Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ThomasBl

Tatsächlich klappt, jedoch auch vielen Dank, an die, die den Artikel "verlinkt" haben! Einen schönen Sonntag noch!

ChrisD

Hier die Bewertung von Verdi zum Gesetzesentwurf:

https://www.verdi.de/ikt/themen/beamtenpolitik/besoldung-bund-gesetzentwurf-liegt

Besoldung Bund: Der Gesetzentwurf liegt vor | ver.di https://share.google/8gqB3o9dy34XhilKI

despaired

Zitat von: ChrisD in 03.05.2026 23:41Hier die Bewertung von Verdi zum Gesetzesentwurf:

https://www.verdi.de/ikt/themen/beamtenpolitik/besoldung-bund-gesetzentwurf-liegt

Besoldung Bund: Der Gesetzentwurf liegt vor | ver.di https://share.google/8gqB3o9dy34XhilKI

Bin gespannt auf die ausführliche Stellungnahme

Connor2

Ich hoffe, die bemerken auch, daß bei der neuen Berechnungsmethode der Pensionen diejenigen, die einen Versorgungsausgleich abgezogen bekommen, weniger bekommen als nach der bisherigen Berechnungsmethode.

GeBeamter

Ich bin über den "Vorabzug" überrascht, da er viele Dinge richtig erkannt hat.
Verdi hat aber auch die Schwarmintelligenz bemüht, was ich gut finde und die Beschäftigten in vielen Dienststellen aufgefordert, Anregungen für die Stellungnahme zu schicken.
Dem Punkt, wie sich die 138€ Nachzahlung für alle in 2021 berechnet, kann ich aufklären. In 2021 berechnet der Entwurf über der Annahme einer 4K-Alleinverdienerfamilie das Defizit zwischen der geleisteten Besoldung und der nach Maßstab des BVerfG geschuldeten Besoldung in A3 Stufe 1 auf 20.138€ aus. 20.000€ steuert zur Heilung dann der fiktive Partner rückwirkend bei, was in meinen Augen einen Bruch des Rechtsstaatsprinzips des Verbots der echten Rückwirkung darstellt - und 138€ verbleiben als Defizit, das es dann auszugleichen gilt. Es wird dann unterstellt, dass dieser Betrag sich durchpaust und allen Besoldungsgruppen fehlt.

Candyman

bin mal gespannt ob die Säge im Entwurf angeschmissen wurde (neben der bekannten B-Besoldung)

noch vielmehr juckt mich aber §79e in den Fingern.

GeBeamter

Ich habe noch eine dunkle Befürchtung bei der ganzen Sache: dass der Entwurf im Parlament mangels Kenntnis der Sachlage so runterrasiert wird, dass er am Ende vor Verfassungswidrigkeit trieft. Alles, weil man Jahre (oder Jahrzehnte?) auf Kosten der Beamten gespart hat und nun in einer Situation reagieren muss, in der es eigentlich nicht in die allgemeine politische Großwetterlage passt. Ich vermute, dass der Bundeskanzler dieses Problem erkannt hat und deshalb jetzt von Kürzungen bei Beihilfe und Pension fabuliert. Damit entstünde nach der Besoldungsanpassung wenigstens noch der Eindruck, die Beamten müssten auch bluten (wie die Mitglieder der GKV).

wizzard

Zitat von: GeBeamter in 04.05.2026 11:22Ich habe noch eine dunkle Befürchtung bei der ganzen Sache: dass

die Regierung nicht mehr lang genug durchhält, um diesen Entwurf noch ins Parlament zu bringen 8)

Sputnik1978

Was soll immer das Geraune vom Ende der Regierung?

Die Stimmung ist schlecht, ja, die Athmossphäre gereizt, ja.

Es gibt aber keinen Plan B.

Jetzt Neuwahlen mit einer AfD bei 30%? Und dann eine neue Regierung aus Union, SPD und Grünen? Wird das Regieren dann einfacher und die Ergebnisse besser?

BürgerinUniforum

Zitat von: ChrisD in 03.05.2026 23:41Hier die Bewertung von Verdi zum Gesetzesentwurf:

https://www.verdi.de/ikt/themen/beamtenpolitik/besoldung-bund-gesetzentwurf-liegt

Besoldung Bund: Der Gesetzentwurf liegt vor | ver.di https://share.google/8gqB3o9dy34XhilKI

Zitat aus dem Artikel:

Mindestvorsorgepauschale aufnehmen
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Mindestvorsorgepauschale entfallen. Bisher wurde bei der Lohnsteuerberechnung eine Mindestvorsorgepauschale von bis zu 1.900 Euro jährlich (3.000 Euro in Steuerklasse III) angerechnet, auch wenn die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen geringer waren. Ab 2026 entfällt durch eine Gesetzesänderung im Einkommenssteuergesetz diese Pauschale. Die Folge ist, dass dies bei gleichem Brutto zu einer monatlich höheren Steuerlast führen kann, wodurch das monatliche Netto sinkt. Das führt zu monatlichen Gehaltseinbußen, die zwischen 60 und 90 Euro liegen können. Betroffen sind insbesondere die Beamt*innen im mittleren Dienst.




