Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Peter2025

Das (MÄE) Median-Äquivalenzeinkommen müsste sich ja jedes Jahr ein wenig anpassen. Machen die Tarifverhandlungen mit Verdi und dbb überhaupt noch Sinn?

Schneewitchen

Zitat von: Peter2025 in Gestern um 21:26Das (MÄE) Median-Äquivalenzeinkommen müsste sich ja jedes Jahr ein wenig anpassen. Machen die Tarifverhandlungen mit Verdi und dbb überhaupt noch Sinn?


Es wurde an verschiedenen Stellen und von verschiedenen Protagonisten in Nebensätzen schon offen ausgesprochen, dass sich die Besoldungsentwicklung jetzt von den Ergebnissen der Tarifabschlüsse entkoppelt. Das waren keine offiziellen Verlautbarungen. Ich bekomme auch gerade nicht mehr zusammen, wer das gesagt hat.

Fakt ist aber, dass das eigentlich eine logische Folge aus der gegenwärtigen Entwicklung ist. Während die Besoldung künftig der Berechnungsmethodik folgen muss, die das BVerfG vorgegeben hat, werden für die Angestellten eben die Tariferhöhungen zwischen den Parteien ausgehandelt. Diese Verhandlungen folgen halt nicht dieser strengen Mathematik, die jetzt bei den Beamten anzuwenden ist.

Daher sind die Zeiten der 1:1 Übertragungen wohl vorbei.

Das Ganze wird jetzt vielleicht kippen. Vielleicht werden sich die Gewerkschaften künftig mit ihren Forderungen an der Besoldungsentwicklung ausrichten.

Argumentativ könnte es dann den AG sehr schwer fallen, derartigen Forderungen nicht nachzukommen, vorausgesetzt die Besoldungssteigerungen liegen in einem attraktiven Bereich.😁

emdy

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 21:39Fakt ist aber, dass das eigentlich eine logische Folge aus der gegenwärtigen Entwicklung ist. Während die Besoldung künftig der Berechnungsmethodik folgen muss, die das BVerfG vorgegeben hat, werden für die Angestellten eben die Tariferhöhungen zwischen den Parteien ausgehandelt. Diese Verhandlungen folgen halt nicht dieser strengen Mathematik, die jetzt bei den Beamten anzuwenden ist.

Daher sind die Zeiten der 1:1 Übertragungen wohl vorbei.

Jetzt mal langsam. Schon bislang gab es keinen Anspruch auf die Übertragung des Tarifabschlusses sondern stets "nur" auf eine amtsangemessene Alimentation. Die Übertragung war schon immer der Weg, bei dem man im BMI weniger denken musste und mehr Zeit für Kaffee hatte. Ich würde mich als Beamter ja freuen dieses unsägliche Laientheater der Tarifverhandlungen nicht mehr verfolgen zu müssen.

Wir werden sehen ob der Dienstherr künftig langsam seinen Gestaltungsauftrag annehmen oder aber jegliche Besoldungsentwicklung vor Gericht klären wird.

clarion

Also ich halte den Dienstort zur Bemessung eines Ortszuschlages für realitätsgerechter als den Wohnort. Man kann versuchen, Geostatistiken zu erstellen, um die Höhe des Ortzuschlags stadtteilgenau zu bemessen oder man verfährt nach dem Prinzip Gießkanne und legt die Zuschläge für mehr oder weniger große Regionen fest. Das ist alles eine Frage der Begründung.

Dank der Jahrzehnte langen Unteralimentierung leben viele Beamtenfamilien in der Pampa, weil nur dort noch eine wenigstens halbwegs amtangemessene Wohnung finanzierbar war. Und die würden doch doppelt bestraft, wenn das Wohnortprinzip als Grundlage der Ortzuschläge gelten würde. Zur Erinnerung: München kann sich noch nicht mal ein Studienrat leisten, dessen einzige Einkommequelle die Besoldung ist.

Natürlich darf die Politik beschließen, Behörden räumlich zu verlegen. Und hier und da passiert es ja auch. Als Beamte müssen wir uns dann fügen. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal die Gegenleistung für die aA, auch wenn das besondere Dienst- und Treueverhältnis in Bezug auf der BEsoldung sich ziemlich treuewidrig verhalten.

InternetistNeuland

Zitat von: clarion in Gestern um 22:22Also ich halte den Dienstort zur Bemessung eines Ortszuschlages für realitätsgerechter als den Wohnort. Man kann versuchen, Geostatistiken zu erstellen, um die Höhe des Ortzuschlags stadtteilgenau zu bemessen oder man verfährt nach dem Prinzip Gießkanne und legt die Zuschläge für mehr oder weniger große Regionen fest. Das ist alles eine Frage der Begründung.

