Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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emdy

Ich finde diesen eifrig geschürten, permanenten Beamtenhass auch mittlerweile belastend.

Niemand hat Ahnung aber jeder hat eine (negative) Meinung...

gio

Zitat von: Kority in Heute um 15:55Ist der neue Rechner für Bund korrekt?

Ich als A7 2 kids Erfahrungsstufe 3 sollte eigentlich gem. Entwurfe 4303 brutto verdienen aber anzeigen tut er 4200?

ich weiß nicht ob das ein fehler ist weil er auch knapp 100€ netto weniger anzeigt im endprodukt

Wie kommst du auf 4303? Der Rechner ist korrekt. Entwurf 3674,75 plus Zuschläge gleich 4204,75. Das passt

Sieht eher so aus du bist in der Zeile verrutscht

Kority

Zitat von: gio in Heute um 16:03Wie kommst du auf 4303? Der Rechner ist korrekt. Entwurf 3674,75 plus Zuschläge gleich 4204,75. Das passt

Gerade gesehen bin um eine Zeile verrutscht und hatte A7/4 geschaut.

Also 300€ Netto erhöhung nach der "Anpassung" doch ziemlich ernüchternd wenn ich die anderen Besolungsgruppen die im hohen 3 stelligen/4 stelligen Bereich sehe.

Da er sowieso die B Besoldung nochmal anpassen möchte kann er uns auch gleich nochmal erhöhen und das fiktive partnereinkommen streichen damit es auch mal endlich legal ist was hier abläuft.

gio

Ja ich hoffe auch das das nochmal überdacht wird genauso wie keine Nachzahlungen für 23 und 24

Kority

Zitat von: gio in Heute um 16:11Ja ich hoffe auch das das nochmal überdacht wird genauso wie keine Nachzahlungen für 23 und 24

Hab eher das gefühl wenn die es erneut überarbeiten dann wird es nochmal schlechter aussehen nicht besser

DerAlimentierte

Hallo,

kann mir freundlicherweise jemand sagen, ob beim neuen "Ergänzenden Familienzuschlag" das Schüler-BAföG vom Tatbestand des § 41 (2) erfasst ist oder nicht?

Sprich wird Schüler-BAföG als Einkommen angerechnet werden oder nicht?

Ich frage deshalb, weil meine Ehefrau in dem Zeitraum Schüler-BAföG erhalten hat.

Danke schon mal für Eure Antworten!

gio

Zitat von: Kority in Heute um 16:13Hab eher das gefühl wenn die es erneut überarbeiten dann wird es nochmal schlechter aussehen nicht besser

Ja wahrscheinlich  ;D wenn b11 runter dannwir als A7 auch

gio

Zitat von: DerAlimentierte in Heute um 16:14Hallo,

kann mir freundlicherweise jemand sagen, ob beim neuen "Ergänzenden Familienzuschlag" das Schüler-BAföG vom Tatbestand des § 41 (2) erfasst ist oder nicht?

Sprich wird Schüler-BAföG als Einkommen angerechnet werden oder nicht?

Ich frage deshalb, weil meine Ehefrau in dem Zeitraum Schüler-BAföG erhalten hat.

Danke schon mal für Eure Antworten!

Ich glaub das kann dir noch niemand sagen. Gefühlsmäßig würde ich sagen das es ein Darlehen ist und kein Einkommen aber wetten würde ich nicht drauf

Sanni2008

#9203
Bei der Minderung des Ruhegehaltssatz von 71,75 auf 69,76 Prozent wirkt sich das nachteilig prozentual auf besoldungserhöhungen aus.

Das sollte man nicht vergessen!

Das ist eine Kürzung für alle Beamten, die Kürzung des Prozentsatzes steht in keinem Verhältnis zum eigentlichen Grund des Gesetzes.

Umlauf

Zitat von: Sanni2008 in Heute um 17:02Bei der Minderung des Ruhegehaltssatz von 71,75 auf 69,76 Prozent wirkt sich das nachteilig prozentual auf besoldungserhöhungen aus.

Das sollte man nicht vergessen!

Das ist eine Kürzung für alle Beamten, die Kürzung des Prozentsatzes steht in keinem Verhältnis zum eigentlichen Grund des Gesetzes.


Ich habe es mir nicht selber angesehen. Aber es wurde hier schon öfters geschrieben: Die Reduzierungsfaktoren wurden einfach in den Ruhegehaltssatz eingerechnet. So dass es eine Nullnummer ist. Vorteil die Formel wird kürzer. Es ändert sich dadurch auch nichts bei den Erhöhungen.

