Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:55§ 41 Abs. 2 des Gesetzentwurfs
Es geht nicht um die Pflegestufe die ist Chlor.

Es geht um das Einkommen der Kinder

Rallyementation

Zitat von: BuBeamter in Gestern um 23:49Der Bund war einfach schlau, erst bezahlt er alle so schlecht,

Es ist nicht nur der Bund als Dienstherr sondern die immerwährende Politik derzeit als lobbyistischer Plan-Kapitalismus der immer schärfer in den 2. Klassen-Einkommen/Vermögen-Kommunismus führt. Die politischen Beschlüsse helfen durchgehend, dass Wenige Reiche immer reicher werden und die anderen immer ärmer. Somit wurde die Gesellschaft in die Lifestyle-Armut in der jeder und die Partner von jedem soviele Fulltime-Jobs annehmen müssen wie sie kriegen können.

Somit ist das Ergebnis der politischen Treibjagd, dass eine Familie auch lediglich eine Gruppierung von mehreren Vollzeit-Erwerbstätigen ist, die nun auch auf die Beamten aufoktroyiert werden soll.

Rallyementation

Zitat von: netzguru in Heute um 00:02...
Es geht um das Einkommen der Kinder

 Als Kinder-Einkommen gelten:
"1.  Erwerbseinkommen nach § 18a Absatz 2 oder 2a des Vierten Buches Sozialge-
setzbuch,
2.  Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch,
3.  Elterngeld nach den Abschnitten 1 und 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-
setzes und
4.  Unterhalt nach § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Seiten Dritter
5.  Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
6.  Waisengeld nach § 23 des Beamtenversorgungsgesetzes."

InternetistNeuland

Was ist denn wenn der Beamte 57 und der Partner 67 ist? Gibts dann auch keine Kohle?

netzguru

Zitat von: Rallyementation in Heute um 00:09Als Kinder-Einkommen gelten:
"1.  Erwerbseinkommen nach § 18a Absatz 2 oder 2a des Vierten Buches Sozialge-
setzbuch,
2.  Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch,
3.  Elterngeld nach den Abschnitten 1 und 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-
setzes und
4.  Unterhalt nach § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Seiten Dritter
5.  Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
6.  Waisengeld nach § 23 des Beamtenversorgungsgesetzes."
Danke erstmal
"(2) Erwerbseinkommen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen."

Somit wird der Ferienjob, Zeitung austragen oder Erntehelfer angerechnet.
Einnahmen durch Progamieren auch, gilt als Selbstständig

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Gestern um 19:47Zur Haushaltsnahen
Dann schreib doch bitte mal etwas dazu. Die Sachverhaltskonstellation ist ja doch vielleicht eine Besondere.

M.E. könnte man auch nach Erlass des neuen Gesetzes noch Widerspruch einlegen, wie stehst du dazu?

Natürlich kannst du auf Basis des neuen Gesetzes gegen das NEUE Gesetz und Bescheide oder Besoldung/Alimentierung, die auf dieser Gesetzesgrundlage gezahlt oder berechnet wird, Widerspruch einlegen.

Nur nicht für alte Ansprüche in Sachen Rundschreiben. Das hat das BVerfG in anderem Sachzusammenhang im Beschluss zur Berlin-Besoldung klipp und klar rausgearbeitet, das zeitnah und sachnah (!) gerügt werden muss.

netzguru

Hallo zusammen,

wie geht es heraus zu finden was es gibt, wenn man mit A8 Endstufe A7 + Überleitung ~100 € und 2 Kinder in Pesion ist jetzt 75 % (Dienstunfall).

Es stand mal so schön im Bericht an den Bundestag oder vom Bundestag, die Versorgung ist so gut das keiner im Ruhestand Sozialhilfe braucht, kann nur darüber lachen.

Was soll es denn jetzt geben?
Müssen Kollegen im Ruhestand wieder Sozialhilfe beantragen?

Blauhelm

Lese ich richtig, dass man gem. § 79e Absatz 1 Nr. 2 die Ausgleichszahlung für das Haushaltsjahr 2020 erhält, auch wenn man keine Kinder gehabt hat?