Dank der Jahrzehnte langen Unteralimentierung leben viele Beamtenfamilien in der Pampa, weil nur dort noch eine wenigstens halbwegs amtangemessene Wohnung finanzierbar war. Und die würden doch doppelt bestraft, wenn das Wohnortprinzip als Grundlage der Ortzuschläge gelten würde. Zur Erinnerung: München kann sich noch nicht mal ein Studienrat leisten, dessen einzige Einkommequelle die Besoldung ist.

Natürlich darf die Politik beschließen, Behörden räumlich zu verlegen. Und hier und da passiert es ja auch. Als Beamte müssen wir uns dann fügen. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal die Gegenleistung für die aA, auch wenn das besondere Dienst- und Treueverhältnis in Bezug auf der BEsoldung sich ziemlich treuewidrig verhalten.

Wenn 60% Homeoffice vorgeschrieben ist, wo ist dann der Dienstort?

GeBeamter

Zitat von: clarion in Gestern um 22:22Also ich halte den Dienstort zur Bemessung eines Ortszuschlages für realitätsgerechter als den Wohnort. Man kann versuchen, Geostatistiken zu erstellen, um die Höhe des Ortzuschlags stadtteilgenau zu bemessen oder man verfährt nach dem Prinzip Gießkanne und legt die Zuschläge für mehr oder weniger große Regionen fest. Das ist alles eine Frage der Begründung.

Dank der Jahrzehnte langen Unteralimentierung leben viele Beamtenfamilien in der Pampa, weil nur dort noch eine wenigstens halbwegs amtangemessene Wohnung finanzierbar war. Und die würden doch doppelt bestraft, wenn das Wohnortprinzip als Grundlage der Ortzuschläge gelten würde. Zur Erinnerung: München kann sich noch nicht mal ein Studienrat leisten, dessen einzige Einkommequelle die Besoldung ist.

Natürlich darf die Politik beschließen, Behörden räumlich zu verlegen. Und hier und da passiert es ja auch. Als Beamte müssen wir uns dann fügen. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal die Gegenleistung für die aA, auch wenn das besondere Dienst- und Treueverhältnis in Bezug auf der BEsoldung sich ziemlich treuewidrig verhalten.

Das wäre auch aus anderer Sicht fairer. Denn die Orientierung an den Mietstufen kann zu regelmäßigen Fehlannahmen führen. Das haben wir schon im alten Urteilsfaden diskutiert. Die Mietstufen werden soweit ich weiß immer relativ zu der Entwicklung in der nächst höheren Mietenstufe einer angrenzenden Stadt ermittelt. Heißt: während München mit Stufe VII den Maßstab setzt, liegt Wolfratshausen (vermutlich) nur in Stufe V, obwohl man dort sicherlich höhere Mieten zahlt, als in Pinneberg, das auch Mietenstufe V sein dürfte.
Da wäre die Dienstortregelung für viele fairer.

GeBeamter

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 22:27Wenn 60% Homeoffice vorgeschrieben ist, wo ist dann der Dienstort?

In welcher Behörde wird das dann vorgeschrieben?

Als Maximalrahmen kenne ich das aus vielen Behörden, aber als Pflicht?



netzguru

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 22:27Wenn 60% Homeoffice vorgeschrieben ist, wo ist dann der Dienstort?
Böser Mod
auf dem Donnerbalken

Rentenonkel

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 19:48Das BVerfG scheint anderer "Meinung" als du zu sein, siehe 2 BvL 3/00, Rn. 70:

"Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen."

Ich kenne die Entscheidung, die Du zitiert hast. Eine an den Dienstort und nicht an den Wohnort anknüpfende Abstufung muss sich daher nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung anbieten und rechtfertigen lassen.

Wenn es dem Beamten zugestanden wird, seinen Wohnsitz im Umkreis von 30 km um den Dienstsitz zu nehmen, mit welcher Rechtfertigung will man dem Beamten dann einen höheren Ortszuschlag zugestehen, auch wenn der Beamte in einer Region wohnt mit einem deutlich geringeren MÄE, mithin mit regelmäßig deutlich geringeren Wohnkosten? Dasselbe gilt auch umgekehrt: Mit welcher Begründung will man dem Beamten einen geringeren Ortszuschlag zahlen, wenn er in einer Gegend mit einem höheren MÄE wohnt?

