Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Minka

Interna aus dem StMFH:

1. Bayern will im Sommer die zehntausenden Widersprüche ablehnen und formuliert gerade noch die Begründung.

2. Den Kommunen empfiehlt das StMFH ebenfalls, die Widersprüche abzulehnen, nämlich aus folgendem Grund: Nur so könnten Nachzahlungsansprüche eingedämmt werden - im Umkehrschluss bedeutet das: Sie wissen ganz genau, dass es Nachzahlungsansprüche gibt!

3. Der Referentenentwurf ist weiterhin in Ressortanhörung, seit mehreren Wochen. Die Verbände haben den Entwurf auch schon erhalten.

Minka

Satirischer Nachtrag, diesmal ohne Realitätsbezug: Söder soll aus Frust fünf Döner nacheinander verschlungen und sich dann eingeschissen haben, weil ihm erstmals ein unausgeglichener Haushalt bevorsteht.

Grisupoli

Ich habe bisher von keinem gehört, der eine der schon lange angekündigten Bescheide bekommen hätte. 🤷
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Grisupoli

Zitat von: Minka in Heute um 07:04Interna aus dem StMFH:

1. Bayern will im Sommer die zehntausenden Widersprüche ablehnen und formuliert gerade noch die Begründung.

2. Den Kommunen empfiehlt das StMFH ebenfalls, die Widersprüche abzulehnen, nämlich aus folgendem Grund: Nur so könnten Nachzahlungsansprüche eingedämmt werden - im Umkehrschluss bedeutet das: Sie wissen ganz genau, dass es Nachzahlungsansprüche gibt!

3. Der Referentenentwurf ist weiterhin in Ressortanhörung, seit mehreren Wochen. Die Verbände haben den Entwurf auch schon erhalten.

Schonmal sehr interessant. Hab gerade mit meinem Verbandsvorsitzenden gesprochen - der weiß nichts von einem Referentenentwurf. Um was für einen Referentenentwurf handelt es sich da?
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

momi

Zitat von: Minka in Heute um 07:04Interna aus dem StMFH:

1. Bayern will im Sommer die zehntausenden Widersprüche ablehnen und formuliert gerade noch die Begründung.

2. Den Kommunen empfiehlt das StMFH ebenfalls, die Widersprüche abzulehnen, nämlich aus folgendem Grund: Nur so könnten Nachzahlungsansprüche eingedämmt werden - im Umkehrschluss bedeutet das: Sie wissen ganz genau, dass es Nachzahlungsansprüche gibt!

3. Der Referentenentwurf ist weiterhin in Ressortanhörung, seit mehreren Wochen. Die Verbände haben den Entwurf auch schon erhalten.


Da hoffe ich dann das es im Sommer auch heißt "Es wurden über 65000 Klagen eingereicht" :)

Und später als I-Tüpfelchen, das Ihnen das Gericht eine Entscheidung vor den Latz knallt das ihnen Hören und Sehen vergeht - das wäre mein Wunsch-Szenario  ;D

Minka

Zitat von: Grisupoli in Heute um 09:12Schonmal sehr interessant. Hab gerade mit meinem Verbandsvorsitzenden gesprochen - der weiß nichts von einem Referentenentwurf. Um was für einen Referentenentwurf handelt es sich da?

Im StMFH ist es ständige Praxis, zu Beginn der Ressortanhörung den Gesetzentwurf auch schonmal an die Verbände zu schicken, auch wenn diese erst nach Ressortanhörung offiziell beteiligt werden.

"Verbände" bedeutet: Kommunale Spitzenverbände sowie die einzige vertretungsberechtigte Gewerkschaft - alle Unter-Gewerkschaften werden nicht beteiligt

Es handelt sich um den Gesetzentwurf von Mitte April, in dem unter anderem:

1. auch die zweite Erhöhungsstufe vom 1.3.2027 auf den 1.9.2027 verschoben wird
2. für die Vergleichsberechnung ein Ehegatteneinkommen von 23.492 Euro eingerechnet wird (2026)
3. für private Krankenversicherung ein deutlich niedrigerer Betrag abgezogen wird - Grund: Alle Ehepartner sind ja angeblich selbst gesetzlich krankenversichert (durch Erwerbstätigkeit) und auch die Kinder sind beim Ehepartner gesetzlich familienversichert - Ergo: Keine PKV-Beiträge mehr für Ehegatten und Kinder! Da spart sich der Staat viel Geld und die GKV muss blechen

PerPlex

Also die Punkte 1 und 2 waren ja erwartet, aber Punkt 3 lässt mich mal wieder sprachlos zurück.

Klingt für mich extrem nach dem Versuch, die Belastung auf den Haushalt so gering wie möglich zu halten, auf wenig Widersprüche/Klagen zu spekulieren und so den Haushalt zu entlasten....Ich kenne quasi niemanden, bei dem in einer solchen Konstellation die Kinder nicht in der PKV sind!
Darüber hinaus: Punkt 3 wird offensichtlich nur notwendig, weil bei Einbezug der PKV in die Berechnung anscheinend trotz Partnereinkommen die Besoldung zu niedrig ist - oder warum sonst sollte man das machen?

lotsch

Zitat von: Minka in Heute um 07:04Interna aus dem StMFH:



2. Den Kommunen empfiehlt das StMFH ebenfalls, die Widersprüche abzulehnen, nämlich aus folgendem Grund: Nur so könnten Nachzahlungsansprüche eingedämmt werden - im Umkehrschluss bedeutet das: Sie wissen ganz genau, dass es Nachzahlungsansprüche gibt!


Demnach wissen sie auch, dass es verfassungswidrig ist, was sie tun. Sie handeln vorsätzlich verfassungswidrig. Sie hoffen, dass möglichst wenige Beamte gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid klagen, und sie haben kein Interesse daran, bei einer späteren Entscheidung des BVerfG sämtliche Beamte mit einem Reparaturgesetz zu entschädigen.

Hierzu läuft gerade eine Diskussion in Berlin, nachdem man ab 2008 verfassungswidrige Besoldung bezahlt hat:

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur zu niedrigen Besoldung Berliner Beamter zwischen 2008 und 2020. Stefan Evers (Finanzsenator) erklärt, dass Berlin bis März 2027 ein Reparaturgesetz verabschieden muss, um Nachzahlungen zu regeln. Die fachlichen Vorarbeiten seien fast abgeschlossen, politisch sei aber noch ungeklärt, ob nur Beamte mit rechtzeitigem Widerspruch Geld erhalten oder alle Betroffenen.

Evers betont den Konflikt zwischen moralischer Fairness und den finanziellen Grenzen des Landeshaushalts. Die Entscheidung könnte deshalb erst in der nächsten Legislaturperiode fallen.

simon1979

Zitat von: PerPlex in Heute um 10:28Also die Punkte 1 und 2 waren ja erwartet, aber Punkt 3 lässt mich mal wieder sprachlos zurück.

Klingt für mich extrem nach dem Versuch, die Belastung auf den Haushalt so gering wie möglich zu halten, auf wenig Widersprüche/Klagen zu spekulieren und so den Haushalt zu entlasten....Ich kenne quasi niemanden, bei dem in einer solchen Konstellation die Kinder nicht in der PKV sind!
Darüber hinaus: Punkt 3 wird offensichtlich nur notwendig, weil bei Einbezug der PKV in die Berechnung anscheinend trotz Partnereinkommen die Besoldung zu niedrig ist - oder warum sonst sollte man das machen?

Bei mir ist das so. Meine Exfrau war bei der Geburt unserer beiden Kinder noch Teilzeit arbeiten und somit in der gesetzlichen KV. Es war für uns nie die Frage, ob sie in die PKV gehen oder bei ihrer Mutter in der Familienversicherung sind.

Mein Sohn wohnt nach der Scheidung mittlerweile bei mir, ist aber immer noch bei der Mutter Familienversichert.

PolareuD

Die kostenlose Familienversicherung in der GKV gibt es aber nur solange der Beamte mit seinen Bezügen unterhalb der JAEG liegt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

highperformer

Zitat von: PolareuD in Heute um 13:44Die kostenlose Familienversicherung in der GKV gibt es aber nur solange der Beamte mit seinen Bezügen unterhalb der JAEG liegt.

Was aber für die meisten Beamten zutrifft, wenn man nicht gerade Lehrer ab A13/A14 oder so als Referenz nimmt. Alle anderen kommen erst im Laufe der Jahre auf die entsprechenden Stufen und Eingruppierungen, wenn die Kinder aus dem Alter raus sind.

Es sei denn natürlich, es würde amtsangemessen alimentiert  8)

PerPlex

Jetzt kommen wir natürlich zu einem spannenden Punkt, der ja im Hauptfaden auch schon diskutiert wurde:

Nachdem ja der hD somit faktisch eine angepasste Berechnung die für Besoldung braucht (eben, weil realistisch nichtmal die Option besteht, die Kinder in die GKV zu packen - mit Zuschlägen ist man ab A13 über der BBG), müsste das natürlich im Rahmen des Abstandsgebotes einberechnet werden - was ad hoc nur höhere Kinderzuschläge bedeuten kann. Und den politischen Aufschrei (der zurecht kommt) bei der Umsetzung will ich gerne sehen  :-X

Das Flickwerk Besoldung wird immer abstruser....

Grisupoli

Zitat von: Minka in Heute um 09:40Im StMFH ist es ständige Praxis, zu Beginn der Ressortanhörung den Gesetzentwurf auch schonmal an die Verbände zu schicken, auch wenn diese erst nach Ressortanhörung offiziell beteiligt werden.

"Verbände" bedeutet: Kommunale Spitzenverbände sowie die einzige vertretungsberechtigte Gewerkschaft - alle Unter-Gewerkschaften werden nicht beteiligt

Es handelt sich um den Gesetzentwurf von Mitte April, in dem unter anderem:

1. auch die zweite Erhöhungsstufe vom 1.3.2027 auf den 1.9.2027 verschoben wird
2. für die Vergleichsberechnung ein Ehegatteneinkommen von 23.492 Euro eingerechnet wird (2026)
3. für private Krankenversicherung ein deutlich niedrigerer Betrag abgezogen wird - Grund: Alle Ehepartner sind ja angeblich selbst gesetzlich krankenversichert (durch Erwerbstätigkeit) und auch die Kinder sind beim Ehepartner gesetzlich familienversichert - Ergo: Keine PKV-Beiträge mehr für Ehegatten und Kinder! Da spart sich der Staat viel Geld und die GKV muss blechen

Ich kann unproblematisch anhand meiner letzte 8 Steuerbescheide nachweisen dass meine Frau weniger verdient hat. Ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass der Freistaat nicht mit einem pauschalen fiktiven Partnereinkommen durchkommt. Anders sähe es aus, wenn der Freistaat das Partnereinkommen tatsächlich erheben würde. Aber hier würde es ziemlich sicher an rechtlichen Hürden scheitern. Schließlich ist der Ehegatte noch nichtmal seinem Ehepartner gegenüber auskunftspflichtig. Wie ist es dann erst zwischen Freistaat und Ehegatte wo noch nichtmal ein rechtliches Verhältnis besteht.
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SchrödingersKatze

Die Erhebung des tatsächlichen Einkommens würde dann realistisch den Familienergänzungszuschlag bedeuten, wie er beim Bund jetzt kommen soll.
Das wurde im Gutachten von Di Fabio für NRW schon ausführlich beleuchtet. Er kam zu dem Ergebnis, dass dies verfassungswidrig ist, da die amtsangemessene Alimentation nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden darf, was aber der Fall wäre, wenn die Alimentation nur gegen Nachweise dritter in angemessener Höhe gewährt würde.
Auch kann das Partnereinkommen dann prognostisch nur ungefähr erfasst werden bzw wäre dann rückwirkend zu betrachten und zu berechnen.
Damit würde ein Bürokratiemonster geschaffen, das die eingesparten Kosten ganz schnell wieder auffrisst.

Grisupoli

Zitat von: SchrödingersKatze in Heute um 17:49Die Erhebung des tatsächlichen Einkommens würde dann realistisch den Familienergänzungszuschlag bedeuten, wie er beim Bund jetzt kommen soll.
Das wurde im Gutachten von Di Fabio für NRW schon ausführlich beleuchtet. Er kam zu dem Ergebnis, dass dies verfassungswidrig ist, da die amtsangemessene Alimentation nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden darf, was aber der Fall wäre, wenn die Alimentation nur gegen Nachweise dritter in angemessener Höhe gewährt würde.
Auch kann das Partnereinkommen dann prognostisch nur ungefähr erfasst werden bzw wäre dann rückwirkend zu betrachten und zu berechnen.
Damit würde ein Bürokratiemonster geschaffen, das die eingesparten Kosten ganz schnell wieder auffrisst.

Ganz genau 😁 wie man dreht und wendet funktioniert das Partnereinkommen nicht. Auch die Sache mit der PKV funktioniert nur dann wenn es sich an den tatsächlichen Kosten orientiert und nicht fiktiv pauschal berechnet. Der Freistaat spart aktuell wo es geht um es dann später nachzubezahlen.
Ich hoffe einfach dass möglichst viele dann Klage einreichen und auch die Verwaltungsgerichte zugeschissen werden. Vielleicht kommt dann mal etwas Power in die amtlichen Mühlen.

Und ich hoffe, dass man bei den anstehenden Personalratswahlen dreimal überlegt wo man man sein Kreuzchen setzt und man dran denkt wer von Anfang an den Klageweg unterstützt hat und wer nicht.

An die wählenden beim Polizeipräsidium München:  Es ist auf jeden Fall nicht Liste 1 und 2 😉
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