Verwaltungsgedöns

Nur für mein Verständnis. Man stellt fest, dass das fiktive Partnereinkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber ergänzt selbiges um ein Kindereinkommen? Ihr wisst was bald kommt? Fiktives Kindereinkommen!

Pumpe14

Zitat von: BuBeamter in Gestern um 23:49Der Bund war einfach schlau, erst bezahlt er alle so schlecht, dass die Partner/innen arbeiten gehen mussten, um dann zu sagen, eure Partner/innen gehen alle arbeiten, das ist ja jetzt die Wirklchkeit, dann können die Einkommen auch angerechnet werden.

Ehrlich gesagt, ist das eines der besten Argumente von all denen die bisher genannt wurden

cal367

Hallo Zusammen, vielleicht ist es auch mal notwendig sich das DV-Model andersherum anzusehen. Bzw. welche massiven Auswirkungen hat das Model auf die private Lebensgestaltung:

- Wie gehabt, der DH unterstellt, dass ein Lebenspartner vorhanden ist, der ca. 22.000 € brutto zum Haushalt beiträgt. Diese Summe wird als ,,vorhanden" eingerechnet, um die staatlichen Gehaltszahlungen (insbesondere die neuen Regionalzuschläge) zu drücken.

- Es gibt einen indirekter Arbeitszwang für den Lebenspartner.  Das Gesetz zwingt den Partner zwar nicht formal zur Arbeit, erzeugt aber existenziellen wirtschaftlichen Druck. Da der DH die Besoldung so knapp bemisst, dass sie nur zusammen mit diesem fiktiven Partnergehalt die soziale Mindestschwelle überschreitet, rutscht die Familie ohne das reale Zweiteinkommen faktisch unter das verfassungsrechtlich gebotene Niveau.

Es folgt aber auch eine Mobilitäts-Falle. Der Beamte bleibt zur bundesweiten Versetzung verpflichtet. Zieht der Partner mit, wird von ihm erwartet, am neuen Dienstort sofort wieder die unterstellten 22.000 € zu erwirtschaften. Das Gesetz ignoriert dabei völlig:

       - Ob es am neuen Ort überhaupt einen qualifikationsgerechten Job gibt.

       - Dass viele Berufe in Deutschland ortsgebundene ,,Lernberufe" oder spezialisierte Fachkraft-Stellen sind.
       - Wie sieht dies im Ausland überhaupt aus?

- Zudem gibt es eine Nötigung zur Unterwertigkeit. Z.b: Findet der Partner keine adäquate Stelle, zwingt die fiktive Anrechnung ihn dazu, ,,irgendetwas" anzunehmen (z. B. Minijobs), nur um den Cashflow zu sichern. Die individuelle Karriere und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) des Partners werden zum bloßen ,,Sparmodell" für den Staat.

- Somit würde ich einen Eingriff in die Privatsphäre des Lebenspartners sehen. Der DH greift hier in die Autonomie eines Dritten ein, der in keinem Dienstverhältnis steht. Der Partner wird zum ,,Lückenbüßer" für die Alimentationspflicht des Staates degradiert.

Für mich daher als fazit, der Staat fordert vom Beamten volle Flexibilität, verweigert aber die Absicherung der Risiken, die daraus für den Partner entstehen. Die Alimentation wird von einer stabilen, amtsbezogenen Säule zu einer Wette auf die Erwerbsfähigkeit des Lebenspartners.

Weitergedacht, die hier genannten Punkte sind aber auch Grundlage für den Beamten rechtlich gegen eine Versetzung vorzugehen.

xap

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:32Noch einmal: die Anrechnung von Kinder-Einkommen erfolgt für den Familienergänzungszuschlag, der nur bei den Tatbestandsvoraussetzungen nach § 41 gewährt wird. Die Voraussetzungen sind sehr eng gefasst und dürften kaum jemanden betreffen.

Das macht es jetzt nicht unbedingt besser.

