Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SwenTanortsch

Zitat von: Maximus in Heute um 10:47Es gibt einen Berliner Senatsentwurf!!! Kann jemand diesen hier reinstellen?

https://www.berliner-besoldung.de/reparieren-ist-nicht-genug-berlin-braucht-ein-verfassungskonformes-besoldungsgesetz-kein-politisches-sparmodell/

https://www.youtube.com/watch?v=NPyE_NzzkUc

Schaut euch mal die Aussagen von Frau Prof. Färber zum Partnereinkommen an. Sie hat den Dienstherren gewissermaßen den Modellwechsel zugestanden.

Man braucht offensichtlich nicht unendlich lange zu schauen, was der Senat von Berlin vorhat, sondern kann bereits dem Eingangsstatement des Staatsekretärs Schyrocki entnehmen, dass offensichtlich absehbar ist, nicht in erster Linie die vom Bundesverfassungsgericht als im erheblichen Maße nicht konsistente Besoldungssystematik zu reparieren, sodass es also nicht darum geht, die in den Entscheidungen 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18 ausschließlich tenorierten Grundgehaltssätze zu heilen, um damit insbesondere in den Blick zu nehmen, was der Senat in Rn. 148 zum nachhaltig erschütterten Besoldungsgefüge sagt, sondern dass der besagte politische Beamte ab der Min. 10:53 sachfremd wiederkehrend von Familienkonstellationen spricht (vgl. ab der Min. 13:11 die Ausführungen zum Inhalt des Entwurfs zu einem Reparaturgesetz), um mit dem von ihm ausgeführten zweiten Doppelschritt der geplanten Reparatur klarzustellen, dass hier, "differenziert nach Familienkonstellationen und im Zusammenhang mit der Wahrung des Abstandsgebots" die konkreten Nachzahlungsbeträge festgestellt werden sollen (ab Min. 14:10): "Dem Gesetz werden die prozentualen Nachzahlungshöhen gestaffelt nach Besoldungsgruppen, Besoldungsordnungen und Familienkonstellationen zu entnehmen sein, sodass die Behörden die individuellen Nachzahlungsansprüche entsprechend der eingelegten Widersprüche ermitteln können." Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, das nachhaltig erschütterte Besoldungsgefüge zu heilen und der Gesetzgeber denkt an die heile Familie und stürzt sich wie gehabt am Ende offensichtlich wiederkehrend auf sie.

Damit, lieber Rentenonkel, wird das Land Berlin nun mit einiger Wahrscheinlichkeit Deinem Wunsch gemäß vorangehen und - weitgehend wunschgemäß (also im Rahmen des regelmäßigen Berliner Verständnisses, was Wünsche angeht, weshalb der Berliner Besoldungsgesetzgeber schon immer groß im eigenen Wunschdenken war) - nun als Nachzahlung bestimmt ein <Kinder-Grund-sicherungs-gehalt> nachträglich einführen, das dann am Ende der vierköpfigen Beamtenfamilie gewährt wird, womit am Ende sicherlich auch ein großer Teil der Nachzahlungsansprüche für Beamte ohne Kinder (in der Berliner Logik: mit fiktiven Kindern) in einem <sicheren fiktiven (Kinder-)Grundgehalt> aufgehen werden, so kann man schon heute vermuten, ohne dass der Entwurf schon vorliegt, sodass deren Nachzahlungsanspruch am Ende im hohen Maße fiktiv bleiben dürfte.

Zugleich stellt der politische Beamte an derselben Stellen hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen den "großen Abstimmungsbedarf unter den Bundesländern heraus", dass sie sich also nicht - von wem auch immer - "auseinanderdividieren" lassen würden, sondern die von Ulrich Battis bereits vor dreieinhalb Jahren konstatierte Politik des konzertierten Verfassungsbruchs weiterhin "im Gleichklang mit dem Bund hier" fest im Blick behalten würden, nicht umsonst äußert er ab der Min. 19:20 den dringenden Appell an alle anderen Länder - mit unausgesprochenen Grüßen nach Schleswig Holstein -, dass man auch zukünftig kraftvoll zubeißen sich eng abstimmen müsse, wenn es darum gehe, eine möglichst einheitliche Besoldungsstrukturreform anzugehen. Positiv hervorgehoben wird dabei insbesondere - das dürfte sich unausgesprochen insbesondere auf die Höhe des in Berlin geregelten ergänzenden Familienzuschlags beziehen -, dass man bereits anders als andere Länder und bislang der Bund bereits vorbildlich vorangegangen sei. Darüber hinaus sei ein Anpassungsbedarf von wohl rund vier % realistisch, womit man auch zukünftig noch eine zusätzliche Haushaltsbelastung vor sich habe. In Anbetracht der eben bereits genannten Rn. 117 der aktuellen Entscheidung sagt dieser Wert bereits mehr aus als 1000 Worte.