Das erklärt warum ich anstelle einer Gehaltserhöhung, plötzlich weniger Netto habe... Danke für nichts...

Karsten

Zitat von: BürgerinUniforum in 04.05.2026 14:21Zitat aus dem Artikel:

Mindestvorsorgepauschale aufnehmen
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Mindestvorsorgepauschale entfallen. Bisher wurde bei der Lohnsteuerberechnung eine Mindestvorsorgepauschale von bis zu 1.900 Euro jährlich (3.000 Euro in Steuerklasse III) angerechnet, auch wenn die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen geringer waren. Ab 2026 entfällt durch eine Gesetzesänderung im Einkommenssteuergesetz diese Pauschale. Die Folge ist, dass dies bei gleichem Brutto zu einer monatlich höheren Steuerlast führen kann, wodurch das monatliche Netto sinkt. Das führt zu monatlichen Gehaltseinbußen, die zwischen 60 und 90 Euro liegen können. Betroffen sind insbesondere die Beamt*innen im mittleren Dienst.




Das erklärt warum ich anstelle einer Gehaltserhöhung, plötzlich weniger Netto habe... Danke für nichts...

Das verstehe ich nicht. Wie schafft man es unter den 1.900 € jährlicher Vorsorgepauschale zu bleiben?
Bereits ein KV&PV Beitrag von "nur" 158 € monatlich genügt hierfür. Und selbst, wenn es Beamte mit freier Heilfürsorge sind, diese können dann jährlich per Steuererklärung (Vorsorgeaufwendungen) in Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) geltend machen. Dort können Sie die dann Beiträge zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung (sowie Tierhalter- oder Kfz-Haftpflicht) tatsächlich absetzen und holen sich das Geld "zurück".

flip

Zitat von: Connor2 in 04.05.2026 08:47Ich hoffe, die bemerken auch, daß bei der neuen Berechnungsmethode der Pensionen diejenigen, die einen Versorgungsausgleich abgezogen bekommen, weniger bekommen als nach der bisherigen Berechnungsmethode.
Dazu finde ich im Entwurf nichts. Kannst du mir einen kurzen Hinweis geben, was da anders berechnet wird? ggf. Seite im Entwurf?

Connor2

Bisher wurde so gerechnet: Ruhegehaltfähiges Gehalt x 71,75% x 0,9901 = Ruhegehalt, - Versorgungsausgleich = Effektives Ruhegehalt, - 1,8% PVers. = Bruttoruhegehalt nach allen Abzügen.
Da der Einbaufaktor und der PVers.-Anteil wegfällt, sieht das jetzt folglich so aus:
Ruhegehaltfähiges Gehalt x 69,75% - Versorgungsausgleich =  Bruttoruhegehalt.


Viggen

... @Connor2, dass soll jedoch nur für zu Ruhesetzungen ab 1.5.26 gelten.

Versorgungsempfänger im Bestand bleiben bei ihrem festgesetzten Ruhegehaltssatz. Hier wird der Einbaufaktor auf 0,97226 reduziert - analog soll der Pflegebeitrag (1,8%) entfallen.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

AltStrG

Zitat von: Karsten in 04.05.2026 17:15Das verstehe ich nicht. Wie schafft man es unter den 1.900 € jährlicher Vorsorgepauschale zu bleiben?
Bereits ein KV&PV Beitrag von "nur" 158 € monatlich genügt hierfür. Und selbst, wenn es Beamte mit freier Heilfürsorge sind, diese können dann jährlich per Steuererklärung (Vorsorgeaufwendungen) in Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) geltend machen. Dort können Sie die dann Beiträge zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung (sowie Tierhalter- oder Kfz-Haftpflicht) tatsächlich absetzen und holen sich das Geld "zurück".

Das heißt, das ihr als Beamte euren Personal-/Besoldungsdienststellen jetzt die "wahren" Kosten der PKV mitteilen müsst? Nur aus Interesse: umso höher der PKV-Anteil, umso höher wird eure Besoldung, da sich der Faktor der Anrechnung ändert?