ich habe weder das Wort "Zuwanderung" verwendet noch irgendetwas in diesem Kontext impliziert. Deine Assoziation lässt jedoch tief blicken und war vermutlich eher ein elegantes Eigentor deinerseits.

Aber um dich nicht ganz im Dunkeln zu lassen: Das Wort, das du suchst, lautet "Realitätsverweigerung". Und genau darauf basieren im Übrigen etwa 90 % der Beiträge in diesem Thread. Denn die aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen in unserem Land lassen recht eindeutig darauf schließen, dass es nie eine aA geben wird. Man kann sich daher die ganze Akribie in Bezug auf irgendwelche Rechenmodelle, die auf vermeintlichen "Vorreitern" anderer Länder beruhen, auch sparen. Es wird wie bei den Ländern am Ende auch beim Bund auf eine Schadenbegrenzung hinauslaufen, bei der 80% der bediensteten nahezu leer ausgehen werden. Obgleich ist das Geschriebene natürlich unterhaltsam, wenn man die versteckte satirische Komponente erst einmal wahrnimmt. Und wie gesagt, selbst wenn hier eine Aussicht auf angemessene Heilung im Raum stände, würde ich sie jederzeit gegen einige andere Baustellen in unserem Land eintauschen. Was bringen mir 500€ mehr im Monat, wenn es rechts und links überall knallt? Ich hatte innerhalb der letzte Woche 2 Einbrüche, mitten im Wohngebiet einer Großstadt. Von der aA kaufe ich mir eine private Security - für die nächtliche Zeit in der ich schlafen sollte und dann vielleicht auch in Ruhe schlafen kann. Oder ich kauf mir ein paar Schäferhunde, damit meine Kinder jederzeit unseren Garten ohne Hintergedanken nutzen können. Das ist die Realität.

abi

Stellungnahme vom Richterbund Mecklenburg-Vorpommernz um Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Quelle

Zitat:
Wir haben Verständnis für die angespannte Haushaltssituation des Landes und sind bereit,
unseren Teil beizutragen; gleichwohl ist eine amtsangemessene Alimentation
verfassungsrechtlich geboten
...
...Unverständnis besteht unsererseits zudem hinsichtlich der zeitlichen Abläufe und der
Verfahrenshandhabung. Seitens der Finanzverwaltung war man zunächst nicht bereit, sich auf
Musterverfahren zur Klärung der Rechtslage zu verständigen. Damit wurden die Kolleginnen
und Kollegen förmlich in den Widerspruch und die Klageerhebung getrieben. Dass die
Verwaltung nunmehr offenbar nicht in der Lage ist, angemessen mit der dadurch entstandenen
Verfahrenslast umzugehen, stellt eine unnötige Belastung sämtlicher involvierter Akteurinnen
und Akteure dar.
Angesichts der Tatsache, dass sowohl der Tarifabschluss als auch die Parameter des
Bundesverfassungsgerichts seit geraumer Zeit bekannt sind, erscheint es zudem fragwürdig, die
Entkoppelung der amtsangemessenen Alimentation von der Tarifübertragung mit ausstehenden
Berechnungen zu begründen und den Verbänden lediglich eine Frist von einer Woche zur
Stellungnahme einzuräumen
. Das Hinausschieben auf einen unbestimmten Zeitpunkt nach den
Landtagswahlen halten wir für ein fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen.


Dass ein anderer und konstruktiver Umgang möglich ist, zeigt Schleswig-Holstein: Dort
wurden unter identischen zeitlichen Rahmenbedingungen bereits konkrete Lösungen erarbeitet
und veröffentlicht.


Beamtenhustler

Zitat von: simon1979 in Heute um 09:14Jedem wie er es verdient.

Frage mich tatsächlich, warum manche hier im Forum überhaupt in den Staatsdienst gegangen sind, wenn alles so schlimm ist.

Augen auf bei der Berufswahl, würde meine Oma sagen. Es steht jedem zu, den Verein wieder zu verlassen. Aber anscheinend beschwert man sich lieber und genießt dann doch irgendwie dir Vorzüge des Staatsdienstes.

Jetzt bin ich mir sicher, dass du den Beitrag nicht gelesen hast. Was hat die Berufswahl mit den von wieauchimmer angesprochenen Punkten zu tun? Ändert sein Austritt aus dem Staatsdienst etwas an den Zuständen?

wieauchimmer

#7864
Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 09:37Jetzt bin ich mir sicher, dass du den Beitrag nicht gelesen hast. Was hat die Berufswahl mit den von wieauchimmer angesprochenen Punkten zu tun? Ändert sein Austritt aus dem Staatsdienst etwas an den Zuständen?

