Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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InternetistNeuland

Zitat von: Batto in Gestern um 13:55Das habe ich mich auch gefragt. Aber wer weiß, vielleicht gibt es demnächst nur Nachzahlungen wenn man doch Widerspruch eingelegt hat?


Nach gängiger Rechtsprechung des BVerfG ist es doch bereits genau so. Ohne Widerspruch besteht kein Anspruch auf eine Nachzahlung.

AltStrG

Zitat von: NvB in Gestern um 06:24Mit deinem in Klammern geschriebenen kontextualisierst du, dass man bei Beamten doch sparen kann. Schließlich ist eine amtsangemessene Alimentation dann doch nicht so wichtig.


Nein. Der Beschluss des BVerfG bindet zwar in der rechtlichen Wirkung alle Regelkreise der Besoldungsgesetzgeber, aber die Frist zur Eile hat Berlin direkt kassiert. Der Bund könnte sich aktuell sehenden Auges zurücklehnen und sagen: ja, die Beamten sind auch wichtig und wir werden uns darum kümmern, schließlich ist das eine GG-Frage.

Das sind andere Felder aber eben auch. Und die Politik kann, darf und muss gewichten. Der Besoldungsgesetzgeber wird explizite (politische) Handlungsfreiheit im Beschluss eingeräumt. Nur eben in Berlin mit Frist.

GoodBye

Zitat von: NvB in Gestern um 11:29Vor Allem hat der Bund das Urteil mit dem Mehrbedarf des 3. Kindes aus 2020 nicht mal umgesetzt. Aus 2020.... 2020..........2020.............aus fucking 2020..........

Wenn du dein 3. Kind 2020 bekommen hast, geht es nun in die Schule ohne einen Mehrbedarf....aus 2020.........

Einfach nur noch eine Bananenrepublik. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit wirklich gar nichts mehr zutun. Von Rechtsschutz mal ganz zu schweigen. Aber da gebe ich Karlsruhe zu 100% die Schuld dran.

Die 30k seitdem hat ja der fiktive Partner verdient.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

AltStrG

Zitat von: Knecht in Gestern um 06:49Mir fehlt grundsätzlich die Fantasie, wie die dann das, was sie nun in 1,5 Jahren nicht geschafft haben, in den 2-3 (wenigen) Wochen bis zum richtigen Knall hinbekommen sollten. Dann müsste der Plan ja zumindest schon stehen.

Aber unser Kanzler hat ja gerade auch "wir schaffen das" verkündet. Hat beim letzten Mal doch schon prima funktioniert.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/reformen-statt-parlamentsferien-koalition-erteilt-geforderter-streichung-der-sommerpause-absage-15686540.html


PolareuD

Zitat von: BalBund in 06.06.2026 22:30kurze Antwort: Nein

lange Antwort: Nein, wir sind exakt 3 Wochen vor der parlamentarischen Sommerpause, danach dürfen auch die Minister reisen und dass einer von denen seinen StS mandatiert, in Vertretung Beschlüsse zu fassen, die sein Haus Stellen oder Projektmittel kosten ist nach gelebter Praxis nicht zu erwarten.

Ganz still wird es um das Thema aber nicht werden, dazu haben sich einige prominente Medienhäuser zu sehr drauf eingeschossen. Spätestens nach der Diätenanpassung und vor den LTW wird das wieder ein Thema, dass man bis dahin vermutlich gerne mit einem konsensfähigen (vulgus günstigeren) Beschluss abräumen würde.

Wie schätzt du es ein, dass das BAlimentG überhaupt noch zustande kommt? Aktuell würde ich vermuten, dass ein neuer Anlauf frühestens im Oktober stattfindet, sofern die 3 LTW'en im September nicht alles aus den Fugen hebt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Umzug 1

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:09Wie schätzt du es ein, dass das BAlimentG überhaupt noch zustande kommt? Aktuell würde ich vermuten, dass ein neuer Anlauf frühestens im Oktober stattfindet, sofern die 3 LTW'en im September nicht alles aus den Fugen hebt.

Da könnte man auch die Glaskugel befragen.

despaired

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:09Wie schätzt du es ein, dass das BAlimentG überhaupt noch zustande kommt? Aktuell würde ich vermuten, dass ein neuer Anlauf frühestens im Oktober stattfindet, sofern die 3 LTW'en im September nicht alles aus den Fugen hebt.

Bin zwar nicht angesprochen, aber bis dahin wird man sehen wie die Welt aussieht und was für Gedanken man noch findet

BalBund schrieb doch schon:
,, Spätestens nach der Diätenanpassung und vor den LTW wird das wieder ein Thema"

Maximus

Zitat von: xap in Gestern um 13:25Wie genau will man das Thema denn noch günstiger machen als ohnehin schon? Man spart sich die letzten 6 Jahre doch jetzt schon.