Henri74

Zitat von: cal367 in Heute um 07:02Hallo Zusammen, vielleicht ist es auch mal notwendig sich das DV-Model andersherum anzusehen. Bzw. welche massiven Auswirkungen hat das Model auf die private Lebensgestaltung:

- Wie gehabt, der DH unterstellt, dass ein Lebenspartner vorhanden ist, der ca. 22.000 € brutto zum Haushalt beiträgt. Diese Summe wird als ,,vorhanden" eingerechnet, um die staatlichen Gehaltszahlungen (insbesondere die neuen Regionalzuschläge) zu drücken.

- Es gibt einen indirekter Arbeitszwang für den Lebenspartner.  Das Gesetz zwingt den Partner zwar nicht formal zur Arbeit, erzeugt aber existenziellen wirtschaftlichen Druck. Da der DH die Besoldung so knapp bemisst, dass sie nur zusammen mit diesem fiktiven Partnergehalt die soziale Mindestschwelle überschreitet, rutscht die Familie ohne das reale Zweiteinkommen faktisch unter das verfassungsrechtlich gebotene Niveau.

Es folgt aber auch eine Mobilitäts-Falle. Der Beamte bleibt zur bundesweiten Versetzung verpflichtet. Zieht der Partner mit, wird von ihm erwartet, am neuen Dienstort sofort wieder die unterstellten 22.000 € zu erwirtschaften. Das Gesetz ignoriert dabei völlig:

      - Ob es am neuen Ort überhaupt einen qualifikationsgerechten Job gibt.

      - Dass viele Berufe in Deutschland ortsgebundene ,,Lernberufe" oder spezialisierte Fachkraft-Stellen sind.
      - Wie sieht dies im Ausland überhaupt aus?

- Zudem gibt es eine Nötigung zur Unterwertigkeit. Z.b: Findet der Partner keine adäquate Stelle, zwingt die fiktive Anrechnung ihn dazu, ,,irgendetwas" anzunehmen (z. B. Minijobs), nur um den Cashflow zu sichern. Die individuelle Karriere und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) des Partners werden zum bloßen ,,Sparmodell" für den Staat.

- Somit würde ich einen Eingriff in die Privatsphäre des Lebenspartners sehen. Der DH greift hier in die Autonomie eines Dritten ein, der in keinem Dienstverhältnis steht. Der Partner wird zum ,,Lückenbüßer" für die Alimentationspflicht des Staates degradiert.

Für mich daher als fazit, der Staat fordert vom Beamten volle Flexibilität, verweigert aber die Absicherung der Risiken, die daraus für den Partner entstehen. Die Alimentation wird von einer stabilen, amtsbezogenen Säule zu einer Wette auf die Erwerbsfähigkeit des Lebenspartners.

Weitergedacht, die hier genannten Punkte sind aber auch Grundlage für den Beamten rechtlich gegen eine Versetzung vorzugehen.

Ergänzend würde ich dazu noch, dass diese von dir beschriebene druckvolle Situation, die der Dienstherr schafft, nicht mehr ausreichend geeignet ist, vor Korruption zu schützen. Wenn ich die Grundgedanken der Alimentationspflicht nicht falsch einordne soll der Beamte und seine Familie ja eben genau davor geschützt sein. Wenn nun die ein wesentlicher Teil der Alimentation an so strenge Ausnahmen geknüpft ist, dann läuft man doch Gefahr, dass der Beamte doch quasi über den Jobbedarf des Partners korrupt wird. Also Partner findet keine gut bezahlten Job am neuen Dienstort, jemand mit Interessen am Verhalten des Beamten stellt diesen dann zur Verfügung. Das ist doch gar nicht im Sinne des Erfinders.

Dunkelbunter

ZitatDobrindt zieht Reißleine
Als BILD beim Innenministerium wegen der Gehaltsbombe nachfragte, zog Dobrindt die Reißleine. Nach BILD-Informationen stoppte er die XXL-Gehaltserhöhung für Staatssekretäre. Und kassierte damit auch das Lohnplus für den Kanzler und alle Minister.

