[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Hans Werner Mangold

Abschließend bleibt ein kleiner Beigeschmack bei der Feststellung, dass besonders einwohnerarme Bundesländer hier offenbar vorrangig behandelt werden. Warum gibt es zuerst Urteile ausgerechnet für Bremen, SH und das Saarland? Schon komisch.
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Bremen und vor allem das Saarland besolden unterdurchschnittlich schlecht. Vielleicht war dies ein Grund gewesen!?

Rallyementation

Zitat von: NordWest in 14.03.2026 23:36Was mich allerdings wundert und was ich nicht nachvollziehen kann: Warum führt man die Fragen aus Bremen, dem Saarland und SH nicht zu einem Verfahren zusammen?

Ich lese lieber Bundesland für Bundesland getrennt jeweils die vermutlich oft immer gleichen Auslegungen aus Karlsruhe, anstatt einen ellenlangen Beschluss, der erstmal dreifach getrennt die jeweiligen Ausgangslagen aufführen muss und sich auch bei der Auslegung worauf sie sich bezieht keine Verwechslungen provozieren darf.

Odin81

Zitat von: NordWest in 15.03.2026 00:46Ich habe inzwischen mal KI dazu befragt - demnach haben alle betroffenen Kläger mindestens zwei Kinder und sind im aktiven Dienst. Dann verstehe ich aber wirklich nicht, warum man nicht wesentlich breitere Klägergruppen zusammenfasst. Und wann will das BVerfG denn endlich mal die weiteren Betroffenen schützen?

Die KI sagt dir auch, dass es viel logischer wäre, zu einer Autowaschanlage zu laufen, anstatt zu fahren, um dein Auto zu waschen, wenn die Entfernung nur wenige hundert Meter beträgt und du sie danach fragst. 😅

tobue

#8853
Hier eine aktuelle Info mit Anlage zum Thema "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Anträgen und Widersprüchen wegen altersdiskriminierender Besoldung" der Berliner Rundschreibendatenbank:
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4330222
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4330225



Rentenonkel

Zitat von: Keating in 15.04.2026 22:27Was ist das Ruhegehalt?

Das Ruhegehalt (umgangssprachlich: Pension) ist die Altersversorgung der Beamten

WikingerBrot

Wow ganze 25,90 Euro gibts bei den Bundesbeamten mehr? Da hat sich das kämpfen ja gelohnt

Mitleser


WikingerBrot

Entschuldigt das habe ich anscheinend falsch aus dem Referentenentwurf gelesen  ::)


Goldene Vier

SPD und Grüne liefern für 2026 den niedersächsischen Gesetzentwurf, ohne Auswirkungen aus der Entscheidung des BVerfG

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_12500/10001-10500/19-10402.pdf

Johnsmith

Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

P33t

Zitat von: Johnsmith in 17.04.2026 13:25Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

Interessant ist, dass sich ein Bundesland überhaupt noch traut ein Gesetz verabschieden zu wollen, was die Richtlinien des BVerfG so gar nicht einhält. Das Gesetz wäre also per Definition verfassungswidrig und dürfte so nicht verabschiedet werden.

NordWest

Zitat von: Johnsmith in 17.04.2026 13:25Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

Da muss man nichts vermuten, es steht explizit auf Seite 5:
"Die Übertragung der Erhöhungsschritte zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 bleiben einem
weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten. Im Rahmen dieses zukünftigen Gesetzesvorhabens wird
auch die Einhaltung der Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation, die das Bundesverfas-
sungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a.
-, veröffentlicht am 19. November 2025) aufgestellt hat, zu prüfen sein.
"

Wahrscheinlich hätte man die Einarbeitung des Urteils im Gegensatz zum Bund nicht rechtzeitig hinbekommen - und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass man die Bundestabelle und den Umgang damit erst abwarten wollte, bevor man eine eigene Reaktion tätigt. Daran wird man sich orientieren wollen. Gleichzeitig wollte man den Beamten nicht die 2,8% vorenthalten bis alle Arbeiten erledigt sind.

So nachvollziehbar das politisch ist - rechtlich ergibt sich in der Tat das Riesenproblem, dass hier ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden soll.

Paterlexx

Das erste Land, das seine politischen Entscheidungen zum Wohle des Landes von einer KI treffen lässt, wird entweder nicht untergehen oder zum Weltherrscher werden. So inkompetent beim Gesetze stricken kann man als Landesregierung doch nicht sein, außer man nutzt keinen Computer.