Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rentenonkel

Zitat von: PolareuD in Heute um 08:50@ Rentenonkel

Bei deinen Ausführungen gehe ich mit. Regionale Unterschiede können nur über Zuschläge teilweise kompensiert werden. Sie sind, wie du schreibst, als Besoldungsnebenkomponente zu verstehen und in ihrer Höhe zu begrenzen. Alles andere ließe sich nicht vor Art. 3 (1) GG rechtfertigen. Mit dem Bezug zur Wohngeldhöhe sehe ich aber ein Problem. Das max. Wohngeld beträgt in 2026 für die Mietstufe VII:

1 Personenhaushalt 806,60 €
2 Personenhaushalt 987,40 €
3 Personenhaushalt 1.174,80 €
4 Personenhaushalt 1.371,20 €

https://www.wohngeld.org/wohnkosten/

Aufgrund der Höhe könnte man hier nicht mehr von einer Besoldungsnebenkomponente sprechen. Ich halte das wie Swen, der seinerzeit ausführte, wenn ich mich recht erinnere, dass ein Ortzuschlag max. im Bereich um die 100€ zu rechtfertigen sei. Je nach dem wie hoch die Grundbezüge angehoben werden, könnte ich mir aber auch einen Betrag von ca. 300€ vorstellen (bei ca. 4200€ Grundbezüge in A3/1).

Vielen Dank für die Zahlen. In meinem Kopf bewegte sich Wohngeld im Bereich bis maximal etwa 300 EUR; ich hatte tatsächlich nicht auf dem Schirm, dass es so hoch sein kann.

Daher meinte ich beim Niveau in etwa die Höhe, die Du schreibst: Also vielleicht bis zu 300 EUR / Monat.

Dogmatikus

Für wie viele Kreise gibt es überhaupt eine Erhebung des MÄE?

Ich spiele jetzt mal den Advocatus diaboli und frage: Wenn das in Bayern 10 Kreise wären, wo wäre das Problem, dort 10 verschiedene Tabellen aufzustellen und jeder bekommt (mit den fixen Abständen) das, was in der Region abzubilden ist? Für den Bund hätte das natürlich über alle Bundesländer hinweg eine Vielzahl von Tabellen zur Folge. Für die Länder ist es evtl. weniger problematisch in der Umsetzung.

Ja schon klar: Art 3 GG, Amtsangemessenheit usw...

Das BVerfG stellt jedoch als Prüfungsmaßstab die Prekaritätsschwelle auf. Und die ist nunmal in München anders als in Cottbus.

  • Regelt man daher wirklich gleiches ungleich, oder liegt die Ungleichheit darin, dass ich dem Staat ohne Existenzängste in Cottbus mit weniger Besoldung dienen kann als in München?
  • Bezieht sich die Amtsangemessenheit nur auf die Amtsbezeichnung, oder vielmehr auch darauf, wie ich dieses Amt in meiner örtlichen Umgebung ausfüllen kann? Benötigt es für das Ansehen des jeweiligen Amtes nicht eine finanzielle Ausstattung, die mich in meiner unmittelbaren Umgebung das Amt auch angemessen ausfüllen lassen?

Diese Fragen bieten alle wirklich viel Stoff zum Forschen. Schade, dass ich keine Zeit für eine weitere Dissertation habe...  :)

GoodBye

Das BVerfG hat bereits zur alten Rechtsprechung bei den Wohnkosten eine Antwort darauf gefunden, nämlich das 95%-Perzentil.

Etwas "Vergleichbares" passiert, wenn ich, wie in Berlin durch das BVerfG erfolgt, nicht das regionale MAE, welches extreme Spitzen nach oben und unten aufweisen kann, sondern das landesweite MAE zugrunde lege. Die Spitzen werden hierdurch quasi "abgeschnitten". Der Rückgriff auf den Landeswert trägt m.E. zugleich der landesweiten Versetzbarkeit Rechnung.

Rein praktischer Gegenschluss:

Wenn die Differenzierung erhebliches Einsparpotential bieten würde, wäre sie bereits im aktuellen Entwurf enthalten. Und: es ist kaum zu verwalten!

Finanzer

Wird sich wohl erst klären, wenn die erste Entscheidung des BVerfG zu einem Flächenland vorliegt.
Also SH, da für Bremen und Saarland jeweils nur ein MÄE gilt.

Rentenonkel

Wohnort- oder Dienstortbezogene Anteile dürfen die Wertigkeit des Amtes nicht aushebeln.

Die Wertigkeit des Amtes wird ausschließlich durch Funktion, Verantwortung, Laufbahn und Status bestimmt und muss sich primär in der Grundbesoldung widerspiegeln. Ortszuschläge greifen dem nicht vorgelagert und greifen auch nicht korrigierend in dieses Gefüge ein, sondern wirken nachgelagert. Sie stellen sicher, dass die Alimentation im konkreten Lebenszuschnitt des Beamten – den der Dienstherr durch das Alimentationsprinzip bewusst mit in den Schutzbereich einbezieht - tatsächlich auskömmlich bleibt.