Da gibt es noch einige Möglichkeiten. Zunächst könnte der Bund das Modell "Bayern" anwenden. Dann wird das fiktive Partnereinkommen immer angerechnet. Also auch dann, wenn tatsächlich kein Partnereinkommen vorliegt. Die jetzigen Härtefallregelungen (Pflege, Kinder unter 1 Jahr etc.) würden entfallen. Außerdem gibt es noch Spielraum bei der Höhe der Kinderzuschläge. Man könnte auch die beihilfesätze erhöhen. Es gibt jedenfalls noch viele Möglichkeiten.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Bund die Übertragung des Tarifergebnisses und die amtsangemessene Besoldung wieder trennen wird. So kann man sich wieder Zeit erkaufen.

Umlauf

Die nächsten Tarifverhandlungen sind ja nicht mehr fern. Dann gibt es wieder einen Grund es einzubauen. Bringt wieder Zeit ...

Daninjo

Rückmeldung meines Abgeordneten zum weiteren Ablauf:




Sehr geehrter Herr (...),

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an den aktuellen Entwicklungen zur amtsangemessenen Alimentation von Bundesbeamten, Richtern des Bundes und Soldaten.

Zu Ihren Fragen habe ich mich beim Bundesministerium des Innern erkundigt und folgende Auskunft erhalten:

Der vorliegende Referentenentwurf wird derzeit innerhalb des BMI überarbeitet. Im Anschluss daran werden erneut die erforderlichen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung (Ressortabstimmung) sowie die Beteiligung der Länder und Verbände durchgeführt. Aus diesen Beteiligungsverfahren kann sich gegebenenfalls weiterer Anpassungsbedarf ergeben.

Vor diesem Hintergrund lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, welche konkreten Änderungen am Entwurf vorgenommen werden. Auch zu einzelnen inhaltlichen Fragen, etwa hinsichtlich des von einigen Verbänden kritisierten fiktiven Partnereinkommens, liegen mir aktuell keine weitergehenden Informationen vor.

Einen konkreten Zeitplan für das weitere Verfahren hat das BMI bislang nicht genannt. Aufgrund der noch ausstehenden und teilweise gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte halte ich eine Kabinettbefassung noch vor der parlamentarischen Sommerpause derzeit jedoch für eher unwahrscheinlich.

Anhaltspunkte dafür, dass das Vorhaben grundsätzlich aufgegeben worden wäre, liegen mir nicht vor. Vielmehr wird der Entwurf nach derzeitigem Stand weiterbearbeitet und das Verfahren fortgesetzt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und danke Ihnen für Ihren Dienst in den Streitkräften sowie für Ihr Engagement in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Theis, MdB

BalBund

Das Bundesministerium des Inneren sucht aktuell in gesamten GB noch bis KW25 einen Volljuristen mit Prädikatsexamen, welcher maximal A14 ist, für eine Position als Referent mit Schwerpunkt im Besoldungsrecht, der/die sich in den kommenden zwei Jahren vornehmlich mit folgenden Themen beschäftigen soll.

1.) Umsetzung des Bundesalimentationsgesetzes 
2.) Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses in den Beamtenbereich
3.) Anpassung der weiteren Bundesgesetze zur Vereinbarkeit mit der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG zum Beamtenrecht. 


Ich lasse das jetzt einfach mal hier so stehen, macht damit, was Ihr wollt. 

Knecht

Zitat von: BalBund in Heute um 17:25Das Bundesministerium des Inneren sucht aktuell in gesamten GB noch bis KW25 einen Volljuristen mit Prädikatsexamen, welcher maximal A14 ist, für eine Position als Referent mit Schwerpunkt im Besoldungsrecht, der/die sich in den kommenden zwei Jahren vornehmlich mit folgenden Themen beschäftigen soll.

1.) Umsetzung des Bundesalimentationsgesetzes
2.) Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses in den Beamtenbereich
3.) Anpassung der weiteren Bundesgesetze zur Vereinbarkeit mit der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG zum Beamtenrecht.


Ich lasse das jetzt einfach mal hier so stehen, macht damit, was Ihr wollt.


 ;D

Ich wundere mich weiterhin, wie das nun mit den Anschlägen des letzten TV Abschlusses geschehen soll. Oder wird der nächste dann halt auch noch unter Vorbehalt ausgezahlt? Ein Wahnsinn

BalBund

Zitat von: Knecht in Heute um 17:44;D

Ich wundere mich weiterhin, wie das nun mit den Anschlägen des letzten TV Abschlusses geschehen soll. Oder wird der nächste dann halt auch noch unter Vorbehalt ausgezahlt? Ein Wahnsinn

die Antwort steckt in meinem Beitrag...

Knecht

Zitat von: BalBund in Heute um 17:44die Antwort steckt in meinem Beitrag...

Dann interpretiere ich mal:

es wird wieder getrennt, schnell ein Gesetz für den Abschluss durchgedrückt und der Rest weiter vertagt.

Bei der Jobbeschreibung wird sich vermutlich aber sowieso niemand mit einem Hauch Verstand finden.