Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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lotsch

Wie wurde eigentlich die Absenkung des Pensionssatzes begründet?

Rallyementation

Zitat von: lotsch in Heute um 11:21Wie wurde eigentlich die Absenkung des Pensionssatzes begründet?

Mit "Text" ;-) , siehe Seite 155 des Entwurfs

Durgi

Zitat von: lotsch in Heute um 11:21Wie wurde eigentlich die Absenkung des Pensionssatzes begründet?
Die bisherige Regelung erweckte den Eindruck, das Höchstruhegehalt betrage 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, obwohl wegen des Einbaufaktors und des Pflegeabzuges dieses Verhältnis tatsächlich nur 69,76% beträgt. Mit der Änderung wird die Rechtsklarheit gesteigert sowie Verwaltungsaufwand verringert.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

SonicBoom

Zitat von: Durgi in Heute um 09:29forentauglicher Auszug von mir:
Der zentrale Ansatzpunkt des Entwurfs ist die Bezugnahme auf eine vermeintliche ,,Lebenswirklichkeit" des Zweiverdienermodells. Diese Argumentationsfigur wirkt prima facie anschlussfaehig, entpuppt sich bei naeherer Betrachtung jedoch als kategorialer Ebenenwechsel. Es wird nicht mehr deskriptiv an bestehende Bedarfslagen angeknuepft, sondern praeskriptiv ein moeglicher Zustand antizipiert und normativ verabsolutiert. Die Alimentation wird damit von einem realitaetsbezogenen Bedarfsdeckungsinstrument zu einem prognostischen Steuerungsinstrument transformiert. Der Referenzrahmen verschiebt sich von der faktischen Bedarfslage hin zu einer hypothetischen Verhaltensoption. Diese Substitution von Realitaet durch Moeglichkeitsannahmen markiert den eigentlichen systematischen Bruch.

Die daran anschließende Argumentationslinie der ,,Eigenverantwortung" verstaerkt diesen Befund. Hier wird implizit unterstellt, dass ein nicht realisiertes Erwerbspotenzial im Haushaltskontext als normativ neutraler Faktor zu behandeln und folglich in die Alimentationsbemessung einzupreisen sei. Diese Annahme verkennt jedoch die dogmatische Verortung des Alimentationsanspruchs. Dieser ist statusbezogen und individualrechtlich auf den Beamten als Amtstraeger gerichtet, nicht auf eine aggregierte Haushaltsoptimierung. Die Heranziehung hypothetischer Erwerbsverlaeufe transformiert den Anspruch in eine Art residuale Restgroesse nach Ausschoepfung unterstellter Selbsthilfepotenziale. Damit wird die Systemlogik von einer ex ante geschuldeten Vollalimentation in eine ex post reduzierte Kompensationsleistung ueberfuehrt.

Besonders evident wird die Inkonsistenz im Kontext der herangezogenen Typisierungsdoktrin. Unstreitig verfuegt der Gesetzgeber hier ueber einen nicht unerheblichen Generalisierungsspielraum. Dieser ist jedoch funktional gebunden: Typisierung darf verallgemeinern, muss aber an realtypische Sachverhalte anknuepfen und darf nicht in eine prognostische Fiktionalisierung umschlagen. Das fiktive Partnereinkommen ueberschreitet genau diese Schwelle. Es bildet nicht den typischen Ist-Zustand ab, sondern operationalisiert einen potenziellen Soll-Zustand mit unmittelbarer kuerzender Wirkung. Damit wird aus einer zulaessigen Typisierung eine normative Vorwegnahme individueller Lebensentscheidungen.

Der gravierendste Punkt ist jedoch die manifeste Asymmetrie innerhalb der Systematik. Saemtliche anspruchsbegruendenden Komponenten der Besoldung verbleiben strikt im Bereich des empirisch Feststellbaren. Ehe, Kinder, konkrete Unterhaltslasten. Demgegenueber wird auf der Einkommensseite eine hypothetische Groesse eingefuehrt, die unabhaengig vom realen Vorliegen angesetzt wird. Diese selektive Dualitaet von Realitaetsbindung und Fiktionalisierung ist nicht systemimmanent, sondern indikativ fuer eine zielgerichtete Normsetzung mit einseitiger Wirkungsrichtung. Eine konsistente Dogmatik wuerde entweder beide Seiten realitaetsbezogen ausrichten oder beide Seiten gleichermassen typisierend erfassen. Die hier gewaehlt Konstruktion entzieht sich einer solchen Konsistenz.

In der Gesamtschau laesst sich daher festhalten, dass der Referentenentwurf unter Rekurs auf Lebenswirklichkeit, Eigenverantwortung und Typisierung eine paradigmatische Rejustierung der Alimentation beabsichtigt. Der normative Fokus verschiebt sich von der Sicherstellung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts hin zur impliziten Obliegenheit, unterstellte Erwerbspotenziale auszuschoepfen. Die Alimentation verliert damit ihren Charakter als primaere statusbezogene Gewaehrleistung und entwickelt sich zu einer konditionalen Restgroesse, deren Hoehe zunehmend von hypothetischen Verhaltensannahmen abhaengt.