Ortsbezogene Zuschläge begründen keinen Anspruch auf höhere Amtsbewertung und verschieben auch keine statusrechtlichen Abstände. Sie kompensieren Mehrbedarfe, die beispielsweise aus höheren Wohnkosten resultieren, und sollen damit die Funktionsfähigkeit des Alimentationsprinzips insgesamt sicherstellen; so soll der Beamte eben nicht gezwungen sein, für seine amtsangemessen Lebensführung beispielsweise einen Nebenjob aufnehmen zu müssen. Auf der anderen Seite hat der Senat in früheren Entscheidungen auch heraus gearbeitet, dass Menschen in Ballungsgebieten oft einen anderen Zugang zu Kultur, Sport und öffentlichem Nahverkehr haben, somit für diese (durchaus auch wichtigen) Teile der Lebensführung weniger Zeit und Geld aufwenden müssen.

Solange ortsbezogene Anteile die Grundstruktur der Besoldungsordnung nicht ersetzen, sondern ergänzend wirken, bleibt die Amtswertigkeit unangetastet. Sie werden jedoch dann problematisch, wenn sie strukturelle Defizite der Grundbesoldung verdecken sollen. Wenn die Besoldung sich jedoch vor allem an dem MÄE orientieren würde, würde sie meiner Meinung nach die strukturellen Defizite offenbaren. Sie dienen einzig und allein dazu, die Vorabprüfung zu bestehen und greifen somit, offen oder verdeckt, in die Grundbesoldung ein.

Eine Differenzierung in 10 oder 200 verschiedene Besoldungskreise erscheint sich eben nicht mehr daran zu orientieren, außergewöhnliche Mehrbedarfe kompensieren zu wollen, sondern würden meiner Meinung nach den Anspruch auf amtsangemessene Besoldung in strukturschwachen Gegenden in unzulässiger Weise untergraben.

Badener1

Jetzt wollen die Abgeordneten (der SPD) auf Ihre Diätenerhöhung verzichten. Soll das etwa andeuten, wenn wir verzichten müsst Ihr "Staatsdiener (Beamte) auch auf einiges Verzichten? Wenn das unsägliche Thema der amtsangemessenen Alimentation irgendwann gelöst ist hätte ich einen Vorschlag. Die Bundesbeamten übernehmen das selbe Erhöhungssystem wie die Abgeordneten oder Rentner. In den letzten 10 Jahren haben sich die Abgeordnetendiäten (automatisch) um ca. 32% erhöht. Die Renten um ca. 40% (Westen) bzw. 48% (Osten). Die Besoldung der Bundesbeamten um ca. 30%. Unser Vorteil wäre, es gäbe keine Verhandlungen mehr.   

hehodeluxe

Hallo,
habe gerade die Stellungnahme des BDZ bekommen. Hänge sie mal als PDF hier an.

BVerfGBeliever

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 11:39Für wie viele Kreise gibt es überhaupt eine Erhebung des MÄE?

Ich spiele jetzt mal den Advocatus diaboli und frage: Wenn das in Bayern 10 Kreise wären, wo wäre das Problem, dort 10 verschiedene Tabellen aufzustellen und jeder bekommt (mit den fixen Abständen) das, was in der Region abzubilden ist? Für den Bund hätte das natürlich über alle Bundesländer hinweg eine Vielzahl von Tabellen zur Folge. Für die Länder ist es evtl. weniger problematisch in der Umsetzung.

Ja schon klar: Art 3 GG, Amtsangemessenheit usw...

Das BVerfG stellt jedoch als Prüfungsmaßstab die Prekaritätsschwelle auf. Und die ist nunmal in München anders als in Cottbus.

  • Regelt man daher wirklich gleiches ungleich, oder liegt die Ungleichheit darin, dass ich dem Staat ohne Existenzängste in Cottbus mit weniger Besoldung dienen kann als in München?
  • Bezieht sich die Amtsangemessenheit nur auf die Amtsbezeichnung, oder vielmehr auch darauf, wie ich dieses Amt in meiner örtlichen Umgebung ausfüllen kann? Benötigt es für das Ansehen des jeweiligen Amtes nicht eine finanzielle Ausstattung, die mich in meiner unmittelbaren Umgebung das Amt auch angemessen ausfüllen lassen?

Diese Fragen bieten alle wirklich viel Stoff zum Forschen. Schade, dass ich keine Zeit für eine weitere Dissertation habe...  :)
Hallo Dogmatikus, es gibt verschiedene Quellen für die MÄE-Werte:

1.) Zum einen gibt es die (A.7)-Mikrozensus-Daten von dieser Seite, zurzeit verfügbar bis einschließlich 2024 (Datenstand Februar 2026). Diese sind recht feingliedrig, siehe die Tabellen A7.3, A7.5 und A7.7 im verlinkten Excel-Sheet. Das BVerfG verweist in seinem aktuellen Beschluss auf diese Quelle.

