Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Dunkelbunter

Zitat von: Einigung2023 in Gestern um 23:38Ich denke schon. Wenn die Kinderzuschläge schon ein Plus von ca 145€ mehr ausmachen, warum dann bei dir nur 30€?
Aktuell machen 2 Kinder 202€, neuer Familienzuschlag 347€. Beide Beträge sind netto. Stk. 1.
.

Hmmm interessante Sichtweise von phil.
Ich kann da tatsächlich ein Anhaltspunkt sehen. Sagen wir Mal ab 2021 ist die Besoldung ja verfassungswidrig. Dann muss ich zu dem Zeitpunkt die verfassungsmässige Besoldung herstelle und danach jede einzelne Erhöhung von den Tarifverhandlungen separat betrachten.

Stellt man also ab 2021 die verfassungsgemäße Besoldung wieder her oder ab 01.05.2026 erst ?

Südwestler

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:44Mir geht dieser "die da oben"-Mist auch extrem auf den Senkel.

Der Bundeskanzler mit Verantwortung für 84 Mio. Menschen und das wirtschaftliche Wohl des ganzen Landes verdient kaum mehr als ein Direktor einer örtlichen Sparkasse.

Ein Staatssekretär ist u.U. "Manager" einer Behördenstruktur mit mehreren tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In der Privatwirtschaft - und genau mit dieser sollen diese Besoldungsebenen was die Entwicklung der Besoldung angeht ja nach dem BVerfG verglichen werden - werden bei gleicher Verantwortung noch deutlich höhere Beträge gezahlt.

Dass es ein paar Versorgungsbeamte in B gibt, ist für mich kein Grund, den vielen guten nicht parlamentarischen StS, die ich bisher kennenlernen durfte, ihre Besoldung zu neiden.

Das schlimmste ist, dieser "Warum auch die da oben"-Reflex sorgt jetzt dafür, dass wir vermutlich alle noch länger warten dürfen. Unterstützt von einigen verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die da auch noch in das gleiche Horn blasen.
Ganz ketzerisch könnte man jetzt Herrn Spohr ( Jahresgehalt 11 Mio)) anführen. der würde jetzt einfach bei diesen ganzen Forderungen den Laden dicht machen....

InternetistNeuland

Zitat von: Hugo in Gestern um 21:11Kindergeld wird beim Bürgergeld bzw. bei der Grundsicherung angerechnet.

Das ist bereits angerechnet. Der Gesamt Bedarf für 4K im Bürgergeld liegt bei 3643 €. Dieser wird gedeckt durch 3.125 € Grundsicherung + 518 € Kindergeld.

phil0611

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 23:51.

Hmmm interessante Sichtweise von phil.
Ich kann da tatsächlich ein Anhaltspunkt sehen. Sagen wir Mal ab 2021 ist die Besoldung ja verfassungswidrig. Dann muss ich zu dem Zeitpunkt die verfassungsmässige Besoldung herstelle und danach jede einzelne Erhöhung von den Tarifverhandlungen separat betrachten.

Stellt man also ab 2021 die verfassungsgemäße Besoldung wieder her oder ab 01.05.2026 erst ?

Die Tariferhöhungen haben nichts mit der Tariferhöhung zu tun. Deshalb hieß es ja auch, dass sie zusätzlich zur Tariferhöhung die Alimentierung machen wollen. Dann kann man doch die 5,8% nicht mit einrechnen.

Einigung2023

Zitat von: phil0611 in Gestern um 23:48Es gibt keinen Familienzuschlag/Verheiratetenzuschlag mehr.

Ich habe beide Rechner nebeneinander offen, aber du hast sicher trotzdem recht und 20 Leute inklusive Kommandeur können anscheinend nicht rechnen :)

Seite 80 im Entwurf. Der heißt immer noch Familienzuschlag ;)
Damit sind die Kinder gemeint. Für das 1. und 2. jeweils 265€ brutto.


Wenn du den ,,verheirateten Zuschlag" zu 100% bekommen hast (dein Partner nicht im öffentlichen Dienst ist) dann ändert sich nichts. Dieser steht dann nur nicht mehr auf der Verdienstbescheinigung. Dieser ist zu 100% im Grundgehalt enthalten. Dann kommt das plus durch deine 2 Kinder.

