Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:32Hallo lotsch, nochmals der kurze Hinweis: Herr Hagemeyer-Witzleb, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat von BVR Maidowski vermutlich ziemlich nah dran am "Maschinenraum" des BVerfG gewesen sein dürfte, schreibt in seinem aktuellen Aufsatz auf Seite 447 Folgendes:

"Der Kritik der Wissenschaft am Familienbild und Abkehr vieler Besoldungsgesetzgeber von der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie – hierbei handelt es sich gerade nicht um ein »Leitbild der Beamtenbesoldung« sondern »eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße« – hat sich das BVerfG in den entschiedenen Verfahren aufgrund des Berliner Besoldungsmodells noch nicht stellen müssen; künftige Entscheidungen werden sich hier voraussichtlich mit neuesten empirischen Erkenntnissen über die (mangelnde) Repräsentativität dieser Familienform in der Beamtenschaft auseinandersetzen müssen sowie mit der (in unterschiedlichen Facetten vollzogenen) Abkehr nicht weniger Besoldungsgesetzgeber von der »Beamteneckfamilie«."

Zum letzten Punkt – also der Abkehr von der Beamteneckfamilie – schreibt er außerdem in einer zugehörigen Fußnote: "Auch die angepasste Senatsrechtsprechung gibt keine Antwort auf die insoweit maßgebliche Frage, ob und inwieweit die Verfassung den Besoldungsgesetzgebern bei diesem Vorgehen Grenzen zieht."


Wie gesagt, angesichts dieser Worte wäre aus meiner persönlichen Sicht eine begrenzte Anrechnung eines Partnereinkommens (z.B. limitiert auf Minijob-Niveau) möglicherweise kein völliger "Weltuntergang"..

Im Sozialrecht und im Steuerrecht gibt es das Zuflussprinzip. Wenn kein Partnereinkommen vorhanden ist, kann dieses auch nicht angerechnet werden. Vor allem nicht, wenn man sogar noch unter Grundsicherungsniveau liegt, denn dieses ist nach Artikel 1 GG garantiert.