Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, Gestern um 14:03

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xap

Zum weiteren Verlauf: soweit ich das aus dem Nachbarthread mitbekommen habe, ist die Verbändebeteiligung mit kurzer Frist zum 06.05. angefordert worden.

Außerdem schien man es plötzlich tatsächlich eilig gehabt zu haben, den Entwurf "zeitnah" zu veröffentlichen. Gründe sind mir nicht bekannt, Kommentar kam aber von BalBund.


tunnelblick

Ich vermute die Verbände waren eh alle schon vorher informiert, daher macht eine kurze Frist ja durchaus Sinn.

despaired

Zitat von: xap in Heute um 07:08Zum weiteren Verlauf: soweit ich das aus dem Nachbarthread mitbekommen habe, ist die Verbändebeteiligung mit kurzer Frist zum 06.05. angefordert worden.

Außerdem schien man es plötzlich tatsächlich eilig gehabt zu haben, den Entwurf "zeitnah" zu veröffentlichen. Gründe sind mir nicht bekannt, Kommentar kam aber von BalBund.



Wo war dieser Kommentar von BalBunf?


MaDa

In Zusammenfassung nach nur kurzer, oberflächlicher Durchsicht:

Die Presse ist schon mal insgesamt eine Sauerei, weil in vielen Zeitungsartikel von einer Steigerung von 7 Mio. geredet wird. Faktisch ist die Steigerung pro Jahr allerdings 3,5 Mio. Verzerrt die Wahrnehmung und schlägt wieder in die Kerbe ,,gierige Beamte". Von dem Übertrag des Tarifergebnisses wird gar nicht gesprochen.

Der Ausgangspunkt wurde schön gerechnet indem E3 Stufe 2 verwendet wurde. Ein mieser Rechentrick. Ausgangspunkt hätte der zum Zeitpunkt des Verfassungsgerichtsurteils bestehenden ersten Stufe sein müssen: E 3 Stufe 1.  Nach der Logik müssten alle bestehenden Beamte eine Stufe hoch gesetzt werden, im Zweifel durch eine neu geschaffene. Eine Berücksichtigung der momentan höheren Wochenstundenzahl fehlt völlig -> entweder mehr Geld oder Stunden runter. Hinzu kommt, dass entgegen des Verfassungsgerichtsbeschlusses, in welchem ein Partnereinkommen nicht einkalkuliert wird, das BMI bei der Festsetzung der Untergrenze ein Partnereinkommen eingerechnet hat. Der Ausgangspunkt ist also bereits viel zu tief angesetzt.

Vergleich Tariflohn hinkt: Tatsächlich könnten nur die bereinigten Nettowerte miteinander verglichen werden. Das Netto des Tariflohns müsste mit dem Netto des Beamten abzüglich der 50% Beihilfe (in meinem Fall 400 € pro Monat)  und umgerechnet auf den Stundenlohn verglichen werden. In der aktuellen Berechnung wird das nicht berücksichtigt.

Als Alternative zum Ausgangsanpassung aufgrund des Partnereinkommens müssten jedem Single auf Antrag die Differenz als ruhegehaltsfähige Komponente zusätzlich ausgezahlt werden.

Für A12, für andere auch?: Wir bekommen lediglich die Übertragung des Tarifergebnisses als Steigerung. Nimmt man die alten Kalkulationstabellen, wo einfach das Tarifergebnis basierend auf die davor geltenden Tabellen übertragen wurden, erscheinen die gleichen Beträge (siehe öffentlicher-Dienst.info). Wird aber als wesentliche und grundlegende Steigerung verkauft.

Als Nachzahlung sollen im Allgemeinen die Beamten lediglich einmal 138 € für 2021 erhalten. Für 2022 bis 2025 nix. Ein schlechter Scherz! Vergleiche mal mit Schleswig-Holstein.

Eine Sonderzahlung ist kein Grundgehalt und die angemessene Alimentation bezieht sich auf das Grundgehalt. Die Aussage ,,Die in den Jahren 2023 und 2024 gewährte Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise nach § 14 Absatz 4 und 5 BBesG (8.) wird als Einkommen berücksichtigt." ist somit meiner Meinung nach widerrechtlich.