Belassen wir es dabei, denk an meine Worte wenn das erste neue Gehalt vllt noch in diesem Jahr kommt und du doch mehr hast ;)

Einigung2023

Zitat von: phil0611 in Gestern um 23:54Die Tariferhöhungen haben nichts mit der Tariferhöhung zu tun. Deshalb hieß es ja auch, dass sie zusätzlich zur Tariferhöhung die Alimentierung machen wollen. Dann kann man doch die 5,8% nicht mit einrechnen.

Aber nur die 2,8%. Nicht die 3% vorher.

phil0611

Doch auch die 3%, die gehören zu der Tariferhöhung ja dazu. Nochmal, das hat mit der Alimentierung nichts zu tun.

Dunkelbunter

Zitat von: Einigung2023 in Gestern um 23:56Aber nur die 2,8%. Nicht die 3% vorher.

Wieso nicht?
Wieso nicht sogar alle Erhöhungen ab 2021?

phil0611

Doch, auch die gehören zu der Tariferhöhung dazu. Man kann die Tariferhöhung nicht als Alimentierung verkaufen, das funktioniert nicht. Es wurde klar kommuniziert, dass es zwei Unterschiedliche Dinge sind.

Einigung2023

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 00:01Wieso nicht?
Wieso nicht sogar alle Erhöhungen ab 2021?
Stimmt, mein Fehler.

Einigung2023

Zitat von: phil0611 in Heute um 00:01Doch, auch die gehören zu der Tariferhöhung dazu. Man kann die Tariferhöhung nicht als Alimentierung verkaufen, das funktioniert nicht. Es wurde klar kommuniziert, dass es zwei Unterschiedliche Dinge sind.

Weil die aA mit neuer Tabelle zum 01.05.2026 hergestellt/umgesetzt wird. Die 3% haben damit nichts zu tun. Die hast du aktuell, auf deinem Konto. Wieso rechnet ihr die raus? Es zählt doch was am Ende mehr auf dem Konto ankommt. In deinem Fall sind das über 140€ im Monat.
Ob du/ihr das glauben wollt oder nicht.

phil0611

Ich gebe auf, du möchtest es nicht verstehen. Bringt dann auch nichts zu diskutieren.

Ndsftw

Ist jemandem eigentlich schon aufgefallen, dass im Entwurf immer das durchschnittliche Mediannettoäquivalenzeinkommen zu Grunde gelegt wird, obwohl man eigentlich auch Werte für die Haushaltsgröße hat? Bei der 4K Familie liegt das nämlich nochmal ca. 2000 euro höher als der Durchschnitt

netzguru

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:44Der Bundeskanzler mit Verantwortung für 84 Mio. Menschen und das wirtschaftliche Wohl des ganzen Landes verdient kaum mehr als ein Direktor einer örtlichen Sparkasse.

Ein Staatssekretär ist u.U. "Manager" einer Behördenstruktur mit mehreren tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In der Privatwirtschaft - und genau mit dieser sollen diese Besoldungsebenen was die Entwicklung der Besoldung angeht ja nach dem BVerfG verglichen werden - werden bei gleicher Verantwortung noch deutlich höhere Beträge gezahlt.

Hallo,

seht euch bitte das Beispiel ex Post mit Nachfolger oder Bahn an.

Bei der Post haben eine Runde Bx und Bxx den Laden mit den OPD an laufen gehabt.
Was heute die Vorstände erhalten ist einiges mehr.
Ein B11 ist für ein Vorstand in der Industrie nur ein Taschengeld für die Besserehälfte.
Das sollte einer als Vergleich sehen.
Mehr darf und will ich nicht schreiben.

Sanni2008

#9149
Man hätte den ganzen Gesetzesentwurf einfacher gestalten können. Im einfachen Dienst bis A5 die erste Stufe streichen und gleich mit der zweiten anfangen. Für Kinder , egal ob verheiratet oder nicht, wesentlich mehr Zuschläge.
Die ganze Besoldung regelmäßig erhöhen mit den Tarifverhandlungen ...
Ich bin A8 und mit ein bisschen mehr wie Mindestversorgung im Ruhestand und gönne es jedem einfachen Beamten gleich in einer höheren Stufe zu kommen.
Bin selber mit A3 bei der damaligen Deutschen Bundespost angefangen, der Aufstieg in den mittleren Dienst hat mir 5 DM !!! mehr eingebracht , dazu Versetzung 130 km entfernt.....

Als Boomer war man froh, überhaupt einen Job zu bekommen und dann noch als Beamter,  glich einem Lottogewinn.

Hier der Link zum Entwurf der früheren Ampelregierung zum Vergleich

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/D3/BBVAngG_Kabinettvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1