Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Perikles

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 08:37Was soll der Mist mit dem "angenommenen partnereinkommen" von 20.000€ im Jahr AB 2021??? Spinnen die ? Das Gericht hat doch klar gesagt das der Beamte eine 4K Family ALLEINE versorgen muss?!


Keine Angst, die 20.000 EUR gelten nur für 2021-2023, bis 2026 steigt dieses schrittweise auf 22.648,00 EUR, also satte 13,24% und damit wesentlich schneller als die Besoldung...

DerGrenzbeamte

Habe den Entwurf nur ganz kurz überflogen, aber mir fällt jetzt schon auf, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Jahr 2025 schonmal nicht vollständig übertragen wird. Die Erhöhung der Jahressonderzahlung fehlt und ich kann auch nichts zum zusätzlichen Urlaubstag ab dem Jahr 2027 finden...

Kaffee247

ich bin Techniker, ich raff das alles nicht :D
Was sind die wichtigen Seiten? A8 S4, verheiratet, 1 Kind

Der Obelix

69 Prozent Ruhegehaltssatz ist auch der Knaller :-X

wieauchimmer

Zitat von: Perikles in Gestern um 08:46Keine Angst, die 20.000 EUR gelten nur für 2021-2023, bis 2026 steigt dieses schrittweise auf 22.648,00 EUR, also satte 13,24% und damit wesentlich schneller als die Besoldung...

Ändert trotzdem nichts daran, dass die meisten Familien nicht vom ergänzendem Familienzuschlag profitieren werden. Die Schwelle ist derart niedrig, dass ein Partner mit 30h/Woche sehr wahrscheinlich bereits für ein Wegfall sorgt.

Ndsftw

Zitat von: Der Obelix in Gestern um 08:4869 Prozent Ruhegehaltssatz ist auch der Knaller :-X

Immer mit der Ruhe, das ist vermutlich nur auf dem Papier eine Kürzung. Wenn man den aktuellen Satz 71,75% nimmt und mal 0,9901 Faktor nimmt und noch die 1,8% Pflegeabzug berücksichtigt, landet man auch genau bei 69,76%.

Bundi

#8481
Verstehe ich den §79e richtig ?

Ausgleichszahlungen für die Jahre 2021–2025 für alle ab 3 Kindern ?
Das würde ja bedeuten, es wird unterstellt, bei jedem mit z. B. 2 Kindern wäre die Alimentation in dem Zeitraum verfassungsgemäß.

Fuer den Zeitraum ab 2026 soll die Besoldung gem. den im Entwurf enthaltenen Tabellen um ca. 5 % steigen, um eine aA darzustellen.
Da ich aber ab 2026 auch keine 3 Kinder habe, aber offensichtlich die bisherige Besoldung verfassungswidrig ist, sonst gäbe es ja keine Erhöhung, wie kann dann derselbe DH für die Jahre 2021–2025 mittels 79e annehmen, die Besoldung eines Beamten mit 2 Kindern war verfassungsgemäß ?

Heißt für mich für die Vergangenheit bekommen nur Beamte mit 3 Kindern eine Nachzahlung und ab 2026 wird auch für alle mit weniger Kindern die Besoldung erhöht.

Habe den Entwurf nur auf die Schnelle überflogen, daher vielleicht eine dumme Frage ?

Seppo84


wieauchimmer

Zitat von: Bundi in Gestern um 08:54Verstehe ich den §79e richtig ?

Ausgleichszahlungen für die Jahre 2021–2025 für alle ab 3 Kindern ?
Das würde ja bedeuten, es wird unterstellt, bei jedem mit z. B. 2 Kindern wäre die Alimentation in dem Zeitraum verfassungsgemäß.

Habe den Entwurf nur auf die Schnelle überflogen, daher vielleicht eine dumme Frage ?