Darüber hinaus wird zuvor ein heute mit rund 480 Mio. € bezifferter Reparaturbedarf hinsichtlich der rund 120.000 Widersprüche im Zeitraum von 2008 bis 2020 angenommen, was also eine durchschnittliche Nachzahlungssumme von 4.000,- € je Widerspruch beziffern würde. Hier nun tun die problematischen ersten drei Parameterwerte - sie werden dem ersten Doppelschritt der Bemessung zugrunde gelegt - mitsamt der die "Familienkonstellationen" in den Blick nehmenden Betrachtung des verletzten Mindestbesoldungsgebots - der zweite Doppelschritt - offensichtlich ihr Übriges. Denn betrachtet man allein das Ausmaß der Unterschreitung der Mindestbesoldung zwischen 2008 und 2020, dann dürfte es durchaus erstaunlich sein, dass man in den 13 Jahren im Durchschnitt für jedes Jahr mit einem Nachzahlungsbetrag von rund 37 Mio. € auskommen möchte. Nicht umsonst wird wie gehabt auch hier die haushaltspolitische Entscheidung in den Mittelpunkt gestellt, um dabei wenig überraschend zu dem Ergebnis zu kommen, dass die vorsorglich geschaffenen Rücklagen ziemlich genau mit den zu erwartenden Rückzahlungen im Einklang stehen - da sieht man, wie vorausschauend doch in Berlin gehandelt wird: Man hat zwar weiterhin kein Ahnung, wie viel Widersprüche tatsächlich gegeben sind, was das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen gesagt hat, welche Schuhgröße man hat und ob Berlin überhaut in der Bundesrepublik liegt, aber man war so vorausschauend, dass man rein zufällig genau die Vorsorge getroffen hat, die man nun benötigt. Das ist große Regierungskunst, um nicht zu sagen:

Never change a winning team.

(Die rund zehn Minuten seiner Ausführungen sind jedem an's Herz gelegt, der wissen will, was derzeit länderübergreifend besprochen wird.)

Zu den drei Entscheidungen es Bundesverfassungsgerichts vgl. die einleitenden Ausführungen im Beitrag 7365 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg447109.html#msg447109

xap

Zitat von: GeBeamter in Heute um 13:04Ich fühle mich Mal angesprochen mit dem "über die Verhältnisse leben" und reklamiere für mich, eben genau nicht über die Verhältnisse zu leben. A14/A12 1,5-Verdienerhaushalt mit drei Kindern. Ja, wir haben ein Eigenheim 20km von der Dienststelle entfernt für eine halbe Mio € errichtet. Stand jetzt habe ich dadurch aber lediglich Fixkosten von ca. 2.000€ all in. Das hätte ich hier in der Region auch bei einer 80qm Dreizimmerwohnung als Warmmiete, die ich mit drei Kindern mindestens bräuchte. Das ist für mich die Benchmark. Hinzu kommt nur ein Auto, Urlaub auf dem Campingplatz, Kleidung und Schuhe der Kinder im Wachstum meistens aus zweiter Hand und am Ende des Monats froh, wenn ein paar hundert Euro übrig bleiben.
Lebe ich also über meine Verhältnisse oder liegen die Verhältnisse in der Region, in der ich Residenzpflicht habe, über meinen mir vom Dienstherren eröffneten Möglichkeiten?
Ich denke eher letzteres und man sah sehr gut an dem alten Vergleich zum Bürgergeld, wie nah selbst höhere Dienstgrade dem Existenzminimum waren.

Also sorry, mit der Kombi gehörst du zu den oberen 10% der Einkommenspyramide (ohne diese Diskussion erneut aufmachen zu wollen). Wenn ihr mit diesen Parametern (Einkommen, Hausbau, 1 Auto) nicht zurecht kommt, liegt das Problem nicht auf der Einkommens, sondern auf der Ausgabenseite. Völlig losgelöst von vom Thema aA.

Ähnliche Parameter habe ich auch - mit nur A12 und einer gefühlt prekär beschäftigten Ehefrau in der freien Wirtschaft mit mehr als 50% Teilzeit (weil nötig). Und auch da funktioniert es, wobei mehr immer gut wäre. Und selbst wir gehören statistisch zu den oberen 20%.

