[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Johnsmith

Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

P33t

Zitat von: Johnsmith in Heute um 13:25Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

Interessant ist, dass sich ein Bundesland überhaupt noch traut ein Gesetz verabschieden zu wollen, was die Richtlinien des BVerfG so gar nicht einhält. Das Gesetz wäre also per Definition verfassungswidrig und dürfte so nicht verabschiedet werden.