Ja, im Kern liest du § 79e richtig: Er ist im Entwurf als rückwirkende Ergänzungszahlung für Beamtinnen, Beamte, Richter und Soldaten mit drei oder mehr Kindern für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 30. April 2026 angelegt.

Wichtig ist aber der zweite Teil: Das bedeutet nicht einfach ,,ab 3 Kindern gibt es pauschal Geld für alle" im Sinne einer allgemeinen Familienleistung. Die Ergänzungszahlung soll nur den verbleibenden Fehlbetrag zur amtsangemessenen Alimentation ausgleichen; die genaue Höhe wird per Rechtsverordnung festgelegt und hängt von den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Monats und vom Median-Äquivalenzeinkommen ab.

Dein Schluss mit den 2 Kindern geht aber nur teilweise in die richtige Richtung. Der Entwurf sagt ausdrücklich, dass Beamte und Soldaten mit einem oder zwei Kindern bereits Ausgleichszahlungen nach § 79c bzw. § 79d erhalten. Für diese Fälle werden also eigene rückwirkende Korrekturen vorgesehen; § 79e ist gerade für die Lücke ab dem dritten Kind gedacht.

Das heißt:
Bei 2 Kindern sagt der Entwurf nicht ,,alles war automatisch verfassungsgemäß und daher gibt es nichts". Er sagt vielmehr:
Für 1 und 2 Kinder werden die festgestellten Defizite über andere Vorschriften ausgeglichen;
für 3 und mehr Kinder reicht dieser Mechanismus nicht, deshalb kommt § 79e dazu.

Kurz gesagt: Ja, § 79e ist die Nachzahlungsschiene ab drei Kindern. Nein, daraus folgt nicht, dass bei zwei Kindern im gesamten Zeitraum automatisch Verfassungskonformität ,,unterstellt" wird. Der Entwurf behandelt die Fallgruppen getrennt und kompensiert sie mit unterschiedlichen Normen.

Der Obelix

A3 Stufe 1 für 2025 : Bruttobesoldung 40.543 €, Prek-Schwelle 53.159 €

Damit schreibt man selbst dass ein Riesenbetrag fehlt.

Und mit Schwupps einem herbeifantasierten Partnereinkommen von 21.883€ sieht alles wieder rosig aus.

Was für eine Punktlandung! Chapeau nach Berlin!

Alexander79

Der Passus ist auch "geil".
Zitat:"Etwaiges Einkommen von Kindern wird bei der Ermittlung der Höhe des ergänzenden Fa-
milienzuschlags mitberücksichtigt, da hiermit die alimentativen Bedarfe der Familie, insbe-
sondere der Kinder gedeckt werden sollen."

gio

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 09:01Der Passus ist auch "geil".
Zitat:"Etwaiges Einkommen von Kindern wird bei der Ermittlung der Höhe des ergänzenden Fa-
milienzuschlags mitberücksichtigt, da hiermit die alimentativen Bedarfe der Familie, insbe-
sondere der Kinder gedeckt werden sollen."

Das ist wahrscheinlich für diejenigen die ihren Kindern Häuser vererbt haben und mieten kassieren:)

Finanzer

@BalBund: Nur mal interessehalber, ist das jetzt der WorstCase oder waren noch schlimmere Entwürfe in der Pipeline?

MasterOf

Jetzt mal ernsthaft gefragt: Was ist, wenn der Ehepartner in den Jahren 2021 bis 2025 weniger verdient hat als die genannten (fiktiven) 20.000 Euro?

wieauchimmer

Zitat von: gio in Gestern um 09:04Das ist wahrscheinlich für diejenigen die ihren Kindern Häuser vererbt haben und mieten kassieren:)

Hiermit werden vielmehr Studenten-Kinder u.ä. schlechter gestellt, die sich nebenbei etwas dazu verdienen wollen, aber noch bei den (Beamten-)Eltern unter kommen. Aber ja, dieser Passus ist ziemlich frech.