GoodBye

Zitat von: xap in Heute um 13:58Also sorry, mit der Kombi gehörst du zu den oberen 10% der Einkommenspyramide (ohne diese Diskussion erneut aufmachen zu wollen). Wenn ihr mit diesen Parametern (Einkommen, Hausbau, 1 Auto) nicht zurecht kommt, liegt das Problem nicht auf der Einkommens, sondern auf der Ausgabenseite. Völlig losgelöst von vom Thema aA.

Ähnliche Parameter habe ich auch - mit nur A12 und einer gefühlt prekär beschäftigten Ehefrau in der freien Wirtschaft mit mehr als 50% Teilzeit (weil nötig). Und auch da funktioniert es, wobei mehr immer gut wäre. Und selbst wir gehören statistisch zu den oberen 20%.

Statistik, Statistik, Statistik...

Da sind ja immer nur die Angestellten drin, oder?!

Vermietung, Kapitaleinkünfte, Vermögen, etc..

Und dann wird den Menschen, die jeden Tag ihre Zeit verkaufen erzählt, sie seien sonstwer.

xap

Was genau möchtest du uns mit diesem Beitrag mitteilen?

SGLBund

Zitat von: GeBeamter in Heute um 13:04Ich fühle mich Mal angesprochen mit dem "über die Verhältnisse leben" und reklamiere für mich, eben genau nicht über die Verhältnisse zu leben. A14/A12 1,5-Verdienerhaushalt mit drei Kindern.


Wenn man damit nicht ohne Sorgen lebt, ja, dann darf man sich zu Recht angesprochen fühlen. Gut, dass hier so wenige meiner Dienststelle aus dem m.D. und unterem Bündel g.D. mitlesen, sonst wäre es vor lauter Gelächter sehr laut auf dem Flur.

matthew1312

Zitat von: xap in Heute um 14:16Was genau möchtest du uns mit diesem Beitrag mitteilen?
Dass er sich den Umstand, dass es viele Mitmenschen in diesem Land dank Erbaussicht, Arzt-Flatrate und passiven Einkommens nicht nötig haben, Vollzeit zu arbeiten, nicht entgegenhalten lassen muss. Obere 10 % hin oder her – wenn die Kurve dadurch gesenkt wird, dass andere freiwillig in Teilzeit gehen, macht das den Kollegen nicht wohlhabender.

Im Übrigen: Im höheren Dienst sind es nun mal andere Verhältnisse als im mittleren Dienst.

matthew1312

Zitat von: SGLBund in Heute um 14:17Wenn man damit nicht ohne Sorgen lebt, ja, dann darf man sich zu Recht angesprochen fühlen. Gut, dass hier so wenige meiner Dienststelle aus dem m.D. und unterem Bündel g.D. mitlesen, sonst wäre es vor lauter Gelächter sehr laut auf dem Flur.
Die haben genau welche Ausbildung durchlebt? Genau. Ende der Diskussion.

Maximus

@Swen: Vielen Dank für die sehr gute Zusammenfassung.

GeBeamter

Zitat von: SGLBund in Heute um 14:17Wenn man damit nicht ohne Sorgen lebt, ja, dann darf man sich zu Recht angesprochen fühlen. Gut, dass hier so wenige meiner Dienststelle aus dem m.D. und unterem Bündel g.D. mitlesen, sonst wäre es vor lauter Gelächter sehr laut auf dem Flur.

Merkwürdig, meine mD Kollegen wären reflektiert genug festzustellen, dass sie ihre Familie zu Zeiten unterhalten haben, als ein Einkommen im mD ohne dafür auf alles verzichten zu müssen noch gereicht hat.

In Rhein-Main gibt es im Umkreis von 40-60km keine Gemeinde, in der die Mietpreise nicht bei 12€ kalt pro qm anfangen. Ja ich habe ein Ausgabenproblem, weil mein Dienstherr die Realität leugnet und glaubt alle Bundesbeamten wären beim Umweltbundesamt beschäftigt. Die Ausgaben insbesondere für Wohnen, Kinderbetreuung sind für mich nicht beeinflussbar - damit aber schon mehr als die Hälfte des netto Familieneinkommens weg.
Es täte halt gut, sich zumindest Mal halbwegs reflektiert in anderer hinein zu versetzen, ohne gleich in einen "du bist das Problem"-Reflex zu verfallen.