Eine Ministeriumssprecherin zu BILD: ,,Die Tabelle entspricht im Bereich der B-Besoldung (betrifft die Staatssekretäre, die Redaktion) nicht den vorgesehenen Neuregelungen." Man bereite jetzt eine ,,entsprechende Tabellennachlieferung für die Ressortabstimmung" vor. Bedeutet: Im Innenministerium wird das Lohn-Plus für die Top-Beamten neu berechnet. Wie üppig es ausfallen wird: offen.

gio

Deutschland muss sparen, aber die Regierung wollte sich selbst und ihren Top-Beamten eine Mega-Gehaltserhöhung gönnen! Auslöser: Das Bundesverfassungsgericht hatte höhere Beamtengehälter angemahnt. Am Dienstag reagierte Innenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) und legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Darin versteckt: eine Gehaltsbombe – mit direkten Auswirkungen auf die Ministergehälter.

Der Lohn-Aufreger: Alle Beamten-Gehälter steigen, doch die Staatssekretäre, die die Ministerien leiten, sollten so richtig abkassieren. Ihre Besoldungsstufe B 11 sollte um 39.180 Euro auf 237.972 Grundgehalt im Jahr steigen – ein Plus von sage und schreibe 19,7 Prozent. Der Jahresverdienst eines Polizeimeisters (Besoldungsstufe A 7) erhöht sich gerade mal um 4.836 Euro (10,6 Prozent).

Kanzler und Minister hätten am meisten profitiert

Damit nicht genug: Laut Bundesministergesetz ist das Einkommen der Regierung direkt ans Staatssekretär-Gehalt gekoppelt. Folge: Steigt es, kassieren auch Kanzler Friedrich Merz (70, CDU) und seine Minister mehr. Konkret: Für die Minister bedeutete der Gesetzentwurf einen Gehaltssprung von 52.236 Euro im Jahr (4.353 Euro/Monat). Das Kanzler-Gehalt wäre sogar um 65.292 Euro (5.441 Euro/Monat) gestiegen. Rekordverdächtig!

Die Pläne in der Regierung waren weit gediehen: Das Innenministerium hatte den Gesetzentwurf bereits zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt, auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Entsetzen beim Steuerzahlerbund

Reiner Holznagel (49), Präsident des Steuerzahlerbundes, spricht in BILD von ,,sozialem Sprengstoff in der Gesellschaft". Im Fokus der Gehaltserhöhung hätten die normalen Beamten liegen sollen. Holznagel fordert: ,,Es kann nur eine Lösung geben: Nicht kassieren, sondern verzichten."

Die Opposition schäumt. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch (41) nennt die XXL-Steigerung der Top-Gehälter ,,obszön mitten in der Öl- und Preis-Krise, in der viele Familien jeden Euro umdrehen". Im Mittelpunkt müsse stehen, dass normal verdienende Menschen mehr im Geldbeutel hätten. ,,Diesen Kompass hat die Koalition offensichtlich verloren."

Und auch beim Koalitionspartner SPD warfen die Zahlen aus dem Dobrindt-Gesetzentwurf Fragen auf. Sebastian Fiedler (52), innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, kündigte in BILD an: ,,Wir werden das in den anstehenden parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen."

Dobrindt zieht Reißleine

Als BILD beim Innenministerium wegen der Gehaltsbombe nachfragte, zog Dobrindt die Reißleine. Nach BILD-Informationen stoppte er die XXL-Gehaltserhöhung für Staatssekretäre. Und kassierte damit auch das Lohnplus für den Kanzler und alle Minister.

Eine Ministeriumssprecherin zu BILD: ,,Die Tabelle entspricht im Bereich der B-Besoldung (betrifft die Staatssekretäre, die Redaktion) nicht den vorgesehenen Neuregelungen." Man bereite jetzt eine ,,entsprechende Tabellennachlieferung für die Ressortabstimmung" vor. Bedeutet: Im Innenministerium wird das Lohn-Plus für die Top-Beamten neu berechnet. Wie üppig es ausfallen wird: offen.

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