Nur Familien erhalten ein wenig mehr. Grundlegend immer gut, aber auch dort bleibt das Ergebnis weit hinter dem zurück, was zu erwarten ist. Immer noch auch für nur Eheleute ohne Kinder. Auch, wenn in der Erläuterung sich viel davon wiederfindet, wird es nicht konsequent durchgeführt. Positiv ist der lange überfällige Alleinerziehenden-Zuschlag (die haben es bereits schwer genug, bin selbst Single ohne Kinder).

Die generelle Abschaffung der Stufe 1 macht doch gar keinen Sinn. Da wird nur schön angemalt ohne das mehr in der Tasche ist. Damit wird der öD nicht attraktiver. Dafür werden alle, die die Stufe 1 durchlaufen haben, benachteiligt.

Warum wird das Grundgehalt nicht mehr, wenn ,,Der bisher in Erfüllung einer sozialen Ausgleichsfunktion pauschalisiert gewährte Familienzuschlag der Stufe 1 entspricht in dieser Form nicht den heute typisierend vorauszusetzenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und steht nicht im Einklang mit dem  neuaufgestelltem Besoldungskonzept. Er wird daher vollständig in das Grundgehalt eingebaut."?

Der zusätzliche Urlaubstag fehlt völlig.

Die Rückführung auf 39 Stunden fehlt. Wir haben bereits mehr als 1 Jahresgehalt einbehalten bekommen und jetzt wird noch nicht einmal die amtsangemessene Alimentation sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft tatsächlich umgesetzt.

Als besonderes Schmankerl wird dafür die Pension gekürzt (Änderungen §14).

Altersteilzeit ist komplett rausgestrichen worden.
 

Dazu kommen die immer sich weiter verschärfenden Regelungen der Beihilfe. Wir müssen immer mehr selbst tragen, immer mehr um berechtigte Erstattungen kämpfen und bekommen dafür immer weniger. Wie passt das mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren zusammen?


Faktisch bezahlen wir inflationsbereinigt dafür, arbeiten zu dürfen.

 

Von BMI/ BMF habe ich zwar nix anderes als den Versuch Kosten zu drücken erwartet, aber das ist wirklich eine Sauerei. Da kann man doch nur wütend sein. Der Motivation der Beamten ist das definitiv nicht zuträglich.

Alexander79

Zitat von: MaDa in Heute um 08:13Eine Sonderzahlung ist kein Grundgehalt und die angemessene Alimentation bezieht sich auf das Grundgehalt. Die Aussage ,,Die in den Jahren 2023 und 2024 gewährte Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise nach § 14 Absatz 4 und 5 BBesG (8.) wird als Einkommen berücksichtigt." ist somit meiner Meinung nach widerrechtlich.
Wobei das wiederrum tatsächlich interessant wäre.
Im EStG  §3 heißt es.
Zitat:"zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;"

So, der Punkt "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn".

Nach meinem Dafürhalten muss die Alimentation auch ohne die IAP so bemessen sein, das sie die vorgaben erfüllt, nach dem EStG dürfen diese 3.000€ nicht hinzugerechnet werden, denn sonst entfällt die Steuerfreiheit.


Julianx1

Also, unterm Strich bin ich nicht unzufrieden mit dem Entwurf. Das der die Stufe 1 des FZ in die Grundbesoldung übergeht fand ich überfällig und stellt die nicht verheirateten Kollegen endlich gleich.

Die Kürzung des Pensionsbetrages hat bei mir erstmal Schnappatmung ausgelöst. Aber erschließt sich wenn man die Begründung dann liest. Und entspannt sich dann auch.

Für mich ist der 79 ff nich schwer verständlich. Insbesondere der 79e, der mich besonders trifft da ich seit 2017 immer meine Widersprüche gestellt habe und in dem Zeitraum bis heute zwischen 4 bis 7 Kinder habe. Da stellen sich mir noch die meisten Fragezeichen, insbesondere weil ich in dem Zeitraum auch befördert wurde. Es ist für mich unklar welche konkreten Berechnungsparameter da herangezogen werden. Es wäre hilfreich gewesen, wenn zeitgleich schon der Entwurf der Verordnung gekommen wäre. Balbund, Durgi? Hat das BMI da schon einen Zeitplan?

Zum Partnereinkommen! Warum nicht? Es ist wahrscheinlich bei vielen wirklich so das es die Einverdienerehe nicht mehr gibt.

