Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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SantaClaus

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:47Deine Argumentation folgt immer dem exakt gleichen Schema:
- Als erstes präsentierst du uns ein konkretes Beispiel. Gestern um 06:44 Uhr fiel deine Wahl auf die Berliner R1-Besoldung in den Jahren 2018 bis 2021.
- Anschließend erläutern wir dir anhand des von dir gewählten Beispiels (!) zwei Dinge. Und zwar zum einen, wie eine korrekte Spitzausrechnung funktioniert (die natürlich in der Tat ein "no-brainer" ist, wie vorhin von Ryan angemerkt) und zum anderen, dass die Schwan-Methodik zu evident sachwidrigen Ergebnissen führt.
- Ohne mit einer einzigen Silbe auf unsere Darlegungen zu antworten, zauberst du im Anschluss ein neues Beispiel aus dem Hut. In deinem heutigen Beitrag mit Hamburg und dem Bund sogar derer zwei.

Ist das dein Verständnis einer zielführenden Diskussions-Kultur? Also: Falls du tatsächlich weiterhin der Meinung sein solltest, die Spitzausrechnung des VG Berlin sei "evident sachwidrig", dann liefere uns bitte einen entsprechenden Nachweis, und zwar konkret anhand der Berliner R1-Besoldung in den Jahren 2018 bis 2021 (wie gesagt, du hast das Beispiel ausgewählt, nicht wir)! Danke.

Auch mir fällt es schwer diese langen Texte ohne Darkmode zu lesen und zu verstehen. Ich bin dankbar für regelmäßige Widerholungen und Erklärungen in anderer und manchmal auch einfacherer Sprache. Jedoch kann ich die Kritik nicht nachvollziehen, wenn gerade das was am Anfang geschrieben wurde

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:27Nun gut, erklären wir es noch einmal.

gänzlich ignoriert wird.

SwenTanortsch

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:21Wie heißt es so schön: "You made my day!"  ;D  Ich wusste schon, dass ein diskreditierendes Totschlagsargument von dir kommt, aber dieses wird deinem Ansehen hier wirklich nicht gerecht.

Anscheinend habe ich Dich mit meiner Feststellung getroffen, was nicht meine Absicht war, Delta. Ich habe deshalb Deinen Post Nr. 188 noch einmal gelesen, glaube zwar, dass ich auf die Frage, die Du stellst (und die Dich offensichtlich umtreibt - - by the way: Ich kann gut verstehen, wenn einen Fragen umtreiben, da mir das ebenfalls regelmäßig so geht), bereits mehrfach geantwortet habe - ggf. verstehe ich Deine Frage aber auch anders, als Du sie meinst.

Ergo: Versuche sie nach Möglichkeit noch einmal umzuformulieren, damit ich wirklich verstehe, was Du meinst.

Mein Ziel mit meiner letzten Antwort war nicht, Dich "zu treffen". Ergo, wenn das der Fall gewesen sein soll, tut mir das leid!

DeltaR95

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 18:56Ergo: Versuche sie nach Möglichkeit noch einmal umzuformulieren, damit ich wirklich verstehe, was Du meinst.

Was mich "umtreibt" ist folgendes:

1) Die absolute Untergrenze der Besoldung (Mindestbesoldung) ist definiert als MÄE * 2,3 * 0,8. Solche Spielchen um das fiktive Partnereinkommen klammere ich mal aus.

2) Das MÄE ist aber nicht über die Jahre fest, sondern wird jährlich ermittelt.

3) Das MÄE umfasst nach Definition das gesamte Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen (Gehalt, Rente, Unterhalt, Sozialleistungen).

4) Wenn die Gehälter "steigen" (z.B. durch allgemeine Lohnerhöhungen), steigt auch das MÄE.

Somit wäre für mich aber schon ein Prüfparameter aus dem Urteil des BVerfG "obsolet", weil die Volatilität des MÄE die "allgemeine Lohnentwicklung der Gesellschaft" schon abbildet.

Wenn jetzt der Dienstherr die Besoldungspyramide "fix" nach Prozenten nach Besoldungsgruppen und Laufbahnen aufbaut, profitieren ja alle Beamten von dieser Volatilität.

Daher meine Frage, ob hier nicht eine "doppelte Indexierung" bzw. Prüfschleife im Sinn eines Zirkelschluss eingebaut ist.