Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, Gestern um 14:03

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fcesc4

Heißt dann ja auch 0 Runde bei der nächsten Tarifverhandlung  ;D

BWBoy

Zitat von: Alexander79 in Heute um 12:10Es sollte nachwievor erstmal der Tarifabschluss zählen.
Das MÄE wird erst interessant, wenn dein Gehalt nach Tarifabschluss unterhalb des MÄE zurückbleibt.

Eine Nullrunde im TVöD dürfte somit nicht zwangsläufig zu einer Nullrunde bei den Beamten führen.
Das MÄE ist somit "nur" ein Prüfmaßstab, ob der Tarifabschluss ausreichend war.

Ich gehe davon aus, dass man dann einfach am fiktiven Partnereinkommen schraubt um das Fehl auszugleichen.

So zum Beispiel geschehen im Entwurf. Von 20k binnen zwei Jahren auf über 22k. Steigerung von über 16%. Einfach willkürlich um das Fehl auszugleichen.

GoodBye

Zitat von: BWBoy in Heute um 13:10Ich gehe davon aus, dass man dann einfach am fiktiven Partnereinkommen schraubt um das Fehl auszugleichen.

So zum Beispiel geschehen im Entwurf. Von 20k binnen zwei Jahren auf über 22k. Steigerung von über 16%. Einfach willkürlich um das Fehl auszugleichen.

Die Vorabprüfung der Mindestbesoldung wird in der Steigerung insoweit gedämpft, als dass das fiktive Partnereinkommen, welches mit 0,5 am MAE ausgerichtet ist, natürlich mit diesem steigt. Die auf den Anteil von 0,5 entfallende Steigerung fehlt dann bei der Steigerung der Mindestbesoldung.

Die Tarifabschlüsse sind dann Teil der Fortschreibungsprüfung. Mathematisch betrachtet könnte man hier zu einer Vorgehensweise gelangen, dass man immer erst tätig wird, wenn in den Tabellen die 5%-Grenzen gerissen werden.

Thomas E

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 09:59Zitat von Seite 108 des Entwurfs:

Die alimentativ zu deckenden Bedarfe von dritten und weiteren Kindern sind unabhängig
von der Ausgestaltung des Grundgehalts, dem auf erste und zweite Kinder entfallenden
Familienzuschlag und einem angenommenen Partnereinkommen allein durch den auf dritte
und weitere Kinder entfallenden Familienzuschlag abzudecken.


Stimmt mich was die Nachzahlung für mein drittes Kind angeht positiv, insbesondere dahingehend, dass dabei wohl nicht das Partnereinkommen hinzugerechnet wird.

Auf Seite 151 wird zudem klargestellt, in welchen Konstellationen der Bund zu seinem Wort steht, was Nachzahlungen ohne Widerspruch auf Grundlage des Rundschreibens angeht.

Ich rechne also mit der Nachzahlung des Differenzbetrages der bisher geleisteten Zahlungen für das dritte Kind, und der Höhe des neuen Satzes in Höhe von nunmehr 708 Euro.

Oder wie seht ihr das?
Müsste man als Dreifach-Papa oder -Mama nicht, da ja der Familienzuschlag jetzt in den Kinderzuschlägen aufgegangen ist, quasi die Differenz aus altem Familienzuschlag plus Zuschläge Kind zwei und drei und neuen Zuschlägen für Kind eins, zwei und drei bekommen?

Glinzo

Anbei leake ich mal, was in einer Sondersitzung (21.04.2026, anberaumte Zeit: 1h) des Beamtenausschusses der ver.di demnächst behandelt wird:

Email:

Mittwoch, 15. April 2026 15:22
Betreff: [Beamtenausschuss] Sondersitzung am 21.04.2026 9:00 - 10:00 zum Gesetzentwurf zur Besoldungsrunde 2025/2026 und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BAlimentG)
Priorität: Hoch

[Beamtenausschuss]