Interessant finde ich so manche Reaktionen hier. Ich kam gestern aus dem Lachen nicht mehr raus. Haben so viele hier wirklich gedacht das die Grundbesoldung um Tausende von Euro angehoben werden? Die Aussage das der Bund wieder spitzenbesolder im bundesweiten Vergleich wird war doch eh nur ein ministerieller feuchter Traum. Er widersprach einfach den realen haushaltsrechtlichen Bedingungen.

Ich finde auch die Regelungen zum Mietzuschuss werden Hilfreich sein für die Kollegen in Ballungsräumen. Bin gespannt wie sie in der Praxis wirken.

Warum wurde das ganze jetzt so heiß gestrickt? Und was könnten die Knackpunkte sein, die noch zur Diskussion stehen?

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:30Wobei das wiederrum tatsächlich interessant wäre.
Im EStG  §3 heißt es.
Zitat:"zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;"

So, der Punkt "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn".

Nach meinem Dafürhalten muss die Alimentation auch ohne die IAP so bemessen sein, das sie die vorgaben erfüllt, nach dem EStG dürfen diese 3.000€ nicht hinzugerechnet werden, denn sonst entfällt die Steuerfreiheit.



Deiner Argumentation liegt die grundsätzliche Fehlmaßnahme zugrunde, Beamte bekämen mit der Besoldung einen Arbeitslohn. Dem ist aber nicht so. Die Alimentation ist das was sie ist, eine Alimentation und keine Vergütung von Arbeitsleistung.
Im Prinzip hast du Recht: die 3000€ Inflationsprämie hätten eigentlich über eine auf Monate bezogene, dauerhafte Erhöhung der Besoldung umgesetzt werden müssen, weil nur so gewährleistet wäre, dass dauerhaft gestiegene Lebenshaltungskosten im Sinne einer auskömmlichen Alimentation vom Dienstherrn gedeckt werden.

Was nun passiert ist genau das, was du befürchtest. Die 138€ Inflationsausgleichszahlung im Gesetz unterliegt eben nicht der Steuerfreiheit, sondern wird besteuert.

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:55Deiner Argumentation liegt die grundsätzliche Fehlmaßnahme zugrunde, Beamte bekämen mit der Besoldung einen Arbeitslohn. Dem ist aber nicht so. Die Alimentation ist das was sie ist, eine Alimentation und keine Vergütung von Arbeitsleistung.
Im Prinzip hast du Recht: die 3000€ Inflationsprämie hätten eigentlich über eine auf Monate bezogene, dauerhafte Erhöhung der Besoldung umgesetzt werden müssen, weil nur so gewährleistet wäre, dass dauerhaft gestiegene Lebenshaltungskosten im Sinne einer auskömmlichen Alimentation vom Dienstherrn gedeckt werden.

Was nun passiert ist genau das, was du befürchtest. Die 138€ Inflationsausgleichszahlung im Gesetz unterliegt eben nicht der Steuerfreiheit, sondern wird besteuert.

Ich versteh dich schon grundsätzlich das die Alimentation kein Arbeitslohn ist.
Aber dann würde ich gerne mal wissen auf welcher steuerrechtlichen Grundlage die IAP im Sinne des §14 (4) und (5) BBesG steuerfrei ausbezahlt wurde.

Rallyementation

Zitat von: Julianx1 in Heute um 08:51[...]
Ich finde auch die Regelungen zum Mietzuschuss werden Hilfreich sein für die Kollegen in Ballungsräumen. Bin gespannt wie sie in der Praxis wirken.
[...]

gilt nur für ausländische Ballungsräume (redaktionelle? Änderungen) - Wie viele Kollegen betrifft das? lediglich Botschaftspersonal ...

Quetsche

Hallo liebe Leidensgemeinde  :P
Ich habe jetzt im Forum alles gelesen zu dem Thema und mit den Entwurf reingezogen. Ich habe zu einem Thema Ergänzungszuschlag eine Frage da es im Forum verschieden ausgelegt und aus dem Entwurf werde ich auch nicht schlau. Familie 2 Kinder ist soweit klar ( ohne Bewertung ob das Gerecht ist fiktives Einkommen ja ne is klar) aber wie verhält es sich mit Familie mehr als zwei Kinder Frau kann wegen Kinderbetreuung nicht Arbeiten.
Ich möchte es mal an meinem Beispiel erfragen.