Durgi hat das schon richtig benannt. 1000€ geringere Lebenshaltungskosten (in Sachsen war sein Beispiel) können schon den Unterschied zwischen König und Clown ausmachen.

BuBea

Aus Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner
A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis Zugleich eine erste Würdigung von BVerfG, Beschl. v. 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a. — von RiVG Dr. Teoman M. Hagemeyer-Witzleb (DVBl8/26):

..Der Kritik der Wissenschaft am Familienbild und Abkehr vieler Besoldungsgesetzgeber von der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie— hierbei handelt es sich gerade nicht um ein »Leitbild der Beamtenbesoldung« sondern »eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße« — hat sich das BVerfG in den entschiedenen Verfahren aufgrund des Berliner Besoldungsmodells noch nicht stellen müssen; künftige Entscheidungen werden sich hier voraussichtlich mit neuesten empirischen Erkenntnissen über die (mangelnde)
Repräsentativität dieser Familienform in der Beamtenschaft
auseinandersetzen müssen
sowie mit der (in unterschiedlichen Facetten vollzogenen) Abkehr nicht weniger
Besoldungsgesetzgeber von der »Beamteneckfamilie«. (Hervorhebungen von mir)...

Hier wird m.E. die notwendige Stoßrichtung aufgezeigt.

Des Weiteren in den Fußnoten zur Bemessung von Bedarfen für das 3. Kind:
Eine solche Durchschnittsbildung (theoretisch denkbar als altersgewichtetes Mittel der Faktoren
der OECD-Skala 1/18 x [14 x 0,3 + 4 x 0,5] = 0,345) ist — nicht zuletzt mit Blick auf kinderreiche Beamtenfamilien — zwar wünschenswert, aber im OECD-Modell nicht vorgesehen. Sie wäre zudem methodisch falsch,
weil die (Mikrozensus-)Einkommensdaten der Haushalte nicht mithilfe einer »Durchschnittskinder-Skalas äquivaliert wurden, der Median nach Anwendung der OECD-Skala ermittelt wurde. Würde unter diesen Voraussetzungen nachträglich mithilfe von Durchschnittsfaktoren für Kinder auf das infrage stehende Familienmodell »hochgerechnet«, verfehlte man den Median, der ein Rangmaß ist. Äquivalierung der Haushaltseinkommen und »Hochrechnung« auf die Bezugsgröße für die Bemessung der
Mindestbesoldung müssen anhand derselben Skala erfolgen.

Kommt mir irgendwie bekannt vor.

DrStrange

Zitat von: waynetology in Heute um 08:24Die folgen eines Partnereinkommens muss man dann natürlich auch betrachten. Ich bin Soldat, hier ist das ganze nochmal spezieller. Fängt schon bei einer einfachen Wachgestellung an, bei dem vorausgesetzt wird, dass der Partner auf die Kinder aufpasst.

Fiktiv ist in Ordnung, jeder der die Ergänzung möchte ist auch bereit einen eventuellen Nachweis zu erbringen oder eine eidesstattliche Versicherung hierüber abzugeben.

Hmm..Nachweise hier und da. Kann uns denn nicht der heilige Datenschutz hier nicht irgendwie helfen? Die Daten betreffen ja nicht den zu alimentierenden Beamten sondern seinen Partner!?

xap

Zitat von: matthew1312 in Heute um 14:39Dass er sich den Umstand, dass es viele Mitmenschen in diesem Land dank Erbaussicht, Arzt-Flatrate und passiven Einkommens nicht nötig haben, Vollzeit zu arbeiten, nicht entgegenhalten lassen muss. Obere 10 % hin oder her – wenn die Kurve dadurch gesenkt wird, dass andere freiwillig in Teilzeit gehen, macht das den Kollegen nicht wohlhabender.

Im Übrigen: Im höheren Dienst sind es nun mal andere Verhältnisse als im mittleren Dienst.
Was genau haben die vorgebrachten Argumente mit Erwerbseinkommen und somit der hiesigen Diskussion zu tun? Ich habe immer noch nicht verstanden welche Rolle Kapitaleinkommen und Erben hier zu suchen hätten? Auch jeder Beamte kann dies haben. Und? In Summe konstatiere ich, dass ich im gD besser haushalten kann als der angesprochene Kollege im hD mit der Ehefrau im gD. Das spricht jetzt eher nicht für die Ehe im gD/hD bzw. das hoffentlich existierende Bewusstsein mit verfügbaren Mitteln auch haushalten zu müssen. Das wäre tatsächlich traurig wenn man die vorhandene Bildungshistorie berücksichtigt.

