Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:55§ 41 Abs. 2 des Gesetzentwurfs
Es geht nicht um die Pflegestufe die ist Chlor.

Es geht um das Einkommen der Kinder

Rallyementation

Zitat von: BuBeamter in Gestern um 23:49Der Bund war einfach schlau, erst bezahlt er alle so schlecht,

Es ist nicht nur der Bund als Dienstherr sondern die immerwährende Politik derzeit als lobbyistischer Plan-Kapitalismus der immer schärfer in den 2. Klassen-Einkommen/Vermögen-Kommunismus führt. Die politischen Beschlüsse helfen durchgehend, dass Wenige Reiche immer reicher werden und die anderen immer ärmer. Somit wurde die Gesellschaft in die Lifestyle-Armut in der jeder und die Partner von jedem soviele Fulltime-Jobs annehmen müssen wie sie kriegen können.

Somit ist das Ergebnis der politischen Treibjagd, dass eine Familie auch lediglich eine Gruppierung von mehreren Vollzeit-Erwerbstätigen ist, die nun auch auf die Beamten aufoktroyiert werden soll.

Rallyementation

Zitat von: netzguru in Heute um 00:02...
Es geht um das Einkommen der Kinder

 Als Kinder-Einkommen gelten:
"1.  Erwerbseinkommen nach § 18a Absatz 2 oder 2a des Vierten Buches Sozialge-
setzbuch,
2.  Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch,
3.  Elterngeld nach den Abschnitten 1 und 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-
setzes und
4.  Unterhalt nach § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Seiten Dritter
5.  Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
6.  Waisengeld nach § 23 des Beamtenversorgungsgesetzes."

InternetistNeuland

Was ist denn wenn der Beamte 57 und der Partner 67 ist? Gibts dann auch keine Kohle?

netzguru

Zitat von: Rallyementation in Heute um 00:09Als Kinder-Einkommen gelten:
"1.  Erwerbseinkommen nach § 18a Absatz 2 oder 2a des Vierten Buches Sozialge-
setzbuch,
2.  Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch,
3.  Elterngeld nach den Abschnitten 1 und 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-
setzes und
4.  Unterhalt nach § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Seiten Dritter
5.  Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
6.  Waisengeld nach § 23 des Beamtenversorgungsgesetzes."
Danke erstmal
"(2) Erwerbseinkommen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen."

Somit wird der Ferienjob, Zeitung austragen oder Erntehelfer angerechnet.
Einnahmen durch Progamieren auch, gilt als Selbstständig

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Gestern um 19:47Zur Haushaltsnahen
Dann schreib doch bitte mal etwas dazu. Die Sachverhaltskonstellation ist ja doch vielleicht eine Besondere.

M.E. könnte man auch nach Erlass des neuen Gesetzes noch Widerspruch einlegen, wie stehst du dazu?

Natürlich kannst du auf Basis des neuen Gesetzes gegen das NEUE Gesetz und Bescheide oder Besoldung/Alimentierung, die auf dieser Gesetzesgrundlage gezahlt oder berechnet wird, Widerspruch einlegen.

Nur nicht für alte Ansprüche in Sachen Rundschreiben. Das hat das BVerfG in anderem Sachzusammenhang im Beschluss zur Berlin-Besoldung klipp und klar rausgearbeitet, das zeitnah und sachnah (!) gerügt werden muss.

netzguru

Hallo zusammen,

wie geht es heraus zu finden was es gibt, wenn man mit A8 Endstufe A7 + Überleitung ~100 € und 2 Kinder in Pesion ist jetzt 75 % (Dienstunfall).

Es stand mal so schön im Bericht an den Bundestag oder vom Bundestag, die Versorgung ist so gut das keiner im Ruhestand Sozialhilfe braucht, kann nur darüber lachen.

Was soll es denn jetzt geben?
Müssen Kollegen im Ruhestand wieder Sozialhilfe beantragen?

Blauhelm

Lese ich richtig, dass man gem. § 79e Absatz 1 Nr. 2 die Ausgleichszahlung für das Haushaltsjahr 2020 erhält, auch wenn man keine Kinder gehabt hat?

Verwaltungsgedöns

Nur für mein Verständnis. Man stellt fest, dass das fiktive Partnereinkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber ergänzt selbiges um ein Kindereinkommen? Ihr wisst was bald kommt? Fiktives Kindereinkommen!