Diese selektive Dualität ist systemfremd: Auf der Bedarfsseite wird empirisch geprüft, auf der Einkommensseite wird fiktionalisiert. Eine konsistente Dogmatik müsste beide Seiten gleich behandeln — entweder beide realitätsbezogen oder beide typisierend.

Das fiktive Partnereinkommen transformiert die Alimentation von einer ex ante geschuldeten Vollalimentation in eine ex post reduzierte Kompensationsleistung. Der Beamte erhält nicht mehr das, was sein Amt erfordert, sondern nur noch das, was nach Abzug eines unterstellten Haushaltsbeitrags übrig bleibt.

Das Partnereinkommen wirkt als flexibler Deckel: Bei jeder verfassungsrechtlich gebotenen Steigerung wächst es automatisch mit und absorbiert einen Teil der Erhöhung — der Staat spart, der Beamte zahlt.


SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Heute um 11:20ja Swen.....es ist derart erquickend, Sueffisantes aus deiner Feder zu lesen. Willkommen im Elfenbeinturm :D

Das Ganze ist doch schon seit Jahren nur noch mit einer gesunden Prise Sarkasmus zu ertragen - entsprechend sind wir beide wohl Teil des Prisenkommandos ...

AliMentierter

Zitat von: Durgi in Heute um 07:45Okay...hab die 24" wieder gecancelt. Begnuege mich doch mit den 22", obwohl die am X7 schon richtig mickrig aussehen.
#firstworldproblems

Tipp: Unter einer Lupe oder mit einer richtigen Brille sehen die auch größer aus! Ansonsten Bildbearbeitung für den Status im Handy.  ;)

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:51Das Ganze ist doch schon seit Jahren nur noch mit einer gesunden Prise Sarkasmus zu ertragen - entsprechend sind wir beide wohl Teil des Prisenkommandos ...

Hast du bereits als langjährig Beteiliger Überlegungen dahingehend angestellt Europa zu bemühen? Für dich müsste doch der "effektive Rechtsschutz" nach nichts klingen als nach Hohn.

lotsch

Schauen wir uns die Reaktionen auf den Gesetzentwurf an. Es gibt keine Reaktionen, oder nur sehr milde Reaktionen. Der Gesetzgeber hat die Grenzen (roten Linien) ausgetestet, und kann mit dem Ergebnis voll zufrieden sein. Weder das BVerfG, noch die Gewerkschaften, noch die Beamtenschafe, oder die Presse konnten den Gesetzgeber von seiner verfassungswidrigen Gesetzgebung abbringen. Niemand beanstandet die jahrelange verfassungswidrige Gesetzgebung, das BVerfG hat halt wieder einmal neue "Richtlinien" für die Beamtenbesoldung heraus gegeben, und wir (die Gesetzgeber) setzen diese natürlich um. Und was bleibt dem Beamten, sich mit dem Gesetzentwurf auseinaderzusetzen und zu begründen, zu begründen und zu begründen (wie Swen immer wieder sagt), warum der neue Entwurf auch wieder verfassungswidrig ist, und wehe man vergisst bei der Begründung irgend etwas, oder man hat den falschen Rechtsbehelf eingelegt, weil man sich überhaupt nicht mehr auskennt, Pech gehabt. Die Interessen der anderen nationalen Player ist zu groß.
Ich bin mir sicher das geht so weiter, der Gesetzgeber hat quasi grünes Licht bekommen. Erst wenn es Aufstände gibt und der öffentliche Dienst nicht mehr funktioniert, insbesondere der Sicherheitsapparat, wird man zur Einsicht kommen, und selbst da hat man in der Weimarer Republik erst einmal nur die Gehälter für den Sicherheitsapparat und die Offiziere der Armee erhöht.

xap

Die (un-/gewollte) rote Linie war die B11 Besoldung. Der Pöbel darf der BReg fast schon dankbar sein diesen Testballon gestartet zu haben. Niemand wird doch ernsthaft glauben die B11 Besoldung sei ein Versehen gewesen.  Interessant wird nun sein, ob wirklich nur diese angepasst wird oder ob man dies zum Anlass nimmt alle Werte nach unten zu korrigieren.

SonicBoom

Zitat von: xap in Heute um 12:19Die (un-/gewollte) rote Linie war die B11 Besoldung. Der Pöbel darf der BReg fast schon dankbar sein diesen Testballon gestartet zu haben. Niemand wird doch ernsthaft glauben die B11 Besoldung sei ein Versehen gewesen.  Interessant wird nun sein, ob wirklich nur diese angepasst wird oder ob man dies zum Anlass nimmt alle Werte nach unten zu korrigieren.

