Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Illunis

Wie schon öfter gesagt muss man, neben anderen Gründen, nur einmal versuchen das Partnereinkommen in einem Haushalt mit Kindern in Einklang mit Residenzpflicht und theoretischen 24/7 Dienstanordnung zu bringen ohne das evtl. ein Zuschlag beantragt werden muss (was ja althergebrachte Grundsätze aus Art33 wären). Viel Spaß...

Unknown

Zitat von: PolareuD in Heute um 13:21@ BVerfGBeliever

Du beziehst dich wiederkehrend auf den Beitrag von Herrn Hagemeyer-Witzlebs. Den Beitrag kann man nach meiner Lesart nur entnehmen, dass das BVerfG sich dem Thema Partnereinkünfte noch nicht stellen musste, das aber in Zukunft werden muss. Eine Entscheidung diesbezüglich steht also noch aus. Was dabei herauskommt ist aber noch ungewiss. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Deine Intonation, dass es ggf. zur Anrechnung gebracht werden könnte, ist daher aktuell fraglich.

Und so wie ich das einschätzen würde, wird es kein kategorisches Nein vom Senat für ein zukünftiges fiktives Partnereinkommen geben. Ich würde mir echt was anderes wünschen, aber das Katz und Maus Spiel wird noch ein paar Jahre andauern. Der Senat wird keine absolut präzisen Vorgaben machen, die einwandfrei und absolut deutlich ohne Interpretationsspielraum auszulegen sind.

Mir geht das Wort effektiver Rechtsschutz mächtig auf den Senkel. Wenn es das wirklich geben sollte, warum dauern die Verfahren noch Jahrzehnte? Wieso bekommt der Gesetzgeber überhaupt nach 2020 noch weitere Chancen? War die Formulierung des Senats so schlecht und unverständlich, dann sollten die Richter Nachhilfe bei klaren Formulierungen bekommen oder waren die Gesetzgeber einfach nur so dreist und wollten vorsätzlich die Formulierungen nicht verstehen? Dann müssten diese Nachhilfe vom Senat bekommen. Alleine die Aussage der Gesetzgeber, wir warten auf verlässliche Rechtssprechung aus Karlsruhe und dann werden wir aktiv, ist bereits eine absolute Frechheit. Alleine für diese Aussage müssten sie bereits in die Schranken verwiesen werden und dieses in aller Deutlichkeit.

DrStrange

Zitat von: Unknown in Heute um 14:04Und so wie ich das einschätzen würde, wird es kein kategorisches Nein vom Senat für ein zukünftiges fiktives Partnereinkommen geben. Ich würde mir echt was anderes wünschen, aber das Katz und Maus Spiel wird noch ein paar Jahre andauern. Der Senat wird keine absolut präzisen Vorgaben machen, die einwandfrei und absolut deutlich ohne Interpretationsspielraum auszulegen sind.

Mir geht das Wort effektiver Rechtsschutz mächtig auf den Senkel. Wenn es das wirklich geben sollte, warum dauern die Verfahren noch Jahrzehnte? Wieso bekommt der Gesetzgeber überhaupt nach 2020 noch weitere Chancen? War die Formulierung des Senats so schlecht und unverständlich, dann sollten die Richter Nachhilfe bei klaren Formulierungen bekommen oder waren die Gesetzgeber einfach nur so dreist und wollten vorsätzlich die Formulierungen nicht verstehen? Dann müssten diese Nachhilfe vom Senat bekommen. Alleine die Aussage der Gesetzgeber, wir warten auf verlässliche Rechtssprechung aus Karlsruhe und dann werden wir aktiv, ist bereits eine absolute Frechheit. Alleine für diese Aussage müssten sie bereits in die Schranken verwiesen werden und dieses in aller Deutlichkeit.

