Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

jrx73

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 12:36Jetzt gibt es in Hessen auch ein fiktives Partnereinkommen.

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/2/04422.pdf

Faszinierend ist, dass die Bruttobesoldung in 2027 um 2,8 % ansteigt während das fiktive Partnereinkommen Netto um 4 % ansteigt. Wahrscheinlich könnte man ansonsten nicht die Grenzwerte einhalten.

Die amtsangemessene Alimentation ist mit der 3% regulären Gehaltserhöhung 2026 in Kombination mit dem fiktiven Partnereinkommen sowie +100€ Kinderzuschlag für Kind 1 und 2 dann angeblich erreicht.

Das Partnereinkommen muss ja die aA drücken, je mehr also das Partnereinkommen steigt, desto geringer muss man dann die Besoldung anheben, ist doch eine einfache Rechnung :-)

"Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe"

Beim Bund ist man schlauer, beim Bundesmodell braucht man ja unbedingt die Lebensabschnittsgefährtin, um bei Kindern überhaupt noch in die aA zu gelangen, ohne die olle Lebensabschnittsgefährtin geht die Rechnung nicht auf - bloß jetzt nicht diese "Statistik" abrufen (ist ja sowas von realitätsfern, nur ein Gerücht, dass jede zweite Ehe geschieden wird und Mann/ Frau mit den Kindern alleine zurück bleibt, was ja auch bei Tod des Partners der Fall kann)

Wie sieht's denn hier aus, ein Erwachsener, der Vollzeit arbeitet und Kinder betreut oder zumindest Unterhalt zahlt, mit zwei minderjährigen Kindern, also der Fall einer dreiköpfigen Familie mit erwachsener Person (alleiniger Haushaltsvorstand) und dem Faktor 1, das erste Kind mit dem Faktor 0,5 und das zweite Kind mit dem Faktor 0,3, für das letzte Jahr, also für 2025 (da sollte sich doch der DH freuen, keine aA mehr für die faule Lebensabschnittsgefährtin) :

Median-Äquivalenzeinkommen 28.891,00 € x 0,8 x Faktor 1,8 - 41.603,04 (Prekaritätsschwelle)

1. Grundgehalt 33.214,77 € 11.
2. + Familienzuschlag 6.080,28 €
3. Bruttobesoldung 39.295,05 €
4. Angenommenes
Partnereinkommen 0,00 €
5. - Einkommensteuer 6.109,92 €
6. - SV-Beiträge 0,00 €
7. - PKV-Beitrag 4.055,16 €
8. ./.
9. + Kindergeld 6.120,00 €
10. Nettobesoldung 35.249,97 €


Oooohhhhhh Schreck, gar nicht gut  :'(

frei nach Dieter Nuhr:
"Wenn in Deutschland das Ideal nicht mit der Realität übereinstimmt, dann ist die Realität falsch"

AltStrG

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 12:36Jetzt gibt es in Hessen auch ein fiktives Partnereinkommen.

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/2/04422.pdf

Faszinierend ist, dass die Bruttobesoldung in 2027 um 2,8 % ansteigt während das fiktive Partnereinkommen Netto um 4 % ansteigt. Wahrscheinlich könnte man ansonsten nicht die Grenzwerte einhalten.

Die amtsangemessene Alimentation ist mit der 3% regulären Gehaltserhöhung 2026 in Kombination mit dem fiktiven Partnereinkommen sowie +100€ Kinderzuschlag für Kind 1 und 2 dann angeblich erreicht.

Ich sage es jedes Mal: das Partnereinkommen ist tot, das Recht und eben auch die Mathematik lassen sich nicht besiegen ;)

clarion

Je mehr man nachdenkt, umso absurder. Nehmen wir eine Beamtenfamilien mit zwei Kindern, die im amtangemessene Eigenheim lebt. Die Finanzierung  erfolgt unter Berücksichtigung des unterstellten Partnereinkommen.  Was passiert wenn dieses aus welchen Gründen auch immer wegfällt? Muss dann das Haus verkauft werden? Wird die Ernährung auf Toastbrot mit Marmelade und und Nudeln umgestellt?

Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in Heute um 00:30Ich sage es jedes Mal: das Partnereinkommen ist tot, das Recht und eben auch die Mathematik lassen sich nicht besiegen ;)

Deinen Optimismus teile ich nur bedingt. Ich glaube nicht, dass das fiktive Partnereinkommen vollständig tot sein wird. So weit wird das BVerfG bestimmt nicht gehen. Vorstellbar ist aber, dass das BVerfG hier klare Hinweise gibt, wie das Partnereinkommen zu bemessen ist, so dass es nicht mehr zu so irren Entwicklungen kommen kann, dass die reale Besoldungserhöhung niedriger bemessen wird als die fiktive Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens.

Eine derartige Vorgehensweise riecht nämlich förmlich nach Willkür. Dagegen wird das Gericht in jedem Falle etwas haben.

Noch besser wäre natürlich, wenn dieser Irrsinn komplett gekippt wird. Die Hoffnung habe ich aber leider nicht....