2.) Zum anderen gibt es die (AR.7)-MZ-SILC-Daten von dieser Seite (runterscollen bis AR.7), zurzeit verfügbar bis einschließlich 2025 (Datenstand April 2026). Diese sind nach meinem Verständnis lediglich nach Bundesländern differenziert. Der BMI-Gesetzentwurf verwendet aus dieser Quelle den deutschlandweiten 2025er Durchschnittswert (28.891 €), wobei er nicht auf die deutsche, sondern auf die europäische Webseite verweist.


Ansonsten sehe ich es ähnlich wie du: Das BVerfG hat festgelegt, dass die "absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung" sich eineindeutig aus dem MÄE ergibt. Differenziert man also anhand des MÄE, erhält man in Bremerhaven eine andere Untergrenze als in München. Somit wäre es in meinen Augen auch nicht völlig aus der Luft gegriffen, wenn entsprechend ein Bundespolizist in Bremerhaven eine andere Besoldung erhielte als sein gleichrangiger Kollege in München. Wie auch immer, schaun mer einfach mal, was diesbezüglich die Zukunft bringt.

Im Übrigen ist das Ganze natürlich sowieso nur ein kleiner Nebenschauplatz im Gegensatz zur ungleich relevanteren Frage der etwaigen Anrechnung eines Partnereinkommens. Dazu reicht ein kurzer Blick in deine Tabelle..  :)

RPKrefeld

Zitat von: DerPauker in Heute um 06:20Da zeigt sich, wie wenig Ahnung "dort oben" vorhanden ist (oder wieviel aus populistischen Gründen verschwiegen wird): Die "Zuzahlung" ist in vielen Bereichen schon jetzt deutlich höher, als in der GKV, beispielsweise wenn ich mir ansehe, wie viel Geld ich privat drauflege für medizinisch notwendige Krankengymnastik nach einer OP, wird mir nur noch schlecht. Beihilfe übers NLBV übrigens, mag sein, dass das anderswo besser läuft.


Leider ist es so, ich habe 10% Eigenteil an den Rechnungen, außer für Stationäre Behandlung oder Chronischen Krankheiten.
Aber auch sonst denkt der Bürger, dank der tollen Medien, dass wir im Geld schwimmen. 60 Milliarden Staatskosten für 1,4 Millionen Beamten, die Welt berichtete, hat aber nicht gerechnet sind 3571,43 € im Monat, davon zahlen wir volle Steuern unsere PKV und Pflegeversicherung. Aber das bedeutet, dass es massig Beamte gibt die weniger und wenig Beamte, die mehr im Monat kosten.

Schneewitchen

Zitat von: RPKrefeld in Heute um 14:59Leider ist es so, ich habe 10% Eigenteil an den Rechnungen, außer für Stationäre Behandlung oder Chronischen Krankheiten.
Aber auch sonst denkt der Bürger, dank der tollen Medien, dass wir im Geld schwimmen. 60 Milliarden Staatskosten für 1,4 Millionen Beamten, die Welt berichtete, hat aber nicht gerechnet sind 3571,43 € im Monat, davon zahlen wir volle Steuern unsere PKV und Pflegeversicherung. Aber das bedeutet, dass es massig Beamte gibt die weniger und wenig Beamte, die mehr im Monat kosten.

Zitat von: RPKrefeld in Heute um 14:59Leider ist es so, ich habe 10% Eigenteil an den Rechnungen, außer für Stationäre Behandlung oder Chronischen Krankheiten.
Aber auch sonst denkt der Bürger, dank der tollen Medien, dass wir im Geld schwimmen. 60 Milliarden Staatskosten für 1,4 Millionen Beamten, die Welt berichtete, hat aber nicht gerechnet sind 3571,43 € im Monat, davon zahlen wir volle Steuern unsere PKV und Pflegeversicherung. Aber das bedeutet, dass es massig Beamte gibt die weniger und wenig Beamte, die mehr im Monat kosten.

Ich habe es aufgegeben, mir da einen Kopf zu machen, was der Bürger über uns denkt.

In meinem Bekanntenkreis habe ich auch ein paar Exemplare, die regelmässig gegen die Beamten abledern.

Da Leute sind vollgestopft mit Vorurteilen, Klischees und Neid.

Nach meiner Erfahrung braucht man den Leuten nicht mit Fakten kommen. Die haben ihre Meinung und bleiben auch dabei.

Wenn dann eine bekannte Tageszeitung den Leuten wieder mal geschickt "verkauft", dass Beamte alle 7.500 Euro verdienen, dann springen die Leute darauf voll an. Das wollen die Leute hören, nicht diese drögen Fakten.....!

Bundi

Zitat von: hehodeluxe in Heute um 13:54Hallo,
habe gerade die Stellungnahme des BDZ bekommen. Hänge sie mal als PDF hier an.


Danke fuer die Info.