Das fand ich auch bemerkenswert. Hat sich ein Zahlenkundiger vielleicht schonmal drangesetzt und die vorgesehene und jetzt gestrichene B11 demnach analysiert, als dass sie vielleicht genau die B11 sein müsste, die das BVerfG durch das Urteil vorgezeichnet hat?

Johnsmith

Zitat von: SonicBoom in Heute um 12:23Das fand ich auch bemerkenswert. Hat sich ein Zahlenkundiger vielleicht schonmal drangesetzt und die vorgesehene und jetzt gestrichene B11 demnach analysiert, als dass sie vielleicht genau die B11 sein müsste, die das BVerfG durch das Urteil vorgezeichnet hat?

Siehe mein Beitrag #9052:

Bei aller Empörung über ,,die da oben":

Das BVerfG hat auf die Berücksichtigung von 1996 als Bezugsgröße abgestellt.

Endstufe A16 waren damals 6808,20 DM,
B11 waren 14105,19 DM, mithin etwa 207%.

Endstufe A16 soll ab Mai 2026 9797,90 Euro sein, B11 19831,10 Euro, mithin rund 202%.

Also genau die 5%, die es laut BVerfG an Abweichung nach unten geben darf.

Dass man jetzt offenbar politisch zurückrudert statt zu erklären, nur weil man sich in Deutschland mal wieder ohne Sachverstand empört, finde ich schwach...

Ach und bevor es jetzt gleich wieder heißt, dass ja A16 schon viel zu viel sei:

Endstufe A8 waren damals 2602,87 DM,
B11 waren 14105,19 DM, mithin etwa 542%.

Endstufe A8 soll ab Mai 2026 4408,28 Euro sein, B11 19831,10 Euro, mithin nur noch rund 450%...


Finanzer

Zitat von: Johnsmith in Heute um 12:36Siehe mein Beitrag #9052:

Bei aller Empörung über ,,die da oben":

Das BVerfG hat auf die Berücksichtigung von 1996 als Bezugsgröße abgestellt.

Endstufe A16 waren damals 6808,20 DM,
B11 waren 14105,19 DM, mithin etwa 207%.

Endstufe A16 soll ab Mai 2026 9797,90 Euro sein, B11 19831,10 Euro, mithin rund 202%.

Also genau die 5%, die es laut BVerfG an Abweichung nach unten geben darf.

Dass man jetzt offenbar politisch zurückrudert statt zu erklären, nur weil man sich in Deutschland mal wieder ohne Sachverstand empört, finde ich schwach...

Ach und bevor es jetzt gleich wieder heißt, dass ja A16 schon viel zu viel sei:

Endstufe A8 waren damals 2602,87 DM,
B11 waren 14105,19 DM, mithin etwa 542%.

Endstufe A8 soll ab Mai 2026 4408,28 Euro sein, B11 19831,10 Euro, mithin nur noch rund 450%...



Grundsätzlich stimme ich da zu... trotzdem auffällig, wie selektiv man das Urteil anwendet.


SwenTanortsch

Der W
Zitat von: SonicBoom in Heute um 11:56Hast du bereits als langjährig Beteiliger Überlegungen dahingehend angestellt Europa zu bemühen? Für dich müsste doch der "effektive Rechtsschutz" nach nichts klingen als nach Hohn.

Der Weg nach Europa ist ja erst frei, wenn der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft ist.

Diesbezüglich bin ich aber durchaus hoffnungsfroh: Denn die beide vorhin genannten Protagonisten werden ja, auf ihrer Planke sitzend, nachdem der Seelenverkäufer in Karlsruhe Schiffbruch erlitten hat, die Alb runter bis in den Rhein gelangen, dort den Rechtsweg weiter ausschöpfen (es wird also für sie auch hier wie immer aufwärts gehen: dieses Mal rheinaufwärts), sodass sie alsbald von Rechtswegen kurz vor Straßburg rechts abbiegen werden, um dann dem kühlen Nass zu entsteigen und Richard Rogers' (nicht zu verwechseln mir Roger Rabbit, der sich vor den beiden regelmäßig einigelt in Anbetracht ihres Tempospiels) Bauwerk bewundern zu können.

Die alles entscheidende Frage bleibt jetzt nur noch: Sind vorher die deutschen Rechtsbehelfe oder eher die beiden Protagonisten nach ihrer langen Reise erschöpft...

Und PS. Dass die BILD nun auf die B 11-Besoldung aufmerksam geworden ist, dürfte sicherlich auf einen entsprechenden Hinweis aus dem erweiterten Umfeld des Gesetzentwurfs zurückgehen. Wenn sich BMI und BMF auch zwischenzeitlich geeinigt haben dürften, dürften noch nicht alle regierungsseitigen Player vollauf überzeugt vom Entwurf sein, so gilt es zu vermuten.