Bei Soldaten oder Beamten im Auslandseinsatz fällt mir dazu vielleicht noch eine Begründung ein, bei allen anderen kann ich Rechtfertigungsgründe, die nicht gegen Art. 3 GG verstoßen sollen, nicht finden. Daher orientieren sich die bisherigen Gesetze, die eine regionale Differenzierung wie in Bayern und NRW haben, auch am Wohnsitz und nicht am Dienstsitz des Beamten. Ausnahmen gibt es nach meiner Kenntnis nur bei Verwendung im Ausland.

MOGA

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 16:16Aus meiner persönlichen Sicht sprechen nahezu alle Argumente für den Dienstort.
Ja und wie machste dass dann wieder wenn du dir ein Eigenheim zugelegt hast und alle zwei Jahren umherversetzt wirst? Das muss ja auch weiter abbezahlt werden...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Malkav

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 21:39Es wurde an verschiedenen Stellen und von verschiedenen Protagonisten in Nebensätzen schon offen ausgesprochen, dass sich die Besoldungsentwicklung jetzt von den Ergebnissen der Tarifabschlüsse entkoppelt. Das waren keine offiziellen Verlautbarungen. Ich bekomme auch gerade nicht mehr zusammen, wer das gesagt hat.

Das war die Finanzministerin des Landes SH im dortigen Finanzausschuss. Der Sprechzettel ist nach meiner Kenntnis dort auch als Anlage zum Protokoll veröffentlicht worden.

Viel offzieller wird man (zumindest auf Landesebene) es kaum bekommen  :)

BVerfGBeliever

#9822
Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:18Wenn es dem Beamten zugestanden wird, seinen Wohnsitz im Umkreis von 30 km um den Dienstsitz zu nehmen, mit welcher Rechtfertigung will man dem Beamten dann einen höheren Ortszuschlag zugestehen, auch wenn der Beamte in einer Region wohnt mit einem deutlich geringeren MÄE, mithin mit regelmäßig deutlich geringeren Wohnkosten? Dasselbe gilt auch umgekehrt: Mit welcher Begründung will man dem Beamten einen geringeren Ortszuschlag zahlen, wenn er in einer Gegend mit einem höheren MÄE wohnt?
Ganz einfach.

1.) Der Dienstort eines Beamten A befindet sich in einer teuren Großstadt (München, Frankfurt, etc.). Er kann somit zwischen zwei (schlechten) Optionen wählen:
- Er kann nah bei seiner Dienststelle wohnen. Dann sieht er sich unter anderem (sehr) hohen Wohnkosten gegenüber.
- Er kann irgendwo "außerhalb" wohnen. Dann sind zwar die Wohnkosten etwas niedriger, aber im Gegenzug hat er unter anderem einen (sehr) weiten Arbeitsweg (Stichwort Zeit ist Geld, etc.).

2.) Der Dienstort eines Beamten B befindet sich in einer günstig(er)en Gemeinde. Auch B hat zwei Optionen:
- Er kann nicht weit von seiner Dienststelle wohnen, und zwar bei moderaten Wohnkosten.
- Wenn er unbedingt möchte, kann er natürlich auch in einer etwas entfernteren - teur(er)en - Großstadt wohnen (Stichwort Freizügigkeit), aber das ist sein Privatvergnügen.

In allen vier Fällen erscheint mir eine regionale Differenzierung der Bezüge (2 BvL 3/00, Leitsatz 2) nach Dienstort deutlich "sachlich vertretbarer" als nach Wohnort.


[P.S. Außerdem würde ich keinen Ortszuschlag zahlen, sondern stattdessen einfach alle Beamten-Bezüge mit einem Korrekturfaktor (Dienstort-MÄE / Bundesdurchschnitts-MÄE) multiplizieren. Mit anderen Worten: Ich würde exakt das replizieren, was die Europäische Kommission seit vielen Jahren bei ihren Gehaltszahlungen anwendet.]

ThomasK.

Im Berliner Gesetzesentwurf z.B. steht es auch eindeutig drin.

"............

§ 13 Indexbasierter Fortschreibungsmechanismus
(1) Die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, R und W werden jährlich
zum 1. Januar um den Prozentsatz angepasst, um den sich der Berlin-spezifische
Tariflohnindex für das Vorjahr verändert hat.

......."

P33t

Zitat von: ThomasK. in Heute um 13:27Im Berliner Gesetzesentwurf z.B. steht es auch eindeutig drin.

"............

§ 13 Indexbasierter Fortschreibungsmechanismus
(1) Die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, R und W werden jährlich
zum 1. Januar um den Prozentsatz angepasst, um den sich der Berlin-spezifische
Tariflohnindex für das Vorjahr verändert hat.

......."

Das ist ein ehrenamtlicher GesetzesentwurfVORSCHLAG, also quasi fiktiv.