Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Wasweissdennich

Mir geht es gar nicht um die Frage, wer wen aus welchen Gründen wählt oder nicht wählt und wer überhaupt wählbar ist; mit einer solchen wenig zweckdienlichen Diskussion verlieren wir nur wertvolle Lebenszeit. Mir geht es darum, weiterzukommen im Thema. Und genau das könnten wir, wenn die Opposition und insbesondere die größte Oppositionspartei, wer auch immer das gerade ist, ihren demokratischen Pflichten nachkäme, nämlich die Regierung mit langjährigem konzertierten Verfassungsbruch zu konfrontieren. Ist das BVerfG letzte Instanz, so ist die Opposition viel früher in der Pflicht. Nimmt die Opposition diese Pflichten nicht wahr, qualifiziert sie sich nicht für Regierungsverantwortung - ganz unabhängig von der politischen Ausrichtung.

Das Spannende in diesem Fall ist schlicht, dass die Regierung die größte Oppositionspartei als verfassungsfeindlich einstuft, während sie selbst ganz bewusst die Verfassung bricht und Verfassungsrecht vorsätzlich ignoriert. Wäre ich in der Opposition, würde ich der Regierung genau das genüsslich vorhalten.

Aber im Ergebnis stimme ich BalBund zu. Dieser Umstand MUSS schleunigst, um wie Demokratie vor weiterem Schaden zu bewahren, durch den Bundeskanzler beendet werden. Wozu haben wir Organe, wenn diese ihren verfassungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommen (wollen)!? Demokratie ade!

flip

Zitat von: Wasweissdennich in Heute um 12:16... Dieser Umstand MUSS schleunigst, um wie Demokratie vor weiterem Schaden zu bewahren, durch den Bundeskanzler beendet werden. Wozu haben wir Organe, wenn diese ihren verfassungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommen (wollen)!? Demokratie ade!

und wo bleibt der Aufschrei der Berufsverbände und Gewerkschaften, allen voran der dbb?

Bundi

Zitat von: flip in Heute um 13:21und wo bleibt der Aufschrei der Berufsverbände und Gewerkschaften, allen voran der dbb?

Kennst du den Schrei von Munch ?
Es ist ein stummer Schrei.

Selbst wenn die Gewerkschaften laut aufbegehren würden, was sollte das ändern ?

AchimDH

Zitat von: Wasweissdennich in Heute um 12:16...

Das Spannende in diesem Fall ist schlicht, dass die Regierung die größte Oppositionspartei als verfassungsfeindlich einstuft, ...
Eine Regierung kann keine (Oppositions-)Partei als verfassungsfeindlich einstufen.
Nicht umsonst gibt es die Gewaltenteilung.

jrx73

Was pfeifen denn die Spatzen da bis nach Frankfurt von den Dächern bzgl. Überlegungen BMI zu "Ministerialzulage"  :o

Wer weiß denn da mehr?

Pumpkin76

Zitat von: AchimDH in Heute um 16:13Eine Regierung kann keine (Oppositions-)Partei als verfassungsfeindlich einstufen.
Nicht umsonst gibt es die Gewaltenteilung.

Witzig, ich dachte bisher immer, das Amt für Verfassungsschutz unterstünde dem Innenministerium.

Schneewitchen

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 17:01Witzig, ich dachte bisher immer, das Amt für Verfassungsschutz unterstünde dem Innenministerium.

AchimHD hat das doch nicht bestritten!?

Ich denke, er wollte die (korrekte ) Aussage treffen, dass die Regierung eine solche Feststellung über das unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz initiieren kann (siehe Aktion Faeser!).

So lange aber das BVerfG keinen entsprechenden Beschluss gefasst hat, muss sich die Regierung mit der betreffenden Partei weiterhin politisch auseinandersetzen.

Und das ist halt die Gewalteinteilung, die an der Stelle ganz viel Sinn macht.

Pumpkin76

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 17:39AchimHD hat das doch nicht bestritten!?

Ich denke, er wollte die (korrekte ) Aussage treffen, dass die Regierung eine solche Feststellung über das unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz initiieren kann (siehe Aktion Faeser!).

So lange aber das BVerfG keinen entsprechenden Beschluss gefasst hat, muss sich die Regierung mit der betreffenden Partei weiterhin politisch auseinandersetzen.

Und das ist halt die Gewalteinteilung, die an der Stelle ganz viel Sinn macht.

Mhm, klar, das hat Achim gemeint, wenn er von der "Einstufung" als verfassungsfeindlich sprach.  ::)