Und nochmal: Ich habe ebenfalls in einem der teuersten Ballungsräume Deutschlands ein Haus mit den gleichen Parametern wie der angesprochene Kollege errichtet. Habe dieselbe monatliche Rate. Wir fahren trotzdem 3mal jährlich in den Urlaub. Ich sehe bei ca. 9k€ monatlichem Nettoeinkommen wirklich nicht, weshalb da am Monatsende kein Geld übrig sein sollte. Aber wahrscheinlich bin ich nicht abgehoben genug. Who knows. Kommt sicher gleich wieder ein Jurist und versucht es mir mathematisch zu erklären. Ich bin schon ganz gespannt.

GeBeamter

Zitat von: matthew1312 in Heute um 14:41Die haben genau welche Ausbildung durchlebt? Genau. Ende der Diskussion.

Ich habe das auch schon mit Bundeswehrangehörigen bis sonstwo durchgekaut, auch unter Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben. Und dafür am Ende zum Glück Verständnis kassiert.
Es ist ein Unterschied, ob man zwar mD oder gD besoldet ist, aber in einer Kaserne in der Peripherie stationiert ist, damit keinem überhitzten Wohnungsmarkt zum Opfer fällt, die Möglichkeit von Zulagen für dienstliche Erschwernisse hat, statt der PKV eine truppenärztliche Versorgung hat etc. Da können 1000€ netto Differenz bei der Besoldung ganz schnell Mal auf 0 sinken.

Und deshalb würde ich mir etwas mehr Reflexion wünschen.

Stattdessen schwingt dann immer ein "dann zieht doch aufs Land" mit. Ich wohne schon auf dem Land. Auch hier ist Boden knapp und die Preise deshalb hoch. Willkommen im Ballungsraum 2026. Glückwunsch an alle Kolleginnen und Kollegen, die einen DH in deiner günstigeren Region haben.
Möge euch nie die Zwangsversetzung ereilen, Amen.

xap

Zitat von: GeBeamter in Heute um 15:10Ich habe das auch schon mit Bundeswehrangehörigen bis sonstwo durchgekaut, auch unter Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben. Und dafür am Ende zum Glück Verständnis kassiert.
Es ist ein Unterschied, ob man zwar mD oder gD besoldet ist, aber in einer Kaserne in der Peripherie stationiert ist, damit keinem überhitzten Wohnungsmarkt zum Opfer fällt, die Möglichkeit von Zulagen für dienstliche Erschwernisse hat, statt der PKV eine truppenärztliche Versorgung hat etc. Da können 1000€ netto Differenz bei der Besoldung ganz schnell Mal auf 0 sinken.

Und deshalb würde ich mir etwas mehr Reflexion wünschen.

Stattdessen schwingt dann immer ein "dann zieht doch aufs Land" mit. Ich wohne schon auf dem Land. Auch hier ist Boden knapp und die Preise deshalb hoch. Willkommen im Ballungsraum 2026. Glückwunsch an alle Kolleginnen und Kollegen, die einen DH in deiner günstigeren Region haben.
Möge euch nie die Zwangsversetzung ereilen, Amen.
Lege doch bitte exemnplarisch deine Haushaltsrechnung offen. Das hast du ja offensichtlich schon getan & sollte anonym in Internet kein Problem sein.

BWBoy

Zitat von: xap in Heute um 15:04Was genau haben die vorgebrachten Argumente mit Erwerbseinkommen und somit der hiesigen Diskussion zu tun? Ich habe immer noch nicht verstanden welche Rolle Kapitaleinkommen und Erben hier zu suchen hätten? Auch jeder Beamte kann dies haben. Und? In Summe konstatiere ich, dass ich im gD besser haushalten kann als der angesprochene Kollege im hD mit der Ehefrau im gD. Das spricht jetzt eher nicht für die Ehe im gD/hD bzw. das hoffentlich existierende Bewusstsein mit verfügbaren Mitteln auch haushalten zu müssen. Das wäre tatsächlich traurig wenn man die vorhandene Bildungshistorie berücksichtigt.

Liegt der Unterschied nicht in der Definition der Amtsangemessenen Lebensführung? Also dass ein hD einen höheren Lebensstandard finanzieren können muss, als der gD? Und der hD mit einem zweiten Familieneinkommen im gD erst Recht, da hier der gD alleine ja schon ungefähr auf denselben lebensstandard kommen müsste wie der andere gD, sofern er Vollzeit arbeiten würde.