Zum zweiten Absatz: +1
Zum ersten:

Muss das BVerfG das denn überhaupt noch? MMn hat es das bereits getan.
Das BVerfG hat gesagt, dass die Besoldung nicht von Dritten abhängig sein darf. Das ist doch unmissverständlich der von unserem Kanzleijuristen so oft genannte "Tod" fürs Partnereinkommen, oder nicht?

BVerfGBeliever

@PolareuD, völlig richtig. Genau wie Herr Hagemeyer-Witzleb sage ich lediglich, dass sich das BVerfG bislang noch nicht zur Anrechnung eines Partnereinkommens geäußert hat, dies aber hoffentlich irgendwann demnächst tun wird.

Im Gegensatz zu AltStrG et al. steht für mich jedoch nicht zu 100% fest, dass Karlsruhe rigoros und ohne Ausnahme jegliche Anrechnung vollumfänglich und bis in alle Ewigkeit verbieten wird. Natürlich würde ich mir solch eine Entscheidung wünschen. Aber selbst wenn das BVerfG "nur" eine Höchstgrenze festlegen würde, z.B. auf Minijob-Level, müssten sämtliche Tabellenwerte aus dem BMI-Entwurf trotzdem deutlich (!) nach oben korrigiert werden.


P.S. Anbei noch eine kleine Anmerkung zu den Gewerkschaften, die ja hier kürzlich über den grünen Klee gelobt wurden:
- Die meisten der bisher veröffentlichten Stellungnahmen zum BMI-Entwurf scheinen die Sprengkraft des Partnereinkommens nicht mal ansatzweise verstanden zu haben. Ja, es wird zwar überall erwähnt, aber in der Regel mehr oder weniger gleichberechtigt neben allen möglichen anderen Punkten. Ich habe zumindest bislang nirgends irgendeine quantitative Einordnung, und sei sie auch noch so grob, gesehen (beispielsweise 3.100 € vs. 4.500 €, siehe oben). Stattdessen beschwert sich beispielsweise verdi unter anderem über die Nicht-Übernahme des Mindestbetrags von 110 Euro (WTF?) oder die "Ehrlichmachung" beim Ruhegehaltssatz (siehe hier).
- Und wenn ich beispielsweise vom DGB Bundeskongress höre, dass der Acht-Stunden-Tag "heilig" und jegliche kapitalbasierte Komponente bei der Rentenversicherung "des Teufels" sei, dann trägt das bei mir nicht gerade dazu bei, über den Eintritt in eine Gewerkschaft auch nur nachzudenken..

tunnelblick

Zitat von: BalBund in Heute um 11:00Schön, dass Karlsruhe irgendwann in naher oder ferner Zukunft eventuell eine andere Rechtsauffassung feststellen wird, wir alle sind aber gut beraten uns auf das zu fokussieren, was im Nahbereich hilft unseren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Damit ein schönes Wochenende.

Ebenso ein schönes Wochenende. Mit Hummels Kommentar aus dem anderen Thread fällt es mir nun leichter die Wunschdenkenkommentare auszublenden.

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:27@PolareuD, völlig richtig. Genau wie Herr Hagemeyer-Witzleb sage ich lediglich, dass sich das BVerfG bislang noch nicht zur Anrechnung eines Partnereinkommens geäußert hat, dies aber hoffentlich irgendwann demnächst tun wird.

Im Gegensatz zu AltStrG et al. steht für mich jedoch nicht zu 100% fest, dass Karlsruhe rigoros und ohne Ausnahme jegliche Anrechnung vollumfänglich und bis in alle Ewigkeit verbieten wird. Natürlich würde ich mir solch eine Entscheidung wünschen. Aber selbst wenn das BVerfG "nur" eine Höchstgrenze festlegen würde, z.B. auf Minijob-Level, müssten sämtliche Tabellenwerte aus dem BMI-Entwurf trotzdem deutlich (!) nach oben korrigiert werden.