Zwillingsopa

Ist auf Seite 155 des neuen Entwurfes gut nachvollziehbar erklärt.

HardyHard

Guten Abend liebe Foristen,
seit mehr als 2 Jahren bin ich stiller Mitleser und nun habe ich mich endlich dazu entschlossen mich doch anzumelden und dieses Super Forum auch mal zu nutzen. Erstmal vielen Dank an alle die hier super Beiträge leisten, dafür ziehe ich meinen Hut und spreche meinen Dank aus.

Aber nun möchte ich mal um eure ehrliche Einschätzung bitten, und zwar habe ich folgende Situation.
Ich A8 S7 bin verheiratet und habe 2 Kinder, diese haben beide leider den Pflegegrad 3 und haben jeweils den GdB von 60 bzw. 70% und die Merkmale H(Hilflos). Meine Frau geht aufgrund der Betreuung und Pflege leider nicht Arbeiten. Wie verhält es sich da mit dem Familienergänzungszuschlag?
Zudem wird ja das fiktive Partnereinkommen ab 2021 jedem unterstellt, da aber nachweislich in meiner Situation dies nicht gegeben ist, würde man für die Zeit von 2021 an ebenfalls den Familienergänzungszuschlag erhalten?

Der neue Entwurf wirft viele individuelle Fragen bei vielen auf, ich bin gespannt was die nächsten Wochen und Monate noch so bringen wird. Und wenn der Entwurf letztendlich mit kleinen Änderungen so kommen wird, was möchte der DH von uns haben um dies zu beweisen? Wird die Steuererklärung reichen bzw. die Pflegebescheide?

Für mich ruft der Entwurf mehr Fragen auf als diese letztendlich beantwortet wurden.

Danke schonmal im voraus und schönes Wochenende euch allen.

SchZe

Zitat von: HardyHard in Heute um 18:45Guten Abend liebe Foristen,
seit mehr als 2 Jahren bin ich stiller Mitleser und nun habe ich mich endlich dazu entschlossen mich doch anzumelden und dieses Super Forum auch mal zu nutzen. Erstmal vielen Dank an alle die hier super Beiträge leisten, dafür ziehe ich meinen Hut und spreche meinen Dank aus.

Aber nun möchte ich mal um eure ehrliche Einschätzung bitten, und zwar habe ich folgende Situation.
Ich A8 S7 bin verheiratet und habe 2 Kinder, diese haben beide leider den Pflegegrad 3 und haben jeweils den GdB von 60 bzw. 70% und die Merkmale H(Hilflos). Meine Frau geht aufgrund der Betreuung und Pflege leider nicht Arbeiten. Wie verhält es sich da mit dem Familienergänzungszuschlag?
Zudem wird ja das fiktive Partnereinkommen ab 2021 jedem unterstellt, da aber nachweislich in meiner Situation dies nicht gegeben ist, würde man für die Zeit von 2021 an ebenfalls den Familienergänzungszuschlag erhalten?

Der neue Entwurf wirft viele individuelle Fragen bei vielen auf, ich bin gespannt was die nächsten Wochen und Monate noch so bringen wird. Und wenn der Entwurf letztendlich mit kleinen Änderungen so kommen wird, was möchte der DH von uns haben um dies zu beweisen? Wird die Steuererklärung reichen bzw. die Pflegebescheide?

Für mich ruft der Entwurf mehr Fragen auf als diese letztendlich beantwortet wurden.

Danke schonmal im voraus und schönes Wochenende euch allen.

Zum Familienzuschlag kommt aus meiner Sicht folgendes für Euch infrage:

VII.1 Ergänzender Familienzuschlag für Verheiratete (§ 41)

Verheiratete Beamte, Richter und Soldaten Monatsbe-
trag in Euro

mit zwei zu berücksichtigenden Kindern 1 519,00€

Erhöhungsbeträge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ehegatten
Der ergänzende Familienzuschlag erhöht sich, sofern für den Ehegatten keine Pflichtversi-
cherung oder Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
besteht und deshalb Versicherungsbeiträge für eine freiwillige gesetzliche oder private
Kranken- und Pflegeversicherung des Ehegatten entstehen, für verheiratete Beamte, Rich-
ter und Soldaten

- mit zwei zu berücksichtigenden Kindern um 287,00 Euro.

Ich gehe davon aus das eine Steuererklärung erforderlich sein wird, die Pflegebescheide und der Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis für deine Frau wird vermutlich auch erforderlich sein.

Das ist allerdings nur meine persönliche Einschätzung ohne juristischen Hintergrund.