Verheiratet in der Vergangenheit und zur Zeit jetzt 5 Kinder auf der Abrechnung. 3 davon sind Pflegekinder daher konnte meine Frau auch seit 2019 nicht mehr Arbeiten das findet das Jugendamt wegen der Betreuung nicht so dolle was verständlich ist.

Sie zahlt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ein zur seit mittlerweile 600 Euro sollte die Erhöhung ab Mai kommen wird das auf Maximal steigen bummelig 1000 Euro also frisst die Erhöhung weg.

Also wie verhält sich das nun mit dem ergänzenden Familienzuschlag? ab Mai und auch rückwirkend ab ich denke 2021?
Die Tabelle auf Seite 83 geht bis zwei Kindern und Erhöhung wegen der Pflichtversicherung  auch Grenze 2 Kinder.

Heisst es im Gegenzug also Familie Standard 4 Personen bekommen das nur wenn Pflegebedürftikeit etc.. zutrifft und mit mehr als zwei Kinder bekommt man es aufjedenfall? Das erschließt sich mir in den Entwurf einfach nicht so genau. Ich lese es so raus bin mir aber nicht sicher. Ich denke das auf die Allimentierung gesehen auch gerechtfertigt ist aber das heisst ja leider heutzutage nichts. Fand es auch immer unverständlich das meine rau in die freiwilligen gesetzlichen Versicherung bezahlt weil sie nicht in die PKV kommt und es dafür aber kein Zuschuss gab wenigstens die 70% zb.
Wenn man das mal so runterrechnet was ich als Alleinverdiener vs. Bürgergeld so über hatte  >:(   

Ich bin A9 Stufe 8 Soldat 5 Kinder und versuche diese Frage für Kameraden und mich die mehr als zwei Kinder haben herauszufinden.

Ich danke Euch schonmal vorab für Hilfe zu der Thematik

BMIOberbehörde

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:01Ich versteh dich schon grundsätzlich das die Alimentation kein Arbeitslohn ist.
Aber dann würde ich gerne mal wissen auf welcher steuerrechtlichen Grundlage die IAP im Sinne des §14 (4) und (5) BBesG steuerfrei ausbezahlt wurde.

Ich empfehle zu differenzieren.
"zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber" - ja hier geht es um ARBEITSLOHN
"in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro" - da steht nix von Arbeitslohn sondern einfach nur Zuschüsse...

Aber diese Frage und diese Diskussion ist ohnehin nicht relevant für die eigentliche Diskussion und wäre am sinnvollsten mit deinem Steuerberater zu führen falls es dich interessiert ;)

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:55Deiner Argumentation liegt die grundsätzliche Fehlmaßnahme zugrunde, Beamte bekämen mit der Besoldung einen Arbeitslohn. Dem ist aber nicht so. Die Alimentation ist das was sie ist, eine Alimentation und keine Vergütung von Arbeitsleistung.
Im Prinzip hast du Recht: die 3000€ Inflationsprämie hätten eigentlich über eine auf Monate bezogene, dauerhafte Erhöhung der Besoldung umgesetzt werden müssen, weil nur so gewährleistet wäre, dass dauerhaft gestiegene Lebenshaltungskosten im Sinne einer auskömmlichen Alimentation vom Dienstherrn gedeckt werden.

Was nun passiert ist genau das, was du befürchtest. Die 138€ Inflationsausgleichszahlung im Gesetz unterliegt eben nicht der Steuerfreiheit, sondern wird besteuert.

Ist damit die Voraussetzung unter der der DH diese 3k Netto gewähren durfte, entfallen? Entstehen hierdurch Rechtsfolgen (Steuerrechtliche) für den DH / Beamten? Sind die 3K bei Berechnungen außen vor gelassen worden weil man bisher davon ausgegangen ist, dass die Zahlung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgte (Berechnung von Kita oder ä. - nur um darzustellen was ich meine in völliger Unkenntnis)?

Oder anders herum gefragt. Wie geht der Staat mit Unternehmen vor die erklären die Vorgaben für die 3K Zahlung beachtet zu haben und hinterher festgestellt wird, dass dies nicht so war?