Manche setzen Staats- und Regierungskritik fälschlicherweise gleich und denken auch, dass ein Amtseid den Artikel 5 für jene Person außer Kraft setzt. Im Dienst würde ich den Staat und selbst die Regierung jederzeit in einem möglichst gutem Licht dastehen lassen, da ich dafür bezahlt werde und einen Eid abgelegt habe. Privat, wie in diesem Forum, ist es meine Sache, wie ich vergangene und aktuelle Regierungen bewerte. Aber dieser vermeintliche Widerspruch ist für manche offenbar schwer zu verstehen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:07Mal eine blöde Frage ...

Müsste sich die Beamtenbesoldung nicht sogar noch weiter erhöhen?
Wenn man von der Alleinverdienerfamilie ausgeht, nutzt der Alleinverdiener ja das Ehegattensplitting und dadurch steigt die Nettobesoldung bei gleicher Bruttobesoldung.
Wird dieser "Steuervorteil" bei Alleinverdienern nicht mehr gewährt, müsste im gleichen Atemzug ja die Bruttobesoldung steigen, damit bei einer schlechteren Steuerklasse das Mindestnetto wieder rauskommt.

Zitat von: Der Obelix in Heute um 08:13Ich meine dass das BVerfG in seinen letzten Entscheidungen immer die StK 3 gesetzt hat um die Konstellation sauber abzudecken. Die Möglichkeit als Alleinverdiener/-in tauchte m.E. nicht in den Entscheidungen auf der letzten Jahre.

In § 39a Absatz 2 Satz 6 EStG können wir Folgendes lesen: ,,Für den zu versteuernden Jahresbetrag ist die Jahreslohnsteuer in den Steuerklassen I, II und IV nach § 32a Absatz 1 sowie in der Steuerklasse III nach § 32a Absatz 5 zu berechnen." Und im genannten § 32a Absatz 5 steht wiederum: ,,Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)."

Mit anderen Worten: Die Steuerklasse III ist exakt so ,,kalibriert", dass sie die Steuerlast eines Alleinverdieners im aktuellen Ehegattensplitting-Regime abbildet.


Somit liegt Alexander diesbezüglich völlig richtig: Eine etwaige Modifikation des Ehegattensplittings (ich rechne nicht mit einer kompletten Abschaffung, sondern eher mit einer Reduktion) führt – zumindest in der aktuellen BVerfG-Besoldungs-Arithmetik – automatisch und zwingend zu einer höheren erforderlichen Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten, um das Gebot der (Netto-)Mindestbesoldung einzuhalten.

Insofern sollte der ,,Aufschrei" seitens der Beamtenschaft gegebenenfalls einen Tick gedämpfter ausfallen..  8)

Knecht

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:18Insofern sollte der ,,Aufschrei" seitens der Beamtenschaft gegebenenfalls einen Tick gedämpfter ausfallen..  8)

... weil ja die theoretischen Regelungen alle so toll umgesetzt werden? *hust*

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:18In § 39a Absatz 2 Satz 6 EStG können wir Folgendes lesen: ,,Für den zu versteuernden Jahresbetrag ist die Jahreslohnsteuer in den Steuerklassen I, II und IV nach § 32a Absatz 1 sowie in der Steuerklasse III nach § 32a Absatz 5 zu berechnen." Und im genannten § 32a Absatz 5 steht wiederum: ,,Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)."

Mit anderen Worten: Die Steuerklasse III ist exakt so ,,kalibriert", dass sie die Steuerlast eines Alleinverdieners im aktuellen Ehegattensplitting-Regime abbildet.


Somit liegt Alexander diesbezüglich völlig richtig: Eine etwaige Modifikation des Ehegattensplittings (ich rechne nicht mit einer kompletten Abschaffung, sondern eher mit einer Reduktion) führt – zumindest in der aktuellen BVerfG-Besoldungs-Arithmetik – automatisch und zwingend zu einer höheren erforderlichen Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten, um das Gebot der (Netto-)Mindestbesoldung einzuhalten.

Insofern sollte der ,,Aufschrei" seitens der Beamtenschaft gegebenenfalls einen Tick gedämpfter ausfallen..  8)

Gedämpft wird in der Regel bei solchen Maßnahmen wohl das Netto-Einkommen. Zumindest, bis sich das BVerfG dann nach ein paar Jahren zu einer Entscheidung durchringt.

Ich sehe die Abschaffung verfassungsrechtlich aber auch nicht, zumindest nicht alternativlos. Ggf. Familiensplitting wie in Frankreich.

Besteuerung erfolgt ja wohl immer noch nach Leistungsfähigkeit.

Bundesjogi

Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:19Soweit nicht falscht, aber leider am Thema vorbei.
Vergleichsmaßstab für uns sind nicht die Arbeitnehmer in den Betrieben. Maßstab für uns ist dass, was das Bundesverfassungsgericht urteilt.

