Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bruce Springsteen

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:53.. soweit mir bekannt wird aber die besondere Altersgrenze nach § 45 (2) SG nicht mehr (flächendeckend) angewendet. Daher gilt die allgemeine Altersgrenze von 62 Jahren für UmP.
Es gibt keine allgemeine Altersgrenze. Siehe Gesetz. Was Dir bekannt ist und laut Gesetz angewandt wird, sind daher zwei paar Schuhe.

Umlauf

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 13:29Gibt es noch A6 im mD ?
Beim Zoll wird mit A7 eingestellt.

Ja natürlich gibt es die noch. Bei uns fängt der Md mit A6 an, auch wenn es nach einem Jahr in die A7 geht.

GoodBye

Weshalb gibt es diese Durchbeförderungen - unabhängig davon, dass auch die Haushaltsstellen da sind - wohl?

Damit beschäftigen wird uns seit tausenden Seiten hier.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

DeltaR95

Zitat von: Bruce Springsteen in Heute um 13:37Es gibt keine allgemeine Altersgrenze. Siehe Gesetz. Was Dir bekannt ist und laut Gesetz angewandt wird, sind daher zwei paar Schuhe.

Aus dem Gesetz (§ 45 SG):

Zitat(1) Für Berufssoldaten werden folgende allgemeine Altersgrenzen festgesetzt:

1.
    die Vollendung des 65. Lebensjahres für Generale und Oberste sowie für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

2.
    die Vollendung des 62. Lebensjahres für alle anderen Berufssoldaten.

Was soll mir dein Kommentar also sagen?

gio

Zitat von: clarion in Heute um 10:47@gio,

die TB sind aber schon deutlich nachhaltiger durchfinanziert, da deren Zukunftskosten auch zeitgleich zum aktiven Arbeitsleben in Form der AG-Beiträge zu KV, RV und AV durchfinanziert sind. Ein Rentner kostet dem ehemaligen Arbeitsgeber gar nichts, während der Staat die Kosten für Pension und Beihilfe zu Lasten unsere Kinder und Enkel in die Zukunft verschiebt.

Deutlich weniger Verbeamtungen würden das Problem durchaus abschwächen. Die Senkung der Zahl der Beamten kann aber nichts zur kurzfristigen Sanierung der Staatsfinanzen beitragen, sondern ist eine Generationenaufgabe.

Dennoch ist die Antwort Deines Abgeordneten erfrischend ehrlich und zeigt deutlich in welcher Situation die Abgeordneten stecken. Ein Umbau der KV und RV wird sich auch auf uns Beamte auswirken, insbesondere auf die zukünftigen Beamten. Da bin ich mir sehr sicher.



Hast du recht :)

InternetistNeuland

Zitat von: clarion in Heute um 10:47@gio,

die TB sind aber schon deutlich nachhaltiger durchfinanziert, da deren Zukunftskosten auch zeitgleich zum aktiven Arbeitsleben in Form der AG-Beiträge zu KV, RV und AV durchfinanziert sind. Ein Rentner kostet dem ehemaligen Arbeitsgeber gar nichts, während der Staat die Kosten für Pension und Beihilfe zu Lasten unsere Kinder und Enkel in die Zukunft verschiebt.

Deutlich weniger Verbeamtungen würden das Problem durchaus abschwächen. Die Senkung der Zahl der Beamten kann aber nichts zur kurzfristigen Sanierung der Staatsfinanzen beitragen, sondern ist eine Generationenaufgabe.

Dennoch ist die Antwort Deines Abgeordneten erfrischend ehrlich und zeigt deutlich in welcher Situation die Abgeordneten stecken. Ein Umbau der KV und RV wird sich auch auf uns Beamte auswirken, insbesondere auf die zukünftigen Beamten. Da bin ich mir sehr sicher.



Wie kommst du darauf, dass Rentner keine Leistungen vom Staat mehr erhalten? Bei den derzeitigen Rentensätzen in Kombination mit steigenden Mieten und Energiekosten bekommt bald jeder zweite neu Rentner Grundsicherung im Alter. Das kostet den Staat sehr wohl zusätzlich Geld. Wenn du mit E7 in Rente gehst, kannst du davon in Ballungsräumen nicht leben.

InternetistNeuland

Kann mir jemand erklären was ich in 2020 in den Besoldungsrechner für Berlin eingeben muss, um auf den Wert der Nettobesoldung A11 38.851 € laut Urteil Tabelle 2 TZ 117 zu kommen?