Pumpe14

Zitat von Seite 108 des Entwurfs:

Die alimentativ zu deckenden Bedarfe von dritten und weiteren Kindern sind unabhängig
von der Ausgestaltung des Grundgehalts, dem auf erste und zweite Kinder entfallenden
Familienzuschlag und einem angenommenen Partnereinkommen allein durch den auf dritte
und weitere Kinder entfallenden Familienzuschlag abzudecken.


Stimmt mich was die Nachzahlung für mein drittes Kind angeht positiv, insbesondere dahingehend, dass dabei wohl nicht das Partnereinkommen hinzugerechnet wird.

Auf Seite 151 wird zudem klargestellt, in welchen Konstellationen der Bund zu seinem Wort steht, was Nachzahlungen ohne Widerspruch auf Grundlage des Rundschreibens angeht.

Ich rechne also mit der Nachzahlung des Differenzbetrages der bisher geleisteten Zahlungen für das dritte Kind, und der Höhe des neuen Satzes in Höhe von nunmehr 708 Euro.

Oder wie seht ihr das?

GeBeamter

Zitat von: Quetsche in Heute um 09:29Hallo liebe Leidensgemeinde  :P
Ich habe jetzt im Forum alles gelesen zu dem Thema und mit den Entwurf reingezogen. Ich habe zu einem Thema Ergänzungszuschlag eine Frage da es im Forum verschieden ausgelegt und aus dem Entwurf werde ich auch nicht schlau. Familie 2 Kinder ist soweit klar ( ohne Bewertung ob das Gerecht ist fiktives Einkommen ja ne is klar) aber wie verhält es sich mit Familie mehr als zwei Kinder Frau kann wegen Kinderbetreuung nicht Arbeiten.
Ich möchte es mal an meinem Beispiel erfragen.

Verheiratet in der Vergangenheit und zur Zeit jetzt 5 Kinder auf der Abrechnung. 3 davon sind Pflegekinder daher konnte meine Frau auch seit 2019 nicht mehr Arbeiten das findet das Jugendamt wegen der Betreuung nicht so dolle was verständlich ist.

Sie zahlt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ein zur seit mittlerweile 600 Euro sollte die Erhöhung ab Mai kommen wird das auf Maximal steigen bummelig 1000 Euro also frisst die Erhöhung weg.

Also wie verhält sich das nun mit dem ergänzenden Familienzuschlag? ab Mai und auch rückwirkend ab ich denke 2021?
Die Tabelle auf Seite 83 geht bis zwei Kindern und Erhöhung wegen der Pflichtversicherung  auch Grenze 2 Kinder.

Heisst es im Gegenzug also Familie Standard 4 Personen bekommen das nur wenn Pflegebedürftikeit etc.. zutrifft und mit mehr als zwei Kinder bekommt man es aufjedenfall? Das erschließt sich mir in den Entwurf einfach nicht so genau. Ich lese es so raus bin mir aber nicht sicher. Ich denke das auf die Allimentierung gesehen auch gerechtfertigt ist aber das heisst ja leider heutzutage nichts. Fand es auch immer unverständlich das meine rau in die freiwilligen gesetzlichen Versicherung bezahlt weil sie nicht in die PKV kommt und es dafür aber kein Zuschuss gab wenigstens die 70% zb.
Wenn man das mal so runterrechnet was ich als Alleinverdiener vs. Bürgergeld so über hatte  >:(   

Ich bin A9 Stufe 8 Soldat 5 Kinder und versuche diese Frage für Kameraden und mich die mehr als zwei Kinder haben herauszufinden.

Ich danke Euch schonmal vorab für Hilfe zu der Thematik

Ihr hättet nur dann Anspruch auf einen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag, wenn die Kinder unter 1 Jahr sind/waren und deine Frau deshalb nicht erwerbstätig und bspw. in Elternzeit war.

So wie es im Entwurf formuliert ist, zählen Pflegekinder nicht zu den zu pflegenden Angehörigen, für die ein Zuschlag auch über das erste Lebensjahr hinaus gewährt wird. Das Gesetz knüpft an Pflegestufen an, die meines Wissens nach für gesunde Pflegekinder nicht bestehen.

Für Familien mit mehr als zwei Kindern wird es im Regelfall nur eine Nachzahlung der pauschalierten Monatswerte aus §79b - e geben. Wobei sich §79e für das dritte und jedes weitere Kind derzeit nur schwer ausrechnen lässt.