Und das wird uns von unserem Dienstherren mit Fadenscheinigen Gründen vorenthalten und wir sind, im Gegensatz zum Arbeitnehmer in seinem Verhältnis zu seinem Arbeitgeber, nahezu wehrlos.

Ich finde solche Beiträge wie den von Netzguru, Julianx oder der Kollegin aus Frankfurt sehr wichtig. Die zeigen auf, welcher Schaden hier angerichtet wird und es für uns Beamte eben nicht um die zweite Wohnung oder den zweiten Porsche geht, wie es in manchen Medien insuiert wird.
Das war mir ja noch gar nicht klar, danke! :P Ne mal ernsthaft, natürlich geht's primär um Gesetze und deren Auslegung. Deshalb habe ich mich nach dem letzten Urteil ja auch um Interpretation bemüht. Bringt aber aktuell nix mehr, weil es keine neuen Informationen gibt. Und man sieht hier im Thread, wie unterschiedlich man das Urteil interpretieren kann und noch viel mehr durch Reaktionen der Landesbesolder. Deshalb geht es in solchen Posts mit persönlichen Situationen ja auch weniger um die Amtsangemessenheit an sich (die wir ja eh alle nicht kennen) sondern um die Angemessenheit auf einer Erwartungsebene. Und da macht dann der Vergleich mit anderen total Sinn. Und hier gibt es teilweise eine Echokammer, in der man sich gegenseitig zuspricht, wie sehr man doch benachteiligt ist (obwohl wir das überhaupt nicht wissen, wir tun nur so). Dabei ist es viel gesünder und auch angebracht, sich klar zu machen was gut ist und eine realistische Erwartungshaltung zu haben. Das wollte ich unterstützen.

Um noch mal klar zu machen wie wenig wir die Intentionen des BVerFG ergründen können: noch vor kurzem war hier breiter Konsens, dass Kindergeld oder Steuerklasse nicht berücksichtigt werden kann. Das wurde beides einfach so jetzt eingebaut. Es bleibt deshalb nichts als abzuwarten und sich dabei nicht verrückt zu machen. Wenn man sich ständig nur einredet, dass man ja so schlimm benachteiligt wird (obwohl es auch positive Seiten gibt, die man aber für selbstverständlich nimmt oder gezielt weglässt) kommt man am Ende wie einige hier im Thread darauf (ich denke es sind ja alles Beamter hier) radikale Parteien zu wählen, die die FDGO in Teilen und damit komplett, denn es gibt hier nur ganz oder gar nicht, ablehnen, die wir alle zu verteidigen geschworen haben. Das kann man nicht ohne Pathos sagen. Und das sollte man als Beamter vermeiden.

Ryan

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:18In § 39a Absatz 2 Satz 6 EStG können wir Folgendes lesen: ,,Für den zu versteuernden Jahresbetrag ist die Jahreslohnsteuer in den Steuerklassen I, II und IV nach § 32a Absatz 1 sowie in der Steuerklasse III nach § 32a Absatz 5 zu berechnen." Und im genannten § 32a Absatz 5 steht wiederum: ,,Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)."

Mit anderen Worten: Die Steuerklasse III ist exakt so ,,kalibriert", dass sie die Steuerlast eines Alleinverdieners im aktuellen Ehegattensplitting-Regime abbildet.


Somit liegt Alexander diesbezüglich völlig richtig: Eine etwaige Modifikation des Ehegattensplittings (ich rechne nicht mit einer kompletten Abschaffung, sondern eher mit einer Reduktion) führt – zumindest in der aktuellen BVerfG-Besoldungs-Arithmetik – automatisch und zwingend zu einer höheren erforderlichen Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten, um das Gebot der (Netto-)Mindestbesoldung einzuhalten.

Insofern sollte der ,,Aufschrei" seitens der Beamtenschaft gegebenenfalls einen Tick gedämpfter ausfallen..  8)

Naja, wir wissen doch alle, wer in der "Dreiecksbeziehung" dafür aufkommen wird: Der Ehepartner des Beamten. Der hat nämlich nunmehr einen "Anreiz", sein fiktives Einkommen durch Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit zu erhöhen, um die höhere, tatsächliche Steuerbelastung auszugleichen (-> Erlösung aus der fiktiven Teilzeitfalle).

SonicBoom

#7870
Zitat von: Bundesjogi in Heute um 12:03Das war mir ja noch gar nicht klar, danke! :P Ne mal ernsthaft, natürlich geht's primär um Gesetze und deren Auslegung. Deshalb habe ich mich nach dem letzten Urteil ja auch um Interpretation bemüht. Bringt aber aktuell nix mehr, weil es keine neuen Informationen gibt. Und man sieht hier im Thread, wie unterschiedlich man das Urteil interpretieren kann und noch viel mehr durch Reaktionen der Landesbesolder. Deshalb geht es in solchen Posts mit persönlichen Situationen ja auch weniger um die Amtsangemessenheit an sich (die wir ja eh alle nicht kennen) sondern um die Angemessenheit auf einer Erwartungsebene. Und da macht dann der Vergleich mit anderen total Sinn. Und hier gibt es teilweise eine Echokammer, in der man sich gegenseitig zuspricht, wie sehr man doch benachteiligt ist (obwohl wir das überhaupt nicht wissen, wir tun nur so). Dabei ist es viel gesünder und auch angebracht, sich klar zu machen was gut ist und eine realistische Erwartungshaltung zu haben. Das wollte ich unterstützen.

Um noch mal klar zu machen wie wenig wir die Intentionen des BVerFG ergründen können: noch vor kurzem war hier breiter Konsens, dass Kindergeld oder Steuerklasse nicht berücksichtigt werden kann. Das wurde beides einfach so jetzt eingebaut. Es bleibt deshalb nichts als abzuwarten und sich dabei nicht verrückt zu machen. Wenn man sich ständig nur einredet, dass man ja so schlimm benachteiligt wird (obwohl es auch positive Seiten gibt, die man aber für selbstverständlich nimmt oder gezielt weglässt) kommt man am Ende wie einige hier im Thread darauf (ich denke es sind ja alles Beamter hier) radikale Parteien zu wählen, die die FDGO in Teilen und damit komplett, denn es gibt hier nur ganz oder gar nicht, ablehnen, die wir alle zu verteidigen geschworen haben. Das kann man nicht ohne Pathos sagen. Und das sollte man als Beamter vermeiden.

Die Wahlen sind frei, gleich und geheim insbesondere um die Menschen vor solcher Beeinflussung zu befreien. Steht aufm Wahlzettel? ja, also physisch Wählbar? okay. Ansonsten sitzen und ruhig sein gell. Braucht hier niemand niemanden auf irgendeinen Ethos zu verweisen wenn sich die DH verhalten als wären es die 1% Menschen, die genetisch und biologisch ohne Gewissen und ohne Reue zur Welt kommen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Ryan in Heute um 12:21Naja, wir wissen doch alle, wer in der "Dreiecksbeziehung" dafür aufkommen wird: Der Ehepartner des Beamten. Der hat nämlich nunmehr einen "Anreiz", sein fiktives Einkommen durch Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit zu erhöhen, um die höhere, tatsächliche Steuerbelastung auszugleichen (-> Erlösung aus der fiktiven Teilzeitfalle).
Meine Aussage basierte natürlich auf meiner Erwartung, dass das BVerfG der Anrechnung eines (fiktiven) Partnereinkommens bei der Ermittlung der Mindestbesoldung in wenigen Wochen demnächst einen Riegel vorschieben wird.

Mit Blick auf Leitsatz 7 (in Verbindung mit Leitsatz 2) des aktuellen BVerfG-Beschlusses bin ich diesbezüglich recht zuversichtlich..

BVerfGBeliever

#7872
Zitat von: Bundesjogi in Heute um 12:03noch vor kurzem war hier breiter Konsens, dass Kindergeld oder Steuerklasse nicht berücksichtigt werden kann.
1.) Das Kindergeld wurde selbstverständlich schon immer berücksichtigt. Siehe beispielhaft auf Seite 12 der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Faeser-Entwurf.

2.) Die Steuerklasse ist völlig irrelevant für die Höhe der zu zahlenden Steuer, sondern sorgt lediglich für eine zeitliche Verschiebung. Beispiel: Ist ein verheirateter Alleinverdiener in Steuerklasse I, dann werden ihm zunächst zu hohe Steuern abgezogen, die er jedoch anschließend im Rahmen der Steuererklärung zurückerhält. Ist er hingegen in Steuerklasse III, werden ihm direkt die korrekten Steuern abgezogen (natürlich jeweils ohne Berücksichtigung aller weiteren steuerrelevanten Details).

Rheini

Zitat von: simon1979 in Heute um 09:14Jedem wie er es verdient.

Frage mich tatsächlich, warum manche hier im Forum überhaupt in den Staatsdienst gegangen sind, wenn alles so schlimm ist.

Augen auf bei der Berufswahl, würde meine Oma sagen. Es steht jedem zu, den Verein wieder zu verlassen. Aber anscheinend beschwert man sich lieber und genießt dann doch irgendwie dir Vorzüge des Staatsdienstes.

Es gibt da einen Unterschied zwischen einem Beruf in dem man innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen so bezahlt wird, dass man diesen Beruf nicht ergreifen möchte und einen Beruf der derzeit nicht innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bezahlt wird.

Oder was sagte deine Oma zu dem Sachverhalt das man zu Unrecht zuwenig bekommt? Halte auch noch die andere Wange hin?