Liebe Kolleginnen Kollegen,



anbei übersenden wir euch den Referentenentwurf zur Umsetzung des ,,Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (,,BAlimentG") mit der Bitte bzw. Aufforderung, uns ggf. eure Anmerkungen und Hinweise für unsere Zuarbeit als Fachbereich A, Bereich Beamtenpolitik, zur Erstellung einer Stellungnahme von ver.di zum o.a. Referentenentwurf durch das Bundesbeamtinnen- und Beamtensekretariat von ver.di. Dies wollen wir für Bayern am 21. April 2026 erledigen. Bitte lest euch die Unterlagen schon mal durch, da wir nur eine Stunde Zeit haben.



ver.di (also auch wir) wird diesen Entwurf (176 Seiten) sehr kritisch und sehr intensiv prüfen und zusammen mit dem DGB eine Stellungnahme abgeben. Nach aller erster Draufsicht fällt insbesondere auf:



*    Der Entwurf soll der Umsetzung der BVerfG-Rspr. zur Verfassungsgemäßheit der Beamt*innenbesoldung dienen und gleichzeitig das Tarifergebnis Bund und Kommunen auf den Beamt*innenbereich übertragen.
*    Die Stufe 1 aller Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A und der Besoldungsgruppe R 2 soll gestrichen werden.
*    Der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1 soll vollständig in die Grundgehaltstabellen überführt werden.
*    Es soll eine Neujustierung der horizontalen wie vertikalen Abstände erfolgen (Tabellenreform).
*    Es findet eine Abkehr vom Alleinverdienermodell statt.
*    Es soll einen ergänzenden Familienzuschlag für besondere Fälle geben.
*    Die Kürzungen aus Anlass der weiteren Befüllung der Versorgungsrücklage werden fortgesetzt.



Mit den besten Grüßen


Knarfe1000

Ich denke und hoffe, dass das BVerfG das fiktive Partnereinkommen komplett für unzulässig erklärt oder zumindest stark einkürzt. Für Vergangenheit und Zukunft. Und möglichst spätestens bis 2027 dazu entscheidet.

BWBoy

Kein Hinweis in der Einladung darauf, dass nicht wirkungsgleich übertragen werden soll (Jahressonderzahlung und Urlaubstag)

Berliner2026

Sofern das Partnereinkommen als solches durchgeht, ist die Höhe im Verhältnis zur MÄE Ermittlung definitiv anzugreifen. Ansonsten wird das ganze zum Freifahrtsschein und das fiktive Partnereinkommen wird schlichtweg jährlich auf die MÄE Erhöhung angepasst.

Das dürfen wir m.E. niemals durchgehen lassen.

Sanni2008

Bin seit 2008 wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand ( A8 Ü7)und erhalte etwas mehr wie die mindestversorgung.
Aus dem Entwurf ist zu entnehmen, das §50 f gestrichen wird, das ist schon mal erfreulich, denn das macht bei mir rund 40 Euro mehr aus.
Ebenso entfällt der Faktor 0,9901 laut § 5 Absatz 1 weg, welches auch etwas ausmacht.

Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der festgelegte Ruhegehaltssatz angepasst wird,oder ob da nicht der ,,Besitzstand" zählt.

RegObInsp

Zitat von: Knarfe1000 in Heute um 12:31Geht natürlich noch weniger. Meine Erwartung war ja auch nicht komplett realitätsfern, da die Steigerung in einigen Bereichen bei fast 20 % liegt...

Ein verheirateter Alleinverdiener A3/S2, A4/S2, A8/S5, A8/S6, A8/S7 kommt mit ~2,8% definitiv schlechter weg als im TVöD.

Ein unverheirateter Neueinsteiger in A14 erhält durch Höherstufung in Stufe 2 ganze 26,94% mehr.

Lichtstifter

Zitat von: andreb in Heute um 12:26Murphys Gesetz hat zugeschlagen :/

wenn ich die bunte Tabelle betrachte, haben wir (A11/7 und A8/5) massivst profitiert, nicht

jup.

112 Tabellenfelder und ich habe das Drittletzte (prozentual gesehen) erwischt. Ich werde definitiv klagen, allein schon für die Rückwirkung, sofern das hier in ein Gesetz gegossen wird.

Vielleicht rettet mich das dritte Kind noch ein wenig.
Prekariatsbeamter

Cyberax

Zitat von: jbfirefox@gmail.com in Heute um 10:24Wenn man sich die Prozentuale Steigerung der einzelnen Erfahrungsstufen im Vergleich zu den Werten 2025 inklusive Familienzuschlag Stufe 1 anschaut gibt es tatsächlich einige, die gerade einmal die 2,8% Steigerung erhalten. Von wegen wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnis im öffentlichen Dienst.. Wochenarbeitszeit 39 Stunden, Weihnachtsgeld und zusätzliche freie Tage fallen einfach unter den Tisch. Lediglich Singles und Berufseinsteiger profitieren von dieser Reform.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Wenn man die Stufenprozente zusammenrechnet, uiuiui
Besoldungsgruppe A 14 erreicht 97,71 Prozent.
Besoldungsgruppe A 10 erzielt 71,64 Prozent.
Besoldungsgruppe A 16 weist 69,91 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 12 liegt bei 68,08 Prozent.
Besoldungsgruppe A 15 summiert sich auf 64,67 Prozent.
Besoldungsgruppe A 9 kommt auf 62,44 Prozent.
Besoldungsgruppe A 6 zeigt einen Wert von 59,24 Prozent.
Besoldungsgruppe A 13 erreicht 55,34 Prozent.
Besoldungsgruppe A 11 beläuft sich auf 53,46 Prozent.
Besoldungsgruppe A 7 weist eine Summe von 53,17 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 3 erreicht 48,01 Prozent.
Besoldungsgruppe A 5 liegt bei 46,49 Prozent.
Besoldungsgruppe A 4 beläuft sich auf 43,30 Prozent.
Besoldungsgruppe A 8 weist 39,35 Prozent auf.

Quetsche

Zitat von: Knarfe1000 in Heute um 13:29Ich denke und hoffe, dass das BVerfG das fiktive Partnereinkommen komplett für unzulässig erklärt oder zumindest stark einkürzt. Für Vergangenheit und Zukunft. Und möglichst spätestens bis 2027 dazu entscheidet.

ich hoffe das auch es kann doch nicht sein das der ergänzende Familienzuschlag für Ehepaare mit 5 Kinder und 3 davon Pflegekinder nicht gilt. Die Frau kann natürlich nicht Arbeiten die kleinen Pflegekinder brauchen viel Betreuung. Die freiwillige GKV kostet mittlerweile 600 Euro auch nie was dazu bekommen so wie bei der PKV wo sie nicht reinkommt.

GoodBye

Zitat von: RegObInsp in Heute um 14:12Ein verheirateter Alleinverdiener A3/S2, A4/S2, A8/S5, A8/S6, A8/S7 kommt mit ~2,8% definitiv schlechter weg als im TVöD.

Ein unverheirateter Neueinsteiger in A14 erhält durch Höherstufung in Stufe 2 ganze 26,94% mehr.

Es gibt nur leider keine unverheirateten Neueinsteiger A14. Eingangsamt ist A13!

Dunkelbunter

Zitat von: Cyberax in Heute um 14:30Wenn man die Stufenprozente zusammenrechnet, uiuiui
Besoldungsgruppe A 14 erreicht 97,71 Prozent.
Besoldungsgruppe A 10 erzielt 71,64 Prozent.
Besoldungsgruppe A 16 weist 69,91 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 12 liegt bei 68,08 Prozent.
Besoldungsgruppe A 15 summiert sich auf 64,67 Prozent.
Besoldungsgruppe A 9 kommt auf 62,44 Prozent.
Besoldungsgruppe A 6 zeigt einen Wert von 59,24 Prozent.
Besoldungsgruppe A 13 erreicht 55,34 Prozent.
Besoldungsgruppe A 11 beläuft sich auf 53,46 Prozent.
Besoldungsgruppe A 7 weist eine Summe von 53,17 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 3 erreicht 48,01 Prozent.
Besoldungsgruppe A 5 liegt bei 46,49 Prozent.
Besoldungsgruppe A 4 beläuft sich auf 43,30 Prozent.
Besoldungsgruppe A 8 weist 39,35 Prozent auf.

Schlussfolgerung daraus:
A14 haben den Entwurf geschrieben und der B11 hat es dann abgesegnet  ;)  ;D