P.S. Anbei noch eine kleine Anmerkung zu den Gewerkschaften, die ja hier kürzlich über den grünen Klee gelobt wurden:
- Die meisten der bisher veröffentlichten Stellungnahmen zum BMI-Entwurf scheinen die Sprengkraft des Partnereinkommens nicht mal ansatzweise verstanden zu haben. Ja, es wird zwar überall erwähnt, aber in der Regel mehr oder weniger gleichberechtigt neben allen möglichen anderen Punkten. Ich habe zumindest bislang nirgends irgendeine quantitative Einordnung, und sei sie auch noch so grob, gesehen (beispielsweise 3.100 € vs. 4.500 €, siehe oben). Stattdessen beschwert sich beispielsweise verdi unter anderem über die Nicht-Übernahme des Mindestbetrags von 110 Euro (WTF?) oder die "Ehrlichmachung" beim Ruhegehaltssatz (siehe hier).
- Und wenn ich beispielsweise vom DGB Bundeskongress höre, dass der Acht-Stunden-Tag "heilig" und jegliche kapitalbasierte Komponente bei der Rentenversicherung "des Teufels" sei, dann trägt das bei mir nicht gerade dazu bei, über den Eintritt in eine Gewerkschaft auch nur nachzudenken..

Was passiert wenn die Anrechnung eines kleinen fiktiven Partnereinkommens dazu führt, dass das Familieneinkommen unter Grundsicherungsniveau landet? Gibt es für diese Sonderfälle dann zwingen einen Zuschlag? Was wenn sich rausstellt, dass es gar keine Sonderfälle sind sondern tausende?

GoodBye

Fiktives Partnereinkommen bei vorhandenem und nicht arbeitenden Partner bedeutet:

Zunächst Kürzung der Besoldung, und sei es nur in Höhe der Grundsicherung z.B.. Dann im weiteren Unterhaltsverpflichtung, die natürlich aus der gekürzten Besoldung zu bestreiten ist.

Kommt im Vergleich zur Grundsicherung (dort Kürzung) einer Vollsanktionierung gleich.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Maximus

Ob das Partnereinkommen tot oder metaphorisch tot ist, ist aus meiner Sicht nicht entscheidend, da wir uns in einer Verfassungskrise befinden. Die Gesetzgeber ignorieren fortwährend die Rechtsprechung. Dies betrifft ja nicht nur die Besoldung.

Es stellt sich vielmehr die Frage, wie man wieder aus dieser Krise herauskommt. Ich habe die Befürchtung, dass es erst noch schlimmer werden muss (siehe Verfassungskrise USA), bevor etwas passiert ...











BVerfGBeliever

Zitat von: Maximus in Heute um 17:49Ob das Partnereinkommen tot oder metaphorisch tot ist, ist aus meiner Sicht nicht entscheidend, da wir uns in einer Verfassungskrise befinden. Die Gesetzgeber ignorieren fortwährend die Rechtsprechung.
Das sehe ich dezidiert anders. Der BMI-Entwurf erfüllt auf dem Papier das BVerfG-Gebot der Mindestbesoldung. Hierzu bedient er sich insbesondere der Anrechnung eines Partnereinkommens, zu der es bislang (!) noch keine explizite (!) Entscheidung aus Karlsruhe gibt.

Sobald diese explizite (!) Entscheidung vorliegt, werden die Karten neu gemischt (mutmaßlich nicht zu unserem Nachteil)..  8)

Maximus

Du sagst es...Entwurf...davon gab es schon sehr viele.

Seit 2020, also 6 Jahre, ist im Bund nichts passiert!!!!


GoodBye

Die Frage der Vorabprüfung ist, nach gerichtlichem festgelegtem Kontrollmaßstab, ob die Nettobesoldung die Voraussetzungen der Mindestbesoldung für 4K erfüllt.

Sie tut dies offensichtlich nicht.

Frage der Vorabprüfung ist nicht, ob ein ausreichendes Familieneinkommen, welches die Familie über die Prekariatsgrenze hebt, vorliegt.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

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