[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Besoldeter

Betrifft mich zwar nicht, da anderes Bundesland, aber vielleicht für einzelne in SH von Interesse: https://archive.is/W6hEk
(Nachzahlung R- und W-Bedoldung)

GoodBye

4710 Euro BRUTTO! in R1 Stufe 1 für 2025 UND 2026?! 😂😂😂😂😂😂😂😂😂




Besoldeter

Zitat von: GoodBye in 26.03.2026 21:254710 Euro BRUTTO! in R1 Stufe 1 für 2025 UND 2026?! 😂😂😂😂😂😂😂😂😂





Entspricht im Durchschnitt 3,7% pro Jahr. Schade, dass man die Ws nicht lesen kann.

HansGeorg

W1      5572 Euro   Juniorprofessoren (Einsteigerposition in der Hochschullaufbahn)
W2      6128 Euro   Professoren an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule, Kanzler der Fachhochschulen Flensburg, Lübeck, und Westküste, Muthesius Kunsthochschule und der Musikhochschule
W3      6910 Euro   Universitätsprofessor, Kanzler der Universitäten und der HAW Kiel, Präsidenten einer Hochschule

GoodBye

Da sollte man schon aufpassen. Nicht das im Kleingedruckten steht:

,,Hiermit erledigt sich Ihr Widerspruch vom..."

Besoldeter

Zitat von: HansGeorg in 26.03.2026 21:58W1      5572 Euro   Juniorprofessoren (Einsteigerposition in der Hochschullaufbahn)
W2      6128 Euro   Professoren an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule, Kanzler der Fachhochschulen Flensburg, Lübeck, und Westküste, Muthesius Kunsthochschule und der Musikhochschule
W3      6910 Euro   Universitätsprofessor, Kanzler der Universitäten und der HAW Kiel, Präsidenten einer Hochschule

Danke


HansGeorg

"Der 2. Senat lehnte diesen Antrag als unbegründet ab, weil die Beamtengewerkschaft nicht in ihren eigenen Rechten betroffen sei.

Auch die mitverhandelte Klage eines A-10-Beamten gegen seinen Selbstbehalt (160 Euro im Jahr) verwarf der Senat. Begründung: Das Land dürfe laut Beamtengesetz die Beihilfe sozialverträglich mindern und durch einen Selbstbehalt den Haushalt entlasten."


Der Ausgang lag eigentlich auf der Hand und ist nichts überraschendes. Das Hauptverfahren wird dann wohl nach Karlsruhe gehen.


Malkav

Zitat von: HansGeorg in 27.03.2026 09:45Der Ausgang lag eigentlich auf der Hand und ist nichts überraschendes. Das Hauptverfahren wird dann wohl nach Karlsruhe gehen.

Ich rechne eher damit, dass das OVG auch das Hauptsacheverfahren mit der Begründung abbügelt, dass der Kläger vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung einer verfassungswidrigen Unteralimentation zu klagen habe (inklusive der Runde über das BVerfG gem. Beschl. v. 11.11.2025 - ggf. Reperaturgesetz durch LT - ggf. Prüfung des Reparaturgesetzes durch VG - ggf. weitere Runde über das BVerfG).

Ich finde die Logik des OVG aber schon ein wenig verquer:

  • Alle Gerichte sind sich einig, dass der Rechtsschutz in Alimentationsklagen zu langsam ist und beschleunigt werden muss
  • Das Land räumt selbst ein, dass die Alimentation 2025 nicht die Mindestbesoldung erreicht, sodass nachzubessern ist
  • § 16 BhVO drückt A 10 noch weiter unter die Mindestbesoldung
  • Entlastung der Beamten durch Aufhebung des Selbstbehaltes durch das OVG geht nicht, weil man kann ja gegen die Alimenation als ganzes klagen, was auch zumutbar sei
  • repeat Nr. 1

Jetzt hat man doch mit 80% MÄE einen ganz festen Maßstab, welchen man mit dem Netto von A 10 inkl. Familienzuschlag etc. einfach vergleichen kann.

Nettobesoldung < 80% MÄE = Kein Selbstbehalt zulässig ... aber das würde die Rechtsdurchsetzung effektiver machen und kurzfristig wirken. Sowas kann natürlich nicht gewollt sein, weil die Folgen ja nicht erst nächste Legislaturperiode aufträten.

Elba

gibt es mittlerweile ein Update oder einen Rechner?
Es war doch geplant, die ersten Zahlungen mit der Maibesoldung auszuzahlen...

Malkav

Zitat von: Elba in Gestern um 11:06Es war doch geplant, die ersten Zahlungen mit der Maibesoldung auszuzahlen...

Also laut Pressemitteilung des FiMi vom 05.03.2026 ist dem nicht so. "Ziel ist, die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für 2025 und 2026 noch in diesem Jahr auszuzahlen."

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2026/20260305_Besoldungs_Versorgungsanpassung_25_bis_27

Elba

Laut @Hansgeorgs Eintrag, indem er dankenswerter Weise die Konferenz zusammengefasst hat, sagte sie folgendes: ,,Der zeitliche Ablauf der Umsetzung ist eng getaktet: Zunächst wird das Ende der Erklärungsfrist der Gewerkschaften am 13. März abgewartet, woraufhin die Landesregierung die Tarifergebnisse für die Angestellten unmittelbar umsetzen will. Der eigentliche Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung soll bis Ende März oder Anfang April fertiggestellt werden. Ziel der Ministerin ist es, diesen Entwurf noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen, um das Gesetz nach der zweiten Lesung spätestens im Herbst final zu verabschieden. Eine erste Auszahlung der neuen Bezüge – möglicherweise schon mit den Mai-Gehältern – wird im Hintergrund bereits programmtechnisch vorbereitet, auch wenn dies noch unter Vorbehalt steht."


Daher meine Frage :-) Aber anscheinend gibt es da noch nichts Neues. Ich bin auf jeden Fall gespannt.

tantekaethe

Ich könnte mir vorstellen, dass damit eher die Tariferhöhung der Angestellten gemeint war.

HansGeorg

Geplant ist meines Wissens weiterhin die Auszahlung mit den Mai Bezügen unter Vorbehalt. Dazu müsste aber mindestens der Finanzausschuss grünes Licht zum Entwurf geben. Da die Sitzung am 16. April die letzte ist, die noch vor dem Zahlungslauf stattfinden wird, muss es also dann passieren. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass die Tagesordnungspunkte gerne auch noch kurz vor der Sitzung erweitert oder geändert werden, deswegen hat der jetzige Plan wenig Aussagekraft ab da noch was kommt. Kabinett ist nächste Woche am 14. wieder. Kann also passen von der Zeit her den Entwurf noch rechtzeitig vom Kabinett in den Landtag einzubringen. Technisch ist in KoPers wohl bereits alles hinterlegt und es muss nur